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-   -   Unfall? nachschulung=? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=51661)

turkisch 14.02.2009 11:59

Unfall? nachschulung=?
 
Hallo gemeinde,:h-e-l-p:
ich hatte gestern nacht einen unfall bin in einen Kreisverkehr reingedonnert
und dabei hab ich nen dünnenbaum mitgenommen
und ganz zufällig ist die polizei an ort und stelle gewesen ..
ich wusste halt nicht gleich was ich machen sollte und die grünen meinten sie sind vor ner halben stunde hier vorbeigefahren und hätten uns die schornze gegeben die polizei zu rufen.Sie haben uns vorgeworfen das wir die polizei nicht gerufen hätten..wo sie mir aber nicht nachweißen konnten habe gesagt ich war noch unter schock und bin ja nicht abgehaun und meine kumpels waren auch dabei haben meine personalien aufgenommen und meinten es geht an die Führerscheinstelle weiter er weiß noch nicht wie er sich entscheidet:(
niemanden ist was zum glück passiert nur das meine front im sack ist und der dünne baum (bierkrugsstärke) schief steht.... das ich den baum zahlen muss bin ich mir im klaren aber bekomm ich wegen sowas eine nachschulung??
habe noch 5 monate probezeit =(

vielen dank gruß turkisch

Tdiler2 14.02.2009 15:30

Normaler weise passiert nix. Warte ab und wenn du post doch bekommen solltest,nimm dir nen anwalt

Drive 14.02.2009 15:38

Zitat:

Zitat von turkisch
und ganz zufällig ist die polizei an ort und stelle gewesen ..

hmmm
Zitat:

Zitat von turkisch

ich wusste halt nicht gleich was ich machen sollte und die grünen meinten sie sind vor ner halben stunde hier vorbeigefahren und hätten uns die schornze gegeben die polizei zu rufen.

Das gibt mir zu denken. Sollte das als Fahrerflucht ausgelegt werden, sieht es schlecht aus.

Besser wäre, Du hättest noch fremde Zeugen, die Kumpels zählen da eher weniger.


Zitat:

Zitat von turkisch
Sie haben uns vorgeworfen das wir die polizei nicht gerufen hätten..wo sie mir aber nicht nachweißen konnten habe gesagt ich war noch unter schock und bin ja nicht abgehaun und meine kumpels waren auch dabei haben meine personalien aufgenommen und meinten es geht an die Führerscheinstelle weiter er weiß noch nicht wie er sich entscheidet:(

Der Vorwurf als solches ist schlimm genug, nachweisen ist eine andere Sache.

Und Schock, naja!
Trotzdem bist Du verpflichtet, ....................................!

Ansonsten wie vor, nötigenfalls sofort Anwalt einschalten. Ich hoffe, Du hast einen Rechtsschutzversicherung.

Vielleicht wollten die grünen Dich aber auch nur ein wenig natzen und es bleibt alles ruhig.

Drücke Dir die Daumen.

Simmi 14.02.2009 15:39

Naja, ich würde schon sagen, Nachschulung, so blöd das auch ist.

Ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall (bin auch noch in der Probezeit), bei dem ich auf glatter Straße aus einer Kurve geflogen bin und einen Holzzaun mitgenommen habe. Ich habe direkt gefragt, ob es nun zu einer Nachschulung kommt. Da meinten diese, dass sie mal ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Es blieb dann bei einem Bußgeld von 35 EUR, obwohl es im Normalfall auch eine Anzeige hätte geben können.

Da du jetzt aber noch nicht einmal direkt Bescheid gegeben hast und dabei "erwischt" worden bist, geh ich mal davon aus, dass es zu einer Anzeige mit Punkten in Felnsburg und einer Nachschulung kommen wird.

Ich will dir ja keine Angst einjagen und bin mir auch nicht zu 100% sicher, aber so oder ähnlich könnte es passieren.

Ich hoffe jedoch für dich, dass es nicht so kommt und du mit einem Bußgeld und der "Reparatur" davon kommst.

Hauptsache ist aber immer, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind, alles andere ist Nebensache! ;)

Halte uns auf dem Laufenden...


Gruß,
Simmi

turkisch 14.02.2009 15:39

mhh steht dann im brief drinne das man eine Nachschulung machen muss??

G3 Variant 14.02.2009 16:16

Zitat:

Zitat von Simmi
Naja, ich würde schon sagen, Nachschulung, so blöd das auch ist.

Ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall (bin auch noch in der Probezeit), bei dem ich auf glatter Straße aus einer Kurve geflogen bin und einen Holzzaun mitgenommen habe. Ich habe direkt gefragt, ob es nun zu einer Nachschulung kommt. Da meinten diese, dass sie mal ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Es blieb dann bei einem Bußgeld von 35 EUR, obwohl es im Normalfall auch eine Anzeige hätte geben können.

Da du jetzt aber noch nicht einmal direkt Bescheid gegeben hast und dabei "erwischt" worden bist, geh ich mal davon aus, dass es zu einer Anzeige mit Punkten in Felnsburg und einer Nachschulung kommen wird.

Ich will dir ja keine Angst einjagen und bin mir auch nicht zu 100% sicher, aber so oder ähnlich könnte es passieren.

Ich hoffe jedoch für dich, dass es nicht so kommt und du mit einem Bußgeld und der "Reparatur" davon kommst.

Hauptsache ist aber immer, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind, alles andere ist Nebensache! ;)

Halte uns auf dem Laufenden...


Gruß,
Simmi

Hm,also ich will nicht klugscheissern ( mag auch sein das ich mich irre ),
aber 35 € waren eine Verwahnungsgebühr = Ordnungswiedrigkeit,
Bußgeld ist ab 40€, und bei einem Bußgeld geht es immer nach Flensburg und gibt Punkte.

@ TE , schau mal da :
http://www.golf3.de/clear.gif

Hier ein interessanter Link für Dich :

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldk...FQxItAodTRC_dg

DS1986 14.02.2009 16:33

also wenn du bei der sache punkte kassierst dann darfste ne nachschulung machen!

ich hatte damals ein halbes jahr nach meinem unfall ein schreiben bekommen, wo ich aufgefordert wurde eine nachschulung zu machen, also wirst du glaube erstmal abwarten müssen....

turkisch 14.02.2009 16:35

ach man das kann es doch nicht sein =( wegen sowas eine nachschulung und welchen Zeitraum soll ich rechnen bis irgendetwas kommt?

G3 Variant 14.02.2009 16:39

Zitat:

Zitat von turkisch
ach man das kann es doch nicht sein =( wegen sowas eine nachschulung und welchen Zeitraum soll ich rechnen bis irgendetwas kommt?

Post kommt wohl in 2-6 Wochen.
Wenn man den Lappen ne Zeit lang hat und keine Probezeit hat, kann man sich auch ich glaube je nachdem was passiert ist innerhalb von 3 Monaten aussuchen wann man ihn abgibt.
Das wird mit der Nachschulung während der Probezeit nicht so sein.

Also ich befürchte, ja es gibt ne Nachschulung.
Da wie gesagt :
Punkte = Bußgeld
Bußgeld = Nachschulung ( wenn in der Probezeit )

Aber mach Dich nicht irre, passiert ist passiert und ändern kannste es eh nicht mehr.
Einfach locker durch die Hose atmen und abwarten was kommt.

Obwohl ich sagen muss, wenn du wie ich es erlesen habe erst stiften gegangen bist, wäre es richtig so.
Aber das man da Muffe hat kann ich auch verstehen, als wie gesagt :
mach Dich nicht irre, passiert ist passiert und ändern kannste es eh nicht mehr.
Einfach locker durch die Hose atmen und abwarten was kommt.



EDIT :

Ach ja falsches Unterforum

turkisch 20.02.2009 12:12

also der brief ist gekommen Delikt: verursachen Verkehrsunfall- Witterungsbedingt nicht angepasste Geschwindigkeit . §34 StVO

was bedeutet das nun nachschulung??
ich kann noch stellung dazu nehmen innerhalb von 2 Wochen

wolfi71 20.02.2009 13:45

Geh mal besser zu einem Anwalt.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_34.php

Da könnte nämlich auf eine Unfallflucht rauslaufen.

Wolfgang

Tdiler2 20.02.2009 14:41

Anwaltliche Berautung.Die versuchen dir was anzuhängen

turkisch 20.02.2009 22:57

aber da steht doch nur witterungsbedingt nicht angepasste geschwindigkeit???

Simmi 20.02.2009 23:02

Also für mich hört sich das nach einer ganz normalen Anzeige an und nicht nach Unfallflucht...

