golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   Legal oder illigal (http://www.golf3.de/showthread.php?t=60079)

Piggel 20.07.2009 18:01

Legal oder illigal
 
moin ich habe mal ne frage kann mann den hier trauen mit der sache ABE http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...id=p2759.l1259

Golf 3 GTi 20.07.2009 18:03

Zitat:

ABE ist ebenfalls dabei so dass es eigentlich keine Probleme beim TÜV geben sollte

Trotzdem übernehme ich keine Garantie für die ABE (Nur ein Bonus)
also ich würde mir die nicht kaufen wäre mir persönlich zuheiss ausserdem denke ich das du mit den leuchten schneller von der rennleitung angehalten wirst

AAM 20.07.2009 18:04

NEIN!!!!


Völliger Unsinn.

Die ABE ist nur zu gebrauchen um sich nach dem Sch*** den A***** abzuwischen.


Ist das gleiche wie diese tolle Xenon ABE.....

jeffjeffasn 20.07.2009 18:08

Die sehen Hammer aus !! Aber komisch das er "keine Garantie" gibt das die eingetragen werden...

VW-Basti 20.07.2009 18:12

Hi, das wäre das gleiche wie bei lasierten Rückleuchten das lasieren ist eine Änderung somit ist das E - Prüfzeichen nichtig. Eine Möglichkeit wäre wenn du ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen würdest was aber hunderte von Euro kostet die du auch zu 100% in den Sand setzen wirst. Ich würde sagen jeder tüv der die sieht lässt dich bevor du es nicht geändert hast nicht mehr von Hof fahren. Du kannst dir höchstens welche kaufen die den Schwarzen Reflektor haben aber mit diesen Keine Chance auch nicht mit der ABE denn für solche Scheinwerfer gibt es KEINE ABE.

Piggel 20.07.2009 18:13

schade die sehen so geil aus und würden zu meinen koncept passen

QUBE_87 20.07.2009 18:14

janz klar illegal !!!

stingewitz2 20.07.2009 18:16

auf keinen fall kaufen die dinger! mit der abe kannst du nix anfangen hab hier so ne abe liegen wegen dem lasierten müll! hatte mal schwarz lasierte rückleuchten drauf und die rennleitung hat mich deswegen auch angehalten und als ich ihnen die abe hinhielt lachte er mich aus! hab mich dann auch bei einem tüv prüfer schlauch gemacht und der sagte schmeiß den wisch weg und die leuchten auch

Piggel 20.07.2009 18:33

hatte eben mit den geschrieben ob er mir die abe mal per mail zuschicken kann meinte aber dadurch das die rot ist kommt alles schwarz raus !! Dubios

Danjo 20.07.2009 18:58

LOL der hammer so ein B******t
also wenns für sowas ne abe gibt können wir gleich wie früher mit ner kerze als scheinwerfer rumfahren kann mich nur anschliessen und sagen finger weg am besten steht in der abe das die nur mit 100w birnen zu fahren sind ::hammer::

Ralle 20.07.2009 19:52

Richtig geil! :D So derbe ob da überhaupt licht durchkommt?! Spart man sich wenigstens die Lampen! Also das wäre mir die Optik nicht wert! Wenn dann max. nur um sie auf Treffen dranzuhaben!

golfvs 20.07.2009 19:56

für treffen wärs bestimmt ein Hingucker. Und bei dem Preis kann man ja eigentlich auch nicht meckern...

Volksgolfer 20.07.2009 22:23

kannste Vergessen mit Eintragen oder ähnliches! sehen zwar geil aus, aber total unzwegmäßig im Verkehr!!
gruß Volksgolfer

Flip_One 20.07.2009 22:43

ganz davon abgesehen, dass die abe erloschen is durchs lasieren:
da hast du doch echt keinen spaß dran
fahren bei dunkelheit is dann definitiv net mehr drin
ich find die lasierten rückleuchten auch ziemlich cool aber ich hab letztens mal nen golf mit welchen gesehn
und mir is vollkommen klar, warum das net erlaubt is
dem sein bremslicht hat man nur gerade so gesehn und das auch nur weil er paar dünne streifen net lasiert hatte
bei den scheinwerfern wird das keinesfalls besser sein....

