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DarkCloud 09.01.2013 12:50

Suche dringent rat!!!!!!!!!!
 
Tag leute,

folgendes Problem: ich fahre bei mir in Magdeburg mit dröhnenden bass und denk mir nicht böses. ich sehe Bullen hinter mir und auf einmal: Blaulicht und kelle draußen :confused: . ok ich halte an steige aus, die dann so Personen und Fahrzeug Kontrolle.

Die gehen gleich zu den hinteren Kennzeichen schauen 5min und sagen dann dass die Plakette gefälscht ist :stupid: aber es auch in den Papieren mit Stempel und Unterschrift eingetragen ::frage::

nach den sie dann mich und mein auto auseinander genommen haben: wir nehmen Kennzeichen und Papieren mit :stupid::stupid::stupid::stupid::stupid:

was sagt ihr dazu?

Tankdeckel 09.01.2013 13:04

Nehm dir nen Anwalt und gut. Mehr kannst da nicht machen.

DarkCloud 09.01.2013 13:19

mein 3er steht jetzt.

bin heute um 10 also selbe zeit nochmal da vorbeigefahren mit nen Benz, und da sind schonwieder welche vorbeigefahren

s4helmi 09.01.2013 13:26

Da bist wohl an Hilfssheriffs geraten die keine Ahnung haben !!! Ich musste mich mal bei der Dekra vorstellen weil ich ZR Reifen drauf hatte und Z Reifen waren eingetragen . Der Dekra Prüfer hat auch nur mit m Kopf geschüttelt ..

Ich würde mir an deiner Stelle auch n Anwalt nehmen !!!!

DarkCloud 09.01.2013 13:41

ich warte jetzt nur auf meine tüvbescheinigung dann werden die Reviere gestürmt^^



das geilste war ja: haben sie BTM oder ALK konsumiert
ich : nein
der Bulle: gestern?
ich : nein

und findet im Kofferraum 1 leeren kasten Bier und im Innenraum ne angefangene Wodkapulle xD

aam 90 09.01.2013 14:45

Also das dümmste was ein Polizist je machen kann wurde hier gemacht. Ein Polizeibeamter darf nicht an dein Nummernschíld und schon gar nicht deine Karre stilllegen. Haste Dienstnummern der beiden Helden? Wenn ja kann man über einen Staatsanwalt deren Laufbahn ganz schön ins Wackeln bringen. Also Anwalt nehmen und mit dem drüber Reden das die ihre Amtsgewalt missbraucht und überschritten haben. Schon ist der Drops gelutscht. Bekommst sogar noch ne entschädigung wenn es gut läuft.

Amazing 09.01.2013 16:00

Zitat:

Zitat von aam 90 (Beitrag 1537445)
Also das dümmste was ein Polizist je machen kann wurde hier gemacht. Ein Polizeibeamter darf nicht an dein Nummernschíld und schon gar nicht deine Karre stilllegen.

Eine Stilllegung geht nur, wenn die Plaketten gekratzt sind. Die Kennzeichen sind zur Beweismittelsicherung eingezogen worden, das ist ein erheblicher Unterschied. Stillgelegt ist das Fahrzeug damit nicht, nur eben durch entfernen der Plaketten und Entwertung der Papiere.

Die Polizei darf dies schon, jedoch nur mit Anordnung, zB bei Steuerschulden, keine Versicherung etc... Ansonsten nur über eine Prüfstelle... Danjo kann ja ein Lied von singen ;)

aam 90 09.01.2013 16:28

Die dürfen ihn auffordern mit dem Fahrzeug auf die Wache folgen und dann dort alles klären aber nicht Vor Ort die Platten demontieren. Alles andere geht nach hinten los für die, auch wenn es eine Beweismittelsicherung ist.

Weil ein Fahrzeug ohne Platten im freien Verkehrsraum ist ja nicht zulässig, und am Ende kommen noch kosten für Abschleppen und evtl. sogar Entsorgung auf den Halter zu wenn über Fahrgestellnummer der letzte Halter ermittelt wird.

