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Rotlichtverstoß bitte Helfen Freunde bitte helfen, hab eine Frage !!!! SEHR WICHTIG!!!!! Freitag gegen 18 Uhr, war ich auf der Landsberger Str (Richtung Zentrum), bei der Donnersbergerbrücke bin ich links richtung Mittleren Ring (Nürnberg) gefahren, beim abbiegen nach links, gibt es die kleine ampel mit pfeilen. Bin über gelb rüber gefahren, dann auf mittleren ring, dann passierte es.. ein grüner Polizist auf seinem Motorrad fährt mir hinterher, er stand bevor ich nach links fuhr, ganz auf der rechten seite und wollte nach rechts, das hat er abgebrochen und ist mir hinterher, dann sagte er zu mir wo mein fehler war, ich habe gesagt ich hab kein fehler gemacht, war eventuell höchstens 10km/h zu schnell, und darauf hin sagte er, Sie sind über Rot gefahren, ich habe dann nein gesagt, es war gelb, und wenn ich ihrer meinung nach über rot gefahren sind, zeigen sie mir die Aufnahme oder foto, dann sagt er ich habe keine fotos oder sonstiges, ich habe es anhand der wagenlänge ungefähr einschätzen können, und als sie durch waren war es rot. Ich habe gesagt das ich das nich so hinnehme, weil er sagte zu mir es werden ca. 90 € und 1 punkte fällig. Und das kann ich mir gar nich leisten, den hatte erst vor 1 jahr MPU, wenn jetz nochmal dann bin mein schein weg. Will jetz mit dem Polizisten vor Gericht gehen, "" Die Frage ist jetzt, habe ich eine chance vor Gericht, meine freundin war auch dabei sie ist Zeuge, und der Polizist war allein mit seinem Motorrad, und behauptet das einfach ohne ein Beweis zu haben, habe ich eine chance ??? "Aussage gegen Aussage und wird falllengelassen? oder Ich habe ja Zeuge noch besser, er hat gar keinen Beweis, nur eine Behauptung, wie is die Lage Freunde ?? bitte hilft mir?? Hab noch ein Bild von der Lage, damit ihr mich genau verstehn könnts. Danke !!! Liebe Grüße aus München |
Von der Tatsache mal abgesehen, ob es jetzt gelb oder rot war (was eher zweitrangig ist), ist entscheidend, ob der Polizist einen Beweis ODER einen Zeugen hat. Ist dies nicht der Fall, gewinnst du die Anklage. Du hast ebenso eine Zeugin mit an Bord gehabt. Denk dran, dass sie nichts sagen darf, wenn sie es nicht genau gesehen hat, dass es gelb war. Vor Gericht muss man die Wahrheit sagen ;) Im Zweifel für den Angeklagten... |
Dann solltest du vor Gericht aber auch sagen, dass die Ampel erst auf gelb sprang als du bereits an der Haltelinie warst! Wenn du sagst die war schon ewig gelb und du bist dann aufs Gas (daher die Geschwindigkeitsueberschreitung), dann haste verloren. |
Danke für die schnellen Antworten, Also, es war halt so, ich bin normal gefahren, und als auf gelb gesprungen war, war ich paar km/h, schneller, weil bremsen wäre gefährlich gewäsen, dann wäre es zum Auffahrunfall gekommen. Wieso verliert man, wenn man sagt, es wurde gelb und ich habe dann bisschen Gas gegeben, darf mann das nicht? in der FAhrschule habe ich damals auch gelernt, wenns gelb wird, aufs Gas und durch, damit es nich zum Auffahrunfall kommt. Das mit der Geschwindigkeisüberstreitung is ja nich das problem, das waren ja höchstens 5-8 Km/h, da könnte das bußgeld 15 € sein mehr nich, das kann er aber auch nich beweisen. |
Zitat:
a) ist es NICHT erlaubt, die Geschwindkeitsbeschränkung zu überschreiten, nur weil es gelb wird... b) wenn es zum Auffahrunfall gekommen ist, bist nicht du Schuld, sondern der andere, weil er den Mindestabstand nicht eingehalten hat. Nichts desto trotz bekommt man Folgendes von der Fahrschule beigebracht: Wenn die Ampel länger grün ist, dann sollte man vom Gas gehen und bremsbereit sein. |
würde an deiner stelle nicht klagen kann immer nach hinten los gehn!!! |
Jo in der Fahrschule lernte ich auch bei Gelb Bremsen Wenns geht und nicht drauf Halten! |
