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Scaleo22 02.08.2009 20:26

Unfall Verfolgung und Ärger könnt ihr helfen?
 
Ich bin am Donnerstag von einem Bewerbungsgespräch was echt gut gelaufen ist, zu meiner freundin unterwegs gewesen. Ich wa nur noch ca 600 m von Ihrer einfahrt endfernt!

da kommt mir ein Benz Vito entgegen, auf gerader strecke sehr breit.
Ich fahre ganz normal ziemlich mittig auf der rechten seite is ja kla lol.

da kommt hinter dem Vito ein E190 wie man dass eben macht um zu schauen ob frei ist zum Überholen, naja er hat mir volle elle den spiegel geschrottet!

is danach vollgaß abgedampft!!!

OHNE MICH!

hab gedreht und bin dem penner hinter her lol und hab nebenbei die bullen gerufen xD die kamen recht schnell und nach ner kurzen fahrt duch Uetersen haben die den dann gestoppt lol

ein Älterer herr ca 90 jahre jung hat dass angeblich nicht bemerkt.
ich wa voll perplex und der bulle meinte ich hab ja teilkasko un müsst eh selbst zahlen.

Nachdem fiel mir ein dass ich ja ganich bezahlen muss warumm auch der idiot hat ja meinen Spiegel geschrottet lol

morgen soll ich nun zu meiner versicherung, mit einem kostenvoranshlag von der Werkstadt. die kümmern sich dann drum.

nun habe ich ne frage,

Ist der kostenvoranschlag bei VW kostenlos?

ich meine mehr brauch ich da ja nich ich bau den ja selbst an wenn ich das geld habe xD

und die nächste frage:

mit wieviel kann ich rechnen ?

dass alles natürlich nur unter der vorraussetzung, dass die Versicherung
mir die Kohlen besorgt von denen.

hir die Bilder.

mfg und danke im vorraus

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Golf5010 02.08.2009 20:34

Kostenvoranschlag kostet glaub ich, ist aber bei weitem nicht so teuer wie ein Gutachten. Ich würde den Spiegel nicht selber wechseln, kriegste nur weniger Geld von der Versicherung und kann sein dass du wenn du noch mal den Spiegel kaputtgefahren bekommst dann gar kein Geld mehr von der Versicherung bekommst, weil du den Schaden ja nicht nachweislich repariert hast. War zumindest bei nem Bekannten so, dem ist zwei mal einer hinten drauf gefahren und der hat beim 2. mal keine Kohle bekommen weil er den Schaden selbst repariert hat und das ja theoretisch noch der alte Schaden sein könnte oder sowas.

Gruß
Basti

besyra 02.08.2009 20:35

Also Kostenvoranschlag kostet auf jedenfall was... müsste so um die 100€ sein, je nach VW Autohaus

Simmi 02.08.2009 20:38

Zitat:

Zitat von besyra
Also Kostenvoranschlag kostet auf jedenfall was... müsste so um die 100€ sein, je nach VW Autohaus

So ein Quatsch! 100 EUR, is klaa ::hammer::

Kostenvoranschlag kostet natürlich was, aber sicher nicht 100 EUR, kommt ganz auf das Ausmaß drauf an.
Und bei einem defekten Spiegel wird der Kostenvoranschlag max. 30-50 EUR kosten.

Gruß,
Simmi

ChristianXD 02.08.2009 20:38

entweder 20% des Schadens oder 100,-

der is schuld.. wieso der bulle das gesagt hat weiss ich nicht, evtl hat der denn sinn des hergangs nich so recht verstanden....

ChristianXD 02.08.2009 20:39

diese 20% oder 100,- werden miot der rechnung wieder verrechnet...

Scaleo22 02.08.2009 20:39

Waaaaaas?

die nehmen nich ehrlich für n stück papier ca 30-50 eus????
dass glaub ich ja nich ey.

bekomme ich die kohle dann auch wieder? also vom verursacher??

Danjo 02.08.2009 20:43

kann dir doch egal sein würde ich der gegnerischen versicherung in rechnung stellen biete ihm doch an das du für nen gewissen betrag sagen wir 150 eur die ganze sache ohne versicherung klärst.

