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Zu tief für Österreich??? Hi Leute, bin mir nich sicher in welchem Forum mein Anliegen richtig ist, deshalb versuch ichs hier. Nun zum Thema: Hab seit letzter Woche ein Gewindefahrwerk drin. Da ich immer zum tanken ins Nachbarland fahre und dort die Mindesthöhe ja bei 11mm liegt und ich bei 9mm bin wollte ich mal fragen ob jemand weiss ob ich ohne Stress da rüber fahren kann oder ob es Probleme geben kann wenn sie mich anhalten. Vielen Dank im Voraus. |
Ja es gibt Probleme. Die machen da bei Ausländern keine Ausnahmen. |
9mm? 11mm? Ich hoffe du meinst 90mm und 110mm, bzw 9cm und 11cm :) Was ist denn die mindesthoehe in Oesterreich? |
Das stimmt so! Die Executive bei uns kann dich anhalten, kontrollieren, und kann an ort und stelle das Fahrzeug stilllegen. Ist mir auch schon 2 mal passiert. hab dann zu fuß nach hause laufen können. Gut ich selbst bin österreicher und wohne auch in Österreich, aber die österreichische Stvo ist für alle gleich, da gibts keine Ausnahmen. Es kann aber auch sein, dass Grenzfahrer gedulded werden, und man nich so genau hinschaut. Bei uns gibt es clubs, die haben die hälfte mit deutschen-Mitgliedern, die fahren auch immer zu uns rüber. lg |
@Chris, mindesthöhe in österreich auf feste teile 11cm, auf elastische Teile 8cm. Es gab 1999 mal eine alte 8cm TÜV Regelung, hin und wieder bekommt man nen alten 2er Golf zu kaufen, der vieleicht sogar noch damals also 1999 so typisiert worden war, dann gilt das weiterhin, also der darf auf gut deutsch mit 8cm so rummgurken, da es damals vom Landeshauptmann so genehmigt worden ist. lg PS: Ich hatte noch vor kurzem bei meinem Peugeot 50mm tieferlegungsfedern drinn, auto hatte da genau 10cm Bodenfreiheit, ich hatte aber noch nie probleme bei einer kontrolle, tüv wollte es mir so nich eintragen, also gut, federn raus, orginale wieder rein. Jetzt habe ich wieder orginal Federn drinn, werde mir aber 40mm federn holen, typisieren gehn, weil da habe ich 11cm, dann diese federn raus, und meine alten 50mm federn wieder rein, auf 10cm, weil einmal typisiert, schauen die dann nicht mehr so genau, und man sagt eine Toleranz auf eingetragene federn gibt es immer, weil federn legen sich mit dem alter etwas. |
Is ja totaler schwachsinn wenn man alles nach deutscher Stvo eingetragen hat und dann ins Ausland fährt! Wo dann andere Regel gelten als bei uns, dann muss ich ja jedesmal bevor ich in ein anderes Land fahre irgendwas an meinem Auto verändern und neu eintragen lassen... |
Ja du sagst es ja, deutsche STVO! In Österreich herrscht ne andere Stvo, in der Schweiz ne andere, in Belgien ne andere usw.... man steht sozusagen mit einem Bein im Grab, es muss nich heißen, dass gerade du rausgefischt wirst, aber es kann eben passieren. Ich könnte dir geschichten erzählen von leuten hier, alles selbst schon miterlebt. Wenn die knapp bei kasse sind, holen die sich shcon ihr geld. Grad vorgestern hatten die ein Planquadrat, also ne ganze stadt, an allen orts-eingängen udn ausgängen kontrollier,t und die hatten es nur auf getunte moped´s abgesehn. Haben allein an diesem tag 44 Moped Fahrer angezeigt, 13 davon durften nicht mehr weiterfahren. |
wenn das Auto in Deutschland so typisiert ist, kannst in Österreich so fahren und Punkt. da können unsere Kappelständer Kopf stehen wird sich trotzdem nichts daran ändern. |
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Schönen guten Abend. Das mit der Mindesthöhe haben die bei uns in Braunau noch nie so genau genommen. Zumindest bei meinem nicht. Meiner hat vorn 5,5 cm und hat bei ner Kontrolle nie Probleme gegeben. mfg. der_sammler |
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:danke: |
Wenn das Auto in ein anderes Land umgemeldet wird, ist generell eine HU durchzuführen. Die HU aus anderen Ländern der EU wird generell nicht anerkannt. Wenn das Pickerl abgelaufen ist, kannst du vermutlich sogar in Deutschland bestraft werden. Muss aber natürlich einer der Anhalter blicken. |