@rob hehe a) du hast recht b) du hast wieder recht aber das mit der Geschwindigkeit hat er auch nich behauptet der Polizist, er hat nur gesagt, das ich über rot bin, aber es war Gelb.. @Jan_Gti aber wenn du etwas nich falsch gemacht hast, wieso sollst du dann dafür belangt werden, wenn es gar nicht so ist. |
Der Polizist meinte auch die gesamte Fahrzeuglänge, das was Du beurteilen kannst ist nur bis zur B-Säule. Wo wir gerade bei Fahrschulweisheiten sind :D Wenns gelb wird zuerst ein Blick in den Rückspiegel und dann entscheiden ob bremsen oder rüberfahren, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Gruß Zub |
Über gelb fahren ist ja kein verstoß, ich habe da nichts falsch gemacht, ich bin ja nich übertrieben schnell gefahren, dass ich durch komme, bin so durch gekommen, das es noch gelb war als ich unter der ampel war, danch wurde es rot, das kann mir aber egal sein... aaber der Polizist sagt es war rot... das ist mein problem |
... Was hat denn der Polizist gesagt, was er jetzt macht? |
geh zum anwalt wenns weiter geht........ |
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mein problem ist, ich darf kein punkt kriegen, sonst ist mein Schein weg! Deswegen muss ich unbedingt vor Gericht, hab keine andere Wahl, aber ich bin wirklich über Gelb gefahren, aber heutzutage hat man, als normaler Bürger nicht mehr so viele Rechte, wie ein Beamter oder Prominente. |
Also ich würd erstmal die Anzeige abwarten. Dann kannst du Widerspruch einlegen und deinen Sachverhalt darlegen und das du einen Zeugen gehabt hast. Erst wenn das nicht hingenommen wird dann geht es vors Gericht. Vorher wird sich kein Gericht damit beschäftigen. Aber was du machen kannst dir eventuell mal einen Rat von einem Anwalt holen (kostet meistens nichts oder nur ganz wenig) was zu tun ist! Just my 2 cents |
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Dein Umstand mit den gesammelten Coins in Flensburg erschwert natürlich deinen Freispruch... Daher wie AAM völlig richtig geschrieben hat => Anwalt hinzuziehen. Gleich von Anfang an, dann hast du Rechtsbeistand und jemand, der dir hilft! Aber glaub mir, ohne irgendeinen Beweis geht sowas eig. garnicht vor Gericht. |
@andre0304 Wenn ich jetzt bei Adac Verkehrsrechtschutz beantrage, werden die mir dabei helfen? oder werden sie das nicht tun? die tat wäre ja dann vor Vertragsabschluss |
Du wirst keinen Rechtschutz haben, da du in diesen Fall schon verwickelt bist! |
bin total blöd, hab erst vor 3 monaten mein rechtsschutz gekündigt !!! so ein pech aber auch... Aber wie kann man den vor Gericht verlieren, wenn keine Beweise da sind? das verstehe ich nicht! |
guck mal rechts unten jeweils bei deinem Beitrag! Da steht edit. Damit kannst du deinen Beitrag nochmal nachbearbeiten... Die anderen Buttons erklären sich ja auch von selbst... Vor Gericht ist alles möglich, glaubs mir! |
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warte doch erstmal ob das überhaupt vor gericht geht...... wir sind doch alle keine juristen und waren nicht dabei :o |
ich mach mir große sorgen, den ohne schein bin ich mein job los, ich bin revierfahrer in einer Sicherheitsfirma.... |
warum durftest du denn schon zur mpu ? |
Unfall mit Fahrerflucht, war damals dumm gelaufen! |
Genau dasselbe hatte ein Familienitglied von mir... Eine Polizistin hat ihn angeblich beobachtet wie er über Rot fuhr. Diese hatte ihn nichtmal aufgehalten, sondern es kam direkt das Schreiben ins Haus. Die Polizistin hatte keinen Zeugen sondern war alleine, ebenfalls mein Bekannter. Haben dies unserem Anwalt gegeben, der meinte man solle es versuchen länger als 3Monate in die Länge zu ziehen, da es dann verfällt. Den Anwalt wo wir haben ist absolut Top, und kennt so ziemlich jeden Kniff was solche Verstöße etc angeht... Aber um auf den Punkt zu kommen, es hat alles nix genützt....Führerschein war nach langem hin und her dennoch weg. Inkl Geldstrafe und Punkte. Ich denke das hier den Polizisten einfach mehr glauben geschenkt wird... |
