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Golf unter falschen Angaben gekauft, was tun? Hi Jungs, ein guter Kumpel von mir hat sich am 27.06.09 ein Golf 3 GTI gekauft. Im kaufvertrag steht : Fahrzeug gekauft wie besichtigt und probegefahren, Fahrzeug hat keine Garantie und Gewährleistung. Fahrzeug ist Unfallfrei. Mängel: Rost an der Heckklappe, sonst keine Mängel bekannt. Heute war er bei mir. Ich musste feststellen dass der Wärmetausche überbrückt ist (also ohne Funktion), Airbagleuchte und ABS Leuchte sind eingeschlagen und beides ohne Funktion (hab Fehler ausgelesen)... können wir den Typen verklagen und innen AR*** treten? Ist dem leider alles nicht aufgefalle bei der Probefahrt... voll die SAUEREI oder? |
wenn ihr es ihm nachweisen könnt das er davon wusste was nicht wirklich geht dann könnt ihr recht bekommen. ihr müsst ihn die schuld nachweisen sonst geht nix |
"Fahrzeug gekauft wie besichtigt und probegefahren, Fahrzeug hat keine Garantie und Gewährleistung" soweit ich weiss gibts die klausel nicht mehr ausser bei ebay allerdings ist die sachlage schwierig wie Golf 3 GTi schreibt allerdings sind die mängel die du da aufführst schon heftig und es sieht ziemlich abgekatert aus. |
gekauft wie gesehn..................leider Pech gehabt.so kauft man normalerweise kein Auto. |
Es gilt: Nicht dur der Käufer hat Rechte, sondern auch der Verkäufer. Du musst dem Käufer argwöhnische Täuschung nachweisen, was äußerst schwer ist. Kannst du das nicht nachweisen, musst du den Braten schlucken. Das Thema könnte dir weiterhelfen: *Link* Was wurde für das Fahrzeug bezahlt? Handelt es sich überhaupt um einen streitwerten Betrag? Zitat:
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der Witz ist, der Golf hat vor 2 Monaten TÜV OHNE MÄNGEL bekommen.... also ich weiß auch nicht.... ist doch net normal |
"gekauft wie gesehn" gibts nicht mehr beim autokauf wenn der verkäufer ihn so verkaufen will muss er ihnals schlachtfahrzeug oder ersatzteilspender deklarieren. |
der TÜV muss doch sowas sehen, ABS , AIRBAG Sicherheitsrelevant?? Glaub kaum dass des vor 2 Monaten noch alles ging |
auf tüv darfst du dich auch nicht verlassen eher gesagt dein kollege. auch unter den tüvern gibt es schwarze schafe. immer jemanden dabei haben der ahnung von autos hat. |
Diese Klausel gibt es übrigens bei ebay nicht. Die Verkäufer schreiben das immer´, hat aber keine Gültigkeit. das ist nur ein Versuch die Käufer zu täuschen damit der nicht reklamiert. Gruß Basti |
ich geh mal davon aus privat gekauft oder? aufgrund der tatsache das gewisse teile überbrückt bzw zerstört sind kann man denke ich den verdacht der täuschung durch ausanbringen |
sag mal wo hast den wagen gekauft? bzw dein kollege? ich kenn nen händler der so nen angeboten hat lol wa es ein händler oder von dem der ihn gefahren hat??? dass is auch wichtig und zu beachten xD aber normaler weise muss er ihn zurücknehmen! zumindest wenn er n händler is du den vertrag mit datum hast und das weniger als 14 tage her is mit dem kauf^^ mfg |
also haben wir wohl keine Chance... schon allein Anwaltkosten und Gutachten... glaub des kannst vergesse, lieber bissl Zeit mitbringe und Fehler beheben... bin ja KFZler, oder was meint Ihr? Aber Menschlich gesehe find ich des ne Sauerei, so leute gehören verklagt ohne ende! |
war Privatkauf am 27.06.09 |
das schwierig wird dabei echt sein die arglistige täuschung nachzuweisen und das ist die einzige möglichkeit. und das geht nur mit anwalt und ohne rechtschutz kannste da den schaden auch einfach wenns geht beheben vllt habt ihr glück und ihr findet nen abwrack dreier wo man alles günstig ausbauen kann |
