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Proof 09.06.2010 09:37

Polizei sagt nix aber Ordnungsamt !!!
 
So , ich wurde am Fr von der Polizei herrausgezogen (Gründe egal)!
Jedenfalls nach einigen minuten vielen ihm meine Rücklichter auf, die ich rot Lasiert habe aber wo noch das E-prüfzeichen sichtbar ist. Die Warnblinkanlage war dabei an, also hat er die roten Blinker auch gesehen. Er schaute sich das E zeichen an und sagt nix weiter.
Gestern stand das Ordnungsamt vor meiner Tür und stellte mir eine 2. Mängelkarte aus sprachen auch das Thema Punkte und Strafgeld an, diesmal wegen den Rücklichtern. Ich weis das sie eigendlich nicht zugelassen sind ^^. Aber warum sagt der Cop nix und will nur das E-Zeichen sehen und warum macht das Ordnungsamt so doof ? Jedenfalls muss ich zum Tüv und die beseitigung vorzeigen. Gibt es ne möglichkeit die Rücklichter einzutragen ?

kara-prens 09.06.2010 09:48

Vllt hatten die keine lust auf diskussion :)

AgentBRD 09.06.2010 09:56

Zitat:

Zitat von Proof (Beitrag 904571)
Gibt es ne möglichkeit die Rücklichter einzutragen ?

Nein - rumgeschmiere an Rückleuchten ist grundsätzlich eine unzulässige Veränderung, die auch nicht vom E-Prüfzeichen abgedeckt ist.

Wenn ich braunes Zuckerwasser in "Jim Beam"-Flaschen abfülle, steht zwar Jim Beam drauf, aber es ist kein Jim Beam drin.

Von daher ist allein die Begründung "Das E-Prüfzeichen ist noch sichtbar." überhaupt nicht von Belang. Offen gesagt, frage ich mich sogar, ob du bei deiner Handlung reifliche Überlegungen vorgenommen hast. Offengestanden zweifle ich daran.

No Offense - aber die Dinger müssen von Bord.

Flo1302 09.06.2010 10:03

Das O-Amt wird ja nicht zufällig vorbeigekommen sein, hatten wohl nen Tipp von der Polizei. Warum sie selbst nix gesagt haben, kA - vll. wirklich kein Bock auf Diskussionen.

Chance auf Eintragung hast du eigentlich nicht, Blinker müssen orange sein (außer bei Sondergenehmigungen bei us-fahrzeugen, so eine bekommst du aber nicht). Es gibt zwar n "Gutachten" für eingefärbte Rückleuchten, aber das soll gefälscht sein.
Und auch eine Eintragung macht'S nicht legal, gibt ja einige LEut, die alles mögliche bei freundlichen Prüfern eintragen ließen (oder für viel Geld), aber nur weil es einmal eingetragen wurde, heißt es nicht, dass es damit legal ist und bei nem anderen Prüfer nicht beanstandet werden könnte.

Proof 09.06.2010 10:15

Kk, glaube ehr weniger das die von der Polizei info´s bekommen haben. Kollege ist mit dem Auto gefahren da er vermessen wurde. An der Kreuzung hat das O-Amt dann das Fahrzeug endeckt, ist gewedet und hinterher. Haben ihn dann aber an einer roten Ampel verloren. Also MUSS ich die dinger raus machen ! Wie siehts den dann mit dem Hella Magic Color aus ? Sind ja auch zum großteil rot oder irr ich mich da ? Gruß Proof

Edit : Der Polizist hatte nix gegen Diskutieren, es wurden andere sachen bemängelt ^^ Also ehr weniger damit zu tun

Convertible 09.06.2010 10:23

Ja die Hella MC sind rot das stimmt haben aber innen drin ne orange Streuscheibe dadurch ist der Blinker orange

Brentano 09.06.2010 10:42

Die blinker müssen in Deutschland Orange aufblinken, alles andere ist verboten.
Hatte sie ja selbst ne zeit lang weiß, bis ichs ändern mußte ^^
Begründung, ein hinterman könne den Blinker (weiß) für rückwärts gang halten....
Es ist auch irritierend für jemanden der hinter einem fährt, da nen blinker ja "normal" orange leuchtet ^^

(Rot = Fahrtlicht, Bremse)

Würde auch nicht zu nem GA gehen der allen shice einträgt.....

