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-   -   Blinker Kotflügel cleanen erlaubt? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=49024)

olligolf3 31.12.2008 15:48

Blinker Kotflügel cleanen erlaubt?
 
Hallo!

Wollte mal wissen ob man die Blinker am Kotflügel cleanen darf und welche Vorraussetzungen dazu gegeben sein müssen.

Also ich "glaube":
Blinker in den Scheinwerfern (z.B. InPro)

Habe allerdings vor, auch die Blinker in der Stoßstange zu cleanen. D.h. die am Kotflügel und die in der Stoßstange wären weg. Nur noch in den Scheinwerfern.
Ist das zulässig?

Ein Kumpel meinte, es wäre Baujahrabhängig. Alle Baujahre unter 92 dürften dies, die darüber aber nicht mehr.

Greetz
olligolf3

Golfer19 31.12.2008 15:57

also soweit ich weiß darfst du keinen blinker entfernen, sprich vorne müssen 2 bleiben seitlich müssen 2 bleiben und hinten 2...
jedoch darfst du z.b. die vorderen von stoßstange in die scheinwerfer versetzen, die von den kotflügeln z.b in die Seitenspiegel....

kann mir nicht vorstellen das es da ausnahmen gibt wegem baujahr...

mfg

Lippi87 31.12.2008 16:03

du darfst die ersatzlos wegmachen aber nur bis erstzulassung Anfang 94. Danach waren bei allen Neuzulassungen die Seitenblinker Pflicht und dürfen nicht mehr gecleant werden. D.h. hast du einen der ersten Golf 3 kannst du es machen.
So ist zumindest die gesetzeslage, mach die weg und gut, ddas interresiert niemanden...

golf.1994 31.12.2008 16:09

soweit ich weiß darf mann die seitenblinker ersatzlos weg machen
zu den vorderen wenn die in den scheinwerfer drin sind und als blinker abgenommen sind darfst die inner stoßstange weg machen

olligolf3 31.12.2008 16:17

gut danke :) so wie es Lippi87 und golf.1994 sagt, dachte ich es auch.

Kurti 11.01.2009 17:35

hätte da eine frage wenn ich die jetzt wegmache und das kabel muss ich ja abklemmen genügt das wenn ich da einen schrumpfschlauch drauf mache??
oder habt ihr andere ideen`?
lg

Baui 11.01.2009 17:49

Zitat:

Zitat von Kurti
hätte da eine frage wenn ich die jetzt wegmache und das kabel muss ich ja abklemmen genügt das wenn ich da einen schrumpfschlauch drauf mache??
oder habt ihr andere ideen`?
lg

Wenn du die einfach abklemmst hast du das Problem dass die anderen Blinker zu schnell blinken.

Ich würde die Birne in der Fassung lassen und sie irgendwo im Kotflügel unterbringen. Alternativ dazu kannst du auch nen Widerstand anstatt der Birne verbauen.

GP-Wu 11.01.2009 17:53

das hab ich in einem anderen Forum gefunden wo die verschiedene Richtlinien aufgelistet werden

Zitat:

3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54)
Vorhandensein:
vorgeschrieben
Anzahl:

nach StVZO:
Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise
angebracht, vorn und hinten
KOM für Schülerbeförderung zwei zusätzliche
hinten oben

nach ECE:
zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b
zwei seitliche Kategorie 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei
zusätzliche

Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlußscheibe ersichtlich.
in der Höhe

nach EG-Rili:
seitliche (Kategorie 5)
500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm

nach StVZO:

nicht reglementiert
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur
für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)
Sonstiges:
Frequenz 90 ± 30 Perioden; Leuchten einer
Seite synchron, eine Ausfallkontrolle für die
seitlichen Blinkleuchten der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben



- Fazit: Wenn ein Fahrzeug über eine EG-/ECE- Typgenehmigung verfügt, müssen auch zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sein!

Lippi87 11.01.2009 17:54

Das beste ist ein Widerstand und den Hinterner Verkleidung verstecken oder so.
Lass auf keinen Fall irgendwelche Kaber rumbaumeln.

