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-   -   Wieviel darf ich anhängen? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=73931)

Fabikiller 03.05.2010 20:48

Wieviel darf ich anhängen?
 
Hallo,

ich habe zuhause noch einen VW Passat 35i mit Anhängerkupplung.
Der hat 1173kg Leergewicht.
Nun steht bei zulässiges Gesamtgewicht 1700kg.

Darf ich jetzt nur 527kg anhängen?

Sprich ich darf nichmal nen vollbeladenen 750kg hänger anhängen?

Wäre euch sehr dankbar.

mfg

benni.20 03.05.2010 20:58

Wie meinst du das jetzt,
bezogen auf den neuen EU Führerschein oder wie?


mfg

Fabikiller 03.05.2010 21:02

Ne hab gemeint wieviel man an das Auto anhängen darf.

Habe aber gelesen.

Anhänger mit Bremse -> 1200kg
Anhänger ohne Bremse ->550kg

Wollen im Sommer nen Motorradanhänger für 3 Motorräder anhängen und damit in Urlaub fahren.

Das müsste mit den 550 so ca hinkommen :).

Darf ich jetzt zusätzlich noch 527kg ins Auto laden?

benni.20 03.05.2010 21:04

Must von der gesamten Zuladung die Stützlast abziehen, das darfst du dan noch zuladen.
Das müssten dan beim Passat 75 Kg sein wenn mich nicht alles täuscht.

mfg

AgentBRD 03.05.2010 21:08

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 872857)
Darf ich jetzt nur 527kg anhängen?

Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz

maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg. Der 750 kg-Anhänger darf also in keinem Falle voll beladen werden.

Pb du nun 527 kg in den Kofferraum lädst oder (inklusive Anhängergewicht) hinten anhängst, spielt allerdings bei deinen Verhältnissen keine Rolle. Die Last darf natürlich auch verteilt werden.

Fazit: Dein gesamtes Gespann darf die Masse von 2.324 kg nicht überschreiten. Davon entfallen 1,7t auf das Zugfahrzeug und 624kg auf den Anhänger.

Fabikiller 03.05.2010 21:09

Bei Stützlast steht "-"

Aber Theoretisch könnte ich nen Hänger mit 1200kg(Gebremster) und mit dem Auto nen gesamtgewicht von 1700kg haben?

Dann würde ich alles zusamm 2,9t wiegen.

Das Teil hat 90PS.

Damit will ich auch nich nen pass hochfahren ^^.

Wie ist das jetzt,wenn ich nen Motorradanhänger mit 3 Motorrädern anhäng,welcher ungebremst ist und eine zulässige gesamtmasse von 750kg hat(Welcher ich nur fahren darf) und im Fahrzeugschein 550kg ungebremst steht.Darf ich den dann anhänger?Auch wenn der Hänger mit beladung nur 550kg wiegt?

bzw wie müsste ich der Rennleitung das beweisen?

Fabikiller 03.05.2010 21:11

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 872887)
Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz

maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg, die du aber nicht nutzen darfst, da damit das zGG überschritten wird.

So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).

Seh ich das richtig?

benni.20 03.05.2010 21:18

Stützlast steht an der Kuplung selber.
Könnte ja z.b. sein das der wagen aufgelastet ist dan hast du ne höhere Stützlast.
Das mit mit dem Anhänger ist immer so ne Sache mit der Gesamtlast.
Normal darfst du das schon nur wenn du an blöde Bullen gerähtst, hast schon nen Prob.
Nicht alle Wagen haben ne Mobile Wage dabei und wenn dem so ist das sie Zweifel an der Gesamtlast haben halten die dich fest bis sie dich gewogen haben.
Gut anhaben können sie dir nichts, aber die gewartete Zeit gibt dir keiner zurück.


mfg

Fabikiller 03.05.2010 21:21

Okay.

Also ich sag mal wegen nen paar kg vom anhänger,die zuviel sein könnten, werden die nichts sagen oder?

Aber das Problem ist ja das ich dann komplett nix mehr in Kofferraum laden darf oder?
Darf ich überhaupt dann noch 4 Personen mitnehmen?

AgentBRD 03.05.2010 21:21

Stopp, stopp, stopp.

