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BladeGT 23.04.2006 12:06

neues fahwerk 7-8 cm bodenfreiheit tüv?
 
hi hab jetzt gestern ein fk higsport gewindefahwerk eingebaut .und habe noch die vr6 lippe drann da is ne bodenfreiheit zwischen 7-8 cm wollte ma fragen ob der so noch dürchn tüv kommt. oder wie sind die richtmasse beim tüv?

bigjim 23.04.2006 12:08

binn mir nicht sicher meine aber 8 cm musst du haben oder 50 cm bis zum lichtkern

gruss daniel

Masterb2k 23.04.2006 12:27

Das passt! 8Cm zu festen Teilen, 7cm zu flexiblen! Lippe ist Flexibel!

Meiner ist genauso hoch/tief!

BladeGT 23.04.2006 14:02

ok vielen dank dan werd ich das auch ma so lassen hab zwar im winter 14 zoll drauf aber ma sehen das kann ich ja dann immer noch hoch schrauben

vr6driver 26.04.2006 14:29

Hoiii

also ich war gestern bei der Dekra und habe mein Fahrwerk abnehmen lassen.

Bin selbst an der Hebebühne geschlffen *lach* und erst die Werlstatt einfahrt *looool*

Habe auch ein FK Gewinde drin. :)

Vorne passt nichtmal mehr eine Kippenschachtel drunter wenn mann sie hochkannt hinstellt. Denke mal sind noch 5-6 cm Platz :P

Bin Vorne 80mm und Hinten 65mm tiefer und die Dekra hat nichts gesagt auser das ich Hinten aufpassen soll das sich mein Reifen nicht aufschlitzte wenn noch Leute drinsitzen. Also auf Deutsch noch Federwegsbegrenzer rein :)


Gruß
Patrick

Toof 26.04.2006 14:35

Zitat:

Zitat von Masterb2k
Das passt! 8Cm zu festen Teilen, 7cm zu flexiblen! Lippe ist Flexibel!

Meiner ist genauso hoch/tief!

also einfach die lippe fürn tüv abbaun, dann hast auf jeden nochmal genug platz, da die vr-lippe ja mehr als als 1cm hoch ist...

Osiris 26.04.2006 15:09

ja jetz mal ne frage was ist dann mit denen die mit 3-4 cm bodenfreiheit rumfahren bzw. noch weniger???

Vari-Man 26.04.2006 15:38

Zitat:

Zitat von Osiris
ja jetz mal ne frage was ist dann mit denen die mit 3-4 cm bodenfreiheit rumfahren bzw. noch weniger???

da gibbet drei Möglichkeiten die mir spontan einfallen:

1. Fahrwerk net eingetragen

2. Schummeltüv

3. Airride :D

Osiris 26.04.2006 15:45

nein aber ich mein du siehst doch so viele die rumfahren da wo keine kippenschachtel mehr drunter geht oder grad noch so... gibts doch so viele die können doch nicht alle ohne tüv rumfahren oder :D

SirGroovy 26.04.2006 15:54

Es gibt verdammt viele skrupellose Leute auf diesem Planeten. *G*:stupid: :p :D

spacer 26.04.2006 16:01

hmmmm also 7 cm bodenfreiheit unter der VR6 lippe, da muss ich dann garkein fahrwerk verbauen :stupid:

also ich will etwa 2 cm unter der VR6 lippe...

vr6driver 26.04.2006 16:31

Also der Dekraprüfer hat bei mir nichts gesagt...

Er hat sogar gelacht als ich mit der Lippe bei der Einfahrt geschliffen habe. :)

Dann hat er ihn auf die Bühne genommen... war au ned ganz leicht *ggg*

Er meinte nur solange die Karosserie selbst genügend Abstand hat ist das kein Problem.

Und das sind die besagte 7.5 cm......

Er hat nur gesagt das ich wie oben schon geschrieben aufpassen soll auf meinen hinteren reifen...

Und sowas bei der DEKRA... ich war schon sehr überrascht!!!

Greetz
Patrick

Osiris 26.04.2006 16:31

Zitat:

Zitat von spacer
hmmmm also 7 cm bodenfreiheit unter der VR6 lippe, da muss ich dann garkein fahrwerk verbauen :stupid:

also ich will etwa 2 cm unter der VR6 lippe...

jo der meinung war ich auch ^^ da brauch ich den doch gar net tieferlegen wenn da die stossstangen dran kommt... muss ich das jetz verstehen :D

vr6driver 26.04.2006 16:38

Also bei mir war des en Tag und Nacht unterschied mit Serie Fahrwerk und dann Gewinde :)

spacer 27.04.2006 09:24

Ich weiß garnicht was ihr alle habt :D

http://www.golf3.de/clear.gif

marc24 27.04.2006 11:19

also wenn ich zum Tüv muß , baue ich die Lippe ab. Ich hab vorne noch 1 cm Bodenfreiheit. Lichtunterkante 48,5 cm .

