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-   -   "Unfall" Schadensregulierung Frage (http://www.golf3.de/showthread.php?t=80196)

floriansoehl 12.09.2010 21:22

"Unfall" Schadensregulierung Frage
 
Habe es trotz nervigen PDC Piepens des 5er meiner Eltern geschafft mit Schrittgeschwindigkeit einem a4 gegen die Heckstoßstange zu fahren. Bei mir sieht man garnichts bei ihm mehrer Kratzer wenige sind tief.
Haben uns drauf geeinigt das wir per Telefon kontakt aufnehmen .
Jetzt hab ich letztens ne SMS bekommen wo der Typ meine 1000 € Schaden.
Hab ich ihm geschrieben das ich den Kostenvoranschlag sehen möchte, der ist heute erst gekommen und ist 820 euro schwer. Der Typ hat auch gleich ne SMS geschrieben ob ich das Geld gegen Anfang der Woche überweisen könnte xD

So nun meine Frage:
Wie kann das sein 820€ Bei mir im Golf 3 Cab ist einer mit 30 reingefahren, Heckschürze und AHK wurden neu gemacht und das kam auf 700€ eurobei VW Werkstatt,d as ist ne freie wo er war. Wollte morgen bei der Werkstatt vorbei fahren und fragen was der denen erzählt hat. Bei den PDC Sensoren ist nämlich der Lack ab gewesen bei ihm
auch bei dem mit dem meine Heckschürze Kontakt hatte aber bei den anderen auch und dafür kann ich ja nichts für, der wagen ist eh nciht der neuste , naja jedenfalls steht auf dem kostenvoranschlag 1x stossfänger hinten, 1x pdc sensor und 2x klein und reinigungsmaterial.

Ich hab jetzt mit 100 euro smartrepair rechnung gerechnet. hab dem auch geschrieben dass das gut sein kannd as da n prüfer von meiner versicherung kommt.

Kann ich irgendwas machen?

spitfire78 12.09.2010 21:24

Wenn er dir doch ne SMS geschrieben hat wo er 100Euro haben wollte, wieso wolltest dann einen KVA? Oder verstehe ich da was falsch?

vwgolfer84 12.09.2010 21:25

ja versteh ich auch nicht.
das ist ja echt blöd von dir. ;)

floriansoehl 12.09.2010 21:29

Zitat:

Zitat von spitfire78 (Beitrag 979566)
Wenn er dir doch ne SMS geschrieben hat wo er 100Euro haben wollte, wieso wolltest dann einen KVA? Oder verstehe ich da was falsch?

100 war tippfehler es waren 1000 die dann mysteriöser weise 820 waren. ich glaub der hat gedacht das ich ihm eben 1000 euro gebe

HOODRIDE 12.09.2010 21:29

Ich hätte ihm den 100er gegeben.
Weil dann musst du es wegen so wenig Geld nicht deiner Versicherung melden.

Golf Fahrer 12.09.2010 21:31

Eigentlich kann es hinkommen mit den 820€, weil bestimmt in dem KV die Stoßstange neu + lackieren aufgeschrieben wurde.
Dann noch wahrscheinlich alle Sensoren neu + lackieren, die Stoßstangenhalter neu....!
Ist halt Audi....!

vwgolfer84 12.09.2010 21:34

ah gut 1000euro hört sich schon anders an.
ja da kann man wohl nichts machen.
wenn er den schaden auch wenn er sehr klein ist 100% wieder richtig haben möchte kann er drauf bestehen das es nicht mit smart repair gemacht wird.
also wirst du wohl die dicke kohle zahlen müssen.
oder du holst dir selber noch mal nen gutachter und der bewertet den schaden.
aber wenn der das gleich sagt hast du nur probleme das du dann noch die gutachter kosten am hals hast.

floriansoehl 12.09.2010 21:34

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1284320086.jpg

spitfire78 12.09.2010 21:36

Naja bei 1000Euro entweder deiner Versicherung melden oder versuchen mit ihm einig zu werden, das du für die regulierung des Schadens aufkommst! Aber wenn du dann mit Ihm zu ner Smart Repair Firma oder so fährst wird er dir sicher nen Vogel Zeigen und auf seinen KVA bestehen.