stingewitz2 20.07.2009 22:48

aber man kann mit lasierten leuchten geld machen!
habe mal welche von meinem alten ibiza die die ich abmachen musste bei der bucht verkauft und stolze 85€ dafür bekommen! weil man sonst für den nur hässliche klarglaslampen bekommst! hab extra in die artikelbeschreibung rein geschrieben das die abe der lampen erlischt egal ob ein e zeichen drauf ist!
das war aber anscheinend den meisten egal!

gti-gott 20.07.2009 23:23

als alternative vieleicht

es gibt schwarz lasierte blenden die du vor die scheinwerfer bauen kannst hab ich letzt aufm treffen am 2er jetta gesehen

schaut dann aus wie schwarz lasierte scheinwerfer

darf man, laut dem besitzer, auch am tag mit rumfahren nur halt abmachen wenn man licht anmacht

find aber grad nix darüber

Dr.NOS 20.07.2009 23:46

Zum einen Steht im "Kleingedrucken": " Hier handelt es sich um eingefärbte Rüklichter es werden Grundsätzlich Original Lichter benutzt..."

Was jetzt Front- oder Rückleuchten?

Und wenn es Originale waren hat er nie im Leben ne ABE dazu weil VW keine ABEs rausgibt, geschweige denn besitzt.


Piggel 21.07.2009 09:06

als laut seiner aussage steht in den gutachten drinn das die lichtdurchlässigkeit ausreichend gegeben ist und dadurch die scheinwerfer gefahren werden dürfen !!!! Vom TÜV

Dr.NOS 21.07.2009 09:31

Bevor du das nicht schriftlich von ihm hast und vieleicht noch kurz damit bei deinem TÜV warst würd ich die Dinger nicht kaufen.

Piggel 21.07.2009 16:08

habe ich auch nicht 20 hätte ich sonst just vor fun mal investiert und die bei treffen oder eingebaut. aber es war drüber und dann ist mir das geld auch zu schade für

Danjo 21.07.2009 16:16

fkt ist das das genauso legal ist wie ne umrüstung auf xenon ... lasierte sachen sind niemals tüvig never ever egal was leute sagen es ist und bleibt verboten da gibts nichts dran zu rütteln.

AAM 21.07.2009 17:32

Ein Grund ist das nicht Gewährleistet werden kann das es beim Lasieren immer gleich wird.

Jede Firma die ein Gutachten oder eine ABE für sein Produkt will, muss ein Qulitätssicherungssystem haben das es halt immer gleich wird.

OA-Familienkutsche 21.07.2009 21:19

Da musste mit Sicherheit wieder mal das vor einigen Jahren mal fälschlicherweise ausgestellte Gutachten von Herrn Muschwitz herhalten. Das Thema hatten wir schon zur Genüge im Sciroccoforum. Der gute Mann hat sich dort sogar selber zu Wort gemeldet und das Gutachten für null und nichtig erklärt!

lasiert---->illegal!!! Finger weg! Schade ums Geld!

Amazing 22.07.2009 11:25

für ein treffen jedoch, ideal wie ich finde!

das auto sollte jedoch dabei stehen, auf treffen gilt nach wie vor die StVzO.. ;)

Danjo 22.07.2009 13:19

Zitat:

Zitat von Amazing
das auto sollte jedoch dabei stehen, auf treffen gilt nach wie vor die StVzO.. ;)

hmm denn frag ich mich wie die das mit den fun mobilen machen ;)

wolfi71 27.07.2009 08:34

Auf Treffen gilt nur dann die StVZO wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Auf einem abgesperrten Platz darfst du machen was du willst. Nur eben nicht auf der Straße.

