golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   Saisonkenzeichen!!! (http://www.golf3.de/showthread.php?t=95204)

SOX 26.08.2011 13:02

Saisonkenzeichen!!!
 
Hallo Leute,

weis von euch jemand wie das laüft mit Fahzeugen und Saisonkenzeichen wenn die im ruhezustand zum Tüv müssen

wie mann das dann am besten macht ?

Gruß SOX

Ps: z.B.

Saison get von 10.2011 bis 03.2012

aber das Fahrzeug mus im Juli zum tüv ....

Peter[OG] 26.08.2011 13:27

Gleich am 1 Tag zum Tüv. Oder ein paar Monate verlieren und den Tüv in die Zeit der Saisonzulassung legen, also statt 07/11 => 7/13 usw. 10/11 machen, wird auf 07/11 zurückdatiert und den nächsten Tüv dann 10/12 => 10/14 usw.

SOX 26.08.2011 13:48

Danke schon mal für die invo ...

dann weis ich bescheid .

aam 90 26.08.2011 14:55

Also bei meinem war der Tüv 03 fällig aber das Auto erst ab 04 Zugelassen ( Monat) da wurde der Tüv auf 04 gemacht. Wenn wärend der Abmeldung Tüv fällig ist hast du 1 Monat nach Saison beginn Zeit für Tüv. Das war die Aussage vom Tüvprüfer bei mir.

19ACE90 26.08.2011 14:57

oder du besorgst dir 5 tageskennzeichen wenn du es in dem zeitraum unbedingt machen lassen willst. würde aber einfach am ersten tag damit zum tüv

marko1983 26.08.2011 15:07

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1268591)
Gleich am 1 Tag zum Tüv. Oder ein paar Monate verlieren und den Tüv in die Zeit der Saisonzulassung legen, also statt 07/11 => 7/13 usw. 10/11 machen, wird auf 07/11 zurückdatiert und den nächsten Tüv dann 10/12 => 10/14 usw.

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist und dann wieder zugelassen wird, wird die HU NICHT zurück datiert !

Peter[OG] 26.08.2011 15:10

Das Fahrzeug ist ja nicht abgemeldet.

aam 90 26.08.2011 15:12

Doch sobald die Saison vorbei ist ist das Auto offiziel abgemeldet! es hat nur eine Zulassung in einem gewissen Zeitraum. Du musst nur nicht immer auf die Verwaltung rennen zum An- und Abmelden ;)

marko1983 26.08.2011 15:12

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1268632)
Das Fahrzeug ist ja nicht abgemeldet.

Aber auch nicht zugelassen im Straßenverkehr.

AAM 26.08.2011 15:18

dasa fahrzeug BLEIBT angemeldet, diese zulassung ruht nur außerhalb der saison und tritt dann automatisch wieder in kraft.

der karren ist ja auch weiterhin versichert....wenn z.B. die garage abfackelt oder so.

marko1983 26.08.2011 15:23

Wenn ich mein Auto abmelde und bei meiner Versicherung angebe, dass ich es nur vorläufig abmelde, besteht auch eine Ruheversicherung, die auch nichts weiter kostet... beim Saison ist es genauso. Es hat aber mit der Zulassung nichts zu tuen, er darf ja nur von x bis y fahren

AAM 26.08.2011 15:39

aber beim saison muss man das nicht extra melden um versicherungsschutz zu haben....

19ACE90 26.08.2011 15:40

wasn das fürn blödsinn? sry, saisonkennzeichen wäre ja überflüssig nach den beschreibungen hier.

man darf nur in dem zeitraum, wie angegebn, fahren un sonst nich. wenn man trotzdem rumfährt wird keine versicherung zahlen. ganz einfach.

AAM 26.08.2011 15:41

Zitat:

Zitat von 19ACE90 (Beitrag 1268655)
wasn das fürn blödsinn? sry, saisonkennzeichen wäre ja überflüssig nach den beschreibungen hier.

man darf nur in dem zeitraum, wie angegebn, fahren un sonst nich. wenn man trotzdem rumfährt wird keine versicherung zahlen. ganz einfach.



hää ?

ich meine auch nicht den versicherungsschutz den man im straßenverkehr braucht sondern einen für den standplatz des autos....

