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Neuer Kat: Reicht E-Prüfzeichen? Frohen 3. Advent, folgende Frage: Habe für meinen Golf einen 1-Monat alten Kat (BM 90590) ersteigert, der ein E-Prüfzeichen drauf hat. Leider habe ich keine ABE oder sonstige Papiere dazu bekommmen. Reicht bei der AU/HU das E-Prüfzeichen, oder wollen die evtl. mehr sehen? Man sieht, dass es kein originales E-Teil ist. schöne Grüße-Johannes |
Servus Johannes. Habe bei mir im Sommer auch einen neuen Kat eingebaut, da war auch nur das E-Prüfzeichen drauf sonst nichts, auch keine Papiere. Der Tüv hat nichts dagegen gesagt :) MFG sepp |
Wichtig ist in erster Linie, das er die Abgasgrenzwerte einhält bei der AU. |
prüfzeichen drauf und das er die werte schaft, damit ist alles okay |
Normalerweise muss ein Abgasgutachten vorhangen sein das bescheinigt das dieser Kat für Motor xyz zugelassen ist.Da reicht eig. Kein E-Prüfzeichen. Es reichts auch nicht das die Abgaswerte eingehalten werden. |
Zitat:
Hauptsache die Prüfziffer ist drauf und bei der AU sind die Werte im grünen Bereich, bums. Schliesslich kann man sich auch zB wenn man den 1.8er 90PS hat, den Kat vom 2L drunter basteln. Das juckt auch keinen, wenn er denn die Werte einhält. |
Zitat:
Zitat:
- Minikats ersetzen den richtigen Kat doch nicht, außerdem sind die geprüft - Rennkats mit Zulassung gibts nicht sehr viele, und diese haben dann auch das entsprechende Gutachten (siehe HJS z.B.) - Original/Austauschkats von VW sind original, d.h. die sind für das Fahrzeug ab Werk geprüft - das ist in der Betriebserlaubnis des FAHRZEUGES enthalten. |
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