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Eintragung Hallo Leute, da ich manchmal (oder immer) schwer was begreife frageich einfach euch. Was muss man genau Eintragen lassen wenn ich einen Umbau mache. Danke für die Hilfe. |
bissel gezieltere fragestellung bitte. was willst du überhaupt umbauen? |
Grundsätzlich alles, wenn 1) nur ein Gutachten vorhanden ist 2) Teile die mit ABE geliefert werden, aber durch andere verbaute"Tuningteile", welche in direktem Zusammenhang damit stehen, beeinflusst werden (zB Federn, Räder, Lenkrad, da reicht die ABE nicht aus, sondern muss per Einzelabnahme gemacht werden). 3) Eigenbauten ohne irgendwelche Papiere, (Lufthutzen, böser Blick Eigenbau, Eigenbau-Abgasanlagen, etc pp) |
Ich habe z.B einen Sportluftfilter mit teilegutachten (denke mal abe) und schürzen. Einer sagt ich muss den rotz eitragen lassen der andere sagt nein. |
Also. Teilegutachten sind in der regel immer Abnahme und damit auch eintragungspflichtig. ABEs können müssen aber nicht von einer eintragung befreien dies steht immer explizit im gutachten selbst. Wenn nicht eingetragen werden muss, bist du trotzdem verpflichtet sie bei jeder fahrt mitzuführen. Lüftfilter ist eigentlich meisst eintragungspflichtig. Ausserdem musst du aufpassen da einige nicht mehr in verbindung mit sportauspuffen gefahren werden dürfen. daher augen genau in die gutachten vor der montage. Da die meissten schürzen aus GFK bestehen ist es so das es meisst dafür nur ein Teilegutachten gibt, das über materialbeschaffenheit und bruchfestigkeit aussage trifft. |
Jedes Teil, was du an dein Auto baust muss eingetragen werden SOFERN du keine Abe hast oder das Teil nicht mit einem (E)-Prüfzeichen gekennzeichnet ist. Das E-Prüfzeichen gilt aber nur für Sachen welche auch wirklich für den Golf 3 zugelassen sind. Bsp.: Du baust auf Vento-Front um und baust dir Vento Scheinwerfer dran. Die Scheinwerfer sind mit einem E-Zeichen gekennzeichnet, welche dann aber logischerweiße nicht für den Golf 3 gilt sondern NUR für den Vento. Heißt also Eintragungspflicht auf dem Golf. Wenn bei deiner Stoßstange dabei steht: Mit Tüv-Teilegutachten, musst du diese eintragen lassen. Sollte dabei stehen: Mit ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) darfst du sie ohne eintragen dran bauen aber immer die ABE mit führen. Sollte dabei stehen: Mit E-Prüfzeichen (Eintragungsfrei) darfst du sie ohne eintragen dran bauen und musst keine ABE dafür mit führen. Die Letzten beiden sachen sind aber bei einer Frontstoßstange ausgeschlossen. Die musst du eigentlich immer eintragen lassen. Solltest du dir ein Teil für dein Auto kaufen z.B. Felgen ohne Gutachten, musst du, sofern du das Gutachten dafür nicht besorgen kannst, eine Einzelabnahme durchführen lassen. D.h. dein Auto wird auf sämtliche Fahreigenschafften mit den Felgen geprüft. Der Spass kostet allerdings auch seine 120€ |
Danke Dominik das is mal ne plausible erklärung. Dann wir meine Frau sich bald erhängen wegen den Kosten hahah. Danke nochmal an alle |
Ähh ventofront muss NICHT eingetragen werden!! |
wieso nicht? Die Scheinwerfer haben doch keine Zulassung für den G3 sondern nur für den Vento. Ist zwar etwas weit her geholt aber wenn man sich Audi Scheinwerfer drauf bastelt, muss man die auch eintragen lassen :) |
Das ist auch was anderes! Der vento ist vom Aufbau her gleich mit dem Golf. Daher ist das völlig Wurst. So hat es der TüV bei meinem Golf erklärt. |
Zitat:
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Ich weiß nicht, ob es richtig ist. Musste meine Schürze eintragen lassen, trotz ABE. Da duch meine Tieferlegung die ABE keine Gültigkeit mehr hatte. Da die auf einem standard Wagen montiert wurde laut ABE. |
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