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böhser_onkel1004 09.10.2009 12:28

Unfall-Was zahlt Versicherung?
 
zur situation: ich hatte gestern einen autounfall,bei dem ich nicht schuld war.ich fuhr innerorts um eine schlecht einsehbare kurve.hinter der kurve wollte ein entgegenkommender pkw ein parkendes auto überholen und war auf meiner fahrbahn.es kam zum zusammenprall.mich trifft hierbei keine schuld, denn zu schnell war ich auch nicht.
mein auto ist definitiv ein totalschaden.wie kann ich das jetzt drehen, dass ich noch möglichst viel geld von der versicherung bekomme?einen unabhängigen gutachter anfordern? stehen die chancen da besser,einen recht hohen zeitwert erstattet zu bekommen?

heilbutt 09.10.2009 12:30

viel selbst beeinflußen kannst du da nicht.der Zeitwert errechnet sich aus Bj,Laufleistung,Ausstattung etc.Tuning kriegst du nur geringfügig oder gar nicht bezahlt.

böhser_onkel1004 09.10.2009 12:40

ist auch kein tuning dran außer fahrwerk und klarglasblinker xD
was meint ihr denn was ich so kriege? 3er GTI EDITION 8V,bj95,139tkm, recaro-innenausstattung...

w1cht 09.10.2009 13:20

Hallo, hier ist mal wieder die Freundin von w1cht..
Also am besten ist, Du schaltest einen freien Sachverständigen ein, der den Zeitwert Deines Autos ermittelt. Willst Du vorher schon mal überschlägig eine Info über den Zeitwert haben, dann schau einfach in den einschlägigen Internetbörsen wie mobile.de etc., da selbst Sachverständige mittlerweile nicht mehr nach der Schwackeliste gehen, da diese keinesfalls mehr marktkonform ist. (siehe dazu z.B. www.dat.de, hier kann man Gebrauchtfahrzeugwerte, aber nur Händlereinkaufspreis ermitteln, allerdings nicht nach Standorten oder Zusatzausstattung etc, die Werte sind oft viel zu gering.
Der Sachverständige ermittelt dann ebenfalls einen Restwert, was das Fahrzeug jetzt nach dem Unfall noch wert ist, das wird dann vom Zeitwert erstmal abgezogen, der Versicherer muss aber dann den jeweiligen Anbieter des Restwertes bekanntgeben. Hier kannst Du das Unfallauto dann verkaufen oder Du findest einen, der dafür noch mehr zahlt.
Weiterhin kannst Du natürlich dann Unkostenpauschale, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld (wenn Du Personenschaden erlitten hast) etc geltend machen.
Sollte Dir das zuviel sein, kannst Du natürlich auch einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich einfach.
Gruß Eva

böhser_onkel1004 09.10.2009 13:45

am besten fahre ich sicher eh, wenn ich ihn hinterher schlachte und soviel wie möglihc einzeln verkaufe...
wer interesse an teilen hat, kann mir ja schonmal ne pn zukommen lassen...hier ein bild
http://www.golf3.de/clear.gif

vwcult33 09.10.2009 13:50

Das iss echt hart. Man bedenke das es ja gerade mal 50 Km/h waren, und so ein ergebnis.
In dem fall ist es immer gut wenn man ne KFZ Rechtschutz hat, dann kannst das einfach weiter geben und die Regeln das für dich.
Glaube auch das du bei ner Schlachtung mehr bekommst. Sitze Felgen sind ja schon was wert.

böhser_onkel1004 09.10.2009 13:53

der tacho ist zwischen 30 und 40 stehen geblieben...

was ist den so der momentane wert für die felgen(reifen noch gut) und die innenausstattung?denn hierfür habe ich schon anfragen, aber keine relation,was ich verlangen kann..ich selbst hatte die felgen für 400 oder 450 gekauft damals.. habe auch schon jemanden, der interesse am kpl auto hat (nur ohne felgen), aber ich glaube da krieg ich nicht viel geld bei raus..

