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tuning3er 19.11.2009 13:37

Vw Kennzeichenaufkleber
 
Ist das Erlaubt? http://cgi.ebay.de/2x-Aufkleber-Numm...item3a53e4fb13

pat... 19.11.2009 13:41

die frage ist nicht ernst gement, oder?

du verfäscht damit ein dokument - natürlich ist das NICHT erlaubt!

edit: steht sogar drin: Dieser Aufkleber ist für Sport- und Showzwecke gedacht und kann unter Umständen bei Verwendung im Straßenverkehr gesetzlich geahndet werden.

AgentBRD 19.11.2009 13:48

Zitat:

Ist das Erlaubt?
Never ever.
Das Kennzeichen entspricht mit diesem Zusatz nicht mehr der DIN 74069 und ist damit ungültig. Siehe dazu mal in die FZV.

tuning3er 19.11.2009 13:54

ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?

Cyprien 19.11.2009 13:59

Kommt aufs Material an aber ich sage mal, dass dir die Dinger zu 90% wegschmoren

AgentBRD 19.11.2009 14:05

Zitat:

ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?
Ich verstehe die Frage nicht ganz - mag auch daran liegen, dass du alle Kommas wegrationalisiert hast.
Aber wenn ich die Frage richtig verstehe: "Brembo Aufkleber für Bremssättel" werden sicher nicht vom Kennzeichen schmoren, aber auch diese Aufkleber haben auf dem Kennzeichen nichts verloren. Der Inhalt des Aufklebers ist völlig egal, es dürfen nur amtlich zugelassene Plaketten aufgebracht werden.

Mani1002 19.11.2009 14:08

Also ich habe es seit über einem jahr drauf. Noch nie drauf angesprochen worden von den netten in Blau weiß ;)

Verboten ja aber wird doch teilweise toleriert^^

AgentBRD 19.11.2009 14:12

Toleriert wird das sicher nicht - falscher Begriff. Es wird auch nicht geduldet. Was du meinst ist, dass es schlicht noch keinem aufgefallen ist, der den rechtlichen Mangel verfolgen müsste.
Die Exekutive hat ja noch anderes zu tun - Verbrecher fangen und so. Ich würde dein Glück nicht als Toleranz auslegen, damit verdrehst du die Gegebenheiten und tust dem Fragesteller keinen Gefallen.

Cyprien 19.11.2009 14:20

Mit den Brembo Aufklebern waren Aufkleber für seine Bremssättel gemeint.
Nicht fürs Nummernschild

AgentBRD 19.11.2009 14:27

Zitat:

ja dachte ist veleicht erlaubt ändert ja nichts am Kennzeichen weil habe ja immer noch meine Buchstaben und Zahlen auf den kennzeichen und der aufkleber ist ja auch kanns klein. Habe auch noch Brembo Aufkleber für Bremssättel gefunden kann man die drauf machen oder schmelzen die weg?
Es steht mir nicht zu, den Inhalt des Beitrages des Fragestellers zu interpretieren. Ich muss mich an dem geschriebenen Text halten. Wenn ich den Beitrag wortgetreu auslege, dann will er die Bremssattelaufkleber auf das Kennzeichen kleben. Er spricht ja im ersten Satz von Kennzeichen und spricht dann von "Brembo Aufkleber für Bremssättel" die er "drauf machen" will. Damit bezieht sich das Objekt auf den vorhergehenden Satz, also das Kennzeichen.
Wenn da ein Absatz wäre, dann würde ich das anders sehen, aber ich gebe zu: Mir fällt es schwer, den Fragesteller zu verstehen.
Daher: Danke, Cyprien.

Bremer 19.11.2009 18:37

Gibt auch Leute die machen sich einen Sylt Aufkleber oder was vom Fußball Verein drauf.
Hatte ewig Werderraute auf dem Kennzeichen bis ein Prüfer das nicht witzig fand.
War wohl kein Werderfan...

Abkratzen geht ja immer.

tuning3er 19.11.2009 20:23

also sind beide aufkleber nichts

AgentBRD 19.11.2009 20:35

... nicht auf dem Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr.

Buddha 19.11.2009 20:39

Was könnte man den für so nen kleinen Aufkleber als Strafe aufgebrummt bekommen? Nur so aus Interesse halber.

Bude 19.11.2009 20:42

Nichts ! Da es so gut wie gar nicht im Straßenverkehr auffällt. So groß sind die Kleber nicht. Die passen genau in die Europa-Sterne..

AgentBRD 19.11.2009 20:53

Es ist eine sehr unsinnige Begründung, ein Vergehen an der Größe des Aufklebers festzumachen. Wird man denn weniger schwer bestraft, wenn man kleine Leute umbringt, als große? *Kopfschüttel*

Die FZV kennt nur zwei Zustände des Kennzeichens:
  • regelkonform
  • nicht regelkonform
Im veränderten Zustand ist das Kennzeichen nicht gültig und darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Punkt.

Der Fragesteller kann dem zuwiderhandeln, wenn er möchte. Aber er muss sich bewusst sein, dass er damit gegen geltende Verordnungen handelt und muss etwaige Ahnung über sich ergehen lassen.

Eine Ahndung wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsvergehens im Bereich zwischen "Mangel beheben, Fahrzeug innerhalb sieben Tagen erneut vorstellen" bis zu 20 EUR gehen.