Proof 09.06.2010 10:59

Eintragen tut es hier sowieso keiner, das habe ich grade geklärt. Danke trotzdem

cologne_cruiser 09.06.2010 12:36

das ORDNUNGSAMT hat gar nichts mit dem fließenden verkehr zu tun......

z.b. umweltplakette:

wenn du parkst, darf das o-amt dich drann kriegen

fährst du aber, können sie dir nichts, sie dürfen auch nicht in den verkehr eingreifen, sprich dich anhalten!

eine verfolgung wäre also eine völlig übertriebene reaktion, vorallem dann, wenn der fahrer vorschriftsmäßig gefahren ist.

stand der wagen auf der straße oder auf privat grundstück als das ordnungsamt geklingelt hat? mit welcher begründung stellen die neuerdings mängelkarten aus? hast du den verstoß zu gegeben ?

H4rDc0R3 09.06.2010 13:17

Also mal zum Thema blinken zu kommen. Hatte mich immer gewundert ab und zu warum manche Autos weiß blinken xD Dann ists ja wirklich net der Rückwärtsgang gewesen sondern unzulässige Rücklichter/Streublenden. Mensch da hab ich ja wieder was dazugelernt :P

Proof 09.06.2010 13:52

@cologne_cruiser das O-Amt stand gegenüber an einer Kreuzung. Die Nebler waren an. Sie haben sich das KZ gemerkt, sind dann zu mir nachhause gekommen und haben eine mängelkarte wegen den Rotlasierten Rücklichtern ausgeschrieben. Was sie dürfen weis ich nicht darum habe ich das Thema erstellt . Gruß

wolfi71 09.06.2010 13:52

Wenn die Autos weiß blinken ist entweder die Birne da drin falsch (weiße in der Blödheit eingebaut) oder verschlissen und der Lack verbrannt u.a. von der Sonne. Beides wird u.U. beanstandet. Das erste ist eine unzulässige Verwendung und kostet Geld, das zweite ist eher nur ein Verschleiss-Mangel und der muss abgestellt werden. Für eine normale Alterung musst du i.d.R. kein Bußgeld zahlen. Nachweis der verschlissenen Lampe solltest du aber haben.

Dass das Ordnungsamt hinterher gefahren ist, hatte wohl nur den Zweck das Kennzeichen und den Tatbestand festzustellen.

Mit den Nebenscheinwerfern habt ihr die herbeigelockt. So wie die Parker in zweiter Reihe die Warnblinkanlage als Politessenherbeiruf nutzen oder wie das Licht die Motten.

Wenn du jetzt zahlst und Punkte krioegst bist du selber schuld und kannst kaum Mitleid erwarten. Was dir aber passieren kann: Du bekommst zwei Zettel einen von der Zulassungsstelle und einen vom Ordnungsamt der Gemeinde in der das war. Da es sich nur um eine Tat handelt, musst du auch nur einmal zahlen. Zahlen den billigeren und verweise beim anderen auf die erfolgte Bestrafung und das Verbot der Mehrfachbestrafung im Grundgesetz. Sollte ein Bußgeldbescheid erfolgen musst du Einspruch einlegen, damit du das begründest und der nicht rechtskräftig wird.

Und ich rate dir: Ändere das sofort ab mit den Lichtern.

Wolfgang

Proof 09.06.2010 13:54

Andere Lichter habe ich hier werden eingebaut. Ich habe am fr die karte wegen dem Lenkrad bekommen und gestern die für die Rücklichter. Polizei meinte das ich die Eintragung Kopiern soll und der Polizei vorlegen soll und die Karte abstempeln lassen muss . Auf der Karte vom O-Amt steht : Ihre zuständige Kraftfahrzeug-Zulassungstelle wird hiervon unterrichtet.Bitte weisen Sie dieser die Beseitigung der Mägel/Schäden nach bis zum...

whiskey2010 09.06.2010 14:00

Ich habe mal nen 3er BMW gefahren mit pechschwarz lackierten Rückleuchten. Der Tüvheini guckt nach dem E-Zeichen und hat es nicht bemängelt!! Hätten mich die Grünen angehalten hätte ich bezahlen müssen... kanns doch auch nicht sein oder? Vorallem weil die Lichter schon beim Kauf dran waren....

AAM 09.06.2010 14:46

Zitat:

Zitat von whiskey2010 (Beitrag 904723)
Ich habe mal nen 3er BMW gefahren mit pechschwarz lackierten Rückleuchten. Der Tüvheini guckt nach dem E-Zeichen und hat es nicht bemängelt!! Hätten mich die Grünen angehalten hätte ich bezahlen müssen... kanns doch auch nicht sein oder? Vorallem weil die Lichter schon beim Kauf dran waren....


