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Danjo 14.08.2010 13:30

5-tages kennzeichen entstempelt . zulässig
 
Also wie einige hier schon mit bekommen haben sind mir meine 5-tages platten auf ner "überführungsfahrt" entstempelt worden.

1. ich wurde zum tüv geschleift
2. dieser hat 6 mängel festgestellt und davon sollen auch welche erheblich sein
3. davon sind mehrere sehr fraglich
4. im prüfprotokoll ist nichts vermerkt von wegen "weiterfahrt untersagt"

letzteres hat der polizist einfach entschieden, hat mir die plaketten gekratzt und dann sind sie ohne mir auch nur ein schrift stück dazu lassen einfach abgefahren und grade das ist für mich sehr fraglich da man ja normal für jeden scheiss nen schriebs von den herren bekommt.

auf einerseite meint der polizist er kann nicht entscheiden ob mein auto verkehrssicher ist und das muss der prüfer entscheiden.
auf der anderen seite sagt der prüfer zu mir er darf das nicht entscheiden das muss der "nicht dafür qualifizierte(o-ton des polizisten)" polizeibeamte entscheiden.
ja was denn nun laut tüv berichte hätte ich meinen wagen wieder vom hof bewegen dürfen und in binnen 4 wochen erneut vorführen müssen.
doch der herr in blau meinte er untersagt mir jetzt die weiterfahrt.
nun satnd ich doof man will mir ausserdem noch mindestens 40 eur und nen punkt aufdrücken für das bewegen eines nicht verkehrssichern fahrzeugs.
was mir nun völlig unverständlich ist wie soll ich denn wenn ich keinen tüv brauch für die kennzeichen diese mängel als "laie" feststellen und wieso existieren denn dann 5 tages zulassungen überhaupt wenn die der meinung sind sie können mir die dinger einfach abkratzen.

wie sollte ich weiter vorgehn. ich werde heute noch versuchen einen scan vom tüv bericht hochzu laden aber hier siehts schlecht aus sowohl mit internet als auch mit nem scanner.

Michi GTI 14.08.2010 13:35

Nur mal zum Vergleich.
Nen Kumpel von mir hat nen 2l 16V Motor in nen Corsa gebaut, den tiefergelegt und andere Felgen sind auch noch draufgekommen.
Kurzerhand hat er sich Kurzzeitkennzeichen geholt die Karre geprimert und ist nach Oschersleben zum Opel-Treffen gefahren (nichts eingetragen)
Auf der Rückfahrt angehalten wurden und die Polizisten natürlich alles gemerkt aber er durfte weiterfahren. Ne Strafe musste er zwar auch zahlen aber da sieht man mal wie unterschiedlich das ist.

AAM 15.08.2010 12:47

für die 5 tagesplatten braucht man zwar keinen TÜV aber das auto MUSS verkehrssicher sein, dafür hast du auf dem rosa fahrzeugschein unterschrieben!

kommt jetzt auf die mängel an würde ich sagen.

Jan_GTI 15.08.2010 12:54

was für mängel hast du den?

marko1983 15.08.2010 16:00

Hallo

rechtlich gesehen ist der §16 FSZ ( Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten) maßgebend, dieser setzt keine gültige HU/AU vorraus ! Sowie ist keine Umweltplakette nötig !
Also meiner Meinung nach ist die Angelegenheit eindeutig, rechtlich gesehen völlig falsch gehandelt worden. Würde mich dazu mit einem Verkehrrechtsanwalt in Verbindung setzten und auf jedenfall Einspruch gegen die "Strafe" einlegen und eventuell auch noch etwas gegen die zuständige Polizei einleiten.

mfg
marko

Macl 15.08.2010 16:36

Zitat:

Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
ist ja damit bei dir wohl nicht gegeben !? bist ja quasi in urlaub gefahren ^^

w1cht 15.08.2010 16:59

Mich haben sie auch schon mal mit den 04er Kennzeichen gefi...
Leider wird das mit den Kennzeichen etc immer gern auf die leichte schulter genommen (04er drauf und mir kann keiner was).
Mich hatten sie damals auch angehalten mit der frage: ist dies eine Probe bzw überführungsfahrt???
Bin damals auch mehr oder weniger genauso wie du mit den 04er "spazieren" gefahren.
Leider gabs dafür auch die dementsprechende Quittung.

