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golf3look75 05.04.2010 11:29

Was genau braucht man zum Autoanmelden ?
 
Hallo Leute,

Was genau brauche ich zum Autoanmelden?

Habe die alten Kennzeichen wo die Tüvplakette drauf ist.

Auf dem andern nummerschild ist nichts mehr drauf da sich ja das geändert hat mit der AU das das zeitgleich mit dem TÜv ist.

Alten schein und Brief habe ich wo auch drin steht Tüv 06.11

Personalausweiß

Habe ich was vergessen was man noch braucht seit der neuen änderung vom 01.01.2010 ???

The_Chilled_Monkey 05.04.2010 11:31

Jo... Kontodaten ;-)

aam 90 05.04.2010 11:32

du brauchst den Versicherungs Nachweis den alten Brief und schein mehr nicht

BlueG6o 05.04.2010 11:34

Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

;)

nbb-angel 05.04.2010 11:35

hallo, du brauchst tüv und au papiere, nachweise, Fahrzeugbrief am besten alt und neu jenachdem was du hast, Fahrzeugschein falls noch angemeldet, kennzeichen, Deckungskarte deiner versicherung, bzw EVB nummer. mfg

Tdiler2 05.04.2010 11:51

Und Geld, die arbeiten nicht umsonst

BlueG6o 05.04.2010 11:53

ja ganz wichtig, immer viel Geld mitnehmen, denn die nehmen es reichlich ;)

max 05.04.2010 12:01

Zitat:

Zitat von BlueG6o (Beitrag 847290)
Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

;)

Zu 2) Die füllst du bei der Zulassung aus( ein Muß)

golf3look75 05.04.2010 12:26

Zitat:

Zitat von BlueG6o (Beitrag 847290)
Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

;)

Zu 4 :

Dachte das brauche ich nicht mehr. Weil das ist auch so ein problem. Das habe ich nicht.
Der hat der vor mir verschlampt. Laut Händler in Lauf bei Nürnberg geht das ohne. Wie es bei Nürnbeg ist weiß ich nicht.

rulez 05.04.2010 12:27

Nein du brauchst Defnitiv die Tüv Bescheinigung... Die Plaketten auf den Schildern sind Nutzlos..

Ohne Unterlagen keine Anmeldeung

golf3look75 05.04.2010 12:30

Auf dem Fahrzeugschein steht auch Tüv 06.11 mit stempel.

rulez 05.04.2010 12:32

Ich habe vor ca 2 wochen exakt das selbe problem mitbekommen ^^ Der Typ vor mir hatte Kennzeichen mit Plaketten und im Schein war auch der Stempel vom Tüv... Er hatte keine Unterlagen also durfte er wieder abtretten..

max 05.04.2010 12:53

Die Bescheinigung brauchst Du defenitiv! Habe hier auch erst vor 4 Wochen mein Cab angemeldet.
Du kannst es ja mal versuchen! Bringen wird es Dir aber nichts!

rulez 05.04.2010 12:55

Jop so isses... Also heißt es Neuen Tüv machen lassen oder die Bescheinigung auftreiben

aam 90 05.04.2010 13:03

bei mir ging das ganze so ohne tüv bescheinigung und sowas aber das auto stammt aus dem selben bezirk

Tdiler2 05.04.2010 13:40

Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte

BlueG6o 05.04.2010 15:32

Zitat:

Zitat von Tdiler2 (Beitrag 847402)
Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte

Genau, ich habe auch schon öfter gehört das es geht, aber bei uns definitiv nicht. Fakt ist auch das du deine TÜV oder AU Bescheinigung irgendwo neu anfordern kannst, aber das kostet wohl fast so viel wie neu machen lassen ::hammer::

Von daher IMMER GUT AUFHEBEN ;)

luemmel 05.04.2010 17:29

Also meines wissens muss die tüv und au Bescheinigung immer dabei sein genauso wie der Fahrzeugschein. Ohne geht es Garantiert nicht,da gibt es auch keinen ermessens Spielraum.

golf3look75 05.04.2010 17:49

Zitat:

Zitat von Tdiler2 (Beitrag 847402)
Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte

Ja das sagte mein händler auch das es so reichen sollte. So gehts zumindest bei ihm in Lauf. In Nürnberg sollte das dann auch gehen. Werd ich aber morgen sehen.

Tdiler2 05.04.2010 19:13

Zitat:

Zitat von luemmel (Beitrag 847633)
Also meines wissens muss die tüv und au Bescheinigung immer dabei sein genauso wie der Fahrzeugschein. Ohne geht es Garantiert nicht,da gibt es auch keinen ermessens Spielraum.


Klar geht das, habe letzte Woche erst nen Auto angemeldet

luemmel 05.04.2010 19:35

Hier in Kiel geht es Garantiert nicht da kommst du nicht einmal an den Schalter sondern nur bis zur Info Theke

golf3look75 05.04.2010 20:09

Zitat:

Zitat von Tdiler2 (Beitrag 847813)
Klar geht das, habe letzte Woche erst nen Auto angemeldet


Was genau hast du alles dafür gebraucht ?

luemmel 05.04.2010 20:29

Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Juristische Personen, Vereine und GbR
Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.

Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)

Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile

Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.

TÜV- und AU-Gutachten

Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Daa sagt auf jeden fall das internet

Tdiler2 05.04.2010 22:12

Zitat:

Zitat von golf3look75 (Beitrag 847901)
Was genau hast du alles dafür gebraucht ?

Nur den Schein vorgelegt, Dort stand HU bis 10 / 2010 und das hat gereicht. HU und AU bescheinigung habe ich nicht gehabt,die fehlte beim Kauf. uNd das Fahrzeug war nicht hier im Bezirk ,sondern in München zugelassen

golf3look75 06.04.2010 19:36

Also ich habe den golf heute angemeldet ohne den TÜV Bericht. Denen hat es gelant das im schein das steht und ein stempel war.

Das hatten sie mir heute früh auch per email geschickt.

Der Fahrzeugschein mit gültigen TÜV-Stempel genügt uns (wir benötigen keinen separaten TÜV-Bericht).

max 06.04.2010 20:19

Letztes Jahr hat man mich in Hamburg wieder nach Hause geschickt,da ich meinen AU-Bericht nicht dabei hatte! Wie das hier in Kaufbeuren dieses Jahr gewesen wäre ,kann ich nicht sagen,da ich diesmal alles dabei hatte. aber es gibt ja auch nur noch die HU-Plakete und vielleicht hat sich zumindest wieder alles geändert, Aber warum ist das vom Bundesland zu Bundesland so verschieden? Machen die keine Schulung?


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