Der eine merkt es, der andere nicht (oder der will halt nicht )



Und deshalb meinst du wäre das erlaubt gewesen ?

Das ist alles andere als ne Begründung!

GTI-Style 09.06.2010 14:58

Ich schließ mich H4rDc0R3 an xD wusst ich so acuh noch nit. Würd mich aber auch mal intressieren warum die Mängelkarten austellen.
Mich haben die einmal drangekriegt weil ich meine Mutter vom Geschäft abgeholt hab und das war ne Anliegerzone, für sie hatte ich leider kein Anliegen... Also 15€ -.-

whiskey2010 09.06.2010 15:02

Nein nein ich wußte das es nicht erlaubt ist. Aber is ja wohl lachhaft oder? Ich muß doch als "LEIHE"" davon ausgehen können. wenn ich mit meinem Wagen zum Tüv fahre und es bestehen keine Mängel das ich ihn so fahren darf!!!!

Proof 09.06.2010 15:08

Habs mal hochgestellt. Ob das O-Amt es nun darf oder nicht weis ich nichthttp://www.golf3.de/direktupload/i/8...1276088967.JPG

cologne_cruiser 09.06.2010 15:43

an deiner stelle würde ich mal zum ordnungsamt fahren und dort vorsprechen.

wenn die ja nicht sofort gekommen sind, als das fahrzeug in bewegung war, ist es lanze, so lange das fahrzeug steht kannste da auch keine rückleuchten montiert haben.
sagste halt, du hattest die montiert und wolltest mal schauen wie die aussehen und wenn es dir gefällt, damit zum tüv fahren...

damit sollte die sache in meinen augen gegessen sein, weil ja wie gesagt das fahrzeug stand und nicht bewegt wurde, das es vorher bewegt wurde schön und gut, aber das geht das ordnungsamt meines wissens nach nichts an, den fließenden verkehr haben die inruhe zu lassen, da würde ich mich noch mal erkundigen beim amt.


mein bruder fährt immer wegen parknöllchen zum amt direkt und kommt jedes mal damit durch...

VR6 Power 09.06.2010 15:54

Zitat:

Zitat von cologne_cruiser (Beitrag 904800)


mein bruder fährt immer wegen parknöllchen zum amt direkt und kommt jedes mal damit durch...

Womit kommt er durch????
Wenn er falsch geparkt hat,wird er zahlen müssen.Ist doch kein Basar!
Und auch das Ordnungsamt darf der fließenden Verkehr anhalten.Denn eine Lichtechnische einrichting,die Rücklichter,sind sicherheitrelevant!Und auch sowas darf das Ordnungsamt bearbeiten!Das Ordnungsamt ist nämlich auch eine "Polizei-Behörde" ,sprich mit Vollzugsrechten ausgestattet.Wobei Du allerdings besser von Behörden mit "Hoheitlichen Aufgaben" sprechen solltest.
Wers nicht glaubt sollte mal zum Ordnungsamt fahren und sich beraten lassen,bzw. erkundigen.Aber klugscheißen wer was darf und was nicht ist jedenfalls nicht in Ordnung.

Und nur mal angebaut um zu gucken obs gefällt und eventuell zum TÜv is nicht.
Nach dem anbau hast du sofort zum TÜV zu fahren,sollte dieser es nicht eintragen ist es unverzüglich wieder zu entfernen.Dabei ist die Tolleranz noch das man nach Hause fahren darf.Aber dann einfach Auto abstellen ist nicht.Grade wenn das auto öffentlich parkt.Denn wenn es öffentlich steht,wird auch davon ausgegangen das damit gefahren wird.Sofern angemeldet und versichert.

Bremer 09.06.2010 21:47

Ordnungsamt wird schon wissen was die bemängeln dürfen oder nicht.
Die sollten sich zwar besser um wichtigere Dinge kümmern aber in diesem Fall hast du Pech gehabt.

Wenn du dort des öfteren parkst würde ich aufpassen.
Die haben dich ab jetzt im Auge.