Zitat:

Zitat von Danjo02vr (Beitrag 955833)
wie soll ich denn wenn ich keinen tüv brauch für die kennzeichen diese mängel als "laie" feststellen

Glaub ich jetzt mal nicht ganz ;) vermute Dir wird bestimmt das ein oder andere bekannt gewesen sein :)

Wie schon erwähnt bist du allein für die Verkehrssicherheit der Fzgs verantwortlich.
Denk da wird noch was auf Dich zukommen. Würd am besten nen Anwalt hinzuziehen. Leider geraten die gemachten Fahrzeuge mit 04er Kennzeichen immer gern in solche Kontrollen, da ab und an genau sowas dabei rauskommt, da halt die meisten denken sie können mit den Kennzeichen einfach alles ändern und ab auf die Straße.

Hab auch noch nie gehört das ein Bulle ne Plakette runterkratzen darf. Meines erachtens darf dies nur der Gutachter bzw Tüv Prüfer.

greetz

stingewitz2 15.08.2010 17:12

die polizei darf keine stempel zerkratzen oder autos still legen, das darf nur der tüv und sonst keiner, hab mich da mal extra drüber schlau gemacht

an deiner stelle auf jeden fall einen rechtsanwalt holen, hoffe du bist rechtsschutzversichert

aber du bist dafür verantwortlich das dein auto verkerhsicher ist, deswegen unterschreibst du ja den rosa schein, eingetragen muss nix sein, weil es ja ein überführungs bzw. probefahrtskennzeichen ist. man sollte natrürlich nicht mit dem nummerschild in urlaub fahren.

hab das auch mal gemacht, bin mit der 5 tageszulassung in den europa park gefahren und auf dem heimweg hatte mit die autobahnpolizei raus gezogen und fragta was für ein fahrt ich mache, probefahrt mit 5 leuten ist ein wenig komisch, überführungsfahrt genau so, konnte froh sein das es nete polizisten waren, kam dann mit einer verwarnung davon

max 15.08.2010 17:28

Zitat:

Zitat von Macl (Beitrag 956748)
ist ja damit bei dir wohl nicht gegeben !? bist ja quasi in urlaub gefahren ^^

Wohin mich meine Probefahrt hinführt, kann denen doch völlig egal sein.

Ich bin Anfang März mit Überführungskennzeichen von Pinneberg nach Kaufbeuren gefahren . Muß aber dazu sagen ,dass er im Winter abgemeldet wurde und ich mir in Pinneberg gleich nach dem Tüvtermin die Kennzeichen dort besorgt habe. In Bayern bei 20cm Neuschnee und starken Schneeverwehungen endlich angekommen, wurde ich auch mitten in der Pampa,morgens um 5 Uhr , von den Dorfsherifs angehalten!
Nachdem ich denen meine ganze Mappe vom Tüv und den Papieren in die Hand gedrückt und sie diese überprüft haben , fragten sie mich nur wo ich denn noch hin wollte. Es bezog sich wohl auch mehr auf meine breiten Reifen. Denn eine sichere Weiterfahrt sah sicherlich anders aus. Ich erklärte es denen und sie empfahlen mir die weniger zugeschneiten Wege zu nutzen. Zeigten es mir auch kurz auf einer Karte.
Wollte nur sagen ,dass ich an dem Morgen wohl Glück hatte. Winterreifen wären wohl eher Pflicht gewesen. Aber es kam nichts ,außer ein Willkommen hier in Bayern.
Bei Dir wollten sie sich nur wichtig tun. Und genau deshalb , würde ich auch eine Beschwerde bei der zuständigen Polizeiwache einreichen.

