![]() |
Chiptuning / Powerbox eintragen ??? hallo ich habe einen golf 3 gti der auf 1.9 tdi 90ps umgebaut wurde. ich habe einen verkaufer gefunden der mir ne powerbox verkauft und die dadurch gewonnen leistung in meinen fahrzeugschein einträgt. reicht das denn aus das man die " mehrleistung " einträgt oder brauch ich da noch iegendwas für die powerbox ??? jemand erfahrung mit sowas??? mfg |
also so eine powerbox wirklich in den typenschein eintragen zu lassen ist fast ein luxus... :rolleyes: kenne wirklich NIEMANDEN, der bis jetzt ein Chiptuning bzw. Softwareanpassung eintragen lassen hat.... ansich ist es richtig, was du sagst... gehört eingetragen bzw. gibts da auch eigene gutachten dafür... aber darüber würde ich mir keine sorgen machen ;) |
"keine sorgen machen" ich immer ein freund der legallität und somit will ich das mir keiner ans bein pinkeln kann. es ist ja die frage wenn man angehalten wird was das problem is. ist das problem das die powerbox mehr leistung bringt als serie ( wäre ja egal denn die mehrleistung ist dann eingetragen) oder ist das problem das die mehrleistung durch eine nichteingetragene powerbox kommt!!?? mfg |
ich weiß net genau, wies mit der powerbox aussieht, aber wenn du eine mehrleistung durch softwareanpassung hast, kann dir das keiner nachweisen ;) und wennst im ortsgebiet etc. anständig fährst und nicht wie ein narrischer horst, dann wirst da nie probleme bekommen... nur powerbox sieht man glaub ich gleich, wenn ma in motorraum guckt oder? weiß des leider net, da ich sowas noch nie gesehen hab... aber wie gesagt, chiptuning oder leistungssteigerung durch aktuellere software eintragen lassen, ist durchaus zu machen, aber nicht ein absolutes muss ;) musst dir halt überlegen, wie du die leistungssteigerung machen möchtest... denn mit powerbox kann ich dir net weiterhelfen bezüglich eintragen sry |
der verkäufer bietet auch an das alles ins steuergerät reinzubaun die chiptechnik aus der powerbox aber wenn das steuergerät mal den arsch hochmacht dann muss ich zuviel hin und hersenden bis das wieder in ein neues eingebaut is und so ist die powerbox unabhängig vom steuergerät. vielleicht findet sich ja noch jemand der weis was zu tun is |
achso meinst du... ok, dann tut leid, dass ich dir net weiterhelfen konnte... :( lg |
hol dirn 2. steuergerät und lass dir da nen anderen chip einlöten? wenns nur ne softwareanpassung ist würd ich das nicht eintragen lassen, wieviel mehrleistung solls denn bringen? |
bringt beim sauger eh kaum was, diese "mehrleistung" ist dann immernoch im bereich der serienstreuung ._. |
Zitat:
|
Zitat:
1. seit wann ist ein TDI ein sauger??? erst lesen dann posten 2. egal wieviel leistung das chiptuning bringt ( es soll 25 ps bringen) , es ist ne änderung der serienleistung und muss somit eingetragen werden. ich will antworten von leuten die damit erfahrung haben und mir zu meinen fragen ne sinnvolle antwort geben kann. mfg |
von diesen "boxen" halt ich nichts... diese klemmt man doch vor die benzin/dieselpumpe... fängt das Signal ab und erhoht den Druck/Menge wenn ich nicht falsch liege... ändert aber keine weiteren Parameter... Eine einfache Softwareanpassung kann NIEMAND nachfollziehen! Solch eine Box hingegen sieht man... Durch den erhöhten Spritdruck, verbrennt dein "Selbstzünder" nicht den ganzen Diesel und es bilden sich unter umständen "schwarze Rauchwolken" hinter dir, wenn du mal aufs Gas latschen willst... Leistungssteigerung hingegen wirst du spüren! Deine angestrebten 25PS sind da auch drin! Gibt aber auch einen vorteil von den Boxen.... es gibt welche mit Fernbedienung, wo man zwischen orig und mehreren Stufen durchschalten kann.... allerdings bleibt das Problem mit der sichtbaren Box bestehen.... Verbrauch erhöht sich ebenfalls... Bei einer "ordentlichen" Softwareanpassung gehört wesentlich mehr dazu wie nur den "SpritDruck" zu erhöhen!!! |
