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Golfianer 13.03.2009 20:25

Gewindefahrwerk - Eintragung
 
hallo,
wollte wissen ob folgendes geht:

habe z.Z. ein sportfahrwerk verbaut und eingetragen.
breitreifen im sommer auch eingetragen.
alles bei dekra also keine eintragung ins fahrzeugschein.
wenn ich jetzt ein gewindefw einbaue und es eintragen will ,
kann ich es mit meinen winterräder machen oder muss ich die breiten felgen nochmal gleichzeitig mit dem gewindefw eintragen ?
mfg

vwcult33 13.03.2009 20:38

Hi du solltest es mit deinen Alufelgen/Sommerräder eintragen lassen.
Da dies in Zusammenhang eingetragen wird.
Sonst stehen deine Stahlfelgen im Zusammenhang mit dem Gewinde und das willst ja nicht.

Fisch0089 13.03.2009 20:42

he habe auch aml ne frage zu dem thema.
habe jetzt auch ein fahrwerk drinn und 9j felgen eingetragen beides im fahrzeugschein.
will mir jetzt neue felgen und gewinde zulegen wie ist das dann mit dem eintragen.
muss ich die alten austragen lassen und die neuen wieder inden fahrzeugschein?
aber da brauche cih ja einen neuen fahrzeigschein oder wie=
und weis einer wieveil der kostet?

danke schonmal

Golfianer 13.03.2009 20:52

achso ok habe nciht gewusst dass es so drin steht am ende.. danke

Interceptor 13.03.2009 21:00

also bei Fahrwerk das wird ausgetragen und dann das neue auch wieder in Verbindung mit den Felgen, welche zur Zeit montiert sind.
Änderung der Papiere beim Strassenverkehrsamt sollte keine 20 Euro kosten.

Fisch0089 13.03.2009 21:09

@ interceptor ok danke

Bremer 14.03.2009 12:48

Das FW muss nicht unbedingt ausgetragen werden.
Gibt ja auch Leute dei das Auto für Motorsportzwecke nutzen und die Fahrwerke ständig wechseln!

Hausi84 14.03.2009 19:18

mein altes fahrwerk wurde auch nicht ausgetragen...

änderung im fagrzeugschein kostet in mettmann 11,30 €

Interceptor 15.03.2009 10:58

@Bremer

wenn mein TÜV Onkel schon sieht das 2 FWs drin stehen dann bekommt der nen Anfall...

Fahrzeuge für Motorsportzwecke haben teilweise ne Sonderzulassung, sodass sie nur zu Probe bzw. Motorsportzwecken bewegt werden dürfen..

vwcult33 19.06.2009 17:02

So mein Gewindefahrwerk ist nun seit ein Paar Wochen eingetragen nun auch im Schein.. Die Tragen es ja nur ungefähr ei also Restgewinde hat er 40mm eingetragen obwohl es 37mm waren er meinte das passt so iss im Tolleranz berreich. Was meint ihr kann man wegen 3mm in Germany ärger bekommen oder könnte ich es auch ohne Probleme auf 33mm Restgewinde Runter drehn und keinen Intressierts?

Und noch was nun habe ich ja meine Höhe eingetragen. Sollte ich es sage wir mal um 8mm oder mehr verstehlen müsste ich es ja aufjedenfall wieder eintragen lassen. Kann ich es dann so machen. Bei Tüv oder Kontrolle ein maß einstellen das eingetragen ist endweder das im Schein oder das auf dem Zettel vom Tüv steht vorzeigen. Von denn Höhen her is es ja legal also hätte ich ja somit meinen Persöhnlichen Verstellbereich. Oder geht das nicht?

Hausi84 19.06.2009 17:48

zu mir hat der tüv gesagt, dass 5mm +/- in der tolleranz liegen...
so genau hat der bei mir auch nicht gemessen

raul 20.06.2009 10:57

mh es gibt tüvs die das fw auch unter dem geprüften bereich eintragen .

