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TA-Technixx 60/40 & 6,5Jx15 & 195/50 R15 Guten Abend alle zusammen.. Bevor hier der erste gleich reinschreibt das ich bitte die SUCHFUNKTION benutzen soll..: Das tu ich seit Tagen und lese nichts ausser Meilenweit auseinander gehende Meinungen..! Nun habe ich eine ganz einfache Frage an die Forumsnutzer die es WIRKLICH wissen! Bitte nicht raten oder empfehlen. Nur die die es wirklich wissen. Ich habe mir ein TA-Technixx eingebaut und habe eine Borbet Felge drauf. Fahrwerkstiefe beträgt 60/40. Felgengröße beträgt 6 1/2 J x 15 Zoll Reifengröße lautet 195/50 R15 In meinem alten Fahrzeugbrief ist die Rad/Reifenkombination eingetragen! In meinem Fahrzeugschein steht die Reifengröße auch drinne! Laut dem Gutachten des Fahrwerks heisst es: Es bestehen keinerlei Technische Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen! Nun ist mein Problem aber dieses hier..: Teilegutachten-Auflage der Borbet Felgen -> K65 Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante aus eine Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandene Verbreiterung ist entsprechend zu kürzen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Was in meinen Augen VÖLLIGER schwachsinn ist denn wir haben den golf mal komplett einfedern lassen und der Reifen verschwindet im Radhaus ohne auch nur den geringsten Widerstand am Kotflügel zu merken! Nun würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören wie ihr das Problem gelöst habt. Denn ich würde eig gerne die Tage zum TÜV fahren und es eintragen lassen. |
fahr zum Tüv und lass es eintragen. die auflagen stehen bei fast allen wegen im gutachten drin. das gehört zum ermessensspielraum des prüvers . |
Zitat:
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Sehe ich genauso, da leider heute in fast allen Gutachten Karosserie und Abdeckungsauflagen als Muss drinstehen, nicht als gegebenenfalls wenn nötig. Meiner Meinung sind viele Gutachten da suboptimal, da eigentlich garkein Ermessensspielraum mehr gegeben wird. Wenn der Prüfer streng nach Gutachtentext arbeitet, must du alle Arbeiten erledigt haben :-( |
Also .. ich war heute beim Tüv.. Ende vom lied ist das an Achse 2 KEINERLEI arbeiten notwendig sind! Aber an ACHSE 1 ! Kante Umlegen .. Radlaufverbreiterung Kürzen .. Nicht Eingetragen! |
Zitat:
Mein Tipp: Fahr zum nächsten Prüfer. Es herrscht in dieser Sparte eine gewisse Willkür! Hat er denn überhaupt einen Einfederungstest durchgeführt? |
Er meint er habe die Lenkung eingeschlagen und den wagen dann diagonal auf Stahlfelgen aufgebockt und dann wurde es sehr sehr knapp.. ich selber kann dazu leider nix sagen denn ich habe den wagen vor der arbeit abgestellt und nach der arbeit wieder abgeholt. habe aber mit ihm telefoniert nachdem ich den wagen abgeholt habe und er nicht mehr da war.. und genauso hat er es mir am telefon dann erläutert und gemeint das er mir das so definitiv nicht eintragen kann und ja.. nun hab ich mir beim bekannten nächste woche für ein-zwei stunden ne bühne geliehen und dann werde ich das mal genauso machen mit den stahlfelgen und mal sehen was dabei rauskommt. ansonsten bördelgerät ran und kante umlegen. |
Nach langer Zeit schreibe ich mal den aktuellen stand rein .. Borbet-Felgen sind runter Originale GTI-Felgen sind drauf Freigängigkeit ist zu 100 % gegeben... Und gestern meinte der "nette" Tüvprüfer das er es mir leider nicht eintragen kann da am querlenker (oder wie das ding heisst) auf der fahrerseite der tiefste punkt wäre und die bodenfreiheit von 8 cm nicht eingehalten ist an diesem punkt. also nicht der komplette querlenker sondern auf der fahrerseite ist son kleiner "vorsprung.." (sry aber keine ahnung was das ist).. auf jedenfall ist die fahrerseite tiefer als die beifahrerseite. und das passt ihm nicht.. somit beträgt die bodenfreiheit nur 6,5 cm! auf die frage was ich darauf hin machen soll meinte er anderes fahrwerk.. 40/40 oder so. was soll ich nun machen? ist es so schwer beim golf 3 ein 60/40 fahrwerk einzutragen?! muss ich nun echt das fahrwerk wieder ausbauen?? |
Diese 8cm die der Tüvler da verlangt sind nur eine Richtlinie aus Merkblatt 751. Es gibt kein Gesetz in der StvO welches Xcm Bodenfreiheit vorschreibt. Ich selbst komme unter diese 8cm an tragenden Teilen. Wichtiger sind so Sachen wie Lichtaustrittskante, Nummerschildhöhe, etc. Geh zu einem anderen Prüfer. |
Sehe ich auch so. Geh zu einem anderen Prüfer oder in eine freie Werkstatt, wo der Prüfer ins Haus kommt. Da wird meist großzügiger damit umgegangen. Grüße Ritschy |
ja geh zu einem anderen haben auch 60/40 drin und haben auch 15 zoll felgen drauf mit der gleichen bereifung und haben es auch eingetragen bekommen geh zu einem anderen tüv |
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