ach ja..und wer n günstigen übergangswagen für mich stehen hat, bitte alles anbieten..ist dringend... sollte noch tüv bis mindestens nächstes jahr mai haben und auch bis dahin ohne größere probleme durchhalten..alles andere ist erstmal egal

vwcult33 09.10.2009 14:02

Hmm. Sind ja sicherlich Sommerreifen auf denn alus. Deshalb bekommt man im frühjahr zumindest in ebay mehr.Umso Größer die Nachfrage um so mehr kann man verlangen.
Wenn die Alus in nem Guten Zustand sind kann man sicherlich wieder 400€ bis 450€ verlangen. (mit Reifen) Wenn sie nich weg gehn kannst denn Preis ja noch senken.
Wenn das die GTI Edition Sitze sind und auch einen Guten Zustand haben also nichts eingerissen dann sag ich mal kannst du mit 200 bis 300 Euro Rechnen.

böhser_onkel1004 09.10.2009 14:15

die sitze an sich sind in guten zustand, aber auf der beifahrerseite ist unten an der plaste was eingerissen.weiß nicht inwiefern das den preis beeinträchtigt

Interceptor 09.10.2009 16:16

nur mal so als Info.
Hatte auch erst nen unversch. Unfall mit meinem Golf 3 Variant 2.0 GT EZ1994 mit Vollausstattung.
Wiederbeschaffung waren 3400Euro
Restwert weil Wirtschaftl. Totalschaden 370 Euro.

Hab etwas über 3000 Euro mir einsacken können.

Schau bei mobile und autoscout wie die Edition gehandelt werden, dann hast nen ungef. Wert. Nicht gleich am billisten Golf festhalten. also Mittelfeld so schauen.

böhser_onkel1004 09.10.2009 16:25

das klingt echt gut, nur glaube ich kaum, dass ich soviel glück haben werde..aber man kanns ja mal versuchen..^^

domiiiiii 09.10.2009 16:34

also hast du die 3000 bekommen
aber da auto gehörte immernoch dir ??
udn dann kannst du es halt noch verkaufen bzw schlachten ??

Interceptor 10.10.2009 07:52

@domiiiii
genaaaauuu
deswegen erstmal schlachter geholt für wenig euros und aus 2 einen machen.
Zufälligerweise ist der Schlachter nen Jubi GTi mit 115 PS.

böhser_onkel1004 10.10.2009 17:34

was ist denn die innenaustattung wert und was kann ich für die bremsen verlangen?

böhser_onkel1004 13.10.2009 00:18

ich brauch mal hilfe, für preise..evtl könnt ihr mir mal grob sagen,für was folgende teile momentan gehandelt werden, bzw was sie wert sind..
1. Bremsanlage vorn und hinten (15zoll vorn)
2. innenausstattung (recarositze) -hier wurden mir schon angebote für die sitze vorn gemacht in höhe von 150€. doch was is die komplette aussstattung wert?
3. Heckklappe (kein rost)
4.Türen
5. elektrische fensterheber
6. Motor ohne getriebe (2.0l8v)
7. Tacho
8. Auspuff komplett (original)

danke für eure hilfe

PiAzZa 13.10.2009 01:09

die 5. schwirren zu presien zwischen 200-300 rum wenn ich mich nit täusche

domiiiiii 13.10.2009 12:15

nein das ist eher nich mehr so... so viele 3er aufm schrottplatz
die preise sind alle ziemlich gefallen....

domiiiiii 13.10.2009 12:16

am besten denk ich du orientierst dich an den ebay kurs... das sind reale preise die du dafür noch bekommen kannst..

böhser_onkel1004 14.10.2009 16:59

das hieße dann z.b. ne heckklappe ohne rost ist 130-150 euro wert
zu den elektrischen fensterhebern..da hab ich neulich gesehen, dass die jmd für 20 oder 30€ hier im forum verkauft hat, oder irre ich mich da?

