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Unliebsame Begegnung mit einem LDV Van Samstag 15 Uhr auf einer 3,50 m breiten Strasse kam mir so ein verhu... LDV Van rechtslenker entgegen. Weitere Worte spare ich mir....Bilder sagen da mehr! http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1240084786.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1240084834.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1240084881.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1240085207.JPG 2 neue Felgen hab ich mir grad bestellt. Den Radlauf bekomm ich auf´m Schrotti und die Ecke vom Schweller klips ich wieder dran. Ich könnt echt kotzen. Schönes WE euch allen. |
autsch...sowas gehört doch verboten...so weit abstehende bolzen mit muttern o.O ...boah krass hät ich den rund gemacht |
Hat was von 007 :-) |
Soweit ich weiss, muss auf den Muttern nen Schutzring sein, damit sich Kleidungsstücke darin nicht verheddern können. Aber mein Beileid hast du. |
Schon ärgerlich, wie sieht es denn mit der Schuldfrage aus?? Ich denke der Van-Fahrer war sicherlich nicht mit dem Rechtslenker sonderlich vertraut und entspricht der Van mit den Radbolzen auch wirklich der StVO?? Wenn eine Rechtsschutzversicherung existiert, wurde ich die Sache auch jeden Fall vom Anwalt prüfen lassen!! Übrigends: Ein Achsvermessung wird wohl auch erforderlich sein!! |
Naja, der Schutzring hätte meine Felgen auch nicht wirklich gerettet :-( Der Hammer: Die Grünen haben jedem ne Anzeige geschrieben. Busgeldbescheid folgt (zw. 80 - 100.- plus 2 Punkte). Das ärgert mich fast noch mehr wie der Schaden. |
bekommst du das Bezahlt oder musste selbst bezahlen? Ist die Polizei gekommen? |
oh man, mein beileid. aber warum hast du denn eine anzeige bekommen, wegen was? |
Schuldfrage laut Polizei 50/50, weil jeder von uns hätte auf Grund der schmalen Strasse anhalten müssen. Das mit dem Rechtslenker denk seh ich genau so. Die Radbolzen ragen aber (leider) nicht über die Kotflügelkante hinaus. Deswegen ist davon auszugehen das das schon ok so ist. Ich habe versucht mich mit dem Unfallgegner "einig" zu werden, aber der war sowas von stur. Der Versicherung werde ich es vermutlich nicht melden (auch wenn an dem Van nix dran ist, aber so asi wie der Typ war trau ich dem alles zu), weil ich keine Lust habe wegen so einem "geringen" Schaden zu steigen. Da würde ich mich ungünstiger bei stehen. |
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Wie Andreas Schahn schon sagt, wenn du Rechtschutz hast, ab zum Anwalt. Würde ich zumindest machen |
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Gerade bei dem "sturen" Fahrer würd ich sicherheitshalber die Versicherung trotzdem über den Unfall informieren, wenn dann doch irgendwas im Nachhinein zusammenkommt, kann die Versicherung die Zahlung wegen nicht rechtzeitiger Meldung jegliche Zahlung verweigern. Eine Meldung bedeutet ja nicht automatisch, dass man später auch über die Versicherung etwas abrechnen muss. Aber wie schon empfohlen: Am besten sofort zum Anwalt! |
Oh man, aber was will man machen!? Wo genau ist es den passiert. Sehe gerade SU Kennzeichen.:winke: |
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alos sowas gehört verboten der schei.. van sollte bei den inselaffen bleiben hat auf unseren straßen nichts zu suchen man sieht ja was dabei raus kommt, und der hammer ist unser rechtsstaat, das du ne teilschuld hast geht ja mal garnicht deine felgen schrott und dann kriegst noch ne strafe tztztz mein beileid!! |
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Oh gleich um die Ecke! Die Strassen haben es aber auch in sich. Für mich Küstenjung der nur gerade Strecken kennt echt nit immer easy! Also alles gleich der versicherung melden!:) |
schaut ja schön scheiße aus |
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Lohmar Siegburg Overath |
Ich meine mich auch erinnern zu können das du in Lohmar arbeitest, oder vertu ich mich da? @ all: 2 neue Felgen kosten übrigens 218.- ... für diejenigen die es interessiert :-) |
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Aber am besten berät dich der Anwalt ;) |
na klasse :( dabei hatte ich die felgen paar stunden zuvor noch so bewundert... das mit der anzeige is ja auch noch die höhe, wie schon paar leute vor mir meinten, ab zum anwalt! mfg |
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Jo stimmt. Du hast sie noch in "heile" gesehen. Ich denke aber das mitte der Woche die 2 neuen da sind. |