Somit bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes über als es der versicherung zu melden oder eben aus eigener tasche zu zahlen!

Profigolf3r 12.09.2010 21:38

ich würde den hohen preis über deine haftpflicht laufen lassen, falls dein gutachter auf den selben wert kommt!

floriansoehl 12.09.2010 21:46

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 979606)
ich würde den hohen preis über deine haftpflicht laufen lassen, falls dein gutachter auf den selben wert kommt!

was wäre der unterschied?
hatten mit dem wagen noch nie einen unfall werden wir nun hochgestuft?

Profigolf3r 12.09.2010 21:49

ach bei den meisten versicherungen hat man meist 1 unfall im jahr "frei" ohne hochgestuft zu werden!

achso und ich hab leichte probleme deine texte zu lesen!;)

Tdiler2 12.09.2010 21:55

Ist nen Normaler Preis. Aber was soll deine Versicherung machen: Unfall ist geschehen. Ob die Verkelidung neu muss, ist Streitsache. Wenn er aber nach KVA abrechnen müsste, so kannst du die Steuer abziehen

floriansoehl 12.09.2010 21:57

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 979637)
ach bei den meisten versicherungen hat man meist 1 unfall im jahr "frei" ohne hochgestuft zu werden!

achso und ich hab leichte probleme deine texte zu lesen!;)

sorry bin etwas aufgebracht^^

.arwn00R 12.09.2010 22:20

Hm ich hatte auch vor einiger Zeit nen kleinen Auffahrunfall aufgrund von Sekundenschlaf, da hab ich den vordermann touchiert als ich auf den Grünstrreifen ausgewichen bin.
Handelte sich um einen Ford Fiesta '02
Das Ende vom Lied: Kosten um die 800€, Stoßstange die und das und jendes Lackiert, Arbeitsstunden usw. ärgerlich.
Habs Privat bezahlt, da die Werkstatt und die Versicherung meinte, dass es sicher erst ab ca. 1500€ lohnt, die Versichrung einzuschalten da es sich nicht lohnt aufgrund der hochstufung.

floriansoehl 12.09.2010 22:34

fuck :S wenn das so enden sollte :S:S kann man denn da garnichts machen ich mein wirklich ich hab nur n paar minimale kratzer verursacht die mit smart repair zu beheben wären :(

Tdiler2 12.09.2010 22:36

Gibts Bilder??? Sprich mit der Versicherung oder schau in diePolice. Ob Ihr Rabattretter habt. Dann ist 1 UNfall frei.

Darfst Du überhaupt das FAhrzeug fahren laut Versicherung??

Schwatte 12.09.2010 22:55

wenn das das auto deiner ellis war, warum versuchst du es nicht bei deiner privaten haftpflicht, die müsste für den schaden doch aufkommen.

floriansoehl 12.09.2010 23:10

Zitat:

Zitat von Killa (Beitrag 979736)
wenn das das auto deiner ellis war, warum versuchst du es nicht bei deiner privaten haftpflicht, die müsste für den schaden doch aufkommen.

hab keine ahnung von versicherungen usw. was ist der unterschied?
bilde rgibts nicht aber zeugen

und ja das auto darf ich fahren.

w1cht 12.09.2010 23:22

Zitat:

Zitat von Killa (Beitrag 979736)
wenn das das auto deiner ellis war, warum versuchst du es nicht bei deiner privaten haftpflicht, die müsste für den schaden doch aufkommen.

Blödsinn...geht net weil es ein Kraftfahrthaftpflichschaden ist, und kein Privathaftpflichtschaden, weil er den Schaden mit einem KFZ verursacht hat.

