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-   -   LKW-Zulassung vs. Lohnsteuerjahresausgleich? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=68205)

Raver-one 23.01.2010 10:42

LKW-Zulassung vs. Lohnsteuerjahresausgleich?
 
Da ich jeden Tag 72 km fahre bin ich stark am überlegen mir nen Wagen mit LKW-Zulassung zu kaufen, um mir die Steuern zu sparen und trotzdem die Dieselvorteile zu nutzen.

Kann mir jemand sagen wie es nach einem Jahr aussieht beim Lohnsteuerjahresausgleich, bekomm ich dann immernoch mein Geld für die gefahrenern Km zurück???

Das ist nämlich immer ein schönes Taschengeld, was ich nicht missen möchte!

ChristianXD 23.01.2010 10:59

Eigentlich schon!

Da dein Auto dann ja nicht privat als PKW sondern nur als Lastenesel genutzt wird.
Aber denk dran, heute sich nen alten Golf 2 zu Kaufen und den mal eben so als LKW anzumelden ist nicht so einfach. Dazu musst du dir schon einen alten Postdiesel kaufen und diese sind ja schwer zu bekommen.

Kannst dich ja nach einem Passat 32B umsehen mit 1,6L TD oder Passat 35I, VW Caddy 2 ist ja leider noch zu teuer aber auch sehr gut. Wenn du einen passat hast dan kannst auch nen bisschen Werkzeug mit dir rumführen, Überbrückungskabel usw, das sehen die bei dem Finanzamt auch gerne wenn du den da vorstellen musst.

LGC

3erGolf79 23.01.2010 11:05

Prinzipiell ist es bei der Lohnsteuererklärung egal, WIE du auf Arbeit gekommen bist, von der Theorie her kannst du die 72 km auch laufen. also gib einfach gar kein Fahrzeug an, sondern gib an öffentliche Verkehrsmittel.

aber denk dran, mir hatte man in der Fahrschule mal gesagt, wer PKW mit LKW Zulassung fährt muss sich auch ans Sonntagsfahrverbot halten. Ich geb das hier mal zur Diskussion frei, ist das wirklich so?!

Raver-one 23.01.2010 11:06

Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???

Raver-one 23.01.2010 11:07

Zitat:

Zitat von 3erGolf79 (Beitrag 776743)

aber denk dran, mir hatte man in der Fahrschule mal gesagt, wer PKW mit LKW Zulassung fährt muss sich auch ans Sonntagsfahrverbot halten. Ich geb das hier mal zur Diskussion frei, ist das wirklich so?!

Hab ich auch gestern gelesen... naja ich glaub nicht dass da viel drauf geachtet wird... jedenfalls nicht bei uns...

3erGolf79 23.01.2010 11:08

Zitat:

Zitat von ChristianXD (Beitrag 776740)
...Wenn du einen passat hast dan kannst auch nen bisschen Werkzeug mit dir rumführen, Überbrückungskabel usw, das sehen die bei dem Finanzamt auch gerne wenn du den da vorstellen musst.

LGC

musstest du schonmal dein Fahrzeug beim Finanzamt vorstellen?!

btw: wenn du Werkzeug rumführst kommen die vielleicht noch drauf, dass du noch einem zweiten Gewerbe nachgehst :D und dann wirds richtig teuer :D

3erGolf79 23.01.2010 11:10

Zitat:

Zitat von Raver-one (Beitrag 776744)
Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???

wie schon gesagt, gib gar kein Fahrzeug an, sondern öffentliche Verkehrsmittel, dann kriegst du es wieder.

Nachweise müssen erst ab erheblichen Fahrtkosten anfallen. und 72km am Tag für eine Strecke(?!) ist nicht erheblich!!!

Weesel 23.01.2010 11:13

"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
nicht verkehren." So heißt es wörtlich in
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO)."

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...1290/1_141.PDF

das dürfte, ohne hänger, also kein problem geben!

greetz
weesel

Raver-one 23.01.2010 11:15

ne sind schon beide strecken , also hin und zurück... nur da mein Cabrio mit 1,8L 75 Ps so grob 10€ jeden Tag dafür verschlingt möchte ich da halt gerne etwas sparen....

