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-   -   Angel Eyes wann erlaubt??? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=78714)

Emanuel89 12.08.2010 05:10

Angel Eyes wann erlaubt???
 
Moin Kameraden,

bin neuerdings stolzer Besitzer eines Golf 3 :D und wollt mir die sogenannten "Angel Eyes" einbauen lassen. Doch frage ich mich ob und wann man diese einschalten darf?


Mit freundlichen Grüßen
Emanuel :)

Michi GTI 12.08.2010 06:41

Die Leuchtringe (Angel Eyes) sind das Standlicht in diesen Scheinwerfern.
Das heist sie gehen immer leuchten immer bei eingeschaltetem Abblend oder Fernlicht.
Was du nicht darfst ist nur mit Standlicht (Angel Eyes) fahren (>wüsste gern mal warum)
da der Name schon verrät das diese nur im Stand zu verwenden sind aber das ist unabhängig davon ob Standlichtringe oder normale Standlichtlampen.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

derPoschie 12.08.2010 08:47

sehe ich genauso wie Michi GTI.
einbauen LASSEN???:P ist ein aufwand von nichtmal 5 minuten :P Grill raus scheinis abschrauben neue rein grill wieder rein fertig^^:P

Dr.NOS 12.08.2010 11:03

Um es nochmal genau zu sagen. Du tauschst einfach deine Scheinwerfer gegen welche mit den angesprochenen Angel Eyes. Die gibts in verschiedenen Varianten also schau dich vorher um und informier dich gut.

Fahr mit Standlicht bei Tag ist eine Grauzone, da es offiziell glaube ich nur heißt, dass man bei Dunkelheit mit Licht zu fahren hat. Was du Tagsüber machst wo man theoretisch kein Licht braucht ist nicht so ganz definiert.

The_Chilled_Monkey 12.08.2010 11:12

Fahren mit Standlicht ist so eine Sache, wie Dr.NOS sagt. Es ist aber nicht so, dass man Abblendlicht nur bei Dunkelheit fahren muss, sondern bei Beleuchtungspflicht, so steht es glaube in der STVO. Also wenn ein dickes Unwetter aufzieht zb.
Das ist nur zum stehen gedacht.
Aber wenn man mal googlet stößt man auch darauf, dass Leute Buß- oder Verwarngeld für das Fahren mit Standlicht am Tag zahlen mussten.

Genau wie du die Nebler nicht als TFL benutzen darfst, die sind für Nebel gedacht.
Aber gibt ja genug, die es machen ;)

max 12.08.2010 11:14

In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?

The_Chilled_Monkey 12.08.2010 11:18

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 953928)
In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?

Recht hat er, das mit der Beleuchtungspflicht war glaube nur ein Kommentar, den ich jetzt ins Gesetzt reininterpretiert hab,sry.

Bremer 12.08.2010 11:33

Zitat:

Zitat von Emanuel89 (Beitrag 953774)
Moin Kameraden,

bin neuerdings stolzer Besitzer eines Golf 3 :D und wollt mir die sogenannten "Angel Eyes" einbauen lassen. Doch frage ich mich ob und wann man diese einschalten darf?


Mit freundlichen Grüßen
Emanuel :)

Erstmal herzlich willkommen hier.

Vorstellung vor dem ersten Posting sind erwünscht.

AE mit Zulassung darfst du immer einschalten.

Mortiferus 12.08.2010 12:01

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 953928)
In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?

diskutieren kannst du nachwievor, da sich dein zitierter absatz 2 auf den 1. absatz bezieht (siehe link)

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

sprich man kann sagen, dass während der beleuchtungspflicht nicht mit standlicht gefahren werden darf, bei tageslicht könnte man mit standlicht umhertuckern.

so wurde es auch mal vom gericht bei einem fall ausgelegt, siehe

Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagen Forum

wer will, kann bei gelegenheit mal mit der polizeit diskutieren, ich empfehle eine kopie des gerichtsbeschlusses ins handschuhfach zu legen :D

Dr.NOS 12.08.2010 12:05

Ich war mir nicht mehr ganz sicher aber irgendwo gab es mal einen Präzedenzfall wo einer Tagsüber mit Standlicht oder NSW gefahren war und recht gegenüber der Polizei bekommen hatte da es irgendwo nur hieß "den Helligkeitsbedingungen angepasster Beleuchtung"....
Vieleicht wurde danach aber auch was an der StVo geändert.

