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Tagfahrlicht, welche Bezeichnung muss vorhanden sein? Bin bisschen verwirrt, da google mehr nicht so recht weiter hilft. Habe Tagfahrlichter gekauft und laut Verkäufer darf man diese legal fahren. Bei Zündung gehen diese an, bei Abblendlicht werden diese gedimmt. Auf der Scheibe steht folgendes: A02 RL00 E9 6670 Darf ich die nun fahren? Oder fehlt da noch die Bezeichnung R(Nr)? |
Schau mal hier , das sollte dir weiterhelfen. Oder um welchen Hersteller handet es sich? |
Also kein nennenswerter Hersteller... Weiß gar nicht nun was drauf stand. Also die Seite hatte ich z.B. auch gefunden. Dort steht ja, ich zitiere: "Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten: R10 (E1) 12345" Also, habe kein R.... drauf, also versteh ich nun richtig, dass mein Tagfahrlicht, als solchen Zugelassen ist wegen der RL.... Kennzeichnung und auch gedimmt wegen der A.... Kennzeichnung, aber ich die TFL´s gar nicht benutzen darf, da die Steuerelektronik nicht geprüft wurde?:stupid: edit: also der Tüv schrieb mir nun eine Mail dazu: Sehr geehrter Herr xyz, Die angehängte Infopost enthält grundlegende Informationen für Sie. Der Buchstabe A in dem Prüfzeichen besagt, dass dieses Licht eine zusätzlich geprüfte Begrenzungslichtfunktion hat. Es ist hiermit als Tagfahrlicht und im gedimmten Zustand, als Begrenzungslicht zugelassen. Weitere Informationen können Sie vor Ort, durch einen Sachverständigen einer unserer TÜV-Stationen bekommen. Eine in Ihrer Nähe gelegene TÜV-Station finden Sie, wenn Sie folgendem Link folgen: Also darf ich nun fahren??? Auch wenn kein R... dingens drauf ist, für die Elektronik? Naja, ich frag mal persönlich lieber nach, bevor mir auf einmal bei einer Kontrolle was passiert und die mir Punkte deswegen geben wollen... |
Die Elektronik bbrauchst du doch garnicht, die TFL pinnst du beim Lichtschalter in den Stecker auf TFL, ja der ist am Schalter vorhanden. Zum Dimmen nimmst du Strom vom Standlicht. Laut TÜV sind die dann wohl zugelassen. |
Ok, hoffe ich mal :D Da die Dinger auch recht preiswert waren 30€ mit Versand ... Naja, das schreiben druck ich mir mal aus... |
Ich hab mir die Seite, die HDD gepostet hat, jetzt auch mal durchgelesen und auch mal mit meinen Hella TFL, speziell für den Golf 3 verglichen. Ich komme zu dem Entschluss, dass du deine TFL benutzen darfst, sprich sie zugelassen sind. Die Nummern auf den Hellas sind ähnlich aufgebaut, allerdings nicht als Positionslicht zugelassen. |
Ich habe Auch TFL die leuchten wenn die Zündung an ist und abdimmen sobald man das Standlicht einschaltet (sind von Korad) auf den steht auch nichts besonderes drauf. Es ist aber legal Zulässig, hatte da auch schon Diskussionen mit diversen Polizisten und dem TüV, habe sie mir dann einfach vom TüV eintragen lassen (der TüV'ler hat mich da zwar schief angeschaut, weil man diese nicht Eintragen lassen muss, er hat es dann aber trotzdem gemacht). Also kannst ohne bedenken verbauen. |
gut zu wissen. Hatte mich nur stutzig gemacht mit der Bezeichnung R... für die Elektronik usw. |
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