Proof 09.06.2010 21:50

wen meinst jetzt ;)

Raver-one 09.06.2010 22:29

Das höre ich zum ersten mal, dass das Ordnungsamt sowas macht oder darf.
Wenn du Rechtsschutz hast würde ich mal zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen, die können da manchmal gut was raus reißen...
Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.
Bekannte von mir hat ein Ticket bekommen weil ihr Wagen ein halbes Jahr übern TÜV war, stand aber auf einem Parkplatz vorm Haus und war noch angemeldet, das Verfahren wurde auch recht schnell eingestellt.

cologne_cruiser 09.06.2010 22:40

Zitat:

Zitat von VR6 Power (Beitrag 904804)
Womit kommt er durch????
Wenn er falsch geparkt hat,wird er zahlen müssen.Ist doch kein Basar!

nö, er hat noch nichts gezahlt, weder ohne parkschein und auch ohne parkschein + entgegen der fahrtrichtung nicht ;)

Proof 09.06.2010 22:41

Naja solange ich keine punkte bekomme stört es mich nicht ^^ aber er meinte das ich evtl 3 punkte bekomme wegen den lichtern. Die Lichter hat er erst gesehen als das Auto stand.

VW-Schnecke 10.06.2010 10:04

Also ich möchte jetzt auch mal Klugscheißen :

Zitat:

Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.
Selbst wenn man steht ist das Ordnungsamt befugt eine Mängelkarte auszustellen. Nun es kommt auch immerhin an wo man steht, aber in der Regel steht man ja immer auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen , Parkhäusern etc. Bei dem eigenen Parkplatz vorm Haus od. Wohnung ( insofern es deutlich als Eigentum gekennzeichnet ist und nich als "öffentlich" ) ist es rechtswidrig.


Zitat:

Bekannte von mir hat ein Ticket bekommen weil ihr Wagen ein halbes Jahr übern TÜV war, stand aber auf einem Parkplatz vorm Haus und war noch angemeldet, das Verfahren wurde auch recht schnell eingestellt.
Der Parkplatz vor dem Haus ist gemietet oder Eigentum, deshalb wird die Klage dann wohl auch abgewiesen worden sein. Denn auf deinem Privatgrundstück kannst du tun und lassen was du willst.

Und wenn ein Ordnungsamt Fuzzi etwas finden will, dann findet er etwas, ganz egal was es ist.
Und sind wir mal ehrlich, wer von uns hat nicht irgendetwas STVZO unzulässiges am auto (oder am auto gehabt).
Es ist eben immer nur eine Frage der Zeit, bis sie einen "erwischen".


@ Proof:
Ich an deiner Stelle würde mich einfach ruhig verhalten, die Leuchten tauschen, anschließend vorfahren, mir die Mängelkarte abstempeln lassen.

Bei mir war es so, dass sie nur die Mängelkarte mit Bericht sehen wollten nicht mal das Auto. Doof ist eben bei Dir, dass du 2 Tatbestände hast, nämlich die Rückleuchten und das der Polzei.
Also heisst es auch zweimal zahlen. Ist eben wirklich dumm gelaufen.

VR6 Power 10.06.2010 10:14

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 905276)
Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.


Da ist es wieder.EIGENTLICH!
Wenn der Wagen sagen wir mal schleifend und die Räder 10cm raustehend auf einem Supermarktparkplatz stehen würde ist er und davon gehen die Leute aus hingefahren.Und selbst wenn das Auto,egal ob fahrend oder parkend,im straßenverkehr ist,hat den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Weiß nicht was es da schön zu reden gibt.Sicherlich übertreiben die Ordnungshüter immer ein bissen,aber die Jungs und Mädels machen auch nur ihren Job ;) .

wolfi71 10.06.2010 10:27

Also wenn ein Auto am Straßenrand z.B. vor dem Haus parkt und falsche Rückleuchten drin hat, dann kann man argumentieren, dass die origianlen gerade defekt sind und bis der Ersatz eintrifft wurden, um das Loch zu schließen, die Gehäuse eingebaut, aber nur um das Fahrzeug wegen Regen und unerlaubten Eingriffen zu schließen. Das mag zwar wenig glaubhaft sein, aber das Gegenteil wird schwer zu weisen sein. Wenn das Auto im Straßenverkahr unterwegs ist und das Ordnungsamt bemerkt eine unzulässige beleuchtungseinrichtung, dann sind die sogar verpflichtet einen Mängelbericht auszustellen. Dass die dir den vorbei gebracht haben, kannst du als Service bezeichnen. Denn sonst kommt ein Schreiben von der Zulassungsstelle und du darfst das denen vorzeigen. Wenn du innerhalb der Frist das Auto vorschriftsgemäß vorstellst, dann ist das förderlich, weil das Bußgeldverfahren leiern die erst hinterher an oder auch nicht.

