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Mit Devil Eyes fahren - Erlaubt? Hallo zusammen :) bin zurzeit auf der suche nach Devil Eyes für den golf 3 und beim lesen der Beschreibung bin ich auf Folgendes gestoßen: -Standlichtleiste in Tagfahrlicht Optik (Quelle: SCHEINWERFER DAYLINE VW GOLF 3 SCHWARZ LED LEISTE *JYN | eBay Soweit ich weiss ist Fahren mit Standlicht ja Verboten - oder? In dem Sinne müsste, da das " Tagfahrlicht" ja eigentlich Standlicht ist, verboten sein damit zu fahren oder nicht? Vielleicht bin ich da auch falsch Informiert, wenn es aber so sein sollte, find ich die Leuchten eigentlich ziemlich Sinnlos :D Was sagt ihr? lg SuZu |
Es bedeutet lediglich, dass die TFL wie die Standlichter funktionieren. D. h. wenn du das Standlicht anmachst leuchtet dann halt kein Standlicht, dafür aber die TFL. |
Also das ist nur ein Standlicht und kein Tagfahrlicht, da steh ja auh nur TFL-Optik. TFL hat entweder R7 oder R48,und R87 zulassung haben. LIes dir das mal durch ECE-Regelungen ? Wikipedia |
Es gibt einen Gerichtsbeschluss (den ich auch noch irgendwo habe), da wurde genau das Thema diskutiert -> Am Tag mit Standlicht fahren. Ende vom Lied ist, dass nach dem gerichtsbeschluss das Fahren mit Standlicht erlaubt ist, der Absatz berzieht sich auf fahren bei Beleuchtungspflicht, was am Tag ja nicht zutrifft. Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagen Forum |
Das es verboten sei nur mit standlicht zu fahren ist falsch! Wenn es Tag ist und kein grund besteht das licht einzuschalten sprich die sichtverhältnisse gut sind (kein regen,nebel, kein tunnel o.ä.) ist es erlaubt nur mit standlicht (begrenzungslicht) zu fahren! wichtig ist es ersetzt auf keinen fall das abblendlicht und bei der dämmerung muss es dazugeschalten werden!!! ahh schei*e^^ mein namesvetter war schneller! :D immer schön einspruch einlegen! ;) |
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aber danke für die antworten :) |
Wer Nachts mit TFL oder Standlichtern fährt hat eh einen Weg xD |
Hat ja auch keiner gesagt, dass das verboten wäre. Nur handelt es sich bei dem scheinwerfer nicht im TFL! |
Ist ja auch nicht verboten mit Standlicht zu brettern. Am Tage bzw wenn die witterrung kein abblendlicht benötigt. Meinte damit nur dass es auch experten gibt die nachts mit vollem TFL fahren... |
ja ob es sich wirklich um tfl handelt oder nicht ist ja eigentlich wurscht. Solang es so aussieht :P wenn wir aber mal dabei sind, was passt euren erachtens mehr zu einem pechschwarzen golf 3? die Chrom Devil Eyes oder die Schwarzen Devil Eyes? Wenn ich sonst auch alles (Blinker, Seitenblinker, Scheiben, Rückleuchten, Felgen) eher dunkel bis schwarz halten möchte? |
wenn du keine akzente setzen willst dannn bleib bei schwarz! ;) |
Dann schnapp dir die schwarzen, kommt meist schöner ;) |
Na ganz klar die Schwarzen. |
hab mir nur gedacht das es dann eventuell zu langweilig aussieht, da es ja eigentlich neben den felgen, die größten akzente abgibt. Nicht das es dann nachher zu Billig oder wie nicht gekonnt und nicht gewollt aussieht :D |
du musst wissen wie es dir gefällt und nicht wie er anderen gefällt aufbauen! wenn du aber schon seitenblinker usw schwarz oder dunkel hälst an ner schwarzen karre dann nimm weiterhin schwarz :) |
kauf dir die scheinies nicht, lichtausbeute ist null und einstellen kannst du auch vegessen ist viel aufwand ! |
