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Golf3Dream 03.04.2014 22:12

Mischbereifung Wichtig!!!
 
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Hallo

Ich habe Folgendes Problem und zwar ich hab mir im winter Ats Cup Felgen Gekauft und hab sie Poliert ;) Und auf 2 waren sehr Schlechte Reifen drauf und auf den andren 2 Neue Reifen. so nun meine Frage Laut Gutachten von Ats Müssen auf allen 4 die Gleichen Reifen Drauf sein von einen Hersteller und Profil Typ.

Ich hab aber noch die gleiche Größe und Breite zuhause liegen nur von einen anderen Hersteller. Darf ich Vorne andere Fahren wie Hinten?

Paar Kolegen von mir meineten das dass nicht mehr so ist das man von einen Hersteller die Reifen nehmen muss, bin mir sehr unschlüssig und wollte eure Erfahrungen hören und Tipps.

Vielen Dank Im Vorraus.

Hier das Gutachten::: Anhang 58463

Hier mal meine Felgen Ohne Klarlack und dann danach :)

Anhang 58465 Anhang 58466 Anhang 58467

rulez 03.04.2014 22:15

Klar darfst du vorne ne andere Marke fahren als hinten, nur die Größe muss stimmen und halt pro achse die gleiche Marke/bereifung

Gylee 03.04.2014 22:15

Deine Kollegen haben Recht.
Auch eine Beschränkung auf einen bestimmten reifenhersteller laut Gutachten gibt es offiziell nicht mehr.

Golf3Dream 03.04.2014 22:25

Sehr gut Danke für die super schnelle Antwort :D

Crs 12.04.2014 17:47

Es gab nie ein Gesetz was es verboten hat unterschiedliche Hersteller/Profile zu fahren. Du darfst sogar 4 verschiedene am Fahrzeug fahren.

Gylee 12.04.2014 19:48

Es gab aber Gutachten in denen vorgeschrieben wurde, dass
a) alle Reifen der gleiche Typ sein müssen
b) nur bestimmte reifenhersteller zu den felgen genommen werden dürfen.
Frag mich jetzt nicht wie lange das nicht mehr gilt, aber es war mal so, dass auch diese Auflagen einzuhalten waren.

Crs 13.04.2014 13:13

Zitat:

Zitat von Gylee (Beitrag 1690050)
Es gab aber Gutachten in denen vorgeschrieben wurde, dass
a) alle Reifen der gleiche Typ sein müssen
b) nur bestimmte reifenhersteller zu den felgen genommen werden dürfen.
Frag mich jetzt nicht wie lange das nicht mehr gilt, aber es war mal so, dass auch diese Auflagen einzuhalten waren.

Das ist das selbe wie, dass Audi sagt, dass nur Reifen mit AO Kennung auf ihren Fahrzeugen gefahren werden duerfen. Bzw Merzedes mit MO und BMW mit *. Die haben einen Vertrag miteinander. So wird das Geld hin und her geschoben. Ist aber vollkommener Humbug.

Rolw 14.04.2014 10:13

Die Herstellerkennung, z.B. MO, hat nix mit Verträgen zu tun.
Die Reifen haben kleine Änderungen zur Standardserie nach Herstellervorgabe.

Meinetwegen andere Gummimischung für weniger Verschleiß oder bessere Haftung.
Rechtlich ist das nur beim Motorad bindend.

Beim Rädergutachten seh ich das anders, sieht man heut noch bei Mischbereifung, also breitere Reifen hinten.
Der Räderhersteller sichert sich damit ab, da nen anderes Reifenfabrikat komplett anders reagiert und haftet.
Und wenn der Prüfer es genau nimmt trägt er es nicht ein.

Ich würd zumindest die gleiche Marke nehmen oder vorher mal nachfragen.

Edit: Wobei ich in dem obigen Gutachten garkeine Auflage finde, außer das für 185/55 R15 ne Freigabe vom Reifenhersteller vorhanden sein muss, das liegt aber daran dass 185er ansich nicht für 7" breite Felgen gedacht sind.

wolfi71 14.04.2014 17:49

Es gab auch Autos, die hatten einen bestimmten Reifentyp vorgeschrieben. Mein Bruder hat so eine Mühle. Das Problem ist, jetzt nach fast 30 Jahren, gibt es diese Reifen nicht mehr. Und der Hersteller ist nicht bereit neue Reifen dieses Typs zu produzieren (Goodyear). Aus diesem Grund und ein paar anderen wurde diese Vorschrift gestrichen.

Ob das auch für ein Felgengutachten in Einzelabnahme gilt, das kann dir wohl nur der Eintrager sagen. Also vorher fragen.


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