Da die Polizei das Lenkrad bemängelt hat, ist das ein anderes Vergehen. Ergo wirst du dafür eine extra Strafe bekommen. Du hättest Glück haben können und der Polizist hätte beides bemängelt, dann geht es mit einem Zettel ab. So sind es zwei Sachen und zweifache Strafe, wobei es, wenn es dumm läuft bei der zweiten Sache als Wiederholungstäter angesehen wird und deswegen ein bisschen heftiger zugelangt wird.

Übrigens trifft das nicht nur den Fahrer, sondern auch und vor allem den Halter.

Wie die meisten hier, habe ich wenig Mitleid mit dir. Es ist nicht gerade unbekannt, dass das bemalen von Rücklichtern verboten ist.

Wolfgang

Proof 10.06.2010 10:43

@VW-Schnecke gut bei der Polizei muss ich das auch nur hinschicken und as O-Amt reicht es anscheint, wenn ich nur zum Tüv gehe.

@wolfi71 Mitleid will ich von keinem weil wie VW-Schnecke schon gesagt hat glaube ich auch, das zu 90% der hier ist, irgendwann - Irgendwo - Irgendwas unzuläassiges am Auto hat bzw hatte. Mir war es klar das ich probleme mit den Rückleuchten bekommen könnte, aber das da so große meinungs unterschiede von den Beamten kommt nicht. Gruß

holle1974 11.07.2010 01:34

Darf jetzt jeder ehmalige Harz 4 Empfänger Mängelkarten schreiben?? Woher will der wissen das die Rückleuchten nicht doch eingetragen sind? und hat der die Teile nummer verglichen, und erkannt das das keine Export rückleuchten sind?? Jetzt mal ehrlich die Grünen haben schon nicht viel Ahnung aber sollen so Knöllchen schreiber wissen was erlaubt ist und was nicht ?? wie gut das hier in NRW die Hippos das noch nicht dürfen weil hier haben die noch keine Polizei ähnlichen Rechten !!

Proof 11.07.2010 13:06

Was hast du gegen H4 Empfänger ? Bin zwar keiner aber hört an als ob die H4 empfänger immer die letzten sind ? !?!

holle1974 11.07.2010 13:51

nein so meinte ich das nicht nur bei uns in Düsseldorf haben die 15 langzeitarbeitslose damals eingestellt deswegen dieser spruch also der sollte nicht abwertend sein sonder eher so gestern noch harz 4 heute schon Mängelkarten schreiben über sachen die gar nicht klar sind !!

LosPablos 11.07.2010 14:31

Auf Öffenlichen wegen dürfen die Knöllchen verteilen, das habe ich auch schon erlebt..

Ein Öffentlicher weg oder Platzt ist es aber nicht mehr sofern du den verschließen kannst.. ( Mit kette oder tor). Dann darfst du dort sogar ohne FS fahren und alles anbauen was du willst.. Sofern er auf der staße ist, ist es nicht erlaubt und du hast kein Versicherungsschutz. Da vorher gefahren bist können die Feststellen in dem sie die Motorraum Temp messen.. ( Ein Auto was nihct gefahren wurde ist kalt). Da sie dich ja auch gesehen haben ( Es müßen 2 sein) sind sie im recht. (Vielleicht haben sie sogar ein Bild). Gehst du gegen an dürfen sie es verwenden und du hast dann die A-Karte.. Mich haben sie auch mal angehalten ( Ohne Kat, Defekt weil zu tief gewesen).. Die letzte fahrt war in eine werkstatt wo das auto auf die Bühne gekommen ist und alles mit DIGI aufgenommen wurde. Weiterfahrt Verboten..
3 tage danach kam mein Auto per abschlepper...

holle1974 17.07.2010 07:10

In Hamburg hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???

max 17.07.2010 07:47

Ich würde jetzt erst einmal abwarten und schauen was kommt!!! Vielleicht wird hier mehr Wind gemacht als er eigentlich ist!

Zitat:

In Hamburg hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???
Lol, wo hast denn das aufgefasst?

AgentBRD 17.07.2010 08:58

Zitat:

Zitat von holle1974 (Beitrag 934352)
In [WoAuchImmer] hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???

Doch, da hat er Recht. Und auch nicht.
In der Tat ist die Ausprägung der Ordnungsämter sehr unterschiedlich.

Man muss sich vor Augen führen, dass wir hier in Deutschland nicht nur eine Organisation unter dem Begriff "Polizei" kennen, sondern es Polizeien auf Bundes- (Bundespolizei) und auf Landesebene gibt (Schutzpolizei).
Interressant ist, dass es in unserem Land auch mal Stadtpolizeien gab, so unterhielt bspw. Stuttgart eine eigene Polizei, bis diese in den 70'ern verstaatlicht wurde.