Scaleo22 02.08.2009 20:48

Also.

die bullen waren glaub ich recht nervös.
hatten ne praktikantin dabei lol. na auf jeden hat die Bullin sich um den opa gekümmert und seine personalien. und der Bulle wa bei mir.

dann hat die alte den wech geschickt. komisch wa lach. naja wa gestern ja noch ma bei den bullen denn kam mir ja komisch vor un dann haben die mir Kfz kennzeichen anschrifft usw ausgehändigt von dem.

der meinte ja der hätte dass ganich gemerkt. nun wenn ich den nu kontaktiere un dass sage nimmt der wohlmöglich ja noch n anwalt o.ä.

ich will zu 100 % meinen schaden wieder gut gemacht haben is ja kla.

ich reg mich voll auf lol

golfi1991 02.08.2009 21:07

is doch klar das du das von der gegnerischen versicherung bekommst und wenn er ein anwalt holt dann soll er das ruhig machen der opa hat ja auchn schaden am wagen sicherlich....

Scaleo22 02.08.2009 21:17

warscheinlich. sein spiegel hat ja meinen gerammt.
naja ich geh erst zur versicherrung und red ma mit denen ggf dann noch den kostenvoranschlag holen un wieder zurück.

ich seh ganich ein dass ich noch was vorstrecken muss befor ich geld bekomme-

ChristianXD 02.08.2009 21:19

so is das nunmal

LosPablos 02.08.2009 21:21

Nimm dir ein anwalt und schilder dem die Situation.. Der kümmert sich dann darum.. Wenn du glück hast bekommst du auch PKH..

Scaleo22 02.08.2009 21:32

also n anwalt kost echt geld meinst dass is diesen aufwand wert?

LosPablos 02.08.2009 21:43

Deswegen ja PKH beantragen.. PKH= Prozesskostenhilfe. Da brauchst du dann nihcts zahlen wenn du bewilligt bekommst. Kommt halt nur auf dein Einkommen an und deine Miete.. Aber in den meisten fällen bekommen normalverdiener PKH.. Versuchs einfach. Mußt den Anwalt halt drauf ansprechen, oft fragen die aber von selbst. Kenn ich aus eigener erfahrung.

Scaleo22 02.08.2009 21:47

naja is ne möglichkeit aber ich red ma mit der versicherung morgen hab ja auch rechtsschutz da geht was denk ich.

LosPablos 02.08.2009 21:52

Die rechtsschutz tritt glaube ich erst nach 3 monatiger zugehörigkeit ein. es sein du hast die schon länger dann brauchst u dir keine sorgen machen .

Scaleo22 02.08.2009 22:05

ja seit über n jahr beim adac un bei der allianz kp weiß nich aber auch länger.

hatte jemand von euch schonmal son schei... am hintan?? also unfall un der andre hat sich quer gestellt??

ich mein der is zwa alt un hatte nich bemerkt dass die bullen ihn verfolgen... aber evtl fühlt der sich ja so angegriffen, dass er voll gegenlenkt.

LosPablos 02.08.2009 22:28

Geh auf´s ganze. wenn du eine Rechtschutz hast..

Drive 02.08.2009 23:00

Ich erkenne Dein Problem nicht wirklich!

Du hast doch von der Polizei alle Daten des Unfallgegners erhalten. Dabei sollte auch stehen, wo er versichert ist.

Und nun rufst Du umgehend bei der gegnerischen Versicherung an und meldest den Schaden. So läuft das im Normalfall.

Denn Du kannst Dich nicht darauf verlassen, das der Gegner das bereits getan hat, obwohl dazu verpflichtet.

Und dann sollte alles seinen Weg gehen.

R-VR6 03.08.2009 01:00

Ich seh da auch nicht das Problem!

Du hast ja seine Daten und seine Versicherung wirds schon bezahlen.

Wenn es Dir darum geht "Schnapp" zu machen und der gegn. Vers. einen KV vorzulegen, dann könnte Dich das evtl. 50€ kosten. Denn Du wirst den Wagen ja nicht bei VW machen lassen... Sonst wär der KV kostenlos.

Ruf die Versicherung mal an und frag, wie man das am einfachsten klären könnte.

