golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   UK Registriert (http://www.golf3.de/showthread.php?t=117412)

Wissmanns™ 15.10.2013 16:37

UK Registriert
 
Hallo zusammen, bin mir nicht sicher ob das die richtige Abteilung ist aber es geht um TÜV!
Und zwar wohnt bei mir im Haus seid einem Jahr ein Engländer, der hat auch einen Golf 3, was jedoch nebensache ist. Trotz Englischer herkunft, kauf, anmeldung ect, alles 93' in UK passiert und trozdem linkslenker. Jetzt ist der TÜV eben fällig, und da ist die Frage aufgekommen, darf er auch zum Deutschen TÜV gehn, ohne das Auto umzumelden, oder müsste er dafür auf die Insel zurück fahren ?

bigdreamer 15.10.2013 17:52

hallo,
ich bin auch engländer und meine familie damit auch,
meine schwester fährt nen rechtslenker,
und fährt damit zum deutschen tüv.
mfg

Wissmanns™ 15.10.2013 18:03

Okay, danke!
Sind es denn auch Deutsche oder Englische Papiere? Und Englische zulassung?
Hier ist es so, dass Englische Papiere, Englische zulassung vorhanden ist.

- Highliner - 15.10.2013 18:04

@ TE ist es nun ein links oder rechts lenker, Kennzeichen englisch oder deutsch? Ist TÜV oder MOT fällig?

wenn englisches Fahrzeug muss er auch in England MOT machen....die deutschen Tüver können dich mit den englischen papieren garnichts anfangen...und überhaupt, ständiger wohnsitz deutschland --> Auto muss in Deutschland zugelassen werden...maximal 6 Monate am Stück darf das Fahrzeug mit englischen Kennzeichen in D unterwegs sein

Wissmanns™ 15.10.2013 18:14

Es ist ein normaler linkslenker. Nur Englische Papiere vorhanden, Englische Nummernschilder. TÜV/MOT ist in 2 Monaten fällig.

Nach deinen zweiten Post gehe ich davon aus, dass er wieder rüber muss. Er ist schon lange mit dem Golf hier in Europa unterwegs...

Danke für eure Antworten!

- Highliner - 15.10.2013 18:25

ich arbeite für eine englische Firma und als es um einen englischen Firmenwagen ging hat das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung gemacht weil der wagen auch erst in UK angemeldet werden sollte..ist also mit Vorsicht zu genießen

wolfi71 15.10.2013 18:33

Ich meine bei ständigem Aufenthalt hier muss das Auto innerhalb von 12 Monaten umgeschrieben werden. Dazu braucht er die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 und die CoC sowie eine TÜV-Abnahme. Ich meine aber eine normale HU reicht da aus. Er behält normal die englische Zulassungsbescheinigung Teil 2, sofern da noch Platz drauf ist (machen manche Zulassungsstellen nicht, dann fragen warum und dann stottern die)

Bei Firmenautos muss man den Zoll fragen. Wenn die Firma keine Niederlassung in Deutschland hat und nur der Mitarbeiter hier arbeitet, was ja rechtlich innerhalb der EU geht, dann wird es schwierig das Auto hier zugelassen zu bekommen. Also der Mitarbeiter arbeitet bei der Firma xyz mit dem Sitz in Luxembourg und hat einen Arbeitsvertrag nach luxemburgischem Recht. Dann dürfte es gehen mit dem Fahrzeug zu fahren, das dort zugelassen ist. Es kann aber sein, dass je Tag in Deutslcnad 55ct KfZ-Steuer pauschal abgeführt werden müssen.

bigdreamer 15.10.2013 18:46

Zitat:

Zitat von - Highliner - (Beitrag 1644589)
wenn englisches Fahrzeug muss er auch in England MOT machen....die deutschen Tüver können dich mit den englischen papieren garnichts anfangen...und überhaupt, ständiger wohnsitz deutschland --> Auto muss in Deutschland zugelassen werden...maximal 6 Monate am Stück darf das Fahrzeug mit englischen Kennzeichen in D unterwegs sein

stimmt!
mfg^^

Zitat:

Zitat von - Highliner - (Beitrag 1644589)
maximal 6 Monate am Stück darf das Fahrzeug mit englischen Kennzeichen in D unterwegs sein

allerdings gibt es ihr reichlich ausnahmen, wie zb soldaten, 2. wohnsitz in deutschland, dauer egal, usw

wolfi71 15.10.2013 20:08

Zitat:

Zitat von bigdreamer (Beitrag 1644615)
allerdings gibt es ihr reichlich ausnahmen, wie zb soldaten, 2. wohnsitz in deutschland, dauer egal, usw

Naja, die unterliegen ja auch einem Stationierungsabkommen. Da ist das geregelt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:04 Uhr.

Powered by vBulletin®