edit: unabhängiger gutachter war heut da..bin mal gespannt, was bei raus kommt

böhser_onkel1004 16.10.2009 20:22

so heut kam das gutachten. war ein unabhängiger gutachter da. der wert meines autos wurde auf 3.400€ geschätzt. was meint ihr? nimmt die versicherung das so hin oder werden die nochmal einen gutachter rausschicken? weil ist ja doch mehr, als ich mir je erhofft hatte :)

wolfi71 17.10.2009 15:56

Wenn die noch einen Schlechtachter rausschicken, dann kostet das deren weiteres Geld udn so einfach wird es auch nicht werden, den Wert niedriger zu schätzen. Denn das muss dann ggf begründet werden. Und ein Gutachterbesuch schlägt leicht mal mit 350€ zu Buche. Und ob dann soviel weniger rauskommt, das ist schon zu bezweifeln.

Wolfgang

böhser_onkel1004 06.11.2009 20:23

wie schon geschrieben erhielt ich am 16.10 das gutachten . ich gehe davon aus, dass die versicherung vom unfallgegner dieses am selben tag erhielt.ich habe noch nichts wieder von denen gehört, deshalb hat mein vater die woche mal dort angerufen( mein golf war ja auf ihn versichert). und die meinten laut fotos wären noch teile verwendbar oder könnten verkauft werden, was dem widerspricht, was im gutachten steht. deshalb soll jetzt wahrscheinlich nochmal ein restwertgutachter rauskommen.
jetzt meine frage: dürfen die das jetzt überhaupt noch? ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass die versicherung nur 2 wochen zeit hat, gegen das gutachten einspruch zu erheben.
und frage nummer 2: was wäre, wenn ich das auto einfach vorher verschrotten lasse und den verschrottungsschein als beweis hierfür vorzeige?

grüße!

cyanide 06.11.2009 20:39

Zitat:

Das iss echt hart. Man bedenke das es ja gerade mal 50 Km/h waren, und so ein ergebnis.

Aber 50 in beide Richtungen^^... = 100 km/h

böhser_onkel1004 06.11.2009 21:15

Zitat:

Zitat von cyanide
Aber 50 in beide Richtungen^^... = 100 km/h

nein! auf meinem tacho 30 und er war nicht viel schneller als schrittgeschwindigkeit!

aam 90 06.11.2009 22:14

also die efh kosten die getänge um die 70-80€ und der motor so um die 150€ oder so neu für eine seite. bei der innen ausstatung kommt es auf die farbe drauf an bei den edition gabs ja die drei farben der streifen auf den sitzen grün rot und blau von daher musst du schauen eine ausstatungs variante ist selten und sehr begehrt

Golf-Mike 07.11.2009 09:50

Zitat:

Zitat von böhser_onkel1004
wie schon geschrieben erhielt ich am 16.10 das gutachten . ich gehe davon aus, dass die versicherung vom unfallgegner dieses am selben tag erhielt.ich habe noch nichts wieder von denen gehört, deshalb hat mein vater die woche mal dort angerufen( mein golf war ja auf ihn versichert). und die meinten laut fotos wären noch teile verwendbar oder könnten verkauft werden, was dem widerspricht, was im gutachten steht. deshalb soll jetzt wahrscheinlich nochmal ein restwertgutachter rauskommen.
jetzt meine frage: dürfen die das jetzt überhaupt noch? ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass die versicherung nur 2 wochen zeit hat, gegen das gutachten einspruch zu erheben.
und frage nummer 2: was wäre, wenn ich das auto einfach vorher verschrotten lasse und den verschrottungsschein als beweis hierfür vorzeige?

grüße!

