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Parkrempler kosten? Hallo! kleine Vorgeschichte dazu... bin heut zum golf und hab folgendes endeckt :) http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1319193168.JPG war bei der polizei und verursacher hatte sich zum glück gestellt ^^ und Gegnerische Versicherung hab ich Benachrichtigt! Komme ja aus der kfz branche, würde mir aber gern mal Meinungen von anderen, zu den Reperaturkosten bzw Schadens höhe, einholen! Gruß und Danke schon einmal ! Marcel |
Mal kurz überlegen was wir benötigen: - Neuer Kotflügel + Lack - Stoßstange lackieren - Motorhaube lackieren - Deuer schwarzer Doppelkammer-Scheinwerfer - Neue Blinkerblende Ich glaub' den darunter liegenden Teilen wird nichts fehlen. In einer VW-Vertragswerkstatt schätz' ich die Kosten auf 2.000-2.500 Euro. Mit Gewalt kriegt man natürlich auch eine neue Schürze und neue Motorhaube durch, dann ist er aber mit ziemlicher Sicherheit ein wirtschaftlicher Totalschaden. |
und nen neuen grill wirste auch benötigen |
Wenn Du es machen lassen willst, und es sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, kannst Du es trotzdem bis 130% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen. Vllt ist das ja ganz Hilfreich.. |
also reparieren würd ich das ganze schon selbst! sollte als KFZ - Mechatroniker kein problem sein :) was kann ich machen wenn ich den schaden ausbezahlt haben möchte ... wie läuft das ab und und und ... ich würde ungern eine Werkstatt beauftragen ... und ca 2000€ ? ist jetzt hier geschrieben worden !? also ich find das ganz schön dick für die "kleinigkeit"... hätte jetzt nicht mal die hälfte gedacht! |
Zitat:
Falls auf Totalschaden abgerechnet wird, nicht vergessen den Nutzungsausfall anzugeben. |
das auto steht mir ja in dem zustand nicht zurverfügung! ( nicht STVO gerecht) aber ich nutze das fahrzeug recht selten z.B. zur schule laufe ich ! Nutzungsausfall = arbeitswegstrecke??? oder im allgemeinen, durch den schaden kein Nutzen ??? nutzen egal in welcher hinsicht?? und das wurmt mich noch ! Zitat:
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Soweit ich weiß wird eine Tagespauschale abgerechnet. Du kannst ja dein Auto nicht nutzen während es kaputt ist. Wenn du jetzt der Versicherung sagst du brauchst ihn sowieso nicht, dann guckst du natürlich in die Röhre. Ist es ein Totalschaden, dann dauert es ja auch ein paar Tage einen adäquaten Ersatz zu finden. Ich glaube maximal können 10 ARBEITStage oder so angegeben werden. Und für jeden Tag (nicht nur Arbeitstage, auch Wochenende und Feiertage) bekommt man Geld. Da kommen u.Ust. schon ein paar Hunderter zusammen. |
Ich glaube für nen 3er Golf, stehen wohl so 40€ Nutzugsausfallgebühren am Tag an, die man sich auszahlen lassen kann wenn man keinen Mietwagen braucht, ich denke da ists egal, wie weit du es zur Schule hast, es wird dir zustehen. |
Kotflügel kann man doch lackiert billig kaufen wird da kein Original VW hollen an so nen alten Auto. Bei e*ay gibs neuen lackierten Kotflügel in Wagenfarbe für 140 Euro. |
Zitat:
Denke mal darum gehts ja auch.. :-lol-: Bei der Reparatur ist das dann natürlich was anderes... |
mir ist schon wichtig das es orginalteile sind und bleiben ! natürlich will ich auch eventuell etwas sparen , wenn ich die reperatur selbst erledige ! @ wicht: weißt du, wie das abläuft wenn ich den schaden ausbezahlt haben möchte !? bzw muß ja auch ein gutachten erstellt werden ?! versicherung hat mich schon gefragt ob ich eine ahnung hätte wie hoch der schaden ist, hab mal spontan 100.000€ am Telefon angegeben :), mich korrigiert und gesagt ich weiß es nicht ... aber eine auszahlung an mich persönlich, sollte doch funktionieren ohne das ich eine Werkstatt beauftrage ?? |
Möglich ist es, ich habe damals für meinen Heckrempler 1900€ aufs Konto bekommen. Hab die Sache allerdings gleich an nen privaten Sachverständiger gegeben und der hats gleich an nen Anwalt geleitet. Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Und so hat man am wenigsten Ärger mit der Sache. |
Zitat:
Teil der Versicherung mit, dass Du nach Gutachten abrechen oder Kostenvoranschlag abrechnen willst, je nachdem was vorhanden ist. Der Betrag wird DIr allerdings nur Netto erstattet, wenn Verbringungskosten zu einem Lackierer aufgeführt sind, werden diese auch nicht miterstattet...und evtl kleinteilzuschläge auch nicht. Allerdings kannst Du einmalig ca. 25 bis 30 € als Pauschale unkosten geltend machen. (Telefon. Porto, erledigungen etc). Sollte die Versicherung sagen bzw verlangen, Du sollst einen Kostenvoranschlag erstellen, dann werden auch diese Kosten vom Versicherer übernommen. |