Hab einmal mein Cabrio und dann noch meinen VR6 (mein Baby), das Cabrio hab ich bisher immer angegeben beim Lohnsteurausgleich und dafür auch Geld wieder bekommen.

Wenn ich nun nen anderen Wagen habe 8mit LKW-Zulassung) würe ich den auch wieder mit angeben.

max 23.01.2010 11:19

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ,dass das abgeschaft wurden ist. Zwar bleibt es bei den alten Zulassungen, aber neue werden glaube ich nicht mehr zugelassen! Ich hatte mal einen Arbeitskollegen ,der mit seinem Caddy und Anhänger mit Lkw-Zulasung am Wochenende auf der A7 angehalten wurde! Bußgeld und Punkt! Deine Spritkosten wirst Du weiterhin wiederbekommen, ist ja nicht abhängig von den Steuern. An Deiner Stelle würde ich aber mal zu Deiner Zulassungstelle fahren, wie das mit der Lkw-Zulassung von statten geht und was es für Nachteile mit sich bringt! Würde mich persönlich auch interessieren!

ChristianXD 23.01.2010 11:20

Also wilst du dir einen kaufen?

Ich habe mit Freunden schon ein Paar Autos sla LKW zugelassen, für mich noch nicht selber.
Wir mussten jeden Wagen beim Fananzamt vorstellen.

- Rücksitzbank ausbauen Verschraubenungen zu schweißen oder eine komplette
Bodenplatte einbauen.
- Gurte ausbauen für hinten und Löcher verschweißen.
- Hintere Seitenscheiben oder Kofferraumscheiben entfernen und Zuschweißen.
- Werkzeug und Überbrückungskabel haben sich immer bewährt, dann fragen die nichts und
erteilen gleich die Zulassung.

Also das wir denen Schwarzarbeit verheimlichen haben die nich gefragt!
Wir haben diese Autos immer als Lastenesel genommen, Trailerfahrzeuge, es waren ja nur ein oder zwei die ein Fahrwerk hatten.
Dort schauen die dann schon genauer, aber irgendwann kennt man sich ja und die fragen nicht weiter.

Wer sich nen Caddy 2 Kaufen will muss schon ca 5000,- ausgeben.

Sonntagsfahrverbot trift nicht zu, da das fahrzeug unter 7,5T ist!
Sonst dürften Dodge Ram, usw auch nicht Fahren.

LGC

Amazing 23.01.2010 11:27

Beim Lohnsteuerausgleich ist es unerheblich, welches Fahrzeug du nutzt!

Eine PKW mit LKW Zulassung heisst nicht, das es gewerblich genutzt wird.

Dem Finanzamt ist es schlichtweg egal, wie du fährts, bzw womit! Du bekommst KM pauschale zurück.

wolfi71 23.01.2010 11:30

Muss man mit dem LKW nicht jährlich zur HU? Ich glaube die Versicherung wird auch reichlich teurer. Und irgendwas wurde verschärft, weil die SUV reichlich als LKW zugelassen waren, teilweise schon ab Werk. Irgendwas haben die dann daran gedreht.

Wolfgang

max 23.01.2010 11:30

Dann denke ich mal, da er mit einem Anhänger unterwegs war!
Bin zwar selbst im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 2 aber habe damit beruflich nichts am Hut!

ds26122 23.01.2010 11:31

Sonn- und Feiertags fahr Verbot drift erst bei pkw zu mit lkw zulassung wenn du mit Anhänger Fährst sonst nicht !!!

Raver-one 23.01.2010 11:32

@ Amazing: Wunderbar, das ist die Aussage die ich hören wollte!!!

