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Tiefe Scheinwerfer Unterkante? Wie ist das nun muss man 500mm vom Boden bis scheinwerferunterkante haben, oder Lichtaustrittskante. Von wo soll ich nun messen? |
Scheinwerferunterkante. |
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
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Zitat:
Richtig, die Lichtaustrittskante, ist nicht die Scheinwerferunterkante. Die Austrittshöhe kann man nicht mal eben, mit den Zollstock messen. MFG |
dan Würde ma ja das Auto garnicht tiefer als 60mm legen, ich habe vorne 60mm mein golf tiefer mit 205/40/17 Zoll und habe an der Scheinwefer unterkannze 49,5cm. |
§ 50 StVZO Scheinwerfer für Abblend und Fernlicht. Absatz 3: Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm sein, der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über die Straße leigen. Ergänzend dazu müssen die zulässigen Toleranzen berücksichtigt werden: Richtlinie Nr. 15 zu § 30 StVZO. Zulässige Messwert - Abweichungen bei KFZ Fahrzeugprüfungen ( Toleranzkatalog ), - laufende Nr. 1.14 Länge der Beleuchtungseinrichtungen - Punkt Nr. 1.14.3 Höhe des niedrigsten bzw. höchster Punktes der leuchtenden Flächen über der Fahrbahn ( unbelastetes Fahrzeug ). Zulässige Toleranz für Krafträder, PKW, übliche Nutzfahrzeuge und deren Anhänger: + / - 50 mm Gesamtbetrachtung: Unzulässig ist also niedrigster Punkt der Spiegelkante 450 mm. |
Das sagt Dekra dazu! Diese ist allgemein in §50 Abs. 3 StVZO geregelt: Dort heißt es "... Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. ..." Auch die EG/ECE-Vorschriften legen diese 500 mm als Mindesthöhe für Scheinwerfer fest. Wir raten Ihnen den Sachverhalt bei Abnahmen außerhalb eines o.g. Prüfzeug- nisses mit dem dann zuständigen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) vor Ort zu klären. Zu dem von Ihnen angesprochenen: "Toleranzenkatalog". Das Thema ist relativ heikel. Der Toleranzenkatalog gilt eigentlich nur für die Typprüfung und Einzelbegutachtung von Fahrzeugen. Für die Beurteilung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge und Änderungsabnahmen gelten diese Bedingungen nicht. Rechtsansprüche dazu gibt es nicht. Grade die Kontrollbehörden, wie die Polizei, legen Ihren Messungen die 500 mm Grenze ohne Toleranzen zu Grunde und haben damit Rechtsstreitig- keiten bisher für sich entschieden. |
Also ich hatte eine Scheinwerferunterkante von 47cm. Und habe deshalb auf Linsenscheinwerfer umgerüstet, da ich damit genau auf den LICHTAUSTRITTSWINKEL von 50cm komme und somit keine Probleme bekomm. Unterkante ist bei normalen Scheinwerfen die Reflektorunterkante...als da wo das Licht austritt spricht die Spiegelkante !!! Glaub das Thema gabs auch schon zig mal...aber es geht definitiv nicht um die unterkante des SCheinwerfers sondern die des Reflektors..wie schon erwähnt |
Zitat:
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Nein will damit sagen das man ein Golf 3 ja dan nicht mehr als 60mm tieferlegen dürfte weil der Scgeinwerfer dan tiefer ist als 50cm. |
Lichtaustrittskante ist richtig mit 50cm. Auch ich hab den vorteil der Hella DE´s. Hba hier mal die Lichtaustrittskante eingezeichnet und man sieht die ist schon wenige cm höher als die der Doka´s. http://www.golf3.de/direktupload/i/t...1285956812.jpg |
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Aber nur ein wenig. |