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Aber erwisch mal einen genauen Polizisten oder fahr mal aus Braunau raus, dann werfen dir die Grünen bzw Dunkelblauen ( ;) ) dir deine Nummernschilder um die Ohren und du kannst laufen! Mein GTI hatte auch nur 8cm.deswegen haben sie mich auch nie angemacht. Mit meinem 1er der nicht tiefer ist, haben sie schon 2x die Höhe kontrolliert. Hatte ich halt Glück, aber auf Dauer geht das bestimmt nicht! |
ich drück dir auch die daumen.. mich haben sie einen tag nach meiner tieferlegung angehalten.. ich war auf 10,2 und der bulle sagte zu mir.... ich seh von 35000 km das der zu tiaf is !!! gut.. ich wohn in wien.. trotzdem viel glück:) |
Hahah, in Wien host eh die Arschkarte gezogen:D Ich sag nur MA46:D In Vorarlberg ist es schon viel besser geworden, werde kaum mehr aufgehalten, gut seid letzter woche hab ich offiziell jetzt alles typisiert, nach über 1 Jahr kampf. Morgen bzw. heute noch heckflügel und frontscheinwerfer typisieren gehn, und fertig. Ich sag mal so, wenn man sich normal aufführt, und der Polizei gegenüber auch normal auftritt, hat man nich allzuviel zu befürchten, außer man hält sich eben nich an die Stvo, und deren Gesetzen. Das mit um typisieren hab ich alles schon hinter mir, mein peugeot habe ich aus Deutschland, war ursprünglich ein Nordschleifen Fahrzeug, habe es recht günstig erstanden, doch dann kam Nova, Einzelgenehmigung usw.. alles dazu, und ich durfte natürlich fein säuberlich die ganze Karre wieder umbauen, aber war mir egal, da ich nen abnehmer für gewisse teile hatte, und eh andere sachen verbauen wollte. Hab ich grad 2 Fliegen mit einer Klatsche gefangen. Naja, ich hör dann die leute immer jammern wenn sie an den See runter fahren, und dann mit dem Hänger wieder zurück. |
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Bis dahin bleibt es so wie es ist. ;) mfg. der_sammler |
Naja ist aber ziemlich eine riskante Einstellung! |
Ja Ich weiß. Naja Kennzeich konnen sie mir dann wegen Wechselkennzeichen eh nicht nemen. Nur die Zulassung. Mfg. der_sammler |
allgemein hat mir mal wer gesagt, gilt in österreich (ich war beim ZIVILGUTACHTER!!!) auf feste teile wie Auspuff, Ölwanne, Querlenker, etc. 11cm und auf bewegliche teile wie Gummilippe, seitenschweller, etc. 9cm!! ;) viele auffahrten und parkplatz-randsteine sind so konstruiert, dass du mit den 11cm sag ich mal keine oder selten probleme bekommst... wenn du aber mit 9cm dir eine lippe runterrammst, ist das weitaus net so schlimm, als wenn dadurch der auspuff aufreist oder die ölwanne ;) dann bekommst probleme wegen "umweltverschmutzung" usw. und daher auf feste teile (wenn man des so nennen kann) 11cm und "bewegliche" 9cm ;) Lg |
Und ich glaube trotzdem nicht, dass ich mich mit einem Auto, welches in Deutschland zugelassen und geprüft ist, an die österreichische StVZO (heißt die drüben auch so?) halten muss. Lass mich mal das Beispiel mit der HU rausholen: Ich habe mein Auto in Deutschland angemeldet und muss alle 2 Jahre zur HU. In Österreich jedes Jahr. Wenn nun meine Deutsche HU nur noch ein halbes Jahr gültig ist, darf ich dann nicht mehr nach Österreich, weil sie dort schon ein halbes Jahr abgelaufen wäre? |
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HU hin oder her, glaub da wäre es so, dass du natürlich dein KFZ weiterhin bewegen darfst, solange es ja im verkehrssicheren Zustand ist. Die HU auf 2 Jahre, oder Pickerl auf 1 jahr, das sind nur landeseigene Fristen. Wäre es so, das du nach 2 jahren rüber färhst, und es wäre grad abgelaufen, könntest echt probleme bekommen. Bei uns kann man das Pickerl 4 Monate überziehen. Aber da müsste man echt mal mit einem von der Behörde reden, ich glaub ich ruf morgen mal an, bzw. mein Prüfer, und frag ihn mal, wie es jetzt aussieht, er als Ingenieur, und Hauptprüfer für die tuning szene hier bei uns, wird sich wohl auskennen, hatte schließlich mein deutsch-import auch getüvt. Ich frag