also richtig wäre jetzt !? zur werkstatt meines vertrauens ( am besten VW) kostenvoranschlag einholen und versicherung mitteilen, mit der zusätzlichen Bemerkung, den schadensersatz auf mein konto zurichten? ich weiß das werstätten sich gerne dan mit der versicherung auseinandersetzten und dann nur noch das okey von der versicherung erhalten um dann selbst zureparieren! oder soll ich erstmal die füße still halten und auf antwort der versicherung warten ? ( die setzten sich gerade mit ihrem kunden auseinander!) Mein anliegen ist natürlich auch, das das so schnell wie möglich erledigt ist ! |
Also, Werstatt muss Dir einen Kostenvoranschlag machen, der kostet evtl was. (~30€). Kannst ruhig sagen das du lediglich nen Kostenvoranschlag willst. Diesen wird wohl die Versicherung übernehmen, also die ~30€ Diesen reichst Du bei deiner Versicherung ein, mit der Bitte um Abrechnung nach Kostenvoranschlag (Kontodaten nicht vergessen). Dann bekommst das als Netto ausbezahlt. Lass am besten beim Kostenvoranschlag mit vermerken wie lang die Reparaturdauer wäre, denn auch in diesem Fall kannst Du für die notwendige Wiederherstellungsdauer Nutzungsausfall geltend machen ;) |
jürgen kann er nicht einfach zu nem gutachter seines vertrauens gehen? hab ich damals so gemacht. der schaden sollte doch deutlich über der grenze liegen. das gutachten hat der gutachter selbst zur gegnerischen versicherung geschickt ich hab mich um nix kümmern müssen 2 wochen später hatte ich den verrechnungs scheck im briefkasten. |
sorry, liegt vielleicht grad an meiner kompletzierten art ^^ und ist für mich auch das erstmal :) wäre es richtig selbst zur werkstatt zufahren und die sollen mir einen kostenvoranschlag machen ! ? ...Oder soll ich jetzt erstmal auf den Rückruf der Versicherung warten? ob die ein Gutachter vorbeischicken oder mir ein "Pauschalbetrag "anbieten bzw. machen ? nicht das ich mir jetzt den stress antue und die sagen ist ja schön das sie ein kostenvoranschlag eingeholt haben, aber wir schicken jemanden von uns der sich das anguckt! so viel zeit hab ich nun auch nicht das ich hier unnütz durch die gegend fahre :) |
DU brauchst nich auf den Gutachter der Gegnerischen Versicherung zuwarten du hast das recht zu einen Freien Gutachter zugehen. Denke da kommt mehr bei rum als bei dem Gutachter der Gegnerischen Versicherung. Bin damals zum Freien gutachter gefahren der hat dann alles Abgecheckt und die veränderungen gelistet und hat dann ein Gutachten erstellt. Dieses hat er dann an die Versicherung geschickt und ich habe dann das Geld auf mein Konto bekommen. |
Du hast das Recht auf einen eigenen Gutachter deiner Wahl! Ihren musst du nur nehmen, wenn sie dein Gutachten anzweifeln, was aber bei so einem Schaden wohl nicht passieren wird. |
also du kannst einen eigenen gutachter beauftragen. die kommen meisst sogar zu dir nach hause. wenn die gegnerische versicherung das nicht glauben will schickt sie halt noch einen allerdings denke ich das wird nicht der fall sein. zahlen wird das alles die gegnerische versicherung. |
so hab mich mit meinem gutachter ausanderer gesetzt ... danke für den tip Danjo montag guckt er sich das an und er erledigt dann alles :D zum glück habe ich bei ihm stehts und ständig ein positiven eindruck hinterlassen , letzte woche erst privat unterwegs getroffen, der macht das gern hat er mir grad erzählt :) |
Mit Gutachter musst auch immer ein wenig vorsichtig sein, bei Kleinschäden so etwa um ~800€, kann es Dir durchaus passieren das die Versicherung den Gutachter nict zahlt... Und wenn die gegnersiche Versicherung einen schicken will liegt das daran, weil dieser meist die Kosten für die Gesellschaft niedrig hält. Sprich nicht dein Schaden niedriger bewertet, sondern die Gutachterkosten ansich. Aber kannst Dir natürlich wie erwähnt selbst einen holen. Man muss halt immer die Schadenhöhe bedenken. |
genau das meinte ich wusste den betrag nicht genau aber irgendsowas meinte der gutachter damals auch. wenn er fair ist schaut er schnell und sagt dir ob es reicht oder nicht :) aber aus erfahrung sag ich mal das es über 1000 eur ist eher so 1200-1500. (oem VW preise zzgl. machelohn) |