Vielleicht bieten die Dir ja pauschal 150€ an !? (ohne KV wg. Bagatellschaden)

MFG

AgentBRD 03.08.2009 01:52

Sofern die Schuldfrage klar ist oder es sich um einen geringfügen Schaden handelt, kann es gut sein, dass die gegnerische Versicherung den Sachverhalt bagatellisiert und umgehend bezahlt. Dazu hat die Polizei den Unfall aufgenommen und dabei mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Fahrzeuggegenüberstellung vorgenommen. Damit ist der Drops eigentlich schon gelutscht.
Ein Kostenvorschlag muss nichts kosten, das kann jeder Betrieb halten wie der Dachdecker, muss man sich mal umsehen. Besser und eleganter: Die gegnerische Versicherung kann dir einen Betrieb in deiner Nähe nennen, der den Schaden aufnehmen kann und das Ergebnis auch gleich weiterleitet. Das kostet dich gar nichts. Du musst auch keine Sorge haben, dass der genannte Betrieb zugunsten der Versicherung entscheidet.

Dir steht dann eine Reparatur des Schadens zu (in vollem Umfang) oder der festgestellte Schadensbetrag in Form von Geld, allerdings abzüglich 19%. Der Abzug begründet sich daheraus, dass bei reiner Bezahlung des Schadens keine Wertschöpfung geschaffen wird (in Form von Verkauf und Einbau eines neues Spiegels), für die Mehrwertsteuer abzuführen wäre.
Mit Eigeninitiative und 'nem Spiegel vom Schrott kommst du sicher dennoch günstig weg und hast noch ein Taschengeld verdient.

Die Ratschläge, einen Anwalt einzuschalten, Prozesskostenhilfe zu fordern und *weißderTeufel* würde ich - höflich ausgedrückt - vorerst in den Wind schießen. Das führt bei dem streitbaren Wert nur in eine Sackgasse. Zudem ist es ein geradezu gefährliches Spiel mit dem Feuer. Ich kann mir nicht erklären, weshalb es Menschen gibt, die dir das als erste Maßnahme raten. Tut mir leid, da stehen mir die Haare zu Berge. Das ist entweder Ahnungslosigkeit oder Sensationslust mit Schadenfreudevorschuß - zu deinem Nachteil.

Hör' lieber auf Drive, der Mann scheint ein gesundes Maß an Rechtsverständnis zu haben.

Zitat:

hatte jemand von euch schonmal son schei... am hintan?? also unfall un der andre hat sich quer gestellt??
Nicht ganz, aber vielleicht hilft dir meine Geschichte weiter:
Mir ist mal ein Toyota Aygo auf der A61 im Zuge einer Baustelle hinten reingedonnert. Der Unfallgegner und ich haben keine Polizei eingeschaltet, sondern sind an der nächsten Abfahrt raus - Kaffee trinken. Von dort haben wir unsere Versicherungen angerufen, haben die Adressen ausgetauscht und sind getrennter Wege gegangen. Die gegnerische Versicherung nannte mir am Tag darauf einen Karosseriebetrieb, der den Schaden samt Arbeit schätzte (1650€). Diesen Betrag (minus 19%) habe ich zwei Wochen später wunschgemäß auf's Konto überwiesen bekommen. Die Versicherung meldete sich eine weitere Woche später erneut, ob alles in Ordnung sei.
Seit ich mich vom Unfallgegner auf der Autobahn getrennt hatte, habe ich nie wieder von ihm gehört - und dennoch ist alles glatt gelaufen. Versicherungen arbeiten da schon sehr zuverlässig.

Scaleo22 03.08.2009 08:35

also ich hab die daten von dem sprich adresse kennzeichen und namen mehr nich hatte ich glaub ich auch so geschrieben. wo der versichert ist weiss ich ja nich und die cops ja auch net. das findet die versicherung anhand des kennzeichens heraus^^

mein problem ist offensichtlich dass ich mich darauf forbereiten wollte dass der sich quer stellt versteht ihr 2 das? der hat ja nich ma die cops bemerkt bis die mit Blaulicht hinter dem waren und das MaHo angemacht haben.

dass mit dem KVA also ich hab sowas noch nie gemacht und die frage war je bereits geklärt, dass es geld kostet, und dass nicht wenig leider, ich wollte den der versicherung geben damit die wissen, wass sie einfordern müssen.

aber da mir dass ehrlich zu viel geld ist dass ich da vorstrecken müsste lass ich dass ich fahre nun erstmal so zur versicherrung.

mfg

wolfi71 03.08.2009 08:53

es gibt eine Rufnummer beim Verband, der kann dir anhand des kennzeichens die versicherung nennen, bzw nennt der dir gleich die Vertragnummer. Die restlichen Daten wie Name und Anschrift hast du ja.

