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Saisonkenzeichen!!! Hallo Leute, weis von euch jemand wie das laüft mit Fahzeugen und Saisonkenzeichen wenn die im ruhezustand zum Tüv müssen wie mann das dann am besten macht ? Gruß SOX Ps: z.B. Saison get von 10.2011 bis 03.2012 aber das Fahrzeug mus im Juli zum tüv .... |
Gleich am 1 Tag zum Tüv. Oder ein paar Monate verlieren und den Tüv in die Zeit der Saisonzulassung legen, also statt 07/11 => 7/13 usw. 10/11 machen, wird auf 07/11 zurückdatiert und den nächsten Tüv dann 10/12 => 10/14 usw. |
Danke schon mal für die invo ... dann weis ich bescheid . |
Also bei meinem war der Tüv 03 fällig aber das Auto erst ab 04 Zugelassen ( Monat) da wurde der Tüv auf 04 gemacht. Wenn wärend der Abmeldung Tüv fällig ist hast du 1 Monat nach Saison beginn Zeit für Tüv. Das war die Aussage vom Tüvprüfer bei mir. |
oder du besorgst dir 5 tageskennzeichen wenn du es in dem zeitraum unbedingt machen lassen willst. würde aber einfach am ersten tag damit zum tüv |
Zitat:
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Das Fahrzeug ist ja nicht abgemeldet. |
Doch sobald die Saison vorbei ist ist das Auto offiziel abgemeldet! es hat nur eine Zulassung in einem gewissen Zeitraum. Du musst nur nicht immer auf die Verwaltung rennen zum An- und Abmelden ;) |
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dasa fahrzeug BLEIBT angemeldet, diese zulassung ruht nur außerhalb der saison und tritt dann automatisch wieder in kraft. der karren ist ja auch weiterhin versichert....wenn z.B. die garage abfackelt oder so. |
Wenn ich mein Auto abmelde und bei meiner Versicherung angebe, dass ich es nur vorläufig abmelde, besteht auch eine Ruheversicherung, die auch nichts weiter kostet... beim Saison ist es genauso. Es hat aber mit der Zulassung nichts zu tuen, er darf ja nur von x bis y fahren |
aber beim saison muss man das nicht extra melden um versicherungsschutz zu haben.... |
wasn das fürn blödsinn? sry, saisonkennzeichen wäre ja überflüssig nach den beschreibungen hier. man darf nur in dem zeitraum, wie angegebn, fahren un sonst nich. wenn man trotzdem rumfährt wird keine versicherung zahlen. ganz einfach. |
Zitat:
hää ? ich meine auch nicht den versicherungsschutz den man im straßenverkehr braucht sondern einen für den standplatz des autos.... |
genau das Auto bleibt auch über den zeitraum versichert wo er nicht bewegt werden darf ! nur war meine frage wie das mit dem tüv gehn kann mehr nicht Gruß |
tageskennzeichen, vor ablauf der saison oder zu beginn. was anderes fällt mir jetz auch nich ein |
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Genau das gleiche stand auch schon im 2 Beitrag zu dem Thema, ebenso wie man die nächsten Tüv Untersuchungen in die Saison legen kann, sofern man das will. |
Zitat:
Anlage VIII StVZO: "Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung." |
2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen... Quelle: StVZO Anlage VIII: Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung Also mit Saisonkennzeichen trifft dann 2.6 und ohne 2.3, herje, was für ein Durcheinander. |
Genau !!! ;-) |
Hey Leute, wie is das eigentlich mit der Kfz steuer die wird doch auch nur für den zeitraum der Saison fällig oder ? sprich vom 04 bis 09 oder wenn das die saison is ! Gruß |
genau, die zahlt man dann anteilig |
Wie " 19ACE90 " sagte wird das anteilig berechnet. Wenn Du also weisst was die Hütte an Steuer im Jahr kostet, dann durch 12 teilen und mit der Anzahl der Montae die der Wagen zugelassen ist multipliziren. Wenn es den erstes Saisonfahrzeug wird, auch darauf achten das von 00:01 erster Tag bis 23:59 der Versicherungsschutz gilt. Da darf man nicht drüber kommen. Ich bin mal mit meinem BMW weil ich bei nem Kumpel in Rostock war am 31.10 Abends nach Hause gefahren, die Fahrt ist ca. 500 km dauert max 3-3,5 Stunden. Da ich aber immer n bissl was mehr einplane bin ich dort nach den Grillen Abends schon um 1830 Uhr Richtung Heimat gefahren. Es kam wie es kommen musste die A20 war komplett dicht gegen 00:10Uhr war ich dann bei Hannover. Naja und was war , es gab die Kelle. Als er mir dann sagte ich würde ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahren, erklärte ich der Rennleitung wie es dazu kommt ( kam ja auch im Radio das mehrere Stunden Vollsperrung war etc. ). Also die waren sehr verständnissvoll, der jüngere sagte : dann müssen Sie eben früher losfahren der ältere sagte : na ja dann muss man gleich morgens nach dem aufstehen losfahren wenn man sicher gehen will das es mit der Zeit passt. Er sagte das liegt auf deren Streifenroute und die würden bis zu der Abfahrt wo ich runter muss hinter mir fahren. Also Glück gehabt, aber auch darauf immer achten. |
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