w1cht 15.08.2010 17:32

Zitat:

Zitat von stingewitz2 (Beitrag 956790)
eingetragen muss nix sein, weil es ja ein überführungs bzw. probefahrtskennzeichen ist.

da wär ich mir nicht so ganz sicher...
Ich hatte damals auch gewinde verbaut...felgen drauf...04er Kennzeichen drauf und ab dafür....

Die erste Frage des Bullen: Wo ist der alte FzgSchein?...und ob die umbauten eingetragen waren....
Ende vom Lied: Plakette weg...
Denke mal zum Tüv zwecks der Eintragung darfste fahren...das wars dann aber auch schon...

Das ende war dann ein kleiner Rechtsstreit der mich 600 eus gekostet hat.

So könnte ja jeder an seinem Fzg um und einbauen was er will...04er Schilder drauf und gut ist...
Einerseits greift dann wieder das Unterschreiben des Schein's dass das Fzg verkehrstüchtig ist. Irgendwie alles undurchsichtig...

Raver-one 15.08.2010 22:05

Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen, durch die ganze Sache sind bei dir ja bestimmt auch einige Kosten entstanden.
Es gibt immer ein paar Polizisten die sich wichtig vorkommen dabei aber ihre Kompetenzen überschreiten.
Das die Polizei Autos stilllegen darf ist mir bekannt, aber wenn einer Tüver den wagen untersucht und es nicht macht warum dann der Polizist???

geh mal zum anwalt und lass dich beraten, das erste gespräch ist ja eh Kostenlos.

American-Psycho 15.08.2010 22:24

Bekannter von mir arbeitet in Hamburg bei der Verkehrspolizei.

Zitat:

Um eine Weiterfahrt zu verhinden mit nem verkehrsunsicheren Fahrzeug ist ein Mittel die Sicherstellung. Da es immer einen Zweitschlüssel gibt is das auch so zulässig!!

Außerdem kann die Polizei nach Rücksprache mit der zuständigen Zulassungstelle im Rahmen der Amtshilfe sogar Kennzeichen entstempeln!!!

Amazing 16.08.2010 11:59

Die Polizei hat aber keine Rücksprache mit einer Zulassungsstelle gehalten, sie haben sich nur mit den Prüfer unterhalten.

Polizist sagt: Prüfer hat entschieden....

Prüfer sagt: Das darf ich garnicht entscheiden, das macht der Beamte selbst, er hat entschieden

Daraufhin wurden die Stempel gekratzt. Das wars. Sichergestellt wurde NIX!

American-Psycho 16.08.2010 12:21

In dem Fall ist das Entstempeln ja wie eine Sicherstellung zu werten...denn ohne gestempelte Kennzeichen darf man ja nicht fahren.

Machste es nix drauß...eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. ;)

Jan_GTI 16.08.2010 19:58

Zitat:

Zitat von American-Psycho (Beitrag 957430)
In dem Fall ist das Entstempeln ja wie eine Sicherstellung zu werten...denn ohne gestempelte Kennzeichen darf man ja nicht fahren.


ja würde ich auch sagen bei uns ist das ein blauer stempel!

wenn er ab ist würde ich sagen brauchst du wieder ein neues kurzzeitkennzeichen

LosPablos 16.08.2010 22:03

Die Polizei Darf enstempeln.. ABER nur die Normalen Kennzeichen.. Die 04ér dürfen sie nihct enstempeln. Weil sie ja gedacht sind für Probefahrten und Überführungen und Tüv Wege.. Er hätte ja auch auf dem Weg zum Tüv gewesen sein.. Wie sollte er jetzt dort noch ankommen..

