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Unfall? nachschulung=? Hallo gemeinde,:h-e-l-p: ich hatte gestern nacht einen unfall bin in einen Kreisverkehr reingedonnert und dabei hab ich nen dünnenbaum mitgenommen und ganz zufällig ist die polizei an ort und stelle gewesen .. ich wusste halt nicht gleich was ich machen sollte und die grünen meinten sie sind vor ner halben stunde hier vorbeigefahren und hätten uns die schornze gegeben die polizei zu rufen.Sie haben uns vorgeworfen das wir die polizei nicht gerufen hätten..wo sie mir aber nicht nachweißen konnten habe gesagt ich war noch unter schock und bin ja nicht abgehaun und meine kumpels waren auch dabei haben meine personalien aufgenommen und meinten es geht an die Führerscheinstelle weiter er weiß noch nicht wie er sich entscheidet:( niemanden ist was zum glück passiert nur das meine front im sack ist und der dünne baum (bierkrugsstärke) schief steht.... das ich den baum zahlen muss bin ich mir im klaren aber bekomm ich wegen sowas eine nachschulung?? habe noch 5 monate probezeit =( vielen dank gruß turkisch |
Normaler weise passiert nix. Warte ab und wenn du post doch bekommen solltest,nimm dir nen anwalt |
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Besser wäre, Du hättest noch fremde Zeugen, die Kumpels zählen da eher weniger. Zitat:
Und Schock, naja! Trotzdem bist Du verpflichtet, ....................................! Ansonsten wie vor, nötigenfalls sofort Anwalt einschalten. Ich hoffe, Du hast einen Rechtsschutzversicherung. Vielleicht wollten die grünen Dich aber auch nur ein wenig natzen und es bleibt alles ruhig. Drücke Dir die Daumen. |
Naja, ich würde schon sagen, Nachschulung, so blöd das auch ist. Ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall (bin auch noch in der Probezeit), bei dem ich auf glatter Straße aus einer Kurve geflogen bin und einen Holzzaun mitgenommen habe. Ich habe direkt gefragt, ob es nun zu einer Nachschulung kommt. Da meinten diese, dass sie mal ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Es blieb dann bei einem Bußgeld von 35 EUR, obwohl es im Normalfall auch eine Anzeige hätte geben können. Da du jetzt aber noch nicht einmal direkt Bescheid gegeben hast und dabei "erwischt" worden bist, geh ich mal davon aus, dass es zu einer Anzeige mit Punkten in Felnsburg und einer Nachschulung kommen wird. Ich will dir ja keine Angst einjagen und bin mir auch nicht zu 100% sicher, aber so oder ähnlich könnte es passieren. Ich hoffe jedoch für dich, dass es nicht so kommt und du mit einem Bußgeld und der "Reparatur" davon kommst. Hauptsache ist aber immer, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind, alles andere ist Nebensache! ;) Halte uns auf dem Laufenden... Gruß, Simmi |
mhh steht dann im brief drinne das man eine Nachschulung machen muss?? |
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aber 35 € waren eine Verwahnungsgebühr = Ordnungswiedrigkeit, Bußgeld ist ab 40€, und bei einem Bußgeld geht es immer nach Flensburg und gibt Punkte. @ TE , schau mal da : http://www.golf3.de/clear.gif Hier ein interessanter Link für Dich : http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldk...FQxItAodTRC_dg |
also wenn du bei der sache punkte kassierst dann darfste ne nachschulung machen! ich hatte damals ein halbes jahr nach meinem unfall ein schreiben bekommen, wo ich aufgefordert wurde eine nachschulung zu machen, also wirst du glaube erstmal abwarten müssen.... |
ach man das kann es doch nicht sein =( wegen sowas eine nachschulung und welchen Zeitraum soll ich rechnen bis irgendetwas kommt? |
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Wenn man den Lappen ne Zeit lang hat und keine Probezeit hat, kann man sich auch ich glaube je nachdem was passiert ist innerhalb von 3 Monaten aussuchen wann man ihn abgibt. Das wird mit der Nachschulung während der Probezeit nicht so sein. Also ich befürchte, ja es gibt ne Nachschulung. Da wie gesagt : Punkte = Bußgeld Bußgeld = Nachschulung ( wenn in der Probezeit ) Aber mach Dich nicht irre, passiert ist passiert und ändern kannste es eh nicht mehr. Einfach locker durch die Hose atmen und abwarten was kommt. Obwohl ich sagen muss, wenn du wie ich es erlesen habe erst stiften gegangen bist, wäre es richtig so. Aber das man da Muffe hat kann ich auch verstehen, als wie gesagt : mach Dich nicht irre, passiert ist passiert und ändern kannste es eh nicht mehr. Einfach locker durch die Hose atmen und abwarten was kommt. EDIT : Ach ja falsches Unterforum |
also der brief ist gekommen Delikt: verursachen Verkehrsunfall- Witterungsbedingt nicht angepasste Geschwindigkeit . §34 StVO was bedeutet das nun nachschulung?? ich kann noch stellung dazu nehmen innerhalb von 2 Wochen |
Geh mal besser zu einem Anwalt. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_34.php Da könnte nämlich auf eine Unfallflucht rauslaufen. Wolfgang |
Anwaltliche Berautung.Die versuchen dir was anzuhängen |
aber da steht doch nur witterungsbedingt nicht angepasste geschwindigkeit??? |
Also für mich hört sich das nach einer ganz normalen Anzeige an und nicht nach Unfallflucht... Aber eine Nachschulung ist dir sicher... was musste denn zahlen? |