Der Trend ist gegenwärtig rückläufig und erste Kommunen bilden wieder eigene, bescheidene Polizeikräfte heran. Formell sind dies Beamte des Ordnungsamtes und somit Teil der Kommunalverwaltung. Das beißt sich aber nicht damit, dass diese Beamten Polizeirecht ausüben können.
Verwirrend ist, dass die Kommunen selbt regeln können (per Kommunalerlaß), ob und welche polizeirechtlichen Aufgaben sie ihren Ordnungsämtern übertragen.

So kann es sein, dass die hessische Ordnungsbeamte Platzverweise und sogar Festnahmen aussprechen können (Hessen ist bisher das erse Land, in dem reguläre "Stadtpolizeien" wieder in Erscheinung treten, die Beamten führen auch eine Dienstwaffe), während der Ordnungsbeanmte in Ba-Wü gerade mal ein Parkticket schreiben darf.

Grundidee ist, dass die Kommunen Beamte haben wollen, die sich primär um die Belange der Gemeinde kümmern. Das klappt auch sehr, sehr gut. In Frankfurt a.M. kümmert sich die Bundespolizei um Bahnhof und Flughafen, die Landespolizei um ernsthaftere Delikte und Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung und die Stadtpolizei (die nicht dem Land Hessen, sondern dem Oberbürgermeister verantwortlich ist) schnappt sich die kleinen Langfinger, ahndet Müllsünder, Falschparker, Ruhestörer und sonstiges Kleinvieh, das eben auch Mist macht.
In Zeiten des fortschreitenden Polizeiabbaus, ist es eigentlich zu begrüßen, dass die Kommunen zum Schutz des Bürgers aufrüsten.
Ich glaube, dieser Trend setzt sich fort.

Richtig ist, dass sich die Befugnisse von Ordnungsamt und Landespolizei in Teilen überschneiden. Pauschal kann man sagen, dass alles, was das Ordnungsamt darf, auch von der Polizei gemacht werden darf. Der Ordnungsbeamte ist nur einfacher greifbar. Letzterer zieht auch um die Häuser, um Tüv-Plaketten und Kennzeichen auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen - für sowas kann sich die reguläre Polizei (dem Legitimitätsprinzip zum Trotz) gar keine Zeit herausschneiden.

Wer jetzt aber glaubt, dass daheraus Kompetenzgerangel entstehen würde, der sei beruhigt: Das ist alles ganz sauber geregelt und im Zweifelsfall kann die Landespolizei jede Kompetenz an sich ziehen (Wobei man das Interesse hinterfragen muss. Die Landespolizei behält sich die klassische Aufgabe des Ermittelns in Strafsachen offen. Sie ist aber durchaus dankbar, wenn sie nicht jedem Schokoladendieb hinterherlaufen muss).

Ein Vergleich: In den Vereinigten Staaten hat nahezu jede Behörde, jedes Amt, jede Kommune, jeder County oder Bundesstaat seine eigene Polizei. Selbst Universitäten unterhalten dort eigene Polizeikräfte. In den vereinigten Staaten gibt es über 16.000 Polizeien (!).
Da ist's bei uns doch übersichtlicher: Bundes- und Landespolizei und - sofern vorhanden - Ordnungsdienst der Kommune (je nach Ausprägung).

Um auf den Eingangspost zurückzukommen: Ich kann mir gut vorstellen, dass der Polizeibeamte sich unsicher war und daher die Sache an das Ordnungsamt weitergab, damit die sich das genauer ansehen. Quasi hat er das Ordnungsamt ersucht, gegen dich zu ermitteln. Das ist zulässig.
Er hätte auch die Weiterfahrt versagen, dein Fahrzeug abschleppen und einem Gutachter zuführen können - wenn er die polizeiliche Kompetenz wirklich voll hätte ausschöpfen wollen. Aber der Beamte war wohl eher der pragmatische Typ.

Zitat:

Zitat von proof
Polizei sagt nix aber Ordnungsamt !!!

Nix sagen heißt ja noch lange nicht, dass alles in Ordnung sei. Und da er weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr erkannte, hat er dich laufen lassen - wissend, dass dich der Arm des Gesetzes noch auf anderem Wege erreicht.

Proof 17.07.2010 13:49

Er hat ja andere sachen bemängelt und auch eine Karte ausgeschrieben;) aber das ist ja nun schon vorbei


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