Warum reichst den KVA nicht bei deiner Versicherung mal ein, schilderst den Schaden, die sollen das Prüfen. Selbst wenn die Versicherung dann reguliert und es sich lohnt den Schaden selbst zu Zahlen, kannst Du das im nachhinein immer noch machen.
Manche Versicherungen geben Dir zeit bis 3 Monate nach erhalt der neuen Beitragsrechnung im neuem Jahr und gewähren auch Ratenzahlung ;) damit Du eine Rückstufung vermeiden kannst.

EDIT:

Achja...du hättest wenigstens den geschädigten im KVA unkenntlich machen können, da aus Datenschutzgründen sowas zu Problemen führen könnte, und einerseits dies hier keine etwas angeht...

Charles87 12.09.2010 23:26

Zitat:

Zitat von Killa (Beitrag 979736)
wenn das das auto deiner ellis war, warum versuchst du es nicht bei deiner privaten haftpflicht, die müsste für den schaden doch aufkommen.

Das wäre mal ne Maßnahme! Dann kannst auch gleich mit Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz fahren, die Privathaftpflicht für 20€ im Jahr zahlt ja. :D

Weesel 13.09.2010 08:33

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 979696)
Habs Privat bezahlt, da die Werkstatt und die Versicherung meinte, dass es sicher erst ab ca. 1500€ lohnt, die Versichrung einzuschalten da es sich nicht lohnt aufgrund der hochstufung.

ab wann es sich "lohnt" die versicherung einzuschalten kann dir am besten wer sagen? richtig, die versicherung :)
ich konnte damals bei der allianz dem kunden den verlust bei einem schaden, auf 5 jahre hochgerechnet, ausrechnen. bei meinem eigenem unfall z.b. warens 735€, also weit weg von den 1500€!

desweiteren würde ich jeden schaden ersteinmal über die versicherung laufen lassen - ab regulierung hast du 6, in ausnahmefällen auch 12 monate zeit um den schaden zurückzubezahlen und somit nicht hochgestuft zu werden.

greetz
weesel

Quick-Nick 13.09.2010 10:16

Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Du bist dem Audi hinten reingefahren und nun musst Du dafür gerade stehen. Beim Nächsten mal einfach etwas mehr Abstand halten. :-)
Versetz Dich doch mal in die Lage des Audi Fahrers, dann würdest Du auch auf eine 100% Reparatur bestehen und nicht mit Smart-Repair zufrieden sein.

Wie schon mehrfach geschrieben: Ab zur Versicherung und dann weitersehen.

Gruß
Nick.....

golfmegges 13.09.2010 10:24

Zitat:

Zitat von Quick-Nick (Beitrag 979897)
Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Du bist dem Audi hinten reingefahren und nun musst Du dafür gerade stehen. Beim Nächsten mal einfach etwas mehr Abstand halten. :-)
Versetz Dich doch mal in die Lage des Audi Fahrers, dann würdest Du auch auf eine 100% Reparatur bestehen und nicht mit Smart-Repair zufrieden sein.

Wie schon mehrfach geschrieben: Ab zur Versicherung und dann weitersehen.

Gruß
Nick.....

muss ihm leider rechtgeben... stellt euch vor euch fährt einer in den geliebten golf rein. ich gehe ma davon aus das es die meisten so mafchen würden wie ich. zum gutachter fahren KVA machen lassen volles geld auszahlen lassen und schaden selber reparieren (soweit mans kann) aber ich würde mich nicht mit 100€ smart repair zufrieden geben. wenn schon denn schon. wer mist macht muss dafür grade stehen.

floriansoehl 13.09.2010 14:45

Also ich hab schonmal von ner neuen Heckstoßi abgesehen und SMartrepair amchen lassen.

NEUE ERKENNTNIS:
Das ganze ist bei einem ZIVILDIENST INFO TAG PASSIERT, hab da ne Kilometerpauschale bekommen.
Wäre das mitm Dienstwagen passiert, der leide rnicht zur verfügung stand wäre das jetzt ja auch nciht mein problem weiß jemand ob ich vielleicht weil ich ja dienstlich da war anders versichert bin?

marcel.d 13.09.2010 15:00

Es haftet immer die zum Fahrzeug gehörige Versicherung. Oder warum meinst du haben Leihwagen Selbstbeteiligungen von 1000-2000 €.