Aber eine Nachschulung ist dir sicher... was musste denn zahlen?

turkisch 20.02.2009 23:13

ja da müsste gleich dran stehen fahrerflucht irgendetwas.... hmm es war ein junger dünnerbaum (bierkrugstärke) net mal... denn ich umgenietet habe mehr wars nicht....

Simmi 20.02.2009 23:17

aaah verstehe, hast also noch keine angabe bzgl. strafe und punkte erhalten?!

naja, über 35 euro strafe und ab einen punkt gibts ne nachschulung!

und da ich wie schon erwähnt vor ein paar wochen einen ähnlichen unfall hatte, aber sofort die polizei geholt habe, und dann aus "mitleidsgründen" nur ein bußgeld von 35 euro zahlen musste, weiß ich, wovon ich spreche. dort wurde mir aber mitgeteilt, dass ich im normalfall eine anzeige wegen undangepasster geschwindigkeit bei schlechten verhätnissen oder so ähnlich bekommen hätte, und dann wäre das auch eine superschöne nachschulung für mich gewesen.

naja, hoffen wir mal das beste für dich! ;)

turkisch 20.02.2009 23:36

man ich wurde echt schon bestraft mit meinen auto schaden..... achmann bitte keine nachschulung meinst du ich kann bei der führerscheinstelle anrufen und nachfragen ob ich ein punkt bekomme habe?

likos1000 20.02.2009 23:58

Also arkadasch keine panick
1ens wirst du abgeschoben
2ens mord ist mord
3ens kleiner Baum großer Baum egal
Spass bei seite soviel ich weis Zeuge ist Zeuge spielt keine rolle ob die zeugen freunde sind oder nicht du hast es ja nicht absichtlich gemmacht und dier einen haufen zeugen ins Auto gepackt.
Denn ich Hatte das vergnügen angefahren zu werden Auto gegen Auto ne und der gegner ist abgehauen.Ergebnis der gegner hat von der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht Bekommen aber die Gerichts verhandlung Hätte ich verloren (Begründung zeuge Beifahrer ich aleine)

wolfi71 21.02.2009 10:19

Zitat:

Zitat von Simmi
Also für mich hört sich das nach einer ganz normalen Anzeige an und nicht nach Unfallflucht...

Aber eine Nachschulung ist dir sicher... was musste denn zahlen?

Wenn etwas nach §34 StVO läuft, dann läuft das auf das Verhalten nach dem Unfall raus. Sonst ist da nämlich nichts geregelt. Ergo es wird kritisch.

Wurden denn die Zeugen angeschrieben oder wenigstens deren Personalien von der Polizei aufgenommen? Das wäre nämlich ggf. wichtig. Wenn nämlich die Polizei da nicht alles aufgenommen hat, dann kann es sein, dass das untergebügelt wird.

Wolfgang

eVo 21.02.2009 11:02

Mal so eine Frage, warst du da wirklich schon eine halbe Stunde, als die Rennleitung vorbei gefahren "sein soll", oder wart ihr noch woanders, wo ihr vielleicht doch Zeugen habt???

turkisch 21.02.2009 11:24

nein woanders waren wir nicht ich bin halt erstmal raus aus dem kreisverkehr und an der nächst besten möglichkeit raus das die straße frei ist.
Tja die polizei hat von niemanden die Personalien aufgenommen nur meine. Nein die polizei haben wir nicht gesehen und sie dürften doch normal nicht einfach vorbeifahren. Sie müssten doch gleich anhalten und fragen ob wir hilfe brauchen oder etwa nicht?

turkisch 21.02.2009 11:28

Ich werde eine Stellungnahme machen das ich nicht zu schnell war habe 3 zeugen und ich hatte keine chance da fahrzeugtechnisch kein abs komplett blockiert... wegen glatteis direkt gerutsch bin.

Und Witterungsbedingt angepasste Geschwindigkeit hmmm ist doch für jede Person anders?

wolfi71 21.02.2009 11:29

Müssen tun die das nicht, tun tun die das meist.

Also Daten der Zeugen festhalten, Anwalt gehen und die Daten angeben. Anders verlierst du ziemlich sicher den Führerschein.

Ohne Akteneinsicht weißt du ja gar nicht, was dir vorgeworfen wird. Geht das wirklich drauf raus, dass du evtl nur niemanden verständigt hast, das wäre eine OWi oder wollen die auf Unfallflucht raus und das wäre eine Straftat.