nochmal kurz zum Thema: Da steht ja auch dabei "Standlichtleiste in Tagfahrlicht OPTIK" also sieht so NUR so aus wie ein Tagfahrlicht bei neueren Autos ist aber das Standlicht. Aber wenn das echt ausgeht beim Licht einschalten, würd ich das direkt umklemmen auf dauer betrieb. Weil gerade die leiste würde mich reitzen an dem Scheinwerfer. Seit ihr da sicher, dass standlicht beim fahren erlaubt ist? Sosnt hieß es ja nicht Standlicht. Mein Fahrlehrer hat damals gesagt, es sei verboten damit rumzudüsen, weil sonst die Autofahrer denken könnten, dass er steht und nicht fährt. Klaa im dunkeln ist es sowiso verboten aber bei tag fahr ich auch meist gerade bei der jahreszeit wenn es früher dunkel wird mit Standlichtringen rum. (aber natürlich auch nicht bei Dunkelheit sondern nur bei leichter Dämmerung) |
Haben wir ja nun schon durchgekaut! ;) die aussage von deinem fahrschullehrer ist totaler schwachsin! ein auto hat standlicht an und das soll automatisch heißen das es steht... wenn ein auto garkein licht an hat soll man davon ausgehen das es überhaupt nicht fährt?! neeee.... |
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Aber das freut mich, dass es erlaubt ist damit rumzugurken. Hatte anfangs, als ich den Lappen frisch hatte, immer angst dass mich die Blauen anhalten wegen dem Standlicht :D aber die Bmw fahrer, fahrn ja auch alle so rum. |
naja bei den neuen autos wie zb bmw sind die ringe oder leisten auch zugelassen als TFL! standlicht kann man es auch nennen, zb heißt es auch begrenzungslicht und somit nimmt es eine neue bedeutung an! :) begleitetes abblend-begrenzungslicht! :-lol-: |
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Das hab ich allerdings auch schon gehört, dass man diese Scheinwerfer nicht richtig einstellen kann. |
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hab auch vor kurzem öffter gelesen, dass sich die FK's nicht richtig einstellen lassen. Ich aber, konnte sie optimal verstellen je nach lust un laune :) Frag ambesten mal jemand, der sie eingebaut hat, wie es mit dem einstellen aussieht. Wird sicher irgendwie gehen ;) |
hab auch schon vieles gehört mit einstellen usw... meist ist es aber wirklich so das (selbst wenn man sie 100% richtig eingestellt hat) die licht ausbeute nicht wirklich gut ist... desshalb fahre ich nachts grundsetzlich mit NSW ,, (ich hab die von sonar) und 2 freunde von mir haben Einmal Die FK*s und einmal die HELLA DE... alles das selbe... denke mal das eig nur dokas das beste sind (für die nacht) |
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Also erstmal stimmt es mit dem Einstellen und der Lichtausbeute,aber: Jetzt hör nicht drauf wenn einer sagt der Aufwand ist zu groß etc.das ist Unsinn ich hatte meine nach 20 min eingestellt, auf die richtige Höhe.Es ist nicht so einfach wie bei manch anderen weil man die lwr-motoren mit den Gewindestiften brauch.Ich hab meine "Gewindestifte" sehr weit eingeschraubt" und dann hats gepasst,dann kannst du auch die Höhe noch mit per lwr-rad von innenraum regulieren. Aber man brauch die LEUCHTWEITENREGULIERUNGSMOTOREN MIT DEN GEWINDESTIFTEN. bzw mit etwas Geschick kann man die normalen auch umbauen. Die Lichtausbeute ist wirklich nicht die beste,ich habe die Philips Blue Vision drin und damit ist es schon OK.Außerdem hab ich die Brücke eingesetzt das Fern und Abblendlicht(bei eingeschaltetem Fernlicht) zusammen Leuchten. Und ich hab die Standlichtleiste an die TFL Klemme gelegt,dass halt nur die Leiste leuchtet und wenn ich das Abblendlicht anmache geht die Leiste komplett aus. Und da gibts überhaubt kein großen Aufwand, das bisschen geschraube.Wenn man das nicht hin bekommt muss man schon 2 Linke Hände haben... mfg Ram |