Was geändert werden muß weiß ich wohl, hätte das auch vorher direkt mit meinem Prüfer abgesprochen.
Werd mir wenn dan aber eher einen kaufen , weil so teuer sind die nicht mehr....
ist mir ja auch egal was es wird , hauptsache VW und LKW-Zulassung.

ds26122 23.01.2010 11:33

Pkw mit Lkw zulassung müßen auch nur alle 2 jahre zum tüv
Laderaum muß größer sein als Fahrgast Raum sonst gibt es keine LKW zulassung

ChristianXD 23.01.2010 11:46

Zitat:

Zitat von ds26122 (Beitrag 776781)
Pkw mit Lkw zulassung müßen auch nur alle 2 jahre zum tüv
Laderaum muß größer sein als Fahrgast Raum sonst gibt es keine LKW zulassung

Alle Fahrzeuge über ein Zulässiges gesammtgewicht über 3,5T sowie Personen Beförderungsfahrzeuge (Taxis, Busse, Mietwagen) auch unter 3,5T müssen jährtlich zum Tüv!

Raver-one 23.01.2010 11:51

leute ich mir nen kleinen Postgolf kaufen und keinen BUS oder Sammeltaxi...
Ich will günstig zur arbeit kommen, will ja keine 20 Mann Fahrgemeinschafft aufmachen...*g*

max 23.01.2010 11:56

Ob ,Du damit günstiger zur Arbeit fährst? Ich weiß ja nicht!

ds26122 23.01.2010 11:56

alles über 3,5t Zählt auch nicht mehr als PKW außer:
Die Hauptuntersuchnung muss für Taxen und Mietwagen all 12 Monate durchgeführt werden.
+Überprüfung von elektronisch geregelten Systemen (Taxameter)
Eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts muss unverzüglich der Genehmigungsbehörde oder der von der Landesregierung bestimmten Behörde vorgelegt werden.

bei mehr als 8 Personen brauchst du einen Personenbeförderungsschein

ChristianXD 23.01.2010 12:01

Wie es aber auch oben schon steht.

Manche Finanzämter lassen keine neuen LKW´s mehr zu, bzw neue Umbauten.
Alte werden weiterhin wieder zugelassen.

LGC

Amazing 23.01.2010 12:04

Raver-One:

kurzum, wie es bei mir läuft!

Ich habe offiziell 280km einfache Strecke zur Arbeit!

1. Wohnsitz zur Arbeit
Das ich ein Auto besitze, weiss das Finanzamt natürlich, zumind. die andere Abteilung für KFZ Steuer.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich sind Angaben zum Fahrzeug nicht von nöten.

Einfach die Strecke angeben. Wenn es ihnen komisch vorkommt, musst du die Jahres-Km nachweisen, anhand von TÜV / Werkstattbelägen etc. Mehr nicht.

Der km-Pauschalsatz wird so oder so gezahlt, auch wieder ab dem 1. KM ;).

ChristianXD 23.01.2010 12:10

genau, das war vor letztes Jahr anders. Das wurde vom Bundesgerichtshof wieder geändert.
Früher musste men als Arbeitnehmer einen Arbeitsweg von 20KM aleine in Kauf nehmen, da wurde erst ab 20KM angefangen Kimometergeld zu zahlen.

Für manche Personen Lohnt es sich sogar dann zwei Autos zu besitzen.
Das Spaßmobil kann dann nur auf 9TKM versichert werden und ist daher günstiger, man verbraucht weniger Sprit und mit einer "Altagshure" geht man nicht so penibel um.

LGC

wolfi71 23.01.2010 12:25

Es gibt eine Höchstgrenze für die Fahrten zur Arbeit. Das ist der Betrag einer BahnCard100. mehr gibt es nicht, weil mehr niemals anfallen kann.

Wolfgang

max 23.01.2010 12:28

Aber letztendlich geht es doch um die Frage ,ob er die Km->Pauschale weitehin bekommt ! und die bekommt er ja, egal ob ich fahre oder Fliege! Aber um Geld zu sparen, wird hier doch ein Fahrzeug gesucht, das weniger an Sprit ,wie sein Cab (10 €) für die Strecke frißt!
Mir ist nur neu, das ein Fahrzeug, dass eine LKw-Zulassung besitzt, weniger Sprit fressen soll! Um Steuern zu sparen, ja, hättest dann aber doch drei Fahrzeuge? Ich würde mir eine kleine Schleuder ,mit wenig Ps, die in der Versicherung nicht zu teuer ist und kaum Sprit frißt, kaufen! Und mich ewtl. vom Cab oder VR6 trennen( Notfalls Tageszulassung)!