Crs 11.01.2009 18:07

Mein TUEV meinte ab 6/95 wurden Seitenblinker Pflicht.

Wenn du die Seitenblinker abklemmst, verstellt sich der Blinkintervall NICHT!!!

Baui 11.01.2009 18:11

Zitat:

Zitat von Crs
Wenn du die Seitenblinker abklemmst, verstellt sich der Blinkintervall NICHT!!!

Echt nicht? Wusste ich nicht :o

Kurti 11.01.2009 18:54

kann sie mal abklemmen und dann blinken dann seh ich es ja eh

Best of Show 11.01.2009 18:59

Bin dann weg.

Kurti 11.01.2009 19:00

was hatt das austragen gekostet??

stingewitz2 11.01.2009 19:02

hab da auch mal beim tüb nachgefragt und bekam die antwort das sie vor 95 keine pflicht sind und danach muss die jedes auto haben, was davor liegt ist egal! kannst sie also weg cleanen! muss man auch nicht austragen lassen, kann man wenn man will

Kurti 11.01.2009 19:07

Hab aber einen 97er

Best of Show 11.01.2009 19:10

Bin dann weg.

Lippi87 11.01.2009 19:21

Vor dem besagtem Datum müssen sie nicht ausgetragen werden!

Kurti 11.01.2009 19:29

am besten i ruf beim tüv an und frag

stingewitz2 11.01.2009 19:58

Zitat:

Zitat von Lippi87
Vor dem besagtem Datum müssen sie nicht ausgetragen werden!


so sieht es aus, hab ich ja auch schon geschrieben, was danach ist muss ausgetragen werden, geht dann aber nur wenn man 2 andere seitenblinker hat wie z.b. im spiegel

Crs 11.01.2009 20:02

Zitat:

Zitat von stingewitz2
so sieht es aus, hab ich ja auch schon geschrieben, was danach ist muss ausgetragen werden, geht dann aber nur wenn man 2 andere seitenblinker hat wie z.b. im spiegel

Richtig! Werden die an der Seite entfernt, muss seit dem 6/95 ein Ersatz her!
Blinker in den Scheinwerfern ersetzen NICHT die Seitenblinker, egal wie gross der Abstrahlwinkel ist.

blizzard40k 21.01.2009 05:16

Mhm also gilt die EG richtlinie nicht die stvzo?

Weil laut stvzo darf man sogar die frontblinker gegen Seitenblinker tauschen. z
Zumindest geht das aus dem text in §54 hervor.

Wie hoch und wie weit auseinander/zusammen müssen die Blinker denn nun angebracht sein?
Steht das auch irgentwo oder könnte ich die übertriebernermasen an die oberen ecken der Windschutzuscheibe oder unten an in die Spoilerlippe verfrachten ?

quattro-RS90 21.01.2009 08:50

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO



höchste stelle is auf jeden fall 1,50m

Lev90 21.01.2009 08:51

1,50m ?? M?

quattro-RS90 21.01.2009 11:48

wat? jo meter

Lippi87 21.01.2009 20:15

welche höchste stelle?? mein ganzes auto ist nur 1,47m hoch....

quattro-RS90 21.01.2009 21:42

ja blinker oberkannte.,,,,,, das is ja nich nur für pkw sondern allgemein

Meik und sein TDI 29.01.2009 18:25

bekommt man sie ausgetragen ohne ersatz oder nicht ??? Ja oder nein!!!
Habe baujahr 7/97

DaTheo 13.02.2009 20:40

will die frage nochmal aufgreifen, hat jmd schonmal negative erfahrungen gemacht? mich interessiert nich tüv oder polizei, dir werden es nicht merken, aber wie siehts im falle eines unfalls aus, wenn gutachter das auto unter die lupe nehmen?

edit: hab hier nochmal was gefunden:

3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.


da wurde das ja so einiges beschlossen. zählen zu 1996 die auf den markt kommenden bestehenden typen oder nur neutypen wie zb golf 4?

Lippi87 13.02.2009 20:50

ein gutachter wird das sicher nicht bemaängeln, im falle eines unfalles musst du keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren, kannst dir immer nen eigenen suchen, und mit dem kann man sicherlich reden oder???


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