Ich habe mir auch schon 3 wochen hintereinander 04ér geholt weil nichts eingetragen war und die Bullen mein Wagen ( Damals BMW) stillgelegt haben.. Die Gleichen haben mich auch wieder angehalten mit den 04ér ich hab nur gesagt ( Brauchst nicht schauen ist noch nichts eingetragen fahre nur aus spaß=.. dann issa wieder eingestiegen und weiter gefahren... :D

Danjo 17.08.2010 20:05

die mängel liste


http://www.golf3.de/direktupload/i/o...1282068132.jpg

vauweh 17.08.2010 20:14

Warum musst Du wieder vorfahren? Das Fahrzeug ist doch abgemeldet???
Sorry, das verstehe ich nicht

Danjo 17.08.2010 20:26

ja und schleifen tut es nur unter belastung bei voll einschlag ich habs heute überprüft.
er hat auch keine mängel aufgezeigt sonder irgendwas aufgeschrieben.
die einzig wirklich schlüssigen mängel sind das schleifen aber da hat er übertrieben die spurstange hat wirklich etwas spiel aber nur sehr wenig so wenig das ich damit tüv bekommen hatte und der träger vom brett hat wirklich keinen schutz.
meine wasserpumpe hat ein wenig getropft. hat ja ihren dienst auf der hinfahrt endgültig quittiert denke ich.

hat wer nen link zu dieser neuen mit metall schaufeln? oder hat der vr die schon so drin?

die anderen sachen hab ich bei der prüfung nicht gesehn und ich weiss auch nicht wie der prüfer das gesehn haben will weil es nicht wirklich so ist.

schluss endlich alles mängel mit denen man normaler weise vom tüv wegfahren darf.

AAM 17.08.2010 20:30

es schleift, ist doch völlig egal ob es das nur unter belastung passiert. was soll man da bitte übertreiben können ?

entweder es schleift oder es schleift nicht.

Danjo 17.08.2010 20:36

fakt ist es tut es nur manchmal nicht immer er meinte er hätte nicht voll einschlagen können weil das rad blockiert hat !!!´er hat die prüfung abbrechen müssen meinte er
und das war dreist übertrieben
es schleift auch nicht aussen so das der reifen aufgeschlitzt werden könnte.

ich weiss das das scheisse ist aber es ist nun mal ein überführungs kennzeichen.
er hat einfach tests gemacht die unnötig waren und es so gemauschekt das ich nicht weiterfahtren durfte das war einfach ein abgekartertes spiel.

ChristianXD 17.08.2010 21:10

Also, das ist echt kagge...

Fahr mal zum Tüv und frag mal die Jungs ob sie die Liste mal aus eigener Sicht Prüfen können!
Aussage gegen Aussage von den Ingeneuren ist auch meist ein gutes Argument!

Also Schleifende Räder halte ich für ein gerücht, Höchstens schleift der Reifen vorne in der Radhausschale...

Spurstange links innen??? Der meinte Sicher das Axialgelenk!

Das mit der Tür verstehe ich nicht ganz... (bitte um klärung)

Amaturenbrett verkleidung???

Das Amaturenbrett ist eine Verkleidung...
Das Amaturenbrett darf auch ausgebaut sein bsauf Lüftung und Tacho, und Lichtschalter...

Kann nur meine Vorredner wiederholen.
Anwalt ist da das Beste...
Wenn du das so hindrehen kannst, bekommst die Reisekosten, usw bezahlt...

Wo steht der wagen jetzt?

Bremer 18.08.2010 15:03

Mit Rechtsschutzversicherung und gutem Anwalt haust du dem Polizisten noch eine rein wegen Amtsmißbrauch.

Denke mal er durfte nach eigenem ermessen nicht einfach die Schilder entwerten.

Aber das kann jeder Anwalt anders sehen.

Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich aber auch noch machen -hat er was zu tun in seiner Freizeit xD

Halte uns am Ball


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