Übrigens hast du sicherlich 110 angerufen und da ist dein Anruf aufgezichnet worden.

Ich würde erstmal mit der Versicherung reden, die nennen dir eine Werkstatt, dort stellst du das Auto hin, die bauen den Spiegel ein und erledigt für dich. Mach dir doch ekine Gedanken und keine Arberit damit. Und die Werkstätten der Versicherungen sind nicht die schlechtesten. Kann natürlich sein, dass es eine andere Markenwerkstatt ist, das darf dich nicht schocken. Bei uns in der Firma werden auch alle Firmenwagen, egal welcher Marke (VW, Opel, Renault, BMW, Ford, Mercedes), karrosseriemäßig von einer Opelwerkstatt instandgesetzt. Die machen das ganz gut.

Wolfgang

Scaleo22 03.08.2009 10:39

jop xD

also ich war eben bei meiner versicherung, und wir haben bissl rum telefoniert.

nun bekomme ich in der nächsten stunde einen anruf von einer Karosseriebau und Lackier firma, die meinen Wagen holen, mir einen ersatzwagen stellen und mir 6 jahre garantie geben ^^ meine versicherung hat mit der gegnerischen getelt und die haben ohne wenn und aber gleich zugesagt.

Was ich nur komisch finde ist ja, dass der andere Fahrer eben der verursacher seiner versicherung nichts gemeldet hat. zumindest hat das seine Versicherung gesagt. aber die Polizei hat den schaden bzw vorfall ja aufgenommen usw und es währe denke ich schwer für ihn sich da raus zu reden hehe.

naja ich bin froh das dass alles so reibungslos läuft und hoffe mal dass ich mich in naher Zukunft nicht noch einmal mit soetwas beschäftigen muss.

es ist Übrigens keine Marken werkstadt nur ein Namenhaftes Unternehmen dass wohl öfters für diese Versicherung arbeitet, und ich denke mal positiv, also dass es keine Komplikationen gibt.


Danke an euch

mfg Scaleo

Drive 03.08.2009 11:31

Zitat:

Zitat von Scaleo22

Was ich nur komisch finde ist ja, dass der andere Fahrer eben der verursacher seiner versicherung nichts gemeldet hat. zumindest hat das seine Versicherung gesagt.

Wie von mir oben weiter bereits angedeutet, manche Leute sind damit nicht so schnell.

Aber der Schaden ist nun ja gemeldet, die gegn. Versicherung setzt sich jetzt mit dem Unfallgegner in Verbindung.

Mach Dich nicht verrückt, das geht jetzt alles seinen Weg.

PiAzZa 03.08.2009 11:41

nur mal so als frage hast ja während der fahrt die polizei angerufen und kann da eigentlich noch was passieren im bezug auf telefonieren am steuer? haben ja nen beweiß dafür

Scaleo22 03.08.2009 14:13

ja aber der hat ja sozusagen fahrerflucht gemacht.. wenn auch unbewusst wenn ers echt nich gemerkt hat. kann in dem alter ja nu ma vorkommen xD

aber die cops haben ganix gesagt un es wa sozusagen ja gefahr im vollzug. ich denke nich dass man jemanden in solch ner situation für sonen bagatelldelikt haftbar machn wird. Dass währe ja unmenschlich, ich wa ja in einer sogesagten not situation, konnte ihn ja nicht selbst stoppen ohne den verkehr zu gefärden also musste die polizei informiert werden. mehr habe ich nich gemacht^^

mfg

AgentBRD 03.08.2009 15:14

In diesem Post geht's nur um rechtliche Begrifflichkeiten - wen das nicht interessiert, bitte einfach weiterscrollen.
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Zitat:

