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Vento: Auspuff seitlich bei Heckstoßstange raus - Frage zu Österreichischen Gesetzt. Hallo, ich schweiße gerade bei einer neuen Heckstoßstange (ABS) für meinen Vento herum und hatte jetzt die Idee die Auspuffaussparung auf die Seite der Stoßstange zu versetzen. Ich würde dann am originalen ESD eine Auspuffblende mit E-Prüfzeichen anschweißen und ein Bogen-Rohr dazwischen. Meine Fragen: Darf in Österreich der Auspuff überhaupt seitlich sein? Bei manchen <3,5 t Kleinbussen endet ja sogar der Auspuff seitlich hinterm Vorderrad. Wie ist es mit dem Eintragen? Da sich die Stoßstangenumrisse ja verändern muss ich zumindest diese Einzelabnehmen lassen, richtig? Und wie ist es mit dem ESD? Danke im Voraus. lg martin |
jegliche änderung des "serienzustandes" muss abgenommen werden. also ab zum tüv und fragen ob oder ob nicht. |
Und wie seht ihr die Chancen bei unserer Gesetzeslage? lg martin |
Auf der TÜV-Seite geht es nicht so richtig hervor: TÜV Austria - TÜV AUSTRIA - Auspuffanlagen Oder fällt es in diesen Punkt: "Geänderte Endrohre sind eintragungspflichtig." |
da hatten wir ja voriges jahr mal die diskussion mit sidepipe in österreich! hat es da nicht geheißen solange die anlage nicht verändert wird solle es kein prob sein? ansonsten schreib mal vom tüv austria den hr ing pfiel an! der kann dir sicher ne auskunft geben und du hast es dann auch schriftlich das es geht!!! mfg |
Zitat:
Er würde ja den Endschalldämpfer weglassen müssen oder diesen versetzen. Was beides eine Änderung wäre. |
meinte damit solange alle komponenten noch vorhanden sind! kat, mitteltopf usw... |
auch ne endrohränderung muss abgenommen werden! deswegen gibts bei blenden ja ne abe / gutachten |
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