@w1cht das ist das problem, das befürchte ich auch, am ende endtscheidet doch der Richter, egal ob beweise da sind oder nicht. |
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Ich würde es trotzdem vor Gericht versuchen. Der Polizist war alleine und du hattest eine Beifahrerin. MFG |
Brauchen Beamte nicht immer einen Zeugen/Beweiß? Ich würde auch erstmal abwarten ob überhaupt was kommt. |
Ich denke mal das du die Ampel nicht die ganze Zeit beobachtet hast beim abbiegen. Sobald du über der Haltelinie warst siehst du eine umspringende Ampel sowieso nicht mehr, daher bist du vielleicht schon bei Rot in den Schutzbereich der Ampel eingefahren, und genau das hat der Polizist gesehen und dich deswegen angehalten. Selbst wenn man vor einer roten Ampel hinter der Haltelinie zum stehen kommt kann man ein Bußgeld bekommen (Haltlinienverstoß). Falls es wegen der Aussage des Polizisten zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte könnte dein bisher negatives Auffallen im Straßenverkehr bzw. in Flensburg den Richter möglicherweise etwas beeinflüssen. Gibt auch Länder da dürfen Polizisten deine Geschwindigkeit schätzen, die brauchen keine Zeugen, Bilder oder Beweise. |
Also bei deinem Vorstrafenregister würde ich schon mal drüber nachdenken, wie du künftig unterwegs bist. Die MPU war ja ein Gutachten, das leider falsch war. Du bist wieder aufgefallen, obwohl die Prognose sagte, dass du einsichtig bist. Ist technisch leider nicht wesentlich anders wie wenn ein Sittlichkeitsverbrecher mit guter Prognose entlassen wird und über die nächste Frau herfällt. Gutachten war in der Prognose falsch. Also wird dir kaum ein Gutachter eine günstige Prognose stellen. Das bedeutet, die Pappe ist für lange Zeit weg, rechne mal mit 3-5 Jahren. Versuch mal deinen Chef darauf vorzubereiten, dass du künftig nicht mehr fahren kannst. Tatsache ist, warum hätte der Polizist dich anzeigen sollen? Du bist schlicht durch deine Fahrweise aufgefallen. Das ist das einzige Problem. Der Polizist hat dich gesehen und daraus geschlossen, dass du bei Spätgrün drüber bist. Und ich sage es mal mitleidlos: Wer so wie du unter Bewährung fährt, der darf sich nicht das geringste erlauben. Schon gar keine auffällige Fahrweise. |
Das Prob. ist, das deine Zeugin nicht anerkannt wird weil sie bei dir im Auto saß... Wenn du Zeugen hast die auf der Straße standen und in keisterweise mit dir befreundet u.s.w. kannst du diese angeben.. Alles andere wird abgewiesen an zeugen... Da du schon mal zur MPU warst ist es noch etwas Komplizierter.. Da wird der richter dieses gegen dich verwenden.. Weil Fahrerflucht ist absolut kein Kavaliersdelikt... und dazu noch mit unfallfolge.. |
Achso, deine Freundin ist erstmal Zeugin. Sie gilt nicht mehr oder weniger wie jeder andere Zeuge. Weißt du genau was die aussagt, wenn der StA die in die Mangel nimmt? Es reicht schon, wenn die aussagt, dass du reichlich Gas gegeben hast vor der Kreuzung. Dann ist das überfahren der Ampel schon mal billigend in Kauf genommen worden. Du hattest dich entschieden durchzufahren und die Entscheidung schon getroffen ohne dass du dich auf rot vorbereitet hast. An der Stelle sind sicherlich 3s gelb angesagt. gelb heißt eben nicht Vollgas und durch. Nochwas: Der Richter ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden. |
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also ohne Rechtsschutzversicherung brauchst du gar nicht darüber nach zu denken zu klagen! |
Zitat:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot |
Also vorneweg, wenn dich ein Polizist anhält und dir was vorwirft, halt die Klappe! Sage nichts dazu und warte ab was kommt! Ich wurde mal angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Habe rein gar nichts gesagt, hab gesagt er möchte bitte alles aufschreiben und mir das Postalisch zukommen lassen. Mein Anwalt wird dann prüfen in wie weit man das in der Vorbeifahrt in der Dämmerung aus dem fahrenden Auto herraus feststellen kann ob ich angeschnallt war oder nicht. Schwarzer Gurt auf Schwarzer Jacke. :-/ Was war? 7 Monate her, nie was nach gekommen... Wenn du den Bußgeldbescheid hast, wirst du damit zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und Dich beraten lassen. Der wird Dir sagen wie die Chancen stehen und was es kostet wenn er erstmal einen Widerspruch einlegt. Alleine damit kann die Sache schon vom Tisch sein, wenn er etwas drüber nachdenkt und dir da ne schöne Begründung für den Widerspruch fertig macht. Und auch hier meine Erfahrung: Ich wurde mal mit 24 oder so gelasert, sollte aufjedenfall 3 Punkte geben. Auch erstmal abgewartet was kommt, vorher wieder nichts zum Sachverhalt gesagt (immer ganz wichtig). Dann eine vernünftige und sachliche Begründung beim Widerspruch eingereicht und schon wurde der Bußgeldbescheid ebenfalls fallen gelassen. Alles steht und fällt mit der Form wie du die Sache jetzt angehst. Ohne Bescheid kannst du eh nix machen. Danach gehst du zum Anwalt und lässt dich Beraten. Das du eine Verkehrsrechtschutz kündigst war natürlich etwas unpassend. Die brauch eigentlich jeder, vorallem mit deinem bisherigen Verhalten im Straßenverkehr. |
Zitat:
Natürlich darf die Freundin aussagen, wird gehört und ihre Aussage ist zu werten! Eine Passantin wäre natürlich besser, weil der niemand unterstellen kann, sie wolle ihren Freund vor Bösem bewahren. Aber deswegen eine Zeugin ablehnen - never ever! @ 83 Vorweg - bei gelb hast Du anzuhalten. Fahren darfst Du nur bei Grün. Über die Haltelinie fahren darfst Du bei Gelb nur, wenn Du auch mit einer starken (nicht Voll-)Bremsung nicht mehr vor der Haltelinie zu stehen gekommen wärst oder Deine Bremsung Nachfolgende bzw Dich (als Mopedfahrer z.B.) hätte gefährden können. Wenn Du bei Gelb noch die Chance hattest, zu denken und zu beschleunigen, dann war es zumindest dunkelorange beim Überfahren der Haltelinie. Du hast zwei Möglichkeiten: Gleich die Nummer hinnehmen - mit allen Folgen Vor Gericht gehen, mit einer Niederlage rechnen - wieder mit allen Folgen - und Dich freuen, wenn Du gewinnst. Der einzig sinnvolle Rat war der mit dem Anwalt! Aber bitte einen für Verkehrssachen. Und wenn der sagt - Vergiss es - dann vergiss es! Ach ja - nimm mal lieber Dein Bild aus dem Netz - sonst kannst Du Dich geich in der nächsten Sache mit nem Richter befassen - Beamtenbeleidigung!!! |
Zitat:
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Der Ausdruck "Bulle" im Startposting und dieser Absatz : Zitat:
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Würde mich komplett kalt lassen. Noch sind wir in Deutschland und hier müssen Beweise aufgeführt werden. Eine Aussage ist kein nachweislicher Beweis, also ist die Aussage des Beamten genausoviel Wert, wie deine. Sein Status als Beamter hat da nix zu melden. Kein Beweis? Kein Rot-Blitzer? Kein Video? Dumm gelaufen.... nicht umsonst fahren die Streifen immer zu zweit oder bei Motorradcops / Fahradcops sind Kameras verbaut. |
Da irrst Du gewaltig. Auch eine Aussage ist ein Beweis!!! Und eine Aussage eines Polizisten im Dienst hat schon ein gewisses Gewicht, das bei Aussage gegen Aussage den Satz "Im Zweifel für den Angeklagten" aushebeln kann!!! Darüber mag man jetzt denken wie man will - es ist aber nun mal so. Und oft genug sicher auch zu Recht. Zitat:
Natürlich darf sich im Netz auch jeder so sehr schaden, wie er kann und mag, aber .......... |
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