...hast ja während der fahrt die polizei angerufen und kann da eigentlich noch was passieren im bezug auf telefonieren am steuer? haben ja nen beweiß dafür...
Im besten Fall hat die Polizei eine Umstandsvermutung - keinen Beweis. Du lieber Himmel! Beruhigt euch doch mal, wir leben in einem wunderbaren Rechtsstaat und nicht in der Matrix oder der "Running-Man-Show". Da kommt gar nichts hinterher, die Polizei hat Besseres zu tun, als im Nachhinein Knöllchen zu verteilen: Verbrecher fangen und so...
Ich gehe davon aus, dass du die Frage in einem ernsthaften Sinne stellst. Daher verdienst du auch eine seroöse Antwort - man kann schließlich nicht alles wissen:
In der Tat lag ein "rechtfertigender Notstand" (so nennt man das) vor: Der Verstoß gegen eine gegebene Ordnung diente dazu, eine eingetretene Gefahr für das Eigentum (Unfallverursacher entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen) abzuwenden. Demnach war gegeben, dass ein Rechtsgut verletzt wurde, um ein höheres Rechtsgut zu schützen.
Solche Fälle sind in unserer Werteordnung und unseren Gesetzen explizit vorgesehen. Ergo: Wegen "Telefonieren am Steuer kommt gar nichts hinterher, da bin ich mir ganz sicher.
Ein (überzogenes aber umso deutlicheres) Beispiel: Das Gebäude auf dem Nachbargrundstück brennt und du rufst die Feuerwehr, welche erst in 15 Minuten am Brandort eintreffen kann. Du hörst aber Hilferufe aus dem Gebäude. Du trittst die Türe ein und stellst fest, dass es nur der Fernseher war - ansonsten ist niemand im Haus. Mit einem Feuerlöscher löschst du den Brand. Die Feuerwehr trifft ein und stellt die Brandursache gest
Im Nachhinein verklagt dich der Nachbar (der dich nicht leiden kann und daher schon ein Hausverbot für dich erteilt hat) auf Ersatz des Feuerlöschers und der Türe. Außerdem will er dir wegen Hausfriedensbruch an's Leder.
Für wie wahrscheinlich hälst du solch eine Klage? ;)

Gefahr im Verzug lag auch nicht vor - falsche Begrifflichkeit. Es lag der dringende Tatverdacht der Fahrerflucht vor, wonach du dem Verursacher nachgeeilt bist. Das ist auch dein gutes Recht. Hättest du den Fahrer vor der Polizei stellen können, hättest du ihn sogar verhaften dürfen - zumindest vorläufig.
Aber wie Scaleo22 ganz richtig erkannt hat:
Zitat:

[Ich ] konnte ihn nicht stoppen, ohne den Verkehr zu gefährden
Mal ein Beispiel: Wenn du den Fahrer von der Straße gerammt hättest, wäre der rechtfertigende Notstand nicht mehr gegeben, da die gewählte Maßnahme zwar erfolgversprechend, aber nicht verhältnismäßig ist.

Scaleo22 04.08.2009 11:05

Gut Erklärt AgentBRD^^

so heut um 15 uhr wird mein schätzchen abgeholt und ich bekomme einen leihwagen. Morgen darf ich mein liebling dann wieder abholen.
so husch husch muss mein auto leer machen sons klaut man mir evtl noch was xD


mfg

Golf5010 08.08.2009 12:14

Zitat:

Zitat von AgentBRD
Versicherung entscheidet.
Dir steht dann eine Reparatur des Schadens zu (in vollem Umfang) oder der festgestellte Schadensbetrag in Form von Geld, allerdings abzüglich 19%.

Das stimmt nicht mehr ganz, das hat sich (soweit ich weiß zum 1.1.2008) geändert, die Versicherung zahlt nur noch die "Materialkosten", nicht mehr den Arbeitslohn wenn man den Schaden selbst repariert.

Hatte mal so einen Fall, hatte ende November 2007 einen Unfall den ich nicht selbstverschuldet hatte, Schaden laut Gutachten 2200€. Nach der alten Rechnung hätte ich 1800€ bekommen. Leider hab ich erst Anfang 2008 einen Anwalt eingeschaltet, da die Versicherung immer mehr Zeit vertrödelt hat und da war dann die neue Rechnung gültig und ich hatte nur knapp 1300€ bekommen.