Du bist ihm reingefahren, also musst du bzw. deine Versicherung auch zahlen. Auf Parkpieper sollte man sich sowieso nicht verlassen. Mal davon abgesehen kann er den Wagen in der Werkstatt bzw. vom Gutachter seiner Wahl betrachten und reparieren lassen und wenn ihn der Schaden nicht stört streicht er knapp 700 € ein.

Ist natürlich blöd gelaufen für dich.

Warum ich so eine Einstellung habe? Weil mir in den letzten zwei Jahren mindestens 5 Mal auf Parkplätzen einer leicht an die Autos gekommen ist und sich dann verpisst. Einen Schaden habe ich dann über die Vollkasko reguliert, weil ich da einen im Jahr frei hatte. Da hat mit einer mit einer AHK die Heckstoßstange eingedrückt und ist abgehauen. Der Schaden lag auch bei gut 800 €.

Zweimal hat jemand meinem Transporter touchiert und ist abgehauen. Beim ersten Mal hatte der Transporter 98 km auf dem Tacho!!!

Und erst gerade habe ich wieder was am Transporter entdeckt. Ein kleiner Riss in der Heckstoßstange. Zum Glück ist die aus unlackiertem Kunststoff - trotzdem ärgerlich. Der Wagn ist noch kein Jahr alt und hat jetzt schon 3 kleine Macken, von denen ich selber keine verursacht habe und wo die Leute immer abgehauen sind. Scheint sich zu einem Volkssport zu entwickeln...

SPN-JS*** 13.09.2010 15:01

da solltest du mal deinen arbeitgeber ansprechen, ob der dann die kosten übernimmt...

im grunde stimmt das schon, das du den schaden erstmal von der versicherung regulieren lassen solltest, ist der "schnellste" weg für den geschädigten, dann kannst du ja wie schon erwähnt das geld an die versicherung zurückzahlen. und da kommt dann dein AG ins spiel. der versicherung ist es dann wahrscheinlich egal, ob du denen das geld dafür zurück zahlst oder dein AG, hauptsache ist, die bekommen ihre kohle wieder.

Zitat:

Zitat von floriansoehl (Beitrag 980049)
NEUE ERKENNTNIS:
Das ganze ist bei einem ZIVILDIENST INFO TAG PASSIERT, hab da ne Kilometerpauschale bekommen.
Wäre das mitm Dienstwagen passiert, der leide rnicht zur verfügung stand wäre das jetzt ja auch nciht mein problem weiß jemand ob ich vielleicht weil ich ja dienstlich da war anders versichert bin?

das ist soweit ganz richtig, aber es ist mit deinem auto / dem auto deiner ellis passiert und somit ist es wurscht, ob du da auch mit nem dienstwagen hingefahren wärst...

es zählt nur, das es euer auto war.


aber jetzt mal im ernst, wie kann das passieren, wenn man schon diese nervigen piepser drin hat ::frage::::frage::

floriansoehl 13.09.2010 15:07

war in gedanken... und war total verduzt als ich dan gesehen habd as da n auto steht. normalerweise guck ich mich vorher immer shocn um bin pdc ja nciht gewohnt

SPN-JS*** 13.09.2010 15:17

achso. naja, is aber schon irgendwie ärgerlich. sprich einfach ma mit deinem chef, ob der dann den schaden übernimmt, so als entschädigung, weil du ja keinen dienstwagen bekommen hast ;)

Weesel 13.09.2010 15:23

Zitat:

Zitat von SPN-JS*** (Beitrag 980053)



das ist soweit ganz richtig, aber es ist mit deinem auto / dem auto deiner ellis passiert und somit ist es wurscht, ob du da auch mit nem dienstwagen hingefahren wärst...

es zählt nur, das es euer auto war.


stimmt so nicht!
stichwort arbeitgeberhaftung ohne verschulden - allerdings gibts es auch hier ausnahmen! z.b. vorsatz und grobe fahrläßigkeit, keine notwendigkeit zur benutzung eines pkw und so weiter und so fort!