Wolfgang

jeti 27.07.2009 09:10

Zitat:

Auf Treffen gilt nur dann die StVZO wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Auf einem abgesperrten Platz darfst du machen was du willst. Nur eben nicht auf der Straße.
Das gab damals in Osnabrück sogar Anzeigen und Schadensersatzforderungen gegen einen Polizeibeamten, weil der ein Auto eingezogen hat, welches schon auf dem Parkplatz gestanden hat (ist soar mit nem Trailer angekarrt worden)

Alex.m 27.07.2009 10:07

Hier handelt es sich um eingefärbte Rüklichter es werden Grundsätzlich Original Lichter benutzt so dass die 100%ige passgenauigkeit gegeben ist.Ausserdem können muß aber nicht beim Lackieren kleine Stuabpartikel umschlossen sein wie eigentlich bei jedem lackieren. Ich schreibe dies alles deshalb weil ich im nachhinein dem Ärger aus dem Weg gehen möchte. Deshalb bieten Sie nur wenn Sie diesen Text gelesen haben und auch damit einverstanden sind. Spätere Reklamationen werden nicht angenommen. SO NUN VIEL SPAß BEIM BIETEN..... ???????


Ich währe sehr vorsichtig net das du rückleuchten bekommst ```???

Amazing 27.07.2009 18:30

wolfi:

auf Flyern und Internetseiten von Treffen, steht es expleziet drauf:

auf dem gesamten gelände gilt die StVO / StVzO! Warum? Im Falle von Unfällen, Schäden etc könnte man den Veranstalter als Platzmieter an den Karren pinkeln!

Damit sich diese davon distanzieren, gilt eben diese Regel!

Nähe Itzehoe, auf der Wolfparade, wurde durch die Polizeit sogar Alkohol und Drogenkontrolle durchgeführt, bei jedem Fahrer der an die 1/4 meile wollte!

Wenn sich der Veranstalter durch diese Angabe von Rechtsansprüchen distanziert, müssen die eigenen Versicherungen herhalten, um mehr geht es dabei nicht! Das gilt auch bem VW Blasen, in Zeven, in Schafflund, in Wittenberge etc!

Fun Cars:

in Wittenberge sind Fun Cars laut den Platzregeln sogar verboten, es kam zu oft zu unfällen mit diesen Wagen!

Piggel 27.07.2009 22:47

stimmt mich würde es freuen wenn die das hinbekommen würde das mann das zugelassen bekommt. Denn auf den still "Dunkel und Gemein"

wolfi71 28.07.2009 08:56

Hallo Amazing,

das steht zwar dran auf dem Parkplatz ist aber rechtlich nicht bindend. Es dient lediglich als Richtschnur für das was da geht. Es ist lediglich eine privatrechtliche Vereinbarung und die genannten Vorschriften dienen der Klarstellung, was da denn gelten soll. Denn wenn nichts geregelt ist, gilt Wild-West oder der Besitzer schreibt die Regeln vor, z.B. links vor rechts statt wie in der StVO rechts vor links.

Im Haftungsfall wird dann die betr. Vorschrift herangezogen um die Haftungsfrage zu klären.

Wolfgang

Volksgolfer 28.07.2009 14:11

Zitat:

Zitat von wolfi71
Hallo Amazing,

das steht zwar dran auf dem Parkplatz ist aber rechtlich nicht bindend. Es dient lediglich als Richtschnur für das was da geht. Es ist lediglich eine privatrechtliche Vereinbarung und die genannten Vorschriften dienen der Klarstellung, was da denn gelten soll. Denn wenn nichts geregelt ist, gilt Wild-West oder der Besitzer schreibt die Regeln vor, z.B. links vor rechts statt wie in der StVO rechts vor links.

Im Haftungsfall wird dann die betr. Vorschrift herangezogen um die Haftungsfrage zu klären.

Wolfgang

Ich stimme diesem zu!:cool:
gruß Volksgolfer:winke:

Amazing 28.07.2009 15:17

wolfi:

In erster Linie distanziert sich der Veranstalter von Rechtsansprüchen! Da er in im Moment der Veranstaltung der Inhaber des Platztes ist, kann auch er zur Rechenschaft gezogen werden! Das möchte sicher niemand! Jeder der auf dem Platz fährt, ist im normal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis!

Ich widerspreche dem nicht, das es zur allgemeinen Regelansage hinzugezogen wird! Aber bei Unfallfragen und Regressansprüche gegen den Veranstalter kann er sich so rauswinden!

Kenn das leidige Spiel nur zu gut, machen ja hier mit der Stadt zusammen den Hexenkessel mit Stock Car!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:53 Uhr.

Powered by vBulletin®