wäre wohl das beste... setz mich morgen mal mim Laptop und Multimeter ran *gg* des wird mit Anwalt und so einfach zu teuer... nachher wird meim Kumpl unterstellet er wäre es selber gewese und dann sitz der auf seine kosten |
Ruft den Verkäufer an, weist ihn nochmals auf die Mängel hin und sagt, dass ihr euch schon vom Anwalt beraten lassen habt. Danach schreibt ihr ihn an, und schlagt eine außergerichtliche Einigung vor (Z.b. Reparatur oder Preisnachlass). Setzt ihm eine Frist zur Nachbesserung und teilt mit, dass euer RA nach verstreichen der Frist das Beweissicherungsverfahren einleitet. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Gruß |
ja aber dass echt Gemein. evtl mal nachts eins auf die Fre... *lach Aber sehr teuer dürfte es für euh ja nicht werden wenn du KFZler bist. ihr schafft dass schon viel erfolg |
das stimmt... aber wie gesagt, finds ne Sauerei. Aber dass was fanatic 82 sagt werde ich mal so weiterleiten, aber denke das versuchen wir... eins auf die fresse... naja wenn der Bock drauf hat *gg* |
ja is menschlich echt zum kotzen von dem keine frage. |
Wie das jetzt menschlich ist, das sei dahingestellt. Hilft ja nicht weiter. Es ist vielleicht etwas weit gegriffen, den Verkäufer schon als bösen Übeltäter, vorsätzlichen Nepper und Abzocker hinzustellen. Ein jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Vielleicht ist der Verkäufer ja selbst auch von seiner Werkstatt oder dem Vorbesitzer getäuscht worden und war sich dessen selbst nie bewusst. All das weiß man nicht, daher vorsicht vor Rundumschlägen und Anschuldigungen. Wie dem auch sei: Der Vorschlag von fanatic82 ist der Beste, der hier gemacht wurde. Ein klärendes Gespräch verspricht die beste Erfolgsaussicht. Zwar zweifle ich daran, dass man einen Monat nach Verkauf noch große Kulanz erwarten kann, aber das ist natürlich Spekulation. Mit dem Anwalt drohen bringt sicher nichts. Beim gewöhnlichen Bundesbürger stachelt das nur den Widerstands- und Kampfwillen an. Ein bitterböser Betrüger lässt sich dadurch bestimmt auch nicht aus der Fassung bringen. Äußere dem Verkäufer gegenüber keine Konsequenzen, die du nicht bereit bist, auch konkret folgen zu lassen. Und zu den Klauseln: Man kann in einen Vertrag alle Klauseln reinschreiben, die man möchte. Die Nennung einer Klausel ist nicht verboten. Fraglich ist nur, ob dadurch auch Rechtsverbindlichkeiten entstehen. Eventuell habe ich mich da vorhin unglücklich ausgedrückt. Dieser Artikel schafft Klarheit: *Klick* |
habsta den den gefragt??? vlt erstattet er nen teil der preises zurück?! |
bisschen alt der artikel allerdings scheint sich da beim privat verkauf nicht viel geändert haben hab auch mal einbissel gegoogled. ich hab ihn ja auch nicht beschuldigt ich hab nur geschrieben das da der verdacht nahe liegt. mit dem rest stimm ich dir zudrohen bringt meisst überhaupt nichts. |
Ich werd mich mal morgen mit meinem Kumpel an den Golf ranmachen... wir werden uns auch mal mit dem Verkäufer in kontakt setzen... Anwalt bringt nix, is zu teuer. |
Zitat:
Grundgesetz etc. |
Zitat:
es ging doch vor allem darum das sich doch die gesetzeslage mit der gewährleistung teilweise geändert hat vor ner weile. |
eben^^ so isses |
Die Änderung des Gewährleistungsanspruches bei Privatverkäufen ergab sich aus einer EU-Richtlinie von 1999. Der sich daraus ergebende Zwang zum ausdrücklichen Ausschluss der Gewährleistung ist also schon etwas älter. In Deutschland wurde die Richtlinie in deutsches Recht eingepflegt und der Entwurf wurde 2002 ratifiziert. Drive hat also völlig recht: Nur weil der genannte Beitrag aus dem Jahre 2005 stammt, hat er nichts an Aktualität verloren. Die Gesetzeslage hat sich zeitlich nach dem Beitrag nicht geändert. Es wirkt auf mich unseriös, Drive als Knaller zu bezeichnen, dies dann mit einer Behauptung zu untermauern, um dann wiederum keine Belege dafür zu liefern. Aber ich bin neugierig: Was soll sich denn geändert haben? |