Edit: Danke für den Link Montiferus!

Emanuel89 12.08.2010 12:10

Zitat:

Zitat von Michi GTI (Beitrag 953776)
Die Leuchtringe (Angel Eyes) sind das Standlicht in diesen Scheinwerfern.
Das heist sie gehen immer leuchten immer bei eingeschaltetem Abblend oder Fernlicht.
Was du nicht darfst ist nur mit Standlicht (Angel Eyes) fahren (>wüsste gern mal warum)
da der Name schon verrät das diese nur im Stand zu verwenden sind aber das ist unabhängig davon ob Standlichtringe oder normale Standlichtlampen.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.



Danke. Genau das ist der springende Punkt gewesen. :)


@Bremer
okay, mach ich noch. Aber noch ne Frage zur Zulassung. Ich müsste die dann einbauen und damit zum TÜV fahren damit die mir das OK geben?

Wie teuer ist sone Zulassung? :o

SchredderSound 12.08.2010 12:12

Also ich habe AE von FK und die sind schon zugelassen, bzw da ist eine zulassung dabei. Also kein TÜV oder sonstiges

pwrd111 12.08.2010 12:16

Musst halt gucken wenn du die Scheinwerfer zuhause hast ob entweder eine ABE (eintragungsfrei solange du alle Auflagen in der ABE erfüllst ) oder ein Gutachten (zum Eintragen in die Fahrzeugpapiere) dabei ist.

Emanuel89 12.08.2010 12:19

Also habe bei Ebay jetzt Angel Eyes von CCFL gefunden, die gibts sogar in rot, blau, grün.. ist das erlaubt?

Wenn die dort verkauft werden.. müsste nich schon solch eine Zulassung dabei sein? ABE? Wo find ich das? Bin echt neu bei der Sache. :D

Dr.NOS 12.08.2010 12:22

Nein, ist nicht erlaubt! Lichter an der Front des Autos dürfen nur weiß (-gelblich) abstrahlen mit Ausnahme der Blinker.

golpher90 12.08.2010 12:26

Eh, die ABE liegt in den meisten Fällen in Form eines E-Prüfzeichens auf dem Scheinwerferglas vor. Achte einfach auf dieses Zeichen, dann bist du auf der sicheren Seite. Sie sind damit Eintragungsfrei.
Zitat:

Also habe bei Ebay jetzt Angel Eyes von CCFL gefunden, die gibts sogar in rot, blau, grün.. ist das erlaubt?
Buntes Standlicht und solcher Kirmes, das ist natürlich nicht zulässig im Straßenverkehr.

.arwn00R 17.08.2010 22:55

Also nochmal zum Thema Standlicht und Tag:
Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...
(Stvo §17 (2))
Also klare Sache.

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
(§17 (4))
Also, wer Nebelscheinwerfer hat, darf bei Nebel, Regen oder Schneefall das Standlicht mit den Nebelscheinwerfern betreiben, das Abblendlicht muss nicht eingeschaltet sein.

Also Tagsüber eínfach so einschalten ist Verboten, auch mit Nebelscheinwerfer zusammen. Ist eh Prollo-mässig :D
Bei Regen, Schnee oder Nebel kann der Standlicht Tagsüber mit NSL betrieben werden.

MfG

hary 17.08.2010 23:19

ich denke er meint mit den farben den hintergrund der ae!
also so wie bei auch die meisten schwarz oder chrom haben!
stelle am besten einfach den link vom artikel rein!

Emanuel89 18.08.2010 01:05

Hi,

diese meinte ich: CCFL Angel Eyes VW Golf 2 3 4 5 II III IV V 1,8T GTI GT bei eBay.de: Designleuchten Lichter (endet 09.09.10 16:56:52 MESZ)

helferlein 18.08.2010 02:34

Artikel ist entfernt worden so wie es asussieht :(

stetze 18.08.2010 07:00

Hier

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=260648872902

oder über die Nummer 260648872902

Kameltreiber 18.08.2010 09:29

Zitat:

Zitat von stetze (Beitrag 959328)

und da steht in der Beschreibung:

Zitat:

Nicht im Bereich in der StVO zugelassen!
Damit hat sich wohl das Thema zu bunten Angel Eyes erledigt ;)

Mfg Max

*j0kEr 18.08.2010 10:03

Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D

Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.

Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?!


Mfg

Mukki

SPN-JS*** 18.08.2010 10:15

zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
also scheint die sache mit den neblern wirklich eine grauzone zu sein, oder es ist einfach erlaubt ;)

iceman1983du 18.08.2010 10:31

Zitat:

Zitat von SPN-JS*** (Beitrag 959399)
zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
also scheint die sache mit den neblern wirklich eine grauzone zu sein, oder es ist einfach erlaubt ;)

Das hängt davon ab, ob die Nebler als Tagesfahrlicht fungieren. Wenn dem so ist, sollten diese sich bei einschalten des Lichtes entsprechend abschalten.

Max2012 18.08.2010 10:39

Ihr kennt ja die BMW´s wa mit den AEá die fahren "immer " mit der Standlichtfunktion oO Jeden den ich seh hat die an

The_Chilled_Monkey 18.08.2010 11:03

Zitat:

Zitat von iceman1983du (Beitrag 959408)
Das hängt davon ab, ob die Nebler als Tagesfahrlicht fungieren. Wenn dem so ist, sollten diese sich bei einschalten des Lichtes entsprechend abschalten.

Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt. Sonst würden die Dinger "Nebelscheintagfahrlichtwerfer" heißen. Fahren damit kostet 10 Euro.
Man kann die Nebler ja nicht einschalten, wenn das Licht an sich aus ist. Der Schalter lässt sich nicht ziehen.
Wie gesagt, ich mach's trotzdem. Was kosten die originalen TFLs von Hella?
Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab wie viel mal anhalten sich die Dinger rentieren würden :D

iceman1983du 18.08.2010 11:11

Zitat:

Zitat von The_Chilled_Monkey (Beitrag 959433)
Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt. Sonst würden die Dinger "Nebelscheintagfahrlichtwerfer" heißen. Fahren damit kostet 10 Euro.
Man kann die Nebler ja nicht einschalten, wenn das Licht an sich aus ist. Der Schalter lässt sich nicht ziehen.
Wie gesagt, ich mach's trotzdem. Was kosten die originalen TFLs von Hella?
Kann sich ja jeder selber ausrechnen, ab wie viel mal anhalten sich die Dinger rentieren würden :D

Ich hab doch nichts anderes gesagt. :confused: Hab lediglich die Funktionsweise umschrieben *lol*

Darkdisi 18.08.2010 11:54

Man darf mit Tagfahrtlicht fahren :)

SPN-JS*** 18.08.2010 12:16

@ Max2012: so weit ich weiß, sind bei bmw die ae's genau wie bei audi die led's tagfahrlichter... also immer an, wenn der motor an ist, wobei ich nicht weiß, ob man bei bmw diese funktion, so wie bei audi ausschalten kann.
@ iceman1983du: gut, ob sie das tun weiß ich jetzt leider nicht, aber ich denke mal, das vw da schon die gesetzlichkeiten einhalten wird ;)

gruß Julian

golpher90 18.08.2010 17:43

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D

Ich hoffe das war nicht ernst gemeint? Mit Standlicht zu fahren ist natürlich verboten!

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.

Mit per Lichtsensor geschaltetem Standlicht allein fährt bestimmt kein Auto!

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?!

Also zum letzten Mal, STANDLICHT ALLEIN = VERBOTEN! Da wird auch nix per Sensor geschaltet!
Diese Angel Eyes die es bei BMW gibt, haben mittlerweile oft auch die Funktion als Tagfahrlichter. Sie leuchten dann deutlich heller. Und besitzen neben der Zulassung als Standlich auch die TFL-Zulassung.


Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark!

mfG

max 18.08.2010 17:51

Als ich mit Standlicht gefahren bin ,sind mir auch die Scherben entgegen gekommen. Mit Lichthupe haben sie mir kurz zu verstehen gegeben, mein Licht entweder aus oder auf Abblendlicht umzuschalten. Von daher gehe ich mal aus ,dass es verboten ist.
Na,ja und wenn man mal googelt,ist das ja auch nicht erlaubt.

pwrd111 18.08.2010 18:08

was versteht man denn bitte nicht am begriff _ STANDlicht _?

damit rumzufahren ist und bleibt untersagt, egal obs das standlicht in form von angel-eyes , tfl-optik oder ganz normal.