Zitat:
Mit dem Einbau der Powerbox erlischt die Betriebserlaubnis. Daher ist eine Unverzügliche Vorführung beim Tüv erforderlich der die Änderung abnehmen und bestätigen muss. Damit musst du dann zum Amt und Papiere ändern lassen! So will es der Gesetzgeber und dies ist der einzig legale weg. Zitat:
Also viel erfolg Hoffe konnte dir helfen Gruß Dj Thunder |
Zitat:
Es wird ein Gutachten beim Tüv geschrieben... meist mit den Worten: bei nächster GELEGENHEIT in den Fahrzeugschein zu übertragen... Bedeutet: Bei um/abmeldung ist es ZWINGEND... bis dahin reicht es, wenn man das Gutachten mitführt |
also der verkäufer besorgt mir ein gutachten ( ich weis nich ob nach § 19 oder §21) in welchem die leistungsänderung vermerkt ist. es ist halt die frage ob sich irgendjemand ( polizei, Tüv) dafür interesiert durch was die leistungsänderung zustandegekommen?? |
in dem gutachten muss vermerkt sein wie die leistung erreicht wurde, ggf durch welche(s) bauteil(e). n abgasgutachten beinhaltet dein gutachten nicht oder? wäre evtl interessant für die au |
ok ich werd morgen nochmal anrufen und nachfragen ob er das do in das gutachten reinschreibt also das die leistungssteigerung durch die powerbox erreicht wurde. au beinhaltet das nicht, das wird sich dann erst zum nächsten tüv zeigen |
Öhm gibt es denn ohne AU überhaupt TÜV? Komisch bei uns nicht und wenn die Powerbox eingetragen ist muss sie in den Papieren stehen nur mit dem TÜV bericht kann es bei der nächsten HU probs geben, ich hatte auch ne menge eingetragen aber nicht im schein und schon gabs keine plakette. |
Zitat:
ich versteh deine aussage nicht!!! es gehr bei mir darum das mir jemand ne powerbox verkauft und ein gutachten für die leistungssteigerung verkauft. zu diesem verkauft gehört keine AU dazu es behauptet keiner das man keine AU braucht. ich habe lediglich gesagt das ich erst in 1 1/2 jahren zur nächsten AU muss, weil dann die nächste Hauptuntersuchung ansteht |
Zitat:
|
mal ne ganz andere frage... ich dachte immer, man darf keinen benziner zu nem diesel umbauen weil dadurch die abgaswerte schlechter werden? meine ich zumindest mal irgendwo gelesen zu haben, falls das nicht stimmt, bitte nicht hauen...:o ;) |
Mein Bruder hat sein Auto auch gechipt und eingetragen. Weil spätestens bei der Abgasuntersuchung fällts auf grat bei Diesel Autos die rußen bi Vollgas eh. |
Zitat:
Wenn das verpennt wird der TÜV abgelaufen ist kommt das echt doof. Bei mir wollten sie ohne AU keinen TÜV machen, ist das nicht korrekt? |
Zitat:
bei nem motorumbau geht es darum das sich die abgasklasse nicht verschlechtert ich hatte nen gti bj 96 mit euro 2 spenderfahrzeug für den tdi umbau war auch bj 96 und ebenfalls euro 2 somit war der umbau möglich |
Zitat:
|
Zitat:
wenn du einen gutachten nach § 19 erhalten hast heisst es : es soll bei nächster gelegenheit eingetragen werden(in den fahrzeugschein) bei ner eintragung nach § 21 heist es es muss sofort eingetragen werden(in den fahrzeugschein) |
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:06 Uhr. |
Powered by vBulletin®