Jungs , das ist tief !

spacer 27.04.2006 11:21

*g* also TIEF ist das was ein kumpel von mir letztens gemacht hat:

Federn und Dämpfer selbst gekürzt (flex sei dank!)
als sie das Auto dann abgelassen haben war der UNTERODEN auf dem Boden gelegen :-)

DonCarlo06 27.04.2006 11:30

das wäre mit eindeutig zu tief, wie oben auf dem bild zu sehen ist.

bei unseren strassen setze ich jetzt schon ständig auf mit einem 60/40er fahrwerk.

spacer 27.04.2006 11:46

*g* das luste ist, ich hab das originalfahrwerk drin, ein rätsel sozusagen :D

SirGroovy 27.04.2006 11:48

Nö. Du bist so fett. Haust mich jetz?

spacer 27.04.2006 11:54

ja ich bin richtig übelst fett, aber dat tut nix zur sache weil ich das foto gemacht hab wo ich NICHT im auto gesessen bin (logisch oder :D)

also wo liegt der Hund begraben?

REPTILE 27.04.2006 12:17

deine freundin ist fett? ^^
*gggg* :D
sorry
keine ahnung vielleicht fährst mit 9 zoll rädern oder hast dir ne bodenrinne gekonnt zum helferchen gemacht!

spacer 27.04.2006 12:18

nein meine freundin ist nicht fett (also sage ich, sie finde sich immer ganz furchtbar fett :D)

aber du bist ehr nahe drann ;)

SirGroovy 27.04.2006 14:04

Hast du einen Hund? Vielleicht hast du ja einen fetten Hund? Allerdings hast du oben geschrieben, dass der Hund begraben, ergo also Tod ist, fällt das wohl auch flach....

Nein, ehrlich. Ich denke, dass wir es hier etwa mit einem Fake zu tun haben, oder aber der berühmten zufälligen Tieferlegung. Kein Auto ist gleich hoch. Schon vom Werk aus.

spacer 27.04.2006 14:24

*g* ne ich löse mal auf, also ich hab mir nen etwa 10 cm hohen bordstein gesucht, bin dann so hingefahren das die reifen anstehen und dann von vorne nen foto gemacht,
sieht meiner meinung nach extrem geil aus und ich überlege auch ob ich den einfach so auf den boden lege, aber beim fahren wirds dann echt ansträngend wenn man es so drinnt hat...

s.d.w 27.04.2006 14:54

wollte ich gerade sagen stehst mit der Lippe aufen Bordstein *gg* also wenn ich mir das so lese ud mein Fk da ist werde ich befor ichzum tüf fahre wohl die Lippe abmachen, sonst komm ich doch net drüber wenn ich 5 cm runter gehe oder?? habe auch vr6 lippe dran

spacer 27.04.2006 14:57

die bodenfreiheitsklausel GIBT ES NICHT!
das einzige was im gesetztestext steht ist die höhe der lampen, und des kennzeichens!

s.d.w 27.04.2006 15:01

cool dann mach ich mal die lampen und das kennzeichen aufs Dach *lach* und was ist denn mit der Bodenfreiheit??? *Nichtsmehrpeil*

spacer 27.04.2006 15:14

also im gesetztestext steht:

ein auto SOLL(!) ein hinderniss von 80cm breite und 11 cm höhe überfahren könne,
aber SOLL ist eben nicht MUSS! mehr steht zur bodenfreiheit einfach nicht drinn....

Noplex 27.04.2006 15:43


Vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt Rückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich „rechtsverbindlichen Vorschriften“ auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt.
Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis:
Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!
Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.
Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.
Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).

Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

Hierbei handelt es sich um das „VdTÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.

Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Man sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen ;-)
Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“.
Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

Nicht die Scheinwerfer müssen 50 cm - sondern die untere Lichtaustrittsfläche - das kann in manchem Fall den gewissen cm ausmachen.

SirGroovy 27.04.2006 16:05

Sehr schön kopiert Noplex! Und damit ist dann wohl alles gesagt.

s.d.w 27.04.2006 16:17

ja hammer hart, da brauche ich ja wohl keine angst beim Tüf haben *gg* bin mal gespannt wann das endlich kommt *gg*

golf.cabrio 25.11.2012 17:47

Okay, das ist vielleicht in Deutschland so aber wie ist das in Österreich mit Bodenfreiheit und TÜV?

MfG


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