Also nochmal ... Auf nen Rückruf der Versicherung brauchst Du nicht warten, ausser Du hast etwas anderes mit Ihnen vereinbart. Dann holst Dir entweder nen Kostenvoranschlag oder nen Gutachter... Eines von den beiden reichst bei der gegnerischen Versicherung ein, mit Hinweiß das Du nach Kostenvoranschlag bzw Gutachten abrechnen möchtest...fertig ;) |
... und garantiert holt Dich nunmehr das Mehrwertsteuerproblem ein. Alsooo: Die Versicherungen ziehen dir vom Brutto-Schaden 19% Mehrwertsteuer ab, wenn Du das selbst erledigst - denn sie ist ja nicht angefallen. Paradox, aber leider die Wahrheit. Hast Du eine Rechnung ueber den gesamten Reparaturbetrag, wird Dir die Mwst. ausgezahlt. Du kannst Dir anteilig die Mwst. zuruekholen, wenn Du die Teile auf Rechung kaufst ... viel Spass bei der Rennerei beim Vorlegen der Rechnungen. Kaufst Du einen Ersatzwagen von privat, wird die Versicherung Dir auch die Mwst. abziehen ... darf sie aber nicht. Gibt ein BGH-Urteil dazu (Az. VI ZR 91/04) - also nicht locker lassen. Nutzungsausfall steht Dir in voller Hoehe zu - gegen Photos vom reparierten Fahrzeug. Egal ob selbst gebrutzelt oder von einer Werkstatt. Schoenes WE, Carsten |
Ich würde immer einen Gutachten aussuchen beauftragen, das Recht hast du ! Egal wie hoch der Schaden ist, da du ja keinerlei Schuld an der Sache hast. Und bei deinem Schadensbild, kommste locker auf 2500€, hatte einen ähnlichen Schaden. Auf jedenfall Gutachten und alles mit einberechnen lassen, was du vielleicht im Auto nachgerüstet hast, das steigert den Wert... Dann Abbrechung per Gutachten minus den geannten 19% und Verbringungskosten... Und den Nutzungausfall nicht vergessen, wurde aber schon soweit alles genannt. mfg marko |
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Carsten |
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Nein - ein Gutachter steht die NICHT immer zu. Erst ab 700 Eur. (Landgericht Coburg Az.: 33 S 36/07) Carsten |
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Das erklaert Dir das Landgericht Coburg. Nicht ich: Nach allgemeiner Meinung ist die Bagatellschadensgrenze derzeit in einem Bereich von 700,- EUR anzusiedeln (BGH NJW 2005, 356; Münchener Kommentar BGB/Oetker, 4. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 372 m. w. N. Sorry, aber willst Du wirklich gegen ernsthaft gegen gueltige BGH-Rechtssprechung und ein rechtskraeftiges Landgerichtsurteil an-agrumentieren? Das ist doch nicht meine eigene, popelige Meinung sondern das haben hoehere Instanzen mal so entschieden! Viel Spass bei der Argumentation - aber verheb' Dich mal nicht dabei ... Peace , Carsten |
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Mal schauen. Ich hab ihn gefragt ob kosten auf mich zukommen und er hat sofort nein gesagt. Er klärt das mit der gegnerischen versicherung ich brauch mich um nichts kümmern! Vielen dank für die vielen meinungen! Montag hab ich termin mit dem gutachter. Ich halte euch auf den laufenden! |
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Aber gerade Leute die diese Meinung vertreten, sind die ersten die sich jedes Jahr aufregen weil ihre Versicherungsprämie gestiegen ist, weil alle Schäden bis aufs letzte ausgereizt werden. Wenn man dies Kostengünstiger, zB durch einen Kostenvoranschlag lösen kann, der übrigens die gleichen Teilenummern oder Reparaturen wie ein Gutachten beinhalten kann, sind doch im endeffekt beide Seiten Gewinner.... Ich versteh das man als Geschädigter natürlich nur diese Seite sehen will, aber im endeffekt schneidet man sich zum schluss ins eigene Fleisch... Denn zB durch höhere Reparaturkosten steigen u.A. auch die Typklassen.... Soll nur ein kleiner Gedankenanstoß sein... ;) Jeder soll natürlich seinen Schaden ersetzt bekommen, schön und gut, dafür gibt es auch Versicherungen. Aber selbst ein Schaden mit 2000€ kann durch einen Kostenvoranschlag belegt werden. Und viele Versicherungen geben bei sowas sogar sofort Reparaturfreigabe bis 3000€ gegen Bilder und Rechnug, und das ohne großes Gerenne! Zitat:
Und das ein Gutachter versucht mit einer Versicherung abzurechnen, muss nicht immer zur Regulierung führen, denn wenn die Versicherung dies als Bagatellschaden sieht, siehe den Post oben, dann wird sich der Gutachter ganz schnell an Dich als seinen Vertragspartner wenden, und das Geld von Dir fordern ;) |
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