Aber egal das soll am besten ein Anwalt klären.

Amazing 09.01.2013 16:36

Das interessiert die aber nicht, ob und wie lange er dann auf öffentlichen Grund steht, denn, wenn man ihm die Urkundenfälschung nachweisen kann, ist er so oder so dran und muss auch die Folgekosten tragen. Kommt ne Politesse und klebt ihm n Zettel dran, so kann er diese Kosten wieder einklagen, sobald sich raus stellt, das die Beamten falsch gelegen haben.

Wenn die Polizei bei dir einrückt und dir den Personalausweis abnimmt, weil er uU gefälscht sein könnte, machst du dich hinten rum über eine OWI auch haftbar, wenn du dich danach nicht ausweisen kannst in einer Kontrolle ;).. das ist aber in dem Moment unerheblich und da nimmt man auch keine Rücksicht.

DarkCloud 09.01.2013 17:15

ehm aber das auto ist als Geschäftswagen angemeldet, und weil´s steht macht das geschäft verluste kann man da irgendwas machen ??

Amazing 09.01.2013 17:58

Ja sicher... Ausfallgeld kann eingefordert werden.

max 09.01.2013 19:16

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1537400)
folgendes Problem: ich fahre bei mir in Magdeburg mit dröhnenden bass und denk mir nicht böses. ich sehe Bullen hinter mir und auf einmal: Blaulicht und kelle draußen

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1537417)
mein 3er steht jetzt.

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1537429)
ich warte jetzt nur auf meine tüvbescheinigung dann werden die Reviere gestürmt

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1537429)
und findet im Kofferraum 1 leeren kasten Bier und im Innenraum ne angefangene Wodkapulle

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1537525)
ehm aber das auto ist als Geschäftswagen angemeldet

Habe mir gerade mal ein Rucksack auf den Rücken geschnallt. Somit passt kein Bär mehr drauf !

DarkCloud 09.01.2013 21:47

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1537587)
Habe mir gerade mal ein Rucksack auf den Rücken geschnallt. Somit passt kein Bär mehr drauf !

ja habe aber nix getrunken !!!!! der kasten steht schon 2- 3 wochen drin und die Wodka ist von nen kumpel

GeTe 09.01.2013 21:53

Aufjedenfall einen Anwalt nehmen!!!! und dein Recht anfordern!! das kanns ja wohl net sein... die nehmen sich auch immer mehr raus um geld zu machen... Unfassbar....!

marko1983 10.01.2013 21:00

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1537587)
Habe mir gerade mal ein Rucksack auf den Rücken geschnallt. Somit passt kein Bär mehr drauf !

Verstehe nicht was du damit sagen willst, manche Infos hier sind vielleicht unnützt und nicht zielführend, aber was ein Bär damit zu tuen hat, verstehe ich nicht :fluestern:

Kann mir schon vorstellen, das die sowas in MD machen, wohne unweit von MD und da haben die genauso wenig Ahnung wie hier beschrieben wurde.
Hatte schon öfters ähnliche sinnlose Diskussionen mit solchen "Spezis"... aber das wäre mir definitiv zu weit gegangen. Es lag wohl eher der Tat"verdacht" auf Trunkenheit am Steuer vor (Alkohol im Auto) als eine Kennzeichenfälschung !
Die Polizei kann doch nicht über ihren Verantwortungsbereich und der der Zulassungsstellen hinweggehen... Wenn die Zulassungsstelle ein kleines Kennzeichen rausgibt, was will die Polizei sich da einmischen ? Einfach nur Käse...

CHiLLaH 10.01.2013 21:48

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1537587)
Zitat von DarkCloud
folgendes Problem: ich fahre bei mir in Magdeburg mit dröhnenden bass und denk mir nicht böses. ich sehe Bullen hinter mir und auf einmal: Blaulicht und kelle draußen

Zitat von DarkCloud
mein 3er steht jetzt.