Und wie sieht es aus wenn man mit Standlicht + NSW fahren will? Ich habe mich mal schlau gemacht ob dieses gültig ist. Mir wurde gesagt dass es innerort zulässt ist bei dämmerung in dieser Kombination zu fahren. Was sagt ihr dazu? |
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Aber zurück zum Thema: wenn echt garnichts geht mit dem einstellen, kann man zur not auch ne unterlegscheibe drunter klemmen, damit es passt. Ist zwar eher die Pfuscher lösung aber allemal besser als den Gegenverkeher zu Blenden. Zitat:
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia |
[/QUOTE] Zitat aus Wikipedia: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia[/QUOTE] Glaub blos nicht alles was in Wikipedia steht,bei Fragen zur STVO gucke ich immer hier nach:Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen - verkehrsportal.de. Und zum Thema Fahren mit NSW hier der Paragraph dazu : STVO §17. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Diese kann auch mit einem Busgeld geahndet werden.Kostenpunkt = 10 Euro. Mit Gefährdung 15 Euro, mit Unfall 35 Euro Ausserdem finde ich es sieht reichlich Affig aus am Tag mit Nebler zu fahren.Wenn man am Tag mit Licht Rumfahren will dann macht die Scheinwerfer an.Immer noch besser als die Hässlichen TFL oder mit NSW. Gruss Sven |
Zitat:
Wenn man das Standlicht auf TFL umklemmt, ist das aber auch nicht korrekt... Und NSW darf man bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten, bsp. Regen, Schnee etc. bei strahlender Sonne an einem Sommertag, ist es wohl eher nicht erlaubt, wäre ja auch Schachsinn...::hammer:: |
Klar ist das nicht ganz korrekt wenn man die Leiste an die Tfl Klemme hängt. Aber was soll da passieren. Die Rennleitung guckt ja nicht ob mein Standlicht funktioniert. Bzw. Hab ich noch nie erlebt |
Zitat aus Wikipedia: Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant Denke das ist kein Problem, selbst wenn es nicht erlaubt ist und du angehalten wirst, werden sie dir nur sagen: In zukunft bitte die NSW ausschalten oder so... Hier steht alles wissenswerte über scheinwerfer und wann man sie anschalten darf/kann/muss. : Fahrzeugbeleuchtung ? Wikipedia[/QUOTE] Glaub blos nicht alles was in Wikipedia steht,bei Fragen zur STVO gucke ich immer hier nach:Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen - verkehrsportal.de. Und zum Thema Fahren mit NSW hier der Paragraph dazu : STVO §17. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Diese kann auch mit einem Busgeld geahndet werden.Kostenpunkt = 10 Euro. Mit Gefährdung 15 Euro, mit Unfall 35 Euro Ausserdem finde ich es sieht reichlich Affig aus am Tag mit Nebler zu fahren.Wenn man am Tag mit Licht Rumfahren will dann macht die Scheinwerfer an.Immer noch besser als die Hässlichen TFL oder mit NSW. Gruss Sven[/QUOTE] Und Wozu hat der Schalter die Funktion Standlicht und NSW zusammen leuchten zu lassen, ohne dass das abblendlich mit leuchtet? |
Weil man bei 2 Nebelscheinwerfer am Auto auch nur Standlicht+NSW fahren darf ohne das Abblendlicht einzuschalten. Steht aber auch im text dort wird das Standlicht nur Begrenzungslicht genannt. Standlicht und Begerenzungslicht ist hier also das selbe. Und die NSW schaltest Du ja nur ein in dem Du den Knopf herrausziehst. gruss |
Ob das so viel Sinn macht ist trotzdem fragwürdig...sehen und gesehen werden... |
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