Ein Bußgeld für Fahren ohne gültiges Kennzeichen liegt bei 40 EUR und einem Punkt.
Für die Überdeckung oder Veränderung des Kennzeichens sind 50 EUR fällig, dafür bekommt man aber einen Punkt.
Es ist Sache der Bußgeldstelle, das Vergehen einzuordnen und eventuell Anzeige zu erstatten.

Ob hier der Tatbestand der Urkundenfälschung vorliegt oder nicht, das ist nicht meine Aufgabe zu entscheiden. Das muss ein ordentliches Gericht prüfen, was Strafanzeige bedingt. Sollte solch ein Verfahren wirklich eingleitet werden, ist man schnell bei Bewährungs- oder Geldstrafe. Und das wird fies.

Kurz gefasst: Zusätzliche Aufkleber auf dem Kennzeichen sind nicht erlaubt. Wer sich dieses Thema durchgelesen hat und es trotzdem tut, muss sein Glück herausfordern darauf hoffen, dass man ihn nicht erwischt. Und wird er trotzdem belangt, dann ist er eben an der eigenen Dummheit gescheitert. Noch deutlicher kann ich es nicht ausdrücken.

Bude 19.11.2009 20:58

Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch

Nein, ist es nicht.
Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch könnte es sein, wenn du dir eine Zulassungsplakette selber malst und diese auf das Kennzeichen eines nicht zugelassenes Fahrzeug klebst.

Aber erlaubt ist es freilich trotzdem nicht.

AgentBRD 19.11.2009 21:11

Jetzt gehen wir weit über die Frage hinaus. Aber gut:

Ich empfehle, Ratschläge nicht aufgrund der eigenen Einschätzung zu geben - das bringt den Fragesteller nicht weiter.

Wenn der (unwahrscheinliche aber dennoch nicht unmögliche) Fall einer Überprüfung stattfindet, wird man den Fragesteller nicht einfach laufen lassen, wenn er erklärt "Bude aus dem Forum hat gesagt, dass nichts passiert, weil der Aukleber doch so klein ist".

Weiter empfehle ich, Rechtsnormen zu prüfen, bevor man eine Behauptung dazu aufstellt:
Zitat:

Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch könnte es sein, wenn du dir eine Zulassungsplakette selber malst und diese auf das Kennzeichen eines nicht zugelassenes Fahrzeug klebst.
Ein Blick in's Straf(!)gesetzbuch zeigt, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung bereits dann erfüllt ist, wenn man eine Urkunde auch nur verfälscht. Die Inumlaufbringung ist keine Bedingung für den Tatbestand.

Vater Staat hat es nunmal nicht gerne, wenn man auf seinen Sachen herumkritzelt und -bastelt.

Der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs ist in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht berührt, da durch den kleinen VW-Aufkleber die Erkennbarkeit des Kennzeichens nicht ausreichend herabgesetzt gegeben ist.
Daher habe ich dieses Vergehen auch nicht benannt und gehe nicht weiter darauf ein.

Zitat:

[...]erlaubt ist es freilich [...] nicht.
Das würde ich als einzig gültige Aussage so stehen lassen.

tuning3er 21.11.2009 20:53

ok hat sich erledigt

Profigolf3r 21.11.2009 21:00

wat is denn jetzt nun mit den brembo stickern???:D

Bude 21.11.2009 23:50

Zitat:

Zitat von Profigolf3r
wat is denn jetzt nun mit den brembo stickern???:D


Profigolf3r 22.11.2009 00:35


lol:D:D:D

ich fordere sie zum duell^^

Bude 22.11.2009 00:37

Zitat:

Zitat von Profigolf3r
lol:D:D:D

ich fordere sie zum duell^^

http://dikus.mybrute.com:D:D

Profigolf3r 22.11.2009 00:39

kannst vergessen...da klick ich nich drauf! damit helf ich dir bestimmt so wie bei pennergame usw oder???

Bude 22.11.2009 00:45

Zitat:

Zitat von Profigolf3r
kannst vergessen...da klick ich nich drauf! damit helf ich dir bestimmt so wie bei pennergame usw oder???

http://www.golf3.de/post64839.html :angel:

GolfRS 22.11.2009 01:04

Habe einen sehr guten Freund der bei den Freunden in Grün Silber ist. Er selber fährt einen Opel Astra. Dieser Besagte Freund hat ein Opelaufkleber über das "D"-im Europa Zeichen gemacht. Auf die Frage ob dies erlaubt sei, sagte er: "Sowas wird nur ein Exekutiv-Beamter beanstanden, wenn er nach Dingen sucht, um einem ans Bein zu pis*en."

Ich selber würde es nicht machen, da ich weiss, das unsere werten Freunde des VW-Clubs Grün-Silber in solchen dingen sehr penibel sind.

wolfi71 22.11.2009 13:34

Es fällt eventuell auch bei der Schreibtante für Falschparker auf. Da sogar noch eher, wie bei der Polizeikontolle in der Nacht.

Wolfgang

AgentBRD 22.11.2009 13:42

So sieht's mal aus.

@GolfRS: Die Exekutiv-Beamten unterliegen dem Legitimitätsprinzip - sie können sich per Vorschrift also nicht aussuchen, welches Delikt sie ahnden und welches nicht.
Die Aussage deines Besagten ist wenig zielführend, schon deshalb, da er überhaupt nicht auf die Frage eingeht, sondern ausweichend antwortet. Das ist die Art Dampfplauderei, auf die ich mich nicht stützen würde.

Es spricht für dich, dass du das inhaltlich erkannt hast und dein Glück nicht herausforderst.

Ansonsten gilt: Selbst Eigentore brauchen eine Vorlage...


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