Raver-one 23.01.2010 12:45

Vom VR6 trennen ich glaub es hackt!!!

Ich werde mich vom Cabrio trennen , das ist mein Alltags und Winterauto!
Wenn ich mir ein Auto mit LKW-Zulassung kaufe ist dies natürlich ein Diesel.

Da wird der Verbrauch geringer sein und der Diesel momentan ca. 20 Cent günstiger.
abschreckend ist da nur die Hohe Steuer, die ich mit der LKW-Zulassung umgehe, da sind dann nur noch je nach Hubraum max. 100€ fällig.

darum ist die LKW-Zulassung günstiger

max 23.01.2010 13:12

Vielleicht kannst Du Dich noch daran erinnern, das es da vor 1 1/2 Jahren keine preislichen Unterschiede zwischen Diesel und Benzin gab! Aber letztendlich geht es Dir ja auch nur um die Frage, ob es die Pauschale noch für Dich gibt! Und die bekommst Du ja, egal mit welchem Auto Du zur Arbeit fährst!

3erGolf79 23.01.2010 14:00

na wenn du zwei Autos weiterhin hast ist es doch sowieso easy. Da gibste einfach den VR6 als Fahrzeug an

Raver-one 23.01.2010 15:55

hm stimmt.... das würde auch gehen....

AgentBRD 23.01.2010 16:16

LKW-Zulassung und Lohnsteuerjahresausgleich haben in etwa soviel zu tun, wie die Normgröße von Schrauben mit Leben auf der Venus: Nichts.

Ich rate dir von der LKW Zulassung ab. Zwar gibt es Vorzüge:
  • Günstigere Steuer
Aber damit hat es sich auch.

Nachteile:
  • Um als LKW anerkannt zu werden, muss das Fahrzeug umgebaut werden, damit das Fahrzeug anerkennungswürdig erscheint. Beispielsweise müssen die hinteren Sitze dauerhaft unbrauchbar gemacht werden (entfernen) und die hinteren Scheiben müssen geschlossen werden (Bleche einschweißen). (==> Umbau kostet Geld)
    Der Nutzwert sinkt dadurch für den Normalbürger erheblich - ist ja nicht jeder ein Hermes-Paketbote.
  • Das Fahrzeug muss entsprechend umgemeldet werden (=> Gebühren)
  • Fahrzeugversicherungen sind für LKW allgemein teuerer, teilweise sogar empfindlich teuer.

Der Nutzen ist zweifelhaft. An der Kilometerpauschale ändert sich absolut nichts. Dem Finanzamt ist es egal, ob du zu Fuß, mit dem Dreirad oder mit dem LKW zur Arbeit fährst. Interessant wird es erst dann, wenn du eine erhöhte Kilometerpauschale geltend machen möchtest - und so wie es aussieht, strebst du kein Fahrzeug an, mit dem das zu machen wäre.

In meinem Landkreis ist es weniger aufwendig, eine LKW-Zulassung zu erlangen, im Nachbar-Landkreis verlangt man aber einen Bedarfsnachweis. Hinzu kommt, dass die Kennzeichen zweckgebunden vergeben werden, so dass eventuell auch noch eine Umkennzeichnung (=> Schilder, Gebühren) hinzu kommt.

Kurzum: Wenn du nicht für Hermes Pakete ausfährst und täglich 72 km zum Depot fahren musst, macht die LKW-Zulassung für den Golf absolut keinen Sinn.
Eine Anmeldung eines Cabriolets als LKW kann man sich ohnehin abschmatzen - so dumm ist der öffentliche Dienst auch wieder nicht. Aber das hast du ja bereits erkannt.

Raver-one 23.01.2010 17:12

ich will ja wenn einen fertigen Wagen kaufen , der schon LKW-Zulassung hat, einziger Nachteil wäre dann dass es ein Zweisitzer ist ..
aber das juckt mich nicht wirklich...
Die Versicherung für einen Wagen mit LKW-Zulassung ist in den meisten Fällen sogar günstiger als für den gleichen "normalen" Wagen...


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