Hi,
falls sie Dir wirklich erzählen wollen, dass Du noch Teile des Wagens verkaufen kannst, dann biete ihnen den Wagen sofort zum angegeben Restwert an. Begründe es damit, dass Du KFZ-technisch ein Laie bist und keine Ahnung von so etwas hast. Falls sie darauf nicht eingehen wollen, fordere binnen drei Arbeitstagen das Geld ein.
Habe ich vor ca. 3 Jahren so gemacht und es hat wunderbar geklappt. Innerhalb der Frist war das Geld auf dem Konto.
Viel Erfolg.

Tdiler2 07.11.2009 11:14

Anwalt einschalten ,

wolfi71 07.11.2009 11:24

Ermittle den Wohnort des Sachbearbeiters und verteile in dessen Umfeld Schreiben mit dem was der tut.

Ne aber jetzt im Ernst: Wenn die Versicherung drei Wochen braucht bis die sich melden, dann ist das für dich nicht schlecht. Denn die drei Wochen kannst du auf jeden Fall als Nutzungsausfall geltend machen. Weite rwurde hier schon gesagt, was du erklären sollst: Das Fahrzeug kann die Versicherung zum Restwert übernehmen, sprich die sollen die den Zeitwert vor dem Unfall erstatten und das Fahrzeug vom Hof schaffen. Standgeld 3,-€ täglich verlangen.

Dir steht natürlich der Nutzungsausfall für die Wiederbeschffungszeit, die Kosten für an- und Abmeldung zzgl Wegegeld und Zeitaufwand und wenn du ein neues Auto vor der Bezahlung des Schaden gekauft hast, stehen dir bis zur Regulierung auch Zinsen zu. Wenn du das aus dem Dispo bezahlt hast, dann müssen diese bezahlt werden. Ansonsten eher wenig zur Zeit, aber 4% kannst du immer ansetzen.

zusätzlich verlangt ihr ein Nicht-Anwalt-Entgelt von 200,-€ und einen zuschlag von 200,-€ als Aufwandsentschädigung für Ärger mit der Versicherung (nur mündlich).

Weiters: Wenn die Zicken machen, alle Briefe bitte direkt an den Vorstand adressieren und da kannst du ggf. die Adresse leicht ermitteln (Steht im Handelsregister). Davor hat der Sachbearbeiter am meisten Angst, weil wenn der Vorstand von seiner Holden den Brief auf den Tisch kriegt, dann hat der Leiter der Schadenabteilung und demzufolge der Sachbearbeiter einen ganz schlechten Tag.

Wolfgang

böhser_onkel1004 07.11.2009 18:03

Besten Dank wolfi71 für deine Hilfe.
Ich habe gerade erfahren, dass heute Post kam von der Versicherung und da stand drin, dass ich die 3400€ in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen kriege. also geschieht jetzt nichts weiter mit dem Auto und es kommt auch kein gutachter mehr raus ( wenn ich das richtig verstanden habe. habe den Brief selbst noch nicht lesen können). Könnte daran liegen, dass mein Vater nochmal dort angerufen hat und gesagt er wolle einen Anwalt einschalten^^..
Jetzt aber noch ein paar Fragen: in dem Brief stand defintiv nichts von dem Geld für die 14Tage Nutzungsausfall (wo ich einen Leihwagen hätte nehmen können)- muss ich deshalb extra nochmal ein wenig Terror dort machen damit ich das bekomme oder wie läuft das ab?
Weiterhin würde ich gerne wissen, was ich noch an Kosten einfordern kann? An-/Abmeldung wurde ja schon geschrieben (Wie ist das hier mit Wegegeld und Zeitaufwand? Brauche ich hierfür Nachweise wie Tankbelege?)
Was ist mit den Zinsen die mir zustehen,wenn ich übergangsweise schon ein anderes Auto gekauft habe? (in meinem Falle ein Suzuki Swift für 250€-soll mich erstmal über den Winter bringen)

Das mit dem Nicht-Anwalt-Entgeld und dem Zuschlag für Aufwandsentschädigung habe ich auch nicht ganz verstanden. Könntest du mir das nochmal erklären oder evtl einen Tip geben, wo ich das alles nachlesen kann? Ich mache mich auch gern selber schlau, wenn du keine Lust hast alles haarklein zu erklären, aber ich wüsste jetzt spontan nicht, wo ich suchen sollte.