Da wirst du eben in den sauren Apfel mit den Kosten beißen müssen.

Wolfgang

turkisch 21.02.2009 11:44

kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS?

Drive 21.02.2009 11:51

Zitat:

Zitat von turkisch
kann ich eig. bei der Führerscheinstelle anrufen und dort nachfragen ob es punkt gibt oder sowaS?

Schlafende Hunde soll man nicht wecken!!!

Wie bereits geschrieben, nimm Dir einen Anwalt. Lass auch Deine Darstellung vom Anwalt schreiben, damit Du Dich nicht selber noch tiefer hineinfährst!

turkisch 07.03.2009 21:32

gibt was neues von der Straßenmeisterei =( Verkehrszeichen Baum und Glas-Reflektoren wurden beschädigt..... voraussichtlich auf ca 1000€ belaufen werden....

Es steht noch ich kann es der Haftpflichtversicherung melden wenn ich es will
meint ihr die Prozente gehen sehr arg hoch?

Tdiler2 07.03.2009 23:16

Die Schadenshöhe ist egal , du wirst nach Tabelle zurück gestuft.Auf wieviel Prozent bist du jetzt??

turkisch 18.03.2009 12:13

Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag
und da steht ...

Hinweis:
Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar.

Simmi 18.03.2009 12:25

Ooooha... dann steht ja jetzt bald die Nachschulung an!

3 Punkte... nich schlecht! :respekt: :P

turkisch 18.03.2009 12:32

heißt das auch fahrverbot`?

napst3r 18.03.2009 12:38

Zitat:

Zitat von turkisch
Also der nächste brief ist gekommen.. Bußgeldbescheid 168,50 € gesamtbetrag
und da steht ...

Hinweis:
Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Entscheidung mit 03 Punkten bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheids und somit nicht anfechtbar.

Nur so nebenbei, ist so eine Art von Unfall eigentlich A oder B verstoß ?! Da ja auch kein anderer mit Beteiligt ist, bzw. du niemand anderem Geschadet hast.

Weil bei einem B Verstoß wär das ganze ja nur halb so dramatisch... da wärens dann 3 Punkte und Busgeld, wie bei einem abgefahrenen Hinterreifen... oder so

Gruß

Simmi 18.03.2009 12:40

Zitat:

Zitat von turkisch
heißt das auch fahrverbot`?

Nicht unbedingt... kommt auf das Ausmaß der Strafe an. Es gibt einige Straftaten, welche mit 3 Punkten und einem Fahrverbot belohnt werden. Das ist jedoch nicht die Regel.

Hast du denn schon Bescheid bzgl. einer Nachschulung bekommen? Und gibt es irgendeinen Ansatz, bzw. eine Information bzgl. eines evtl. Fahrverbots?

turkisch 18.03.2009 12:42

denke B steht nix mit A
nein steht nix

napst3r 18.03.2009 12:43

Zitat:

Zitat von turkisch
denke B steht nix mit A

Wenn nur ein B verstoß, sollte es nicht zu eine Nachschulung oder Probezeitverlängerung kommen, meines Wissens nach...

Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird..

Simmi 18.03.2009 12:56

Zitat:

Zitat von napst3r
Wenn nur ein B verstoß, sollte es nicht zu eine Nachschulung oder Probezeitverlängerung kommen, meines Wissens nach...

Da ja 2 B verstöße wie ein A verstoß geahndet wird..

Genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht.
Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei...

Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung...

napst3r 18.03.2009 13:07

Zitat:

Zitat von Simmi
Genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht.
Jedoch bei einem so einem hohen Bußgeld und auch noch der Punkteanzahl geht normalerweise kein Weg an einer Nachschulung vorbei...

Meiner Meinung nach gibt es ab einem Punkt und 40 EUR Bußgeld auf jeden Fall eine Nachschulung...

ich hatte mal bei meiner 125er nen Abgefahrenen Hinterreifen, der mich 3 Punkte und 75€uronen gekostet hat ;) OHNE Nachschulung Probezeitverlängeungr etc...

gut wird man sehen was dabei rauskommt...

wobei bei ~150€ busgeld geh ich auch von ner nachschulung aus..

Tdiler2 18.03.2009 17:06

Wird eine NAchschulung


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