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Muss zum TÜV, hab aber ein paar sachen die Probleme machen könnten... Servus, also folgendes, ich baue meinen Golf jetzt auf AUTOGAS um, dann muss ich damit natürlich zum TÜV... Frage: was passiert wenn der feststellt das mein Auspuff und meine Unterbodenbeleuchtung nicht "OK" sind? Also verliere ich dann im zweifelsfall meine Betriebserlaubnis? oder kann es sein das er das GAS Teil erst dann einträgt wenn auch die anderne "mängel" behoben sind? Wie läuft das? |
so weit ich weiss wird er dich mit der ubb und dem esd nach hause schicken und nix eintragen bevor dass nicht ordnungsgemäß läuft.. sonst könntest ja theo mit eingetragenem autogas fahren und des andere wie bisher uneingetragen lassen:) ausser du hast einen kulanten prüfer der darüber hinwegsieht glaub ich aber eher nicht dass er bei so was noch ein auge zudrückt.... einfach mal irgendwo versuchen würd ich sagen wenn net zum nächsten fahren... oder gleich ubb und esd tausen / abbauen dann zum tüv eintragen und wieder rauf damit |
kenns von meinem... erst mängel beheben dann eintragungen abholen :abgelehnt: |
Zitat:
verdammt *g* wie schauts aus mit kosten? also muss ich beim tüv was zahlen wenn der es mir NICHT eingetragen hat? |
viiiiiiiiieeeeeeeeel geld :) ne ich weiss net kommt auch wieder drauf an.. gibt einen der sagt so nicht und schickt dich nach hause der andere will kohle von dir... und bevor jetz einer kommt der tüv-mensch will immer geld ich hab schon beides erlebt :) |
oh man immer wollen alle Geld, das ist echt lästig :D |
also ich war ja seit donnerstag dekra.. Tüv und haste nicht gesehen wegen meinen Felgen + Lenkrad. Ich hab nirgends was zahlen müssen, denk mal aus kulanz. Normalfall 35€/h beim TÜV wenn ich mich nicht irre ? Try it spacer :P sind ja nur 35€ :D |
ja klar was denkst du denn... willst du etwa keins wennst welches kriegst? |
naja ich will keins zahlen wenn ich NICHTS dafür krieg :D das dumme ist bei der gas anlage muss der sicher unter's auto schauen und da KANN er die die UBB einfach nicht übersehen, die MSD Atrapper merkt der mit etwas glück nicht aber die UBB *roleeyes* man hoffentlich schaut der sich nicht meine elektrik an :D |
Zitat:
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dat wird dann nix mit eintragen... mir hamse fahrwerk und felgen nit eingetragen bevor die HUPE lief... |
@spacer: mit der UBB wirst du Riesen-Ärger bekommen! Allein der Anbau ist bereits verboten! Das steht in der StvZO. Und die MSD Atrappe ist auch leicht zu erkennen, einmal drangeklopft und der TÜV Heini weiß Bescheid. Also ich würds gar nicht riskieren, so zur Abnahme vorzufahren.... Gruß Joell |
verdammt, ach man die welt ist ungerecht,.... |
nö das is zum teil scho ganz okay so.... scheiss UBB rotz......... der mist is ja nu wirklich gefährdent... |
an scheiß ist der gefährdend, ich habs ab und an (1-2 mal im monat) auf nem parkplat an... |
im strassenverkehr isses sehrwohl gefährdend..... ob du es ja nun nur aufm parkplaz anhast interessiert den TÜV herzlich wenig.... gut, dass man den scheiss nit eingetragen bekommt |
würd auch sagen das gibt probleme!!!! gruß patrick |
hmmm hätte gelaubt ubb kann man haben aber darf nicht im fahrenden zustand eingeschaltet werde |
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt. Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. |
@Noplex: sehr gut beschrieben schaut auf dem Treffen sicherlich gut aus, leider gibt es immer noch ein paar unvernüftige die das auch im Straßenverkehr einschalten... |
*g* keine probleme gehabt obwohl der prüfer sogar in der grube unterm auto war ;) zu dem geh ich jetzt immer :D |
das auto wird dir abgenommen - und Als Grill benutzt *gggg* |
*fg* erst lesen und dann schreiben, ich komm grad vom TÜV und er war sogar UNTERM auto und hat geschaut ob der auspuff orgendwo bläst, aber das da ne MSD atrappe und ne Unterboden Beleuchtung drann ist hat ihn nicht gestört / hat er nicht gemerkt,... |
also hat er nicht gegrillt?? |
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