morgen mal nach, und berichte dann, weil wenn es echt so einfach wäre, dass getunte autos aus Deutschland hier bei uns ohne Probleme fahren dürfen, dann wären die straßen bei uns überfüllt, mit tuning cars aus deutschland. Das gleiche gilt für Import cars, wie skyline, Supra usw... es ist bei uns in österreich extrem schwierig solch ein auto zum zulassen. Meist scheitert es shcon an den nochmals verschärften Abgasnormen, oder die leute zahlen sich da einfach dumm und deppat, lest euch dazu einfach mal das durch, ich hatte echt glück, da ich mein auto, vor einführung dieser neuen Norm rübergeholt habe. Die skyline´s usw... haben meist weit über die Grenzwerte hinaus co2, und man bedenke dann fällt pro gramm zuviel, pro 1 gramm zuviel, schon 50 euro, pro gramm co2 an. Angenommen es hat 50 gramm zuviel, wären das bei 50 euro, 2500 euro, aber meist belibts nich dabei, dann kommt ja noch Nova dazu, neue papiere, einzelgenehmigung usw... echt ein teurer spaß, außer man baut das auto komplett um, komplett neue abgasanlage, usw... kostet aber alles wieder richtig viel asche. Wenn im leben nur alles so einfach wäre...... |
da gibts doch ein internationales abkommen wo sich auch die schluchtenscheißer dran beteiligt haben. wiener abkommen von 1968 in deutschland angemeldete autos müssen "drüben" so akzeptiert werden wie sie sind. das was hier der TÜV etc eingetragen hat gilt auch drüben. |
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Das ich mich mit einem in Deutschland getunten Auto an die österreichischen Vorschriften zu halten habe (auch wenn ich da nur kurz durchfahre) kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen. Ist das nicht beim "Boost-Beast" auch so gewesen das der in England zugelassen war weil eine Zulassung in Deutschland nie geklappt hätte ? Mir liegt da sowas im Ohr... Wenn man ein getuntes Auto in Deutschland kauft und in Österreich neu zulassen will dann gehe ich davon aus das die österreichischen Vorschriften zu berücksichtigen sind. |
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Das ist eine Tatsache, mein Onkel ist auch aus D. und hat seien getunten Honda civic 1:1 übernommen bekommen. mfg. der_sammler |
es stimmt bei uns in österreich gelten 11 cm! aber wenn du dein fahrzeug in deutschland mit 9 cm genehmigt bekommen hast und danach auch nichts mehr veränderst können sie bei uns nichts machen! tafeln sind erst ab 8 cm weg! sollten sie dich strafen nicht bezahlen und dann einspruch gegen die strafe machen! mit anwalt tust dir viel leichter! das fahrzeug muss die gesetze vom dem land entsprechen in dem es angemeldet ist! ansonsten kannst den vater staat österreich schön verklagen |
Eigendlich gehts hier ja nur um das in Deutschland Zugelassene Fahrzeug was durch Österreich fahren will. Da kann ich mir nicht vorstellen das ich dann alles ändern müsste für Österreich!! |
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Wenn z.b in Österreich ein mindesthöhe von 9cm eingtragen hast und du nach Deutschland (wo z.b nur 11cm gelten)auf ein Treffen fährst bekommst probleme und musst es hoch schrauben.Das kam erst letztens im TV ,es ist aber auch ne auslegungssache(wie kulant die Blauen sind) .In Deutschland musst du Tagsüber bei klarer Sicht kein Licht an haben,in Österreich schon . |
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Muss man nicht. Ich mach gerade den Autofürerschein und weis das. Lichtpflicht in Ö. gibt es nicht mehr. Nur für Moped und Motorrad mfg. der_sammler |
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Das hab ich gerade gefunden Bodenfreiheit ? Wikipedia In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit. (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, 2. [...] (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt. In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000. Mindestabstände [Bearbeiten] Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich: • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO / (weggefallen) • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO / (weggefallen) • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO Wenn ich das schon lese Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein:stupid::stupid:Es sollte lieber heißen :Straßen sollten PKW schonender Bauweiße hergestellt sein:D:D |