Nehmen die netten Leute in blau das extrem genau? Also ich bin mit 46,5 cm dabei :D |
wenn sie es genau nehmen und die maße stimmen, steht er erstmal ;) |
Irgentwie total bescheuert -.- wieviel Platz muss eigentlich zwischen der Lippe und der Strasse sein? |
Zitat:
Zu festen Bauteilen, Getriebe, Motor, gibt es ein mindestmaß. Sollte so stimmen oder? |
Das lustige is der Tüvler hatte da nicht nachgeguckt bin ich dann Schuld dadran wenn das nicht Stimmen sollte das mein Golf so tief ist? |
Hab auch nen Tüvler der das nicht nachschaut...aber das ist halt laut StVo so..... und die steht da nunmal drüber....deswegen können sie auch mal ruck zuck so handeln wenn du an den falschen kommst... Hab auch nur auf Linsen umgerüstet, da wir hier so nen speizialisten haben... |
Ich glaube meiner wollte einfach nur Heim da ich um 17:30 da aufgekreutzt bin *lach* |
bei mir wurde da auch nicht nachgemessen... hatte zuvor geschaut, scheinwerferunterkante bei mir waren ca 47,5cm. ist aber das maß zum SCHEINWERFER, wie ich jetzt gelesen habe braucht man aber das maß zu "lichtaustrittskante", müsste ich nochmal nachmessen, hab die einkammerscheinwerfer |
Zitat:
Egal ob der Tüvler das durchgehen lässt oder nicht. Laut STVO ist es nicht zulässig, und wenn sich da ein Bulle hinhängt gibts ärger ;) da hilft jede eintragung der Tiefe nichts... |
war gerade unten am auto, also nen 1 cm machts vll aus, also 48,5... mal hoffen dass da keiner nachmisst, bin aber bis jetzt noch nicht einmal angehalten worden und denke es müsste arg blöd laufen wenn sies gerade dann auch noch nachmessen bzw überhaupt auf die idee kommen... solangs die nächsten 11 tage nicht passiert solls mir recht sein, weil solang hab ich noch probezeit... :o |
Ich bin jetzt fast 2 Monate ohne Grill gefahren und niemand hat mich angehalten, von daher mach ich mir da keine Gedanken. |
Nicht immer passiert auch was...es gibt auch noch kleine Toleranzen.... Kannst zB sagen Fahrwerk hat sich nach dem einbau noch gesetzt usw....dafür muss aber auch die Fahwerkstiefe wie eingetragen usw passen, bzw darf in nachhinein nix runtergeschraubt worden sein. Das sich ein Fahrwerk jedoch nicht gleich um 3 oder 4 cm setzt sollte klar sein, blöd sind die grünen auch nicht. WIe gesagt es ist selten das dein Auto deswegen aus dem Verkehr gezogen wird, aber es gibt nunmal spezialisten. Mein Tuner führt schon den ein oder anderen Rechtsstreit, da der Tüvler das Fahrwerk eingetragen hat, und dieser nicht auf die Scheinwerferkante schaut, im nachhinein jedoch das Auto trotzdem aus dem Verkehr gezogen wurde. Er hat mir meine Tieferlegen ja auch eingetragen, hat mir aber deutlich zu verstehen gegeben, egal wie es der Tüvler einträgt...wenn ein Bulle kommt und misst das nach, kann er ohne probleme dein Fzg aus dem Verkehr ziehen wenns ihm nicht passt. |
Zitat:
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Is das nit verboten ohne Grill? naja jetzt sitzt der neue und ich bin glücklich :D |
Ich könnte mir vorstellen, dass die das als Mängel bezeichnen könnten, wenn Du ohne Grill fährst wegen Unfallgefahr etc. gegenüber Personen... |
Hm, is ja auch wayne hab ja jetzt ein neuen drin...gestern lackiert und sieht klasse aus :D |
Zitat:
auch da gibt es kein mindestmaß. in deutschland gibt es nur eine RICHTLINIE von 80mm, die ist aber kein gesetz. |
Gottsei dank xD |
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