Zitat von DarkCloud
ich warte jetzt nur auf meine tüvbescheinigung dann werden die Reviere gestürmt

Zitat von DarkCloud
und findet im Kofferraum 1 leeren kasten Bier und im Innenraum ne angefangene Wodkapulle

Zitat von DarkCloud
ehm aber das auto ist als Geschäftswagen angemeldet

Habe mir gerade mal ein Rucksack auf den Rücken geschnallt. Somit passt kein Bär mehr drauf !

beste aussage überhaubt
ein firmenwagen mit dickem bass und alkohol an bord ???
ich glaube nicht das sich ads irgendein cheffe mit angucken würde....
klingt für mich bisschen aus der nase gezogen um seinen rang zu pushen

osnabruecker 11.01.2013 01:25

@Chillah: kann doch sein das entweder der TE selbst oder vielleicht seine Eltern selbstständig sind und der Wagen somit auch als Firmenwagen läuft. Also die Aussage würd ich jetzt grundsätzlich nicht anzweifeln.

Dj-Thunder 15.01.2013 04:05

Ist doch ganz einfach das Thema.

1. Du wirst ja wissen wer den letzten Tüv gemacht hat (Dekra, Tüv, Gtü,usw).
Dort wirst du vorstellig und lässt dir nachdem du den netten Leuten den Sachverhalt erläutert hast, hast ja hoffentlich eine Quittung für die Kennzeichen von den Beamten erhalten mit Tagebuchnummer, bestätigen das das Fahrzeug am (Tag der Durchführung der HU) dort war und eine ordnungsgemäße HU durchgeführt wurde und die Plakette durch den Prüfer zugeteilt wurde. (Haben den TÜV Bericht im System gespeichert).

2. Damit gehst du zum Anwalt. Der macht ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft fertig in welchem er auffordert das Verfahren wegen Falscher Beschuldigung einzustellen und dein Beschlagnahmtes Eigentum unverzüglich auszuhändigen. Zeitgleich wird gegen das Polizeirevier eine Amtshaftungsklage beantragt in welcher du deinen Schaden geltend machen kannst (Dazu musst du natürlich den entstandenen Finanziellen schaden belegen können) z.B. Ersatzwagen, Anwaltskosten, Kosten der Bestätigung der Prüforganisation usw..

3. Dein Fahrzeug solltest du schnellstens via Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen aus dem öffentlichen Straßenland entfernen auch diese Kosten können dann später eingeklagt werden.

Dies alles gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, das deine Angaben wahrheitsgemäß sind und die Beamten keinen Grund hatten davon auszugehen das die Plakette gefälscht war.

Dazu solltest du aber wie gesagt unbedingt einen Anwalt einschalten. Dieser sollte dich dann natürlich auch zur Beschuldigten Vernehmung begleiten.

Dies stellt im Übrigen keine Rechtsberatung durch meine Person dar sondern nur meine Persönliche Meinung. (Absicherung muss sein ;) )

DarkCloud 15.01.2013 17:56

Zitat:

Zitat von osnabruecker (Beitrag 1538197)
@chillah: Seine eltern selbstständig sind und der wagen somit auch als firmenwagen läuft.

genau!!!! *

Dj-Thunder 16.01.2013 03:27

Zitat:

Zitat von DarkCloud (Beitrag 1540487)
genau!!!! *

Und was ist jetzt stand der dinge?


Ich meine wenn du uns schon so dringend um hilfe bittest da wäre es nett von dir uns auch ein wenig auf dem Laufenden zu halten.

Z.B. auf welcher Grundlage habe die Beamten geurteilt das der Stempel falsch sei?
Müssen ja eine Begründung zu dem Verdacht geäußert haben da sind sie vor der Beschlagnahme sogar zu verpflichtet.

Auch müssen wen das Fahrzeug auf die Firma deine Eltern läuft diese alle rechtlichen Schritte einleiten da ja der Halter des Fahrzeuges in diesem Fall der Beschuldigte sein muss.


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