SOX 26.08.2011 16:25

genau das Auto bleibt auch über den zeitraum versichert wo er nicht bewegt werden darf !

nur war meine frage wie das mit dem tüv gehn kann mehr nicht

Gruß

19ACE90 26.08.2011 17:41

tageskennzeichen, vor ablauf der saison oder zu beginn. was anderes fällt mir jetz auch nich ein

marko1983 26.08.2011 19:39

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1268654)
aber beim saison muss man das nicht extra melden um versicherungsschutz zu haben....

Genau, aber mit der Zulassung hat das nix zu tuen... Ich würde das ganze gleich zu Beginn der Saison machen, auch wenns drüber ist. Wenn du an ein "rotes Kennzeichen" von ner Werkstatt kommst, kannste ja die HU dort machen...

AAM 26.08.2011 20:18

HU im ersten monat der saison.


Saisonkennzeichen und HU-Termin

marko1983 26.08.2011 20:22

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1268854)
HU im ersten monat der saison.


Saisonkennzeichen und HU-Termin

Genau davon rede ich doch die ganze Zeit, das er es nach dem Beginn der Saison machen kann und nicht in der "Ruhephase"...

Peter[OG] 26.08.2011 20:27

Genau das gleiche stand auch schon im 2 Beitrag zu dem Thema, ebenso wie man die nächsten Tüv Untersuchungen in die Saison legen kann, sofern man das will.

marko1983 26.08.2011 20:34

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1268864)
Genau das gleiche stand auch schon im 2 Beitrag zu dem Thema, ebenso wie man die nächsten Tüv Untersuchungen in die Saison legen kann, sofern man das will.

Jaein, es wird aber nix zurückdatiert !!!

Anlage VIII StVZO:

"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung."

Peter[OG] 26.08.2011 20:54

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen...

Quelle: StVZO Anlage VIII: Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung

Also mit Saisonkennzeichen trifft dann 2.6 und ohne 2.3, herje, was für ein Durcheinander.

marko1983 26.08.2011 21:04

Genau !!! ;-)

SOX 05.09.2011 10:29

Hey Leute,

wie is das eigentlich mit der Kfz steuer die wird doch auch nur für den zeitraum der Saison fällig oder ?

sprich vom 04 bis 09 oder wenn das die saison is !


Gruß

19ACE90 05.09.2011 10:36

genau, die zahlt man dann anteilig

G3 Variant 05.09.2011 10:58

Wie " 19ACE90 " sagte wird das anteilig berechnet.

Wenn Du also weisst was die Hütte an Steuer im Jahr kostet, dann durch 12 teilen und mit der Anzahl der Montae die der Wagen zugelassen ist multipliziren.

Wenn es den erstes Saisonfahrzeug wird, auch darauf achten das von 00:01 erster Tag bis 23:59 der Versicherungsschutz gilt. Da darf man nicht drüber kommen.

Ich bin mal mit meinem BMW weil ich bei nem Kumpel in Rostock war am 31.10 Abends nach Hause gefahren, die Fahrt ist ca. 500 km dauert max 3-3,5 Stunden.

Da ich aber immer n bissl was mehr einplane bin ich dort nach den Grillen Abends schon um 1830 Uhr Richtung Heimat gefahren.
Es kam wie es kommen musste die A20 war komplett dicht gegen 00:10Uhr war ich dann bei Hannover. Naja und was war , es gab die Kelle.

Als er mir dann sagte ich würde ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren, erklärte ich der Rennleitung wie es dazu kommt ( kam ja auch im Radio das mehrere Stunden Vollsperrung war etc. ).
Also die waren sehr verständnissvoll,
der jüngere sagte :
dann müssen Sie eben früher losfahren
der ältere sagte :
na ja dann muss man gleich morgens nach dem aufstehen losfahren wenn man sicher gehen will das es mit der Zeit passt.

Er sagte das liegt auf deren Streifenroute und die würden bis zu der Abfahrt wo ich runter muss hinter mir fahren.

Also Glück gehabt, aber auch darauf immer achten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:39 Uhr.

Powered by vBulletin®