Die Rechtslage ist eindeutig: (Das Zitat ist auf das konkret genannte Fahrzeug hin passend gekürzt)
Zitat:

Zitat von §42 StVZO
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen [...] und Lastkraftwagen, [...] weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Die Anhängelast [...] darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

Das heißt: Dein Anhänger darf maximal das zGG des Zugfahrzeugs erreichen. Also 1700 kg.
Eingeschränkt wird dies durch die maximal zulässige, fahrzeugspezifische Anhängelast, die sich aus den Daten des Fahrzeugs ergibt. Das sind 624 kg.
Das ergibt sich wie folgt: Leermasse ist Leergewicht plus Fahrer (pauschal 75 kg). Also 1173+75= 1.248 [kg]. Davon die Hälfte ergeben die 624 kg.

Du darfst das Zugfahrzeug also bis 1.700 kg vollpacken und dazu 624 kg hintenran hängen. Das ist das Maximum. Soweit die Theorie.

Jetzt kommt aber noch das große ABER: Wie der Zufall so will, steht bei mir auch noch so ein Passat und aus dem Schein entnehme ich eine maximale - vom Hersteller freigegebene - Anhängelast von 550 kg. Also genauso, wie bei dir. Das wäre ein fahrzeugspezifisches Ausschlusskriterium. Ich dürfte maximal 550 kg anhängen, ebenso, wie dein Passat.

Also 1700kg für das Zugfahrzeug, 550 kg der Anhänger, gesamt 2,25 t. Da ist für den Passat Schluss.


Alles klar?

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 872893)
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).

Seh ich das richtig?

Ja, genau - absolut richtig.

Fabikiller 03.05.2010 21:24

Du hattest deinen Beitrag editiert nachdem ich ihn Zitiert habe wie du siehst.

Aber wenn das zGG nicht höher als 1700kg sein darf,wieso steht dann damit man mit dem Fahrzeug einen gebremsten Hänger mit 1200kg anhängen darf?

quattro-RS90 03.05.2010 21:41

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
Im Fahrzeugschein:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29


In der Zulassungsbescheinigung Teil I:
gebremste Anhängelast unter 0.1
ungebremste Anhängelast unter 0.2

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist,
oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer
Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch
die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich
Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an
der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild
gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim Suchen.

Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung I

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)
Also Anhängelast = ——————————————— = max. 750 kg
2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

AgentBRD 03.05.2010 21:50

Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.

quattro-RS90 03.05.2010 21:55

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 872969)
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.

genau so siehts aus

Fabikiller 03.05.2010 22:10

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 872969)
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.

Also doch so wie ich vermutet habe?
Definitiv?
Also Passat inkl Beladung im Kofferraum = 1700kg + nen Anhänger 550kg.also Gesamtgewicht 2250kg?

quattro-RS90 03.05.2010 22:18

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 872996)
Also doch so wie ich vermutet habe?
Definitiv?
Also Passat inkl Beladung im Kofferraum = 1700kg + nen Anhänger 550kg.also Gesamtgewicht 2250kg?

genau so...

Fabikiller 03.05.2010 22:23

Ich kann das irgendwie nicht aus deinem Text herraus lesen?
Und stimmt das denn auch wirklich?

AgentBRD 03.05.2010 22:38

Zitat:

Zitat von AgentBRD (Beitrag 872969)
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 873010)
Ich kann das irgendwie nicht aus deinem Text heraus lesen?
Und stimmt das denn auch wirklich?

Nein - haben wir uns gerade verschwörerisch ausgedacht. ::hammer::

Ja-haa - das stimmt. Wenn du uns nicht glaubst, lies dir den Paragraphen durch.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

wolfi71 03.05.2010 22:56

Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.

Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.

Die Hauptbeschränkung in der Anhängelast kommt übrigens von einer gerne verkannten Bestimmung in der StVZO. Demnach muss ein bestimmter Anteil des Gesamtgewicht des Zuges auf der Antriebsachse liegen. Das müssen mindestens 25 oder bei 3 Achsen 33% sein. Deshalb dürfen Allradautos deutlich mehr ziehen, weil die zwei angetriebene Achsen haben. Bei 25% kommst du u.U. bei nasser, rutschiger Fahrbahn und Steigungen von >15% mitunter schon in Schwierigkeiten. Anfahren ist dann fallweise nicht mehr sicher möglich.

Wolfgang

ChaosKrieger 04.05.2010 05:25

tipp: geh in ne fahrschule und frag nach ;) dann weist du es zu 100%

benni.20 04.05.2010 19:04

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 873066)
Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.

Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.