Vielen Dank!

grüße!

wolfi71 07.11.2009 18:25

Das mit dem Nichtanwaltsentgelt ist mehr oder weniger ein Scherz und ein Druckmittel gegen die Versicherung.

Wenn die nur den Wert erstattet haben, dann verlange noch den Nutzungsausfall hinzu. Du kannst den abe rnur für die Zeit im Gutachten geltend machen oder wenn du weniger Zeit gebraucht hast, dann gilt diese Zeit.

Für die An- und Abmeldung kannst du folgendes machen. Es stehen dir zu: Kosten der Zulassungsstelle, Schilder, Fahrtkosten dorthin. Für Porto, Telefon kannst du allemal 25-30€ pauschal ansetzen.

Bei den Zinsen wird es mit 250€ eher schlecht aussehen. 4% ergeben auf ein Jahr gerade mal 10€ und davon dann ein zwölftel, das ist lachhaft.

Wolfgang

Tdiler2 07.11.2009 18:38

Die Dauer für den Nutzungsausfall legt der Gutachter fest. Der wird für nen Golf 3 bei 7 - 10 Tage liegen . Pro Tag kannst Du 29 Euro verlangen , dafür gibt es Listen .Dafür musst du aber den neuen Fahrzeugschein vorweisen. Solltest du deinen Swift nach 3 TAgen angemeldet haben , bekommst du auch nur 3 TAge erstattet

Ferner kannst du eine Unkostenpauschale von 25 Euro verlangen.Sollte dir mehr entstanden sein, dann musst du das NAchweisen .

An und Abmeldekosten , Nummernschilder für Überführung und Zulassung werden erstattet.

Zinsen bekommst Du keine

wolfi71 07.11.2009 22:11

@tdiler2: Zinsen bekommt man schon. Man muss aber nachweisen können, dass es so ist und ein Verzug der Versicherung muss vorliegen. Wenn also die Wiederbeschaffungszeit 7-10 tage beträgt und die Versicherung sich erst nach 3 Monaten zur Zahlung bequemt, dann bekommt er sehr wohl Zinsen.

Er bekommt auch die Fahrtkosten zur Zulassungsstelle und den Zeitaufwand bezahlt. Diese Kosten sollten um auf der sicheren Seite zu liegen genau am JEVG (Justizvergütung- und Entschädigungsgesetz) orientiert sein. Sprich Stundenlohn nach Lohnzettel beibringen. Dann kann die Versicherung sich sträuben, wird aber jeden Prozess verlieren. Er könnte schließlich auch einen Zulassungsservice beauftragen. Dessen Kosten muss die Versicherung auch tragen.

Wolfgang

Tandu 08.12.2009 18:59

Hallo ich hatte auch einen Unfall da ist mir einer beim Spurwechsel in die Seite gefahren bin nicht Schuld! die Gegnerischer Versicherung hatte sich bei mir gemeldet und hatte einen Gutachter vorbeigeschickt das Gutachten ist heute gekommen.

Reparaturkosten: 2,551,33€ ohne MwST. 3.036,08€ inkl. MwST.
Wiederbeschaffungswert: 1,750,00€

Wiederbeschaffungsdauer: 10 Werktage

Jetzt zu meinen fragen:
Soll ich ein Gegengutachten machen?
Wenn ich die 1750€ bekomme kann ich das Auto dann einfach Verkaufen ?