Gruß
Basti

wolfi71 08.08.2009 12:25

HAllo basti,

ersten gilt für einen Unfall November 2007 die Regelung von 2007 und zweitens wird dir nur die Umsatzsteuer abgezogen udn vom Arbeitslohn ein gewisser Anteil. Andererseits muss dir ggf. die Umsatzsteuer an den Neuteilen erstattet werden. Ich denke mal, dass der , der klagt gewinnt. Die Sachbearbeiter haben nämlich einen gewissen Spielraum und den gilt es auszunutzen.

Wolfgang

MrKrabs 08.08.2009 12:55

Auto abholen lassen, Ersatzwagen ...... so ein Theater wegen einem unlackiertem Spiegel eines alten Golfs .... wahrscheinlich noch nicht einmal elektrisch verstellbar.

Das wär mir echt zu blöd!
Da wär ich lieber zum(r) VW-Händler/Werkstatt vor Ort!

Drive 08.08.2009 13:03

Zitat:

Zitat von wolfi71
..... wird dir nur die Umsatzsteuer abgezogen udn vom Arbeitslohn ein gewisser Anteil.

so und nicht anders!

Allerdings kenne ich es nur so, dass nur die Steuer abgezogen wird. Anteilmäßig Arbeitslohn habe ich noch nicht erlebt.

Und der letzte Crash, um den ich mich gekümmert habe, ist im Frühjahr 2009 gewesen.

Laut Gutachter konnte ich z.B. auch eine Pauschale für Telefonate und Auslagen einsetzen. Auch die wurde nach telefonischem Kontakt umgehend gezahlt.

Waren zwar nur 30,- Euro, aber dafür ohne jegliche Belege einreichen zu müssen.

Golf5010 08.08.2009 14:42

Dann hat mein Anwalt (Fachmann für Verkehrsrecht) mich verarscht

Scaleo22 08.08.2009 18:39

Zitat:

Zitat von MrKrabs
Auto abholen lassen, Ersatzwagen ...... so ein Theater wegen einem unlackiertem Spiegel eines alten Golfs .... wahrscheinlich noch nicht einmal elektrisch verstellbar.

Das wär mir echt zu blöd!
Da wär ich lieber zum(r) VW-Händler/Werkstatt vor Ort!

aus welchem bekloppten grund sollte ich den den kram selbst bezahlen? und warum sollte ich mir diese mühe machen???

der hatte schuld und so isses nu hab meinen wagen wieder lol

und die werkstadt mit lohn und ersatzwagen hat 138 € in rechnung gestellt.
Muss ich ja nich zahlen deswegen egal.

MFG

AAM 08.08.2009 19:15

Treibt ja nur die Beiträge für alle anderen Autofahrer hoch aber das ist ja scheiss egal....::hammer::

Was ist daran so schwer einfach selber zu VW zu fahren?
Von selbst bezahlen war ja nicht die Rede

Drive 08.08.2009 19:36

Zitat:

Zitat von AAM
Treibt ja nur die Beiträge für alle anderen Autofahrer hoch aber das ist ja scheiss egal....::hammer::

häää, verstehe ich nicht!

Soll er jetzt seinen Schaden selber bezahlen, damit wegen 138,- Euro der Beitrag aller Versicherungsnehmer nicht steigt?

So kannst Du das aber nicht gemeint haben, oder?

Dann brauchen wir keine Versicherungen mehr.

Zitat:

Zitat von AAM
Was ist daran so schwer einfach selber zu VW zu fahren?
Von selbst bezahlen war ja nicht die Rede

Wie nun?

Selbst bezahlen soll er nicht und in der Werkstatt war er doch!!

Wo ist jetzt Dein Problem, ich erkenne es nicht?

MrKrabs 08.08.2009 20:33

Von selbst bezahlen war nie die Rede.
Kostenvoranschlag + (gebrauchten) Ersatzspiegel = (ca.) 70 EUR + ne halbe Stunde Einbauzeit für ungeübte. Leicht "verdientes" Geld und auch noch was gelernt dabei ... ;)

wolfi71 08.08.2009 20:35

Ich sehe das auch so: Im Schadensfall soll die Versicherung das Auto abholen lassen und wieder bringen. Einen Leihwagen beanspruche ich wegen einem Tag nicht. Da sollen die mir Nutzungsausfall zahlen. Da habe ich mehr davon.

Wolfgang


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