ich würde es trotzdem der versicherung melden...! du bekommst dann einen bericht von deine versicherung (im schadensfall) und kannst immernoch entscheiden ob du es selbst zahlen willst oder eben hochgestuft wirst. |
oh je schon wieder nen versicherungs Krieg,Naja dann hoffe ich mal da du Deine felgen und den schaden bezahlt bekommst.Und gegen Die anzeige von der Polizei kannst du wiederspruch einlegen. Gruß Alex |
das wird nen Anwalts bzw versicherungskrieg,Und beweise müssen erbracht werden |
Wieso sollte denn nur der Fahrer von dem Van eine Anzeige bekommen? Der TE hätte genauso rechts rüber fahen müssn, ggf. anhalten müssen, dumm gelaufen, aber die Schuld kann ICH keinesfalls nur bei dem Van Fahrer sehen, aber ich war ja auch nicht dabei, vllt war der TE schon so weit rechts wie möglich und der Van hat keinerlei Platz gemacht:confused: |
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gibt es etwas neues wegen dem schaden? |
Moin moin, der Schaden ist wieder behoben. Gestern sind die zwei neuen Felgen gekommen. Den Radlauf hatte ich ja bereits am nächsten Tag gemacht. Nun warte ich auf die Anzeige und den Bußgeldbescheid. Dem werde ich wohl wiedersprechen. Ob´s Sinn macht weiß ich nicht. Für mich gibt es aber noch ein paar Dinge die mich ein wenig stören. ZB bekommt der Autofahrer keinen Hinweis, wenn er in diese Strasse reinfährt, das diese nach ca. 250 Meter sich stark verengt (auf 3,50). Eine Mittellinie gibt es nicht und die Seiten sind mit einer durchgezogenen Linie markiert. Dann ist mir aufgefallen das am Anfang der Strasse ein Schild steht: Verboten für LKW. Anlieger frei. Auf dem Unfallbericht steht eindeutig LKW und Anlieger ist der Unfallgegner nicht. Der wohnt 2 Orte weiter und hätten anders fahren können/müssen (wenn ich das jetzt mal genau nehme). Nein, ich habe noch keinen Anwalt zurate gezogen, 1. weil ich im mom auf der Arbeit übernachten könnte und 2. sind mir diese zwei Dinge gestern erst aufgefallen. Werde ich aber hoffentlich bald machen können, weil ich denke das sich das mit der 50/50 Schuld evtl. erledigtt haben könnte, weil er ja mit einem Fahrzeug mit LKW Zulassung unterwegs war. Unter dem Schild steht auch nichts von irgendwelchen Ausnahmen für zB Zulässiges Gesamtgewicht. Ausser halt Anlieger frei. Gruß |
würde es gleich zum Anwalt geben, den die gegnerische Versicherung muss den dann zahlen |
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Wünsch dir viel Erfolg bei der Durchsetzung! |
Dass der da nicht fahren darf ist ein Punkt, der nicht unbedingt zum Unfall führt. Der hat maximal die Betriebsgefahr dadurch erhöht. Damit kommen nicht die üblichen 15-20% sondern evtl 25-30% zum tragen. Und klar, die Durchfahrt erzwingen darfst du auch nicht. Von daher ist das mit der 50/50 durch die Polizei geregelt und vermutlich auch so in Ordnung. Zu wirst also 50% deines Schadens bezahlt bekommen und er im Gegenzug auch. Die Bußgeldbescheide werden genau gleich lauten und für ihn vermutlich etwas teurer. Wenn das nämlich zulassungstechnisch ein LKW ist, dann kostet das etwas Aufgeld. Ob es Sinn macht dagegen vorzugehen, das wage ich zu bezweifeln. Es kann nämlich rauskommen, dass du noch einen leichten Zuschlag kriegst bei Gericht. Wolfgang |
Dieses Schild verboten für LKW bezieht sich aber auf LKW über 7,5 t soweit ich weiß. Ich fahre beruflich auch einen Sprinter in lang und hoch Version. Der ist auch als LKW zugelassen und ich fahre laufend Strecken, die für LKW verboten sind. Mit dem Schild sind aber die großen LKW gmeint und nicht die in Sprinter oder Van Größe. Dann dürften ja auch die Post Caddys nicht da lang fahren - die haben auch eine LKW-Zulassung. |
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Mir geht es nicht darum dem anderen eins reinzuwürgen. Auch gehts mir nicht um den Schaden bei mir. Was mir absolut quer hängt sind die 100 Eus und 2 Punkte. Das seh ich irgendwie nicht ein. Gruß |
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Ja sicher, das macht ja auch Sinn. |
das ist nen Fall für den anwalt |
das schild verboten für LKW gilt ab 3,5 t !! wenn es dir hilft, die abdeckung der radschrauben bzw radkappe MUSS an dem LKW montiert sein, da diese fußgänger verletzen könnte. ich hab letzens den fs klasse 2 gemacht, da hatten wir das durchgenommen... mfg |
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