MFG Tandu

wolfi71 08.12.2009 19:20

von den 1750€ geht der Restwert nach Gutachten noch ab. Diesen Restwert musst du dir anrechnen lassen. Wenn der Restwert nicht zu erzielen ist, dann übergebe das Auto der Versicherung. Zusätzlich stehen dir ein paar Aufwendungen mehr zu.
- Nutzungsausfall
- Kosten zur Beschaffung (Fahrtkosten, Zeit)
- Kosten der Zulassung incl. Schilder, nur wenn du neue nimmst ansonsten Wunschkennzeichen (wenn du die alten Schilder nimmst, dnan musst du ein Wunschkennzeichen buchen)
- Aufwand zur Zulassung (Zeit, Fahrkosten, Auslagen)
- allgemeine Unkosten ca. 30€

Wenn du zu einer Besichtigung fährst, dann lasse dir das bescheinigen, dass du dort warst. Das sind Kosten der Wiederbeschaffung, müssen die blechen. Sag es denen aber vorher, denn wenn die sagen, das wollen die nicht zahlen, dann fordere die schriftlich und nachweislich auf, dir ein gleichwertiges Auto vor die Tür zu stellen. Erteile denen dann gleich die Vollmacht zur Zulassung und sende die Versicherungsbestätigung an die. Das setzt die Jungs dann etwas unter Druck.

Noch was: Setze den Schädiger etwas unter Druck. Verlange von dem den Ersatz. Dann wird der nämlich auf seine Versicherung einwirken.

Wolfgang

Tandu 08.12.2009 19:57

Habe vorhin mit einem bekannten telefoniert der gutachter ist er meint ich soll mal schauen ob ich ein gleichwertiges auto für 1.750€ finde sie da ein angebot auf mobile und autoscout für 2.290€ mit mehr km gleiche ausstattung gleiche farbe ich werde auf jedenfall morgen den gutachter von der gegnerischen versicherung anrufen und fragen wie er auf den wiederbeschaffungswert gekommen ist und mir die autos zeigen die soviel kosten und werde dann noch ein gutachten machen und es der versicherung zuschicken

Tdiler2 08.12.2009 20:41

Wolfi hat recht.

Du bekommst 1750 Euro minus Restwert. Der Nutzungsausfall iist 29 Euro pro Tag. Unkostenpauschale 25 Euro.An und Ummeldekosten werden auch bezahlt

wolfi71 08.12.2009 22:22

Wenn der Schlechtachter von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt hat, dann fordere die Versicherung auf, dir das Auto zu beschaffen und das innerhalb von 10 Tagen vor die Tür zu stellen. Teile denen mit, dass du nicht gewillt bist, dich zum Affen zu machen, weil der Schlechtachter da gute Arbeit geleistet hat. Er soll dir das Auto vor die Tür stellen.

Gleiche Farbe wirst du nicht verlangen können, gleiche Ausstattung ist ein Grenzfall. Gleichwertig ja, gleich nicht unbedingt.

Andere Frage: Warum hast du denn überhaupt den Schlechtachter der Versicherung akzeptiert? Würde ich nie machen. Ich suche mir den Gutachter meiner Wahl und meines Vertrauens aus.

@tdiler: Man kann schon noch ein bisschen mehr rausschlagen. Es werden alle Aufwendungen bezahlt, die dir entstehen. Kosten für Zeiten immer nach JEVG ansetzen.

Noch eine Frage: Welche Versicherung ist es denn?

Wolfgang

Tdiler2 08.12.2009 22:24

Richtig, Freie Wahl des Gutachters. Sicher kannst du ein Gegen Gutachten machen lassen. Aber die Kosten sind auch nicht ohne

Tandu 08.12.2009 22:51

ich habe bis jetzt noch nix akzeptiert die gegnerische versicherung hat mir den einfach vorbei geschickt. Es ist die Allianz Versicherung ich bin bei der WGV werde da morgen anrufen und die sollen mir einen vorbei schicken ich muss dazu sagen es ist mein erster unfall ^^

Tdiler2 09.12.2009 16:33

du kannst selbst einen beauftragen. Interessant wäre, wenn du nen paar daten zu deinem autoo mailst, dann können wir dir genaus agen , ob er es wert ist


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