Interceptor 20.06.2009 13:39

die Prüfer die das unter dem Verstellbereich eintragen, machen ne Einzelabnahme nach §21.
In der Ostzone die DEKRA und im Westen der TÜV.

Bei mir hab ich Restgewinde 5mm und fahre mit 17Zoll drauf rum.
Da gabs noch kein Theater bis heute..

vwcult33 27.06.2009 16:20

???
 
Habe mein Gewindefahrwerk nun auch schon ein paar Monate verbaut! Gesetzt hat es sich leider kaum. Ich würde es gerne vorne 1cm Tiefer haben. Bloß wie lange braucht es bis es sich 1cm gesetzt hat? Bzw. was is wenn ich es einfach 1cm runter drehe? Was sagtdazu die Rennleitung, wenn er 1cm Tiefer ist als eingetragen?

sven84 27.06.2009 16:22

Zitat:

Zitat von vwcult33
Habe mein Gewindefahrwerk nun auch schon ein paar Monate verbaut! Gesetzt hat es sich leider kaum. Ich würde es gerne vorne 1cm Tiefer haben. Bloß wie lange braucht es bis es sich 1cm gesetzt hat? Bzw. was is wenn ich es einfach 1cm runter drehe? Was sagtdazu die Rennleitung, wenn er 1cm Tiefer ist als eingetragen?

In einer normalen Kontrolle wird dir nichts passieren. Die messen selten bis nie genau nach bzw. überhaupt nach und wegen 1cm, mach dir keine Sorgen:)

Mfg
Sven

vwcult33 27.06.2009 22:40

Naja also bei Messen oder Größere Treffen Messen die immer. Wie Pingelig die da sind weiß ich leider auch nicht.

Bremer 30.06.2009 20:01

Zitat:

Zitat von vwcult33
Naja also bei Messen oder Größere Treffen Messen die immer. Wie Pingelig die da sind weiß ich leider auch nicht.

Darauf warten die doch nur! Können besser Bußgeld kassieren!

vwcult33 11.07.2009 11:02

Also bei mir trägt weder Tüv noch Dekra einen Verstellbereich ein.
Ein Mitarbeiter von nem Felgen/Zubehör Laden meinte aber das man es doch in der Tiefsten stellung Eintragem lassen soll, denn das Fahrzeug nach oben drehn sei kein Problem und soll es auch noch keine gegeben haben.

vwcult33 17.07.2009 15:05

Zitat:

Zitat von vwcult33
Also bei mir trägt weder Tüv noch Dekra einen Verstellbereich ein.
Ein Mitarbeiter von nem Felgen/Zubehör Laden meinte aber das man es doch in der Tiefsten stellung Eintragem lassen soll, denn das Fahrzeug nach oben drehn sei kein Problem und soll es auch noch keine gegeben haben.


Keiner ne Meinung dazu?

AAM 17.07.2009 16:42

Darfst du nicht.......du musst es immer wieder eintragen selbst wenn du es höher drehst.

Pump2k7 17.07.2009 17:05

Da stimme ich AAM zu.Der Tüv-Mensch mißt ja nicht nur das Restgewinde,sondern auch die gesamte Fahrzeughöhe.Das wird alles ja im Fahrzeugschein geändert.Also jedes mal neu eintragen.

Gruß

vwcult33 17.07.2009 18:07

Ja schon klar, aber es geht ja darum das das Fahrzeug nicht gefährdet ist weil es bei einer zu tiefen einstellung Schleiffen aufsitzen oder sonstiges könne. Wenn das Auto aber etwas höher ist als eingetragen stellt das keine gefahr da und ist deshalb auch meist kein Problem.

AAM 17.07.2009 20:32

Zitat:

Zitat von vwcult33
Ja schon klar, aber es geht ja darum das das Fahrzeug nicht gefährdet ist weil es bei einer zu tiefen einstellung Schleiffen aufsitzen oder sonstiges könne. Wenn das Auto aber etwas höher ist als eingetragen stellt das keine gefahr da und ist deshalb auch meist kein Problem.


Das ändert nix an der Tatsache das du mit erloschener BE rumfährst.


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