Zitat:
Meine Aussage war nicht ausschließlich, sondern mit "etc.", einfach vollständig lesen. Und nun sag mir bitte nicht, dass unsere Gesetze nicht wie Gummibänder sind! Ironie übersehen / überlesen? |
erstmal war das mit dem knaller auf den vergleich bezogen und wir sind doch hier keine mimosen oder schlimm war das doch nicht oder ich musste nur über den vergleich lachen. mal abgesehn war da nicht viel zu überlesen bei deinem post. oder? geändert hat sich zum beispiel das ein händler überhaupt nicht mehr ohne gewährleistung verkaufen darf ausser natürlich seine privatsachen. ich wusste nur nicht inwieweit sich das auch auf privatverkäufe auswirkt. und mister agent kannst deinen klugscheisser modus bitte ausschalten zieht bei mir überhaupt nicht danke. |
Zitat:
„Der Knaller“ und nicht Du Knaller! Aber alles klar, was soll das. Zitat:
NULL, es sei denn, Du hast unheimlich viel Zeit und einen Anwalt, dem es Spaß macht, sich um solche „Kleinigkeiten“ zu streiten. Zitat:
Warum sollte sich nicht jemand mit der Gesetzelage auskennen? Bei richtiger Auslegung und ebensolchem Gebrauch muss man keine Angst haben. Ob man das in der jeweiligen Situation immer so lesen möchte, ist jedoch eine andere Frage! |
naja zumindest kein streitpunkt wie ich finde^^ der eine kennt sich im recht aus der andere in der technik! beides is selten HAHA!! is ja n privat futzi gewesen, also kontaktieren, und ggf Freundlich mit ihm reden, evtl giebt ers ja zu lol oder erstattet auf kulanzbasis geld?! danach is die Möglichkeit der Verbalen und Körperlichen gewallt immer noch gegeben und der rechtsweg ja ebenso *lach also warum schwer machen? naja mfg |
:meister: Verbale und Körperliche Gewalt *lol*::hammer:: |
warum nich?? wasn falsch?? lol |
Zitat:
Fest steht, dass dich die Gesetzeslage für Privatverkäufe seit 2002 nicht geändert hat. Aber nur darum geht es hier und daher ist der Einwurf eines gewerblichen Handels und die dafür geltenden Regularien für den Fragesteller vollkommen irrelevant. Wenn ich beim Metzger Wurst bestelle, dann hilft mir auch kein Käse weiter. Der "Knaller" war durchaus mißverständlich. Zwar sehe ich ein, dass Danjo02vr wohl nicht - wie angenommen - beleidigend sein wollte, aber Ironie ist in Foren eben immer so eine Sache... Zitat:
Wie Scaleo22 schon sagt: Das Gespräch suchen, die Sachlage darlegen und einen Kompromiss finden. Führt das zu nichts, kann man die Sache auf sich beruhen lassen oder einen Rechtsbeistand mit der Prüfung beauftragen. Interessant wäre es, den Kaufpreis zu erfahren. |
ich hatte mal einen ähnlichen Fall und war damit beim Anwalt - im Kaufvertrag hat der Verkäufer im Kleingedruckten geschrieben, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handele ... Mein Anwalt hat mir geraten, nichts zu versuchen.... |
wenn sowas drinne steht und mann das erst im notfall liest isses leider die eigene schuld ?! is halt immer so ne sache mit den verträgen. wie Agent sagt währe der ungefähre kaufpreis sehr interressant, bez der schadens bemessung. |
naja vom Schaden her lohnt sichs wohl nicht deswege zum Anwalt zu rennen. ABS is der Drehzahlfühler VR defekt, Airbag ist der Schleifring am Ar***, und Wärmetauscher, naja, kostet net die Welt... werd des mit dem zusamme reparieren... aber telefonieren werden wir mit dem Verkäufer trotzdem, vllt. kommt der uns ja Geldmäßig entgegen |
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