Wolfgang

Danke für die deutlichen Worte , ich wußte nicht genau wie ich mich ausdrücken sollte.
Genau so ist es.

mfg benni

HPH 04.05.2010 21:50

wenn der mopedanhänger gebremst ist, wovon ich ausgehe, wenn Du 3 Motorräder damit transportieren kannst, wo ist das Problem? Zulässige Anhängelast von 1200kg (gebremst) wird damit nicht überschritten, eigentlich sind 1250 kg bei z.B. 50kg Stützlast, die vom GG des Zugfahrzeugs abgezogen werden.
Wenn das Zugfahrzeug überlastet wird mit Personen und Gepäck, pack halt das schwere Zeug in einen großen Sack und mit auf den Hänger...
Hast Du denn schon mal einen Passat mit Wohnwagen gesehen... ich schon... erlaubt.... why not?

edit... hab grad das mit dem Führerschein gelesen...und ungebremst...wie willst du 3 motorräder +Hänger auf 550kg "drücken" Sind die Kisten wirklich so leicht? Irgendwelche crossmopeds?.... so ein mist aber auch, mit den neuen Fleppen kenn ich mich zu wenig aus...kannste Dir nicht einen gebremsten 750kg-Hänger besorgen?

PeeWee 04.05.2010 22:10

Ich hab die letzte Seite jetzt nicht gelesen, aber folgendes zum Anhänger:

Du darfst mit einem auflaufgebremsten Anhänger max. 3500kg (max. Gesamtgewicht Auto + max. Gesamtgewicht Anhänger) fahren. Es ist jedoch weniger, wenn die maximale Anhängelast des Autos zu klein für den vollen Anhänger ist.

Das max. Gesamtgewicht vom Auto bezieht sich NUR aufs Auto.

Die Stützlast ist jene Last, die der Hänger auf die Kupplung ausüben sollte, damit die optimalen Fahreigenschaften und die maximale Sicherheit gegeben sind.

Fabikiller 05.05.2010 09:22

Ja die motorräder sind recht leicht.alle 3 sollten ca 400kg wiegen.der Hänger laut Internet 160.
Dann würds passen.
Kennt jemand den Hänger von Polo-Motorrad?
Die verleihen doch solche?was sind das für welche und was kosten die am Tag?

HPH 05.05.2010 15:10

och menno... ich glaub zwar nicht, daß Polo die Anhänger vermietet, aber wnn Du das weißt, fahr halt einfach mal hin und frage nach. Besser: Gelbe Seiten, Anhängervermietung. Es muß sich doch ein passabler Pritzschen-Hänger mit 750kg und gebremst finden lassen.Dazu gibts auch passende Schienen und Gurte zum mopped-Transport, wenigstens bei einer ordentlichen Vermietung...oder halt ein Mopped-Hänger.... Oder darfst Du nur 750kg ungebremst fahren.... sorry-wie gesagt keine Ahnung mit den neuen FS... Ich hab mal nen Pferdeanhänger übers Wochenende gemietet... für 20 €!

Fabikiller 05.05.2010 16:18

Ich darf einen Hänger der Einachsig ist mit max. 750kg Ziehen.

Gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle.

So einer wäre gut:

http://www.rentinorio.de/mieten/fahr...%A4nger:+.html

10€ Am tag wär auch super.

Jedoch steht der Hänger einige hundert km weg.

Edit:

Mal ne Frage.

Dürft ich jetzt nen Hänger,der Einachsig ist,Auflaufgebremst ist und zugelassen bis z.B. 1200kg ist ziehen,wenn ich ihn nur (inkl Eigengewicht) auf 750kg habe?

AgentBRD 05.05.2010 18:18

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 874422)
Ich darf einen Hänger der Einachsig ist mit max. 750kg Ziehen.

Richtig. Aber auch Tandemanhänger sind möglich, sofern die beiden Aschesn nicht mehr als einen Meter Abstand haben.

Theoretisch (und die Stützlast außen vor lassend) dürftest du auch Anhänger bis zu einem zGG von 1750 kg bewegen - das geht aus der Fahrerlaubnisverordnung hervor (FEV, §6, Absatz 1). Aber wollen wir das mal nicht verkomplizieren.

Zitat:

Gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle.
Richtig! Dir Führerscheinklasse kümmert es nicht, ob der Anhänger gebremst ist oder nicht.