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mfg. der_sammler |
weil in deutschland noch jeder prüfer ein eigenes ermessen hat. es ist eine richtlinie und kein gesetz |
Leute, es gibt in der EU (und dazu gehört Ö auch, oder nicht?) die Regel/das Gesetz dass die Fahrzeuge mit den in dem Zulassungsland geltenden Vorschriften dort bewegt werden dürfen. Beispiel Spanien: Dort sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben. Hat die jeder Ausländer? Aber wie so oft haben die Ösis wohl auch hier wieder einen Sonderstatus. Wie bei so vielem was die verschiedenen Abkommen zw. D und Ö immer wieder an den Tag bringen. Die Frage wäre da nur, was zählt? Das EU-Abkommen oder die Vereinbarungen zw. den Ländern? Sorry, aber ich weiss schon warum ich dieses Land meide. Das hat jetzt aber nichts mit den Leuten die dort wohnen zu tun, sondern rein mit den immer wieder vorkommenden Schikanen der ausführenden Organe gegenüber deutschen/ausländischen Touristen. |
Interessante Diskussion Sorry, dass ich mich so spät melde. Musste den ganzen Tag arbeiten. Natürlich meinte ich cm. Mein Fehler. Aber ich werd aus den ganzen Posts nicht schlau. Darf ich nun rüber fahren oder kann ich Ärger bekommen. Es is ja nich so, dass ich da drüben Spritztouren unternehme. Ich fahr nur zum Tanken (20 Cent billiger). Und noch an der_sammler. Du wohnst in Braunau? Ich wohn in Burghausen. Evtl. treffen wir uns mal. |
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Ja können uns gern mal treffen. :) Mfg. der_sammler |
Bringt bitte zwei Dinge nicht durcheinander: Es geht darum dass ein Auto in Deutschland zugelassen und geprüft ist und der Fahrer das Land Österreich besuchen will. Dann gelten - und da bin ich mir zu 99,9% sicher - die Zulassungsbestimmungen des Zulassungslandes, in diesem Fall Deutschland. Wenn man ein Auto aus Deutschland/Japan/etc. importiert und in Österreich zulassen will, dann gelten selbstverständlich die österreichischen Vorschriften. Es gibt da eine nette Anekdote aus den '70er Jahren. Demzufolge erwarb Graf Rossi di Montelera (Mitinhaber von Martini) von Porsche einen 917 K, den er für die Straße zulassen wollte. Nachdem das in Deutschland nicht möglich war (immerhin war das ein über 620 PS starker LeMans-Rennwagen) konnte er ihn in Alabama, USA zulassen, jedoch nur unter der Auflage dort niemals mit diesem Auto aufzutauchen. In Deutschland durfte er jedoch mit dieser Zulassung fahren. |
Das Fahrzeug unterliegt den Bedingungen des Landes in dem es zugelassen ist. Zumindest innerhalb der EU müssen die entsprechenden Erlaubnisse anerkannt werden. Also in Deutschland darf ein Auto so weit runter wie man will, sofern es straßenschonend ist. Die Regelung der VdTÜV wird z.B. bei Dekra oder GTÜ nicht unbedingt angewandt. Wenn du nun in Österreich von der Polizei angehalten wirst, weil dein Auto der österreichischen Regelung nicht entspricht, so reicht ein Schrieb nach Brüssel um die Polizei dort auf Trab zu bringen. Wenn du nämlich nur zum Tanken fährst, dann ist das Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels und zusätzlich ein Verstoß gegen die Freizügigkeitsvorschriften. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, allerdings hilft dir das vor Ort nicht unbedingt weiter, weil die eben in dem Moment am längeren Hebel sitzen. |
Als sie mich damals rausgezogen haben, für angebliches zu schnelles Fahren, hat denen mein Fahrzeug garnicht interessiert. Und dabei habe ich noch auf die Tiefe hingewiesen, durch die ich garkeine 70 innerorts über eine Brücker mit Zustand "Dresden `45" fahren könne.... |
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