.arwn00R 18.08.2010 23:18

Zitat:

Zitat von *j0kEr (Beitrag 959390)
Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen :D ´

Ok, wieso? Was willst du denen erzählen? Ist Verboten, Punkt.

[/QUOTE]

Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.
[/QUOTE]

Die Sensoren schalten nicht auf Standlicht, die kontrollieren nur das Fahrlicht, ggf. dadurch auch das TFL.

Zitat:

zum thema nur mit neblern zu fahren, kann ich nur sagen, das wenn es verboten wäre, fast jeder polo fahrer (polo 6r) angehalten und bestraft werden müsste, denn bei dem sind die nebelscheinwerfer das dauer-/tagfahrlicht.
Glaub ich nicht, ich wette das sind 2 Birnen und 2 Refelektoren in einem Gehäuse. Denn der wesentliche Unterschied zwischen TFL und NSW ist, dass NSL leicht, mit etwa 2% nach unten geneigt sind wie Abblendlicht auch, TFL ist wie Fernlicht.

Zitat:

Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt.
Nein, auch bei Regen und Schnee am Tage in verbindung mit Standlicht.

Zitat:

was versteht man denn bitte nicht am begriff _ STANDlicht _?
Man fährt damit Nachts mit dem Fahrlicht zusammen durch die Gegend, am Tage wenn es Regent, Schneit oder Nebel ist zusammen mit dem Nebenscheinwerfer.
Alleine nur, wenn das Auto Parkt! Stehen, bzw. Halten gilt nicht.

MfG

The_Chilled_Monkey 19.08.2010 00:23

Zitat:

Zitat von golpher90 (Beitrag 959846)


Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark!

mfG

Was'n das für ein schwachsinniger Schlußsatz. Bis zu diesem wollte ich noch den Danke Button drücken.
Eins führt zum anderen, meine Fresse.

Sry for Offtopic, aber die Aussage war mir einfach zu blöd.

pwrd111 19.08.2010 08:38

Zitat:

Zitat:

Zitat:
Fahren mit Neblern ist nur bei Nebel erlaubt.
Nein, auch bei Regen und Schnee am Tage in verbindung mit Standlicht.

----------------------
STVO : BELEUCHTUNG



(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



ich glaube das sollte jetzt mal reichen?

SPN-JS*** 19.08.2010 09:05

@ .arwn00R: ok, muss dir recht geben, im nebler des neuen polo sind wirklich 2 reflektoren, is mir vorher aber nie aufgefallen.

SchredderSound 19.08.2010 13:02

Dann heize ich hier nochmal die Diskussion ein bisschen auf ;)
Genau dieses Thema wurde in früheren Threads schon besprochen und dann kam einer hiermit an:

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1282215745.jpg

EDIT: laut diesem Beschluss darf am Tag doch mit Standlicht gefahren werden, solange keine allgemeine Lichtpflicht besteht.

Ach und hier auch noch der Link wo der Beschluss her ist:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

.arwn00R 19.08.2010 23:37

Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch.

Zitat:

Das Fahren mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) im Fahrbetriebist während der dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig
Beleuchtungspflicht, das bedeutet Nebel, Schnee, Regen, Dämmerung, Nacht, Wulkanausbrucht, Weltuntergan usw.
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu.
Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein?

Zitat:

Unstreitig bestand jedoch aufgrund der Tageszeit und der Lichtverhältnisse noch keine Beleuchtungspflicht gemäß §17 | STvO, so dass dem Betroffenden keine Verkehrswiedrigkeit gemäß §17| StVO vorgeworfen werden konnte
Das ist schlichtweg falsch. Es steht in der StVO §17, dass nur mit Begrenzungsleuichten alleine nicht gefahren werden darf, unabhängig ob Beleuchzungspflicht besteht oder nicht.

Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen.
Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht?

pwrd111 20.08.2010 07:31

genau so seh ich das auch! und ich glaube keineswegs dass sich jeder di emühe macht zum anwalt zu gehen wegen _ 10 € _ . es wird dir jeder polizist die stvo vorlegen, und danach handeln sie.

es ist einfach unzulässig, aber wenn man auf sone "klage" beruht dann macht ihr man. ob das alles so wie dort ausgeht wage ich stark zu bezweifeln :D


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