Zitat:

Dürft ich jetzt nen Hänger, der einachsig [und] auflaufgebremst ist und zugelassen bis z.B. 1200kg, ziehen, wenn ich ihn nur (inkl Eigengewicht) auf 750kg habe?
Ja! Sofern das Zugfahrzeug hat ein zGG von 1200 kg inne hat und der Teil über 1200 kg nicht größer als 100 kg ausfällt, ist das in Ordnung..
Das Zugfahrzeug muss natürlich auch darauf ausgelegt sein, solche Lasten zu ziehen.
Die Stützlast geht in die das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ein.

Für die Fingerwedler, die nun behaupten wollen "Stimmt ja gar nicht!": Bitte erst FEV §6 durchlesen, dann losschimpfen.

Fabikiller 05.05.2010 19:59

Der Passat darf einen gebremsten Hänger bis zu 1200kg ziehen.

Also wäre das beste was ich machen könnte einen Auflaufgebremsten Hänger zu mieten,der zGG 1200kg hat und diesen dann mit den Motorrädern so befüllen das er maximal 750kg hat oder?

AgentBRD 05.05.2010 20:22

Zitat:

Zitat von Fabikiller (Beitrag 874631)
Der Passat darf einen gebremsten Hänger bis zu 1200kg ziehen.

Also wäre das beste was ich machen könnte einen Auflaufgebremsten Hänger zu mieten,der zGG 1200kg hat und diesen dann mit den Motorrädern so befüllen das er maximal 750kg hat oder?

Mehr noch: Du darfst selbst mit Führerschein Klasse B einen Anhänger bewegen, der bspw 1200 kg inne hat und auch entsprechend beladen ist. Dein Zugfahrzeug muss aber mindestens dasselbe zGG aufweisen. Dein gesamter Zug darf aber nicht mehr als 3,5t wiegen.

=> FEV §6 - steht alles drin.


Um ganz genau zu sein: Der Anhänger darf mit seinem zGG die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Und die Leermasse deines Passats sind 1.248 kg (Leergewicht plus Fahrer [75 kg]).

Liebi 06.05.2010 20:08

Also nochmal zusammen gefasst:

Der Passat darf aus technischer Sicht: 550Kg ungebremst und 1200kg gebremst ziehen.
Das ist die Anhängelast laut Fahrzeugschein. Gemeint ist damit das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers abzüglich Stützlast. Das zGG des Anhängers spielt hierbei keine Rolle.

Für den Führerschein Klasse B gilt. Anhänger bis 750kg zGG oder Anhänger über 750kg zGG, wenn das zGG. Anhängers kleiner als die Leermasse des Autos und die zGG von Auto und Anhänger kleiner als 3,5t sind. Die Anhängelasten des Fahrzeugs sind weiterhin zu berücksichtigen.

MfG

HPH 06.05.2010 22:20

mal ne kleine Zwischenfrage für die rechtlich bewanderten ;-)

es gibt doch neuerdings diese zweiachsigen Anhänger mit Drehschemel z.B. zum Transport von Lichtmasten oder zwei Autos hintereinander. Die hab ich schon öfter hinter Transportern gesehen, also ganz normal mit Kugelkopf, kein Zugmaul. Darf man die mit einem C1 (171) bzw. C1E bzw. CE/79(C1E>12000kg, L<=3) -Führerschein fahren?

AgentBRD 11.05.2010 00:31

Zitat:

Zitat von HPH (Beitrag 875691)
es gibt neuerdings diese zweiachsigen Anhänger mit Drehschemel. Die hab ich schon öfter hinter Transportern gesehen, also ganz normal mit Kugelkopf, kein Zugmaul. Darf man die mit einem C1 (171) bzw. C1E bzw. CE/79(C1E>12000kg, L<=3) -Führerschein fahren?

Ja, natürlich! EG-Recht macht's möglich.

Theoretisch darf man solche Anhänger auch an den PKW hängen, praktisch gibt es aber keine Anhänger dieser Bauart, die nur für solch geringe zGG ausgelegt sind. Aber es wäre theoretisch möglich.

HPH 11.05.2010 14:49

Ha.... aber ob ich´s könnte...also rückwärts z.B. :rofl:

Naja, nach der übernächsten Führerscheinreform dürfen dann vielleicht alle mit dem alten 3er FS einen 60t-Megaliner fahren... Wegen Besitzstandswahrung oder so :cool2:

Aber das Thema ist schon lange abedriftet...lassen wirs dabei ;)


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