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EG Genehmigung und ABE? EG Genehmigung und ABE? ist das vllt das gleiche oder was muss ich da beachten? falls irgend wo das thema schon ist bitte ich um verlinkung.. |
Die ABE war eine nationale Bestimmung und immer an ein ABE-Gutachten gekettet, für das do so 'nen hübschen Zettel bekommen hast, der für alle mögliches Kontrollinstanzen interessant war, vor allem wegen der ABE-Nummer. Europa hat auch viel gutes: ABE gibt's nimmer. Zwar behalten bereits erstellte ABE ihre Gültigkeit, es werden aber keine ABE-Gutachten mehr erteilt. Jetzt gibt's diese EG-Prüfnummern, wie sie für Scheinwerfer schon länger in Gebrauch sind für so ziemlich alles, von A wie Auspuff bis Z wie Zylinderkopf. Die EG-Prüfnummer ist fest auf dem Produkt aufgebracht. Der Verbraucher muss keinen Ordner mit sich herumtragen. (Es sei denn, er hat noch Teile mit ABE verbaut). ----------------------------------------------- War dieser Beitrag hilfreich? |
Ich sage mal ja weil habe Auspuff und da ist ne eg mit bei wusste jetzt net ob ich eintragen lassen muss oder net. |
ABE heißt nicht "Eintragungsfrei" du mußt lesen was dort drinn steht |
Hab nur ne EG ^.^ |
auch lesen |
Zitat:
Wahrscheinlich stolperst du über den Begriff "Teilegutachten". Bauteile mit Teilegutachten müssen auf jeden Fall hinsichtlich des korrekten Einbaus geprüft und eingetragen werden. Immerhin spart man sich so ein teures Einzelgutachten. |
@AgentBRD... ich glaube GP-Wu meint z.B. Felgen mit ABE. Haben zwar ne ABE aber sobald ich was am Fahrwerk veränder müssen die Felgen auch eingetragen werden. Oder nen Sportauspuff...gibts mit ABE wie Sand am Meer am wenn ich nen offenen Sportluftfilter drin habe darf ich die Dinger auch nicht mehr fahren. MfG |
@ empty: Ach so - ja, so kann man's auch lesen. Im Prinzip haben wir alle Recht, verstehen nur nicht, was der jeweils Andere uns sagen möchte. Da schließe ich mich selbst nicht aus. Daher vielen Dank (ich mein's ernst) für den Hinweis. Top! @ GP-Wu: Sollte ich dir wieder Willen Unrecht getan haben, dann bitte ich um Entschuldigung. |
AgentBRD: Tatsächlich unterscheidet man da dort expleziet! ABE ist nicht gleich ABE! Wenn es eingetragen werden muss, steht es auch drin! So zB K&N 57i Kit! Ich hatte dazu eine ABE mit dem Hinweis auf dem roten Zettel, das es eingetragen werden muss, in Verbindung mit einer Dämm-Matte! Aber wie so oft hilft ganz einfach die Devise: LESEN BILDET! ;) Im Zweifelsfall sollte man sowas immer machen! Nur leider vergessen das die meisten und wundern sich dann, wenn die Rennleitung ärger macht! |
Schon gut, schon gut - vertiefen wir es nicht weiter, wir haben alle Recht, meine das Richtige, können uns nur nicht richtig - vor allem unmisverständlich - artikulieren. Ich nehme mich davon selbst nicht aus. Ich versuch's nochmal: "Eine ABE ist allgemein gültig und eintragungsfrei, sofern es das betroffene Bauteil betrifft. Es ist aber genau zu prüfen, ob die ABE explizit eine Freigabe für den entsprechenden Fahrzeugtyp enthält. Dies muss ebenfalls aus der ABE hervorgehen, ansonsten muss der Gebrauch von einer Prüfstelle eingetragen werden. Die Prüfstelle prüft dann nicht das Bauteil selbst, sondern lediglich den ordnungsgemäßen Einsatz am Fahrzeug." Können wir das so stehen lassen? |
Musst es ja nicht gleich persönlich nehmen ;)! Wir alle können ja auch nix dafür, das die sich da mit solchen Sachen nicht einig werden können! |
Du verstehst mich völlig falsch, ich nehme das nicht persönlich - das möchte ich sogar zurückweisen. Mir ist lediglich daran gelegen, eine Aussage zu treffen, die dem Fragesteller auch hilft. Eine Antwort zu geben ist ja nicht die Schwierigkeit, die saubere Formulierung allerdings schon. Damit nehme ich mich auch selbst in die Pflicht. |
Wunderbar ausgedrückt, 100 Punkte und eine Gratis Luftgitarre Frei-Haus. ;) So lassen wir es stehen und sind alle fröhlich. :) |
Zitat:
Ich z.B. hatte eine Stoßstange mit ABE jedoch stand drinn das der Anbau abgenommen werden muss. Daher eine Eintragung nach §19.3 auf der Titelseite stand aber Allgemeinebetriebserlaubnis. Dabei wird nicht das Teil geprüft da dieser ja eine ABE besitzt sonder wie du es befestigt hast. Daher meine devise selbst wenn eine ABE vorhanden ist genau lesen |
Ja, genau was wir alle dachten, aber keiner geschrieben hat. Ich denke, wir kennen alle die Regularien von ABE, Prüfzeichen und Teilegutachten viel zu gut und aus langer Praxis, dass wir die an sich einfache Frage gar nicht mehr sauber beantworten können. Wir sind alle der Ansicht, dass die Sachlage klar und eingänglich sei. Wir stehen auf einer Stufe, auf der wir die Probleme, die Andere bei erster Berührung mit der Materie haben, gar nicht mehr fassen können. Möglicherweise sind wir so schlau, dass wir schon wieder doof sind. Das meine ich durchaus selbstironisch. Und versöhnlich. Hauptsache Steigener ist geholfen. |
zu deiner frage mit der eg-erlaubnis: hab auch eine solche bei meiner komplettanlage, sie muss nicht eingetragen werden, sofern du alles original am motor hast! |
Zitat:
Nein! Das kann man auch nicht Pauschal sagen! Wenn in der ABE nichts von Originalem Fahrwerk steht dann müssen auch Felgen nicht plötzlich eingetragen werden. |
@ AAM: ;) Öch nö - jetzt gieß' doch nicht wieder Brandöl auf die Feuerstelle. Das war doch nur ein plakatives Beispiel von ihm. |
sollen wir uns nicht darauf einigen das mann einfach die Gutachten durchlesen sollte??? ;) |
Zitat:
Zitat:
Das wäre am besten |
Ja, das sollten wir.
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