da wir dieses thema während der ausbildung nur angeschnitten haben kann und will ich zu dieser arbeitgeberhaftung nicht mehr sagen - das müßte wer mit ahnung beurteilen :)

aber wie gesagt, lass den schaden erst mal über deine versicherung laufen - nach regulierung hast du 6 monate zeit das geld zurückzubezahlen - bzw dir das geld von deinem AG zu holen...

greetz
weesel

Princess 13.09.2010 15:54

Ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall, aber das bezieht sich auf Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind.
Den Arbeitgeber interessiert der "Blech"schaden daher recht wenig.

Sprech am besten trotzdem mal mit deinem AG darüber, ob es vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt, da du ja (notgedrungen) mit dem Privat-PKW fahren musstest.

Noch was Allgemeines: Im Falle, dass man den Schaden nicht von der Versicherung regulieren lässt, kann man die entstandenen Kosten eines Wegeunfalls (Arbeit) als Werbungskosten über die Steuererklärung geltend machen.

Weesel 13.09.2010 17:32

Zitat:

Zitat von Princess (Beitrag 980084)
Ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall, aber das bezieht sich auf Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind.
Den Arbeitgeber interessiert der "Blech"schaden daher recht wenig.

Sprech am besten trotzdem mal mit deinem AG darüber, ob es vielleicht eine Ausnahmeregelung gibt, da du ja (notgedrungen) mit dem Privat-PKW fahren musstest.

Noch was Allgemeines: Im Falle, dass man den Schaden nicht von der Versicherung regulieren lässt, kann man die entstandenen Kosten eines Wegeunfalls (Arbeit) als Werbungskosten über die Steuererklärung geltend machen.

nein, der blechschaden ist dabei auch von relevanz! wir haben es kurz beim thema dienstreisekasko durchgenommen... aber wie gesagt, das sollte wer klären der mehr ahnung hat als ich^^

greetz
weesel

wolfi71 13.09.2010 17:41

Wenn du das Privat-Auto zu Fahrten bei der Arbeit benutzt, muss dich bei einem Unfall der Arbeitgeber so stellen, wie wenn das bei einem Unfall mit dem Geschäftswagen passiert wäre. Allerdings muss die Benutzung des Privatwagens vorab genehmigt gewesen sein. Und zusätzlich kann der Arbeitgeber das Bestehen einer Kaskoversicherung verlangen. Er zahlt dann nur den Betrag des Selbstbehaltes und die Kosten der Höherstufung. Ansonsten muss er den Eigenschaden komplett zahlen. Aber aufpassen, das gilt nur bei Fahrlässigkeit. Zu wenig Abstand tangiert schon die grobe Fahrlässigkeit.

Princess 13.09.2010 18:10

Zitat:

Zitat von Weesel (Beitrag 980142)
nein, der blechschaden ist dabei auch von relevanz! wir haben es kurz beim thema dienstreisekasko durchgenommen... aber wie gesagt, das sollte wer klären der mehr ahnung hat als ich^^

greetz
weesel

Bei einer Dienstreisekasko stimmt das schon. Aber das ist ja keine Pflichtversicherung. Die kann vom Unternehmer abgeschlossen werden.

Ich bin ja vom §8 SGB VII ausgegangen.

floriansoehl 13.09.2010 21:59

Hinweis: Bei Dienstreisen mit Kraftfahrzeugen ist eine Haftung für Sachschäden seitens der Dienst-stelle oder des Bundesamtes für den Zivildienst nicht gegeben. Der Hinweis an den Dienstleistenden ist vor Reiseantritt aktenkundig zu machen.


Steht hier :( : http://www.zivildienst.de/Content/de...28F11Anlage%29

UNterschriebn hab ich zwar nichts aber will auch nciht unbedingt da jetzt son Stress amchen:S

Princess 13.09.2010 22:05

Dann wirste wohl schlechte Karten haben. :/
Hast du inzwischen mal mit der Versicherung gesprochen?


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