ja da müsste gleich dran stehen fahrerflucht irgendetwas.... hmm es war ein junger dünnerbaum (bierkrugstärke) net mal... denn ich umgenietet habe mehr wars nicht.... |
aaah verstehe, hast also noch keine angabe bzgl. strafe und punkte erhalten?! naja, über 35 euro strafe und ab einen punkt gibts ne nachschulung! und da ich wie schon erwähnt vor ein paar wochen einen ähnlichen unfall hatte, aber sofort die polizei geholt habe, und dann aus "mitleidsgründen" nur ein bußgeld von 35 euro zahlen musste, weiß ich, wovon ich spreche. dort wurde mir aber mitgeteilt, dass ich im normalfall eine anzeige wegen undangepasster geschwindigkeit bei schlechten verhätnissen oder so ähnlich bekommen hätte, und dann wäre das auch eine superschöne nachschulung für mich gewesen. naja, hoffen wir mal das beste für dich! ;) |
man ich wurde echt schon bestraft mit meinen auto schaden..... achmann bitte keine nachschulung meinst du ich kann bei der führerscheinstelle anrufen und nachfragen ob ich ein punkt bekomme habe? |
Also arkadasch keine panick 1ens wirst du abgeschoben 2ens mord ist mord 3ens kleiner Baum großer Baum egal Spass bei seite soviel ich weis Zeuge ist Zeuge spielt keine rolle ob die zeugen freunde sind oder nicht du hast es ja nicht absichtlich gemmacht und dier einen haufen zeugen ins Auto gepackt. Denn ich Hatte das vergnügen angefahren zu werden Auto gegen Auto ne und der gegner ist abgehauen.Ergebnis der gegner hat von der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht Bekommen aber die Gerichts verhandlung Hätte ich verloren (Begründung zeuge Beifahrer ich aleine) |
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Wurden denn die Zeugen angeschrieben oder wenigstens deren Personalien von der Polizei aufgenommen? Das wäre nämlich ggf. wichtig. Wenn nämlich die Polizei da nicht alles aufgenommen hat, dann kann es sein, dass das untergebügelt wird. Wolfgang |
Mal so eine Frage, warst du da wirklich schon eine halbe Stunde, als die Rennleitung vorbei gefahren "sein soll", oder wart ihr noch woanders, wo ihr vielleicht doch Zeugen habt??? |
nein woanders waren wir nicht ich bin halt erstmal raus aus dem kreisverkehr und an der nächst besten möglichkeit raus das die straße frei ist. Tja die polizei hat von niemanden die Personalien aufgenommen nur meine. Nein die polizei haben wir nicht gesehen und sie dürften doch normal nicht einfach vorbeifahren. Sie müssten doch gleich anhalten und fragen ob wir hilfe brauchen oder etwa nicht? |
Ich werde eine Stellungnahme machen das ich nicht zu schnell war habe 3 zeugen und ich hatte keine chance da fahrzeugtechnisch kein abs komplett blockiert... wegen glatteis direkt gerutsch bin. Und Witterungsbedingt angepasste Geschwindigkeit hmmm ist doch für jede Person anders? |
Müssen tun die das nicht, tun tun die das meist. Also Daten der Zeugen festhalten, Anwalt gehen und die Daten angeben. Anders verlierst du ziemlich sicher den Führerschein. Ohne Akteneinsicht weißt du ja gar nicht, was dir vorgeworfen wird. Geht das wirklich drauf raus, dass du evtl nur niemanden verständigt hast, das wäre eine OWi oder wollen die auf Unfallflucht raus und das wäre eine Straftat. Da wirst du eben in den sauren Apfel mit den Kosten beißen müssen. Wolfgang |
kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS? |
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Wie bereits geschrieben, nimm Dir einen Anwalt. Lass auch Deine Darstellung vom Anwalt schreiben, damit Du Dich nicht selber noch tiefer hineinfährst! |
gibt was neues von der Straßenmeisterei =( Verkehrszeichen Baum und Glas-Reflektoren wurden beschädigt..... voraussichtlich auf ca 1000€ belaufen werden.... Es steht noch ich kann es der Haftpflichtversicherung melden wenn ich es will meint ihr die Prozente gehen sehr arg hoch? |
Die Schadenshöhe ist egal , du wirst nach Tabelle zurück gestuft.Auf wieviel Prozent bist du jetzt?? |
Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag und da steht ... Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar. |
Ooooha... dann steht ja jetzt bald die Nachschulung an! 3 Punkte... nich schlecht! :respekt: :P |
heißt das auch fahrverbot`? |
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Weil bei einem B Verstoß wär das ganze ja nur halb so dramatisch... da wärens dann 3 Punkte und Busgeld, wie bei einem abgefahrenen Hinterreifen... oder so Gruß |
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Hast du denn schon Bescheid bzgl. einer Nachschulung bekommen? Und gibt es irgendeinen Ansatz, bzw. eine Information bzgl. eines evtl. Fahrverbots? |
denke B steht nix mit A nein steht nix |
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Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird.. |
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Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei... Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung... |
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gut wird man sehen was dabei rauskommt... wobei bei ~150€ busgeld geh ich auch von ner nachschulung aus.. |
Wird eine NAchschulung |
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