golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   Golf Allgemein (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=17)
-   -   geblitzt mit 60 km/h zu schnell (http://www.golf3.de/showthread.php?t=45750)

eckard 15.10.2008 11:39

geblitzt mit 60 km/h zu schnell
 
hey leute,

ich wurde gerade mit ca 100 in einer 60iger zohne geblitz....da ich schon in der verlängerten probezeit bin habe ich jetzt angst um meinen lappen...im bußgeldkatalog steht folgendes:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 75 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 50 Euro kosten.
Es kämen 3 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

hoffe das ihr mir da noch was zu sagen könnt....

bin total am ende....

mfg

mctiger 15.10.2008 11:50

Tjoa... Manche lernen's eben nie....
Sei mir nich böse, aber ich würde es Dir gönnen das Du den Lappen mal 'ne Zeit abgeben musst.

Schon in der verlängerten Probezeit und rast dann munter weiter...
Wenn Du Dich nichtmal die läppischen 2 Jahre Probezeit zusammenreissen kannst, wirst Du das später erst recht nicht können.

Aber ich denke da ist eh jede Belehrung sinnlos...

Mehr hab ich dazu nicht zu sagen.
McTiger

hooorst 15.10.2008 11:53

Was soll man da sagen...Abwarten und Tee trinken, Tachos eilen immer etwas voraus und vieleicht hast auch Glück und es kommt nix.
Sich jezt fertg machen bringt nix.


Wenn doch was kommt hast du halt Pech gehabt. Und dazu der Spruch...selber Schuld und verdient hätteste das auch bei 40 drüber.(hier hatte doch grad wern einen sauschweeren Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit, ließ dir den Beitrag mal durch und denk drüber nach)
Verkehrsregeln gibbet nicht umsonst, und gerade wenn die Probezeit schon verlängert wurde nicht draus gelernt.
Da krich ichn Hals.........aber schluß von meiner Seite.
Ich will hier nich tadeln oder sonst was und hoffe du lernst vieleicht jetzt draus.

Wie gesagt Warte ab was kommt und wenn was kommt dann steh dazu.

Nich sauer sein, ist nicht persönlich gemeint aber es passiert einfach zu viel als das du jetzt Mitgefühl erwarten kannst

:winke:

eckard 15.10.2008 11:54

mach mal halb lang kleiner....
1.das war eine strecke die ich vorher noch nie gefahren bin.
2.der das schild stand hinter einem naja.....wild umwuchertem baum.
3.den kompletten post hättest du dir echt sparen können...wenn ich mir blöde komentare anhören wollte ginge ich zu meiner freundinn

ich habe nie erwartet oder gehofft das ich ihr auch nur ansatzweise ein funken von mitgefühl bekomme....ich wollte lediglich wissen ob jemand schonmal in der selben situation war und was da evtl auf einen zu kommt

wolfi71 15.10.2008 12:02

Bring schon mal deine Schuhsohlen in Ordnung und erkundige dich nach den Fahrtmöglichkeiten im ÖPNV.

Wolfgang

eneky 15.10.2008 12:08

Hey, manchmal kann sowas echt ungewollt schnell passieren in Ortsteilen die man nicht kennt. Gibts zwar selten aber manchmal stehen Ortseingangsschilder oder so echt scheiße und mann kommt mit 100 an und wird direkt kurz danach geblitzt.

Aber mal was anderes, er schreibt im Threadthema mit 60 zu schnell, aber 100 in ner 60erzone ist doch 40 zu schnell ?!.

Also mir ist es einmal passiert dass ich so schnell und zugleich dumm war (war zwar total genervt weil mir vorher einer reingefahren ist und ich zur werkstatt wollte, ist aber auch keine entschuldigung).

Ich musste 125 Euro zahlen, hab 3 Punkte bekommen und durfte den Wagen einen Monat in der Garage stehen lassen (zurecht wie ich finde). Wie das nun bei deiner Probezeit ist weiß ich nicht so genau, aber ich denke Punkte und Fahrverbot gibts bei dir in jedem Fall.

cyanide 15.10.2008 12:10

Hey,

was auf Dich zukommt hast du doch bereits selber zitiert.

Da du schon eine Verlängerung der Probezeit hast, und du bestimmt mehr als 20kmh zu schnell warst (wovon ich ausgehe, wenn du selber 40 schätzt), dann tritt die 2 Stufe in Kraft in der eigentlich weniger als in der ersten und der dritten(die letzte) passiert.

> Geldstrafe und eine Verwarnung und eine Empfehlung für nen "Psychiater" *g* <

Wenn es so kommt, ist das deine letzte Chance, denn passiert dir das dann nochmal, ist der Lappen weg.

Als ich beim Aufbauseminar war, sagte der Leiter des selbigen, man sollte höchstens 20kmh zu schnell sein und nie mehr.. Alles bis dahin ist nur Geldstrafe.

Vielleicht rettet dich ja die falsche Tachoanzeige und die dazukommende Toleranz.

MfG

eneky 15.10.2008 12:15

Bekommt er nun also keine Punkte für das Vergehen ? Ich hab schonmal irgendwo gehört, dass man irgendwie "einen Fehler frei habe" nachdem man schon ne Probezeitverlängerung gehabt hat ? Kann das einer erklären ?

quattro-RS90 15.10.2008 12:23

ick bin zwar auch nen raser, aba wenn man weiß das man inner probezeit is und sich dann noch dämlich verhält... selber schuld

xXRuDoLfXx 15.10.2008 12:25

Im Grundegenommen hast du EIN freifahrtsschein bis 20 Kmh oder so wie oben schon genannt, aber in dem fall wird wohl wirklich der Psychater in Kraft treten und laufen musste auch...mind. 1 Monat.

Aber mich würde es trotzdem Interressieren was nun genau rausgekommen ist,halt mich auf dem laufenden...und viel glück das du ein Gnädigen sachbearbeiter bekommst..:p

mfg Rudi

heusi 15.10.2008 12:26

Also mich haben sie auch schon zwei mal außerhalb geschlossener Ortschaften geblizt. Mit jeweils einmal 60 km/h und einmal 50 km/h zu schnell. Inerhalb eines halben Jahres. Bis jetzt kam immernoch nicht und das ist schon über ein halbes jahr her.
Aber heute haben sie mich auch wieder erwisch in der ortschaft mit 100 km/h.
Des ist shit!

xXRuDoLfXx 15.10.2008 12:31

Zitat:

Zitat von heusi
Also mich haben sie auch schon zwei mal außerhalb geschlossener Ortschaften geblizt. Mit jeweils einmal 60 km/h und einmal 50 km/h zu schnell. Inerhalb eines Jahres. Bis jetzt kam immernoch nicht und das ist schon über ein halbes jahr her.
Aber heute haben sie mich auch wieder erwisch in der ortschaft mit 100 km/h.
Des ist shit!

::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer::

Alter was bist du denn für eiin Chronischer Raser??
Mich Wunderts das du überhaupt noch Fahren Kannst...:rofl:
*scherz*

ohh mann....

Wurde noch nie Geblitz oder sowas in der art..xD....hatte nur mal ne Verwarung von 5€ wegen Falschparken...bzw hatte keine Parkscheibe bei und war nur 15 min weg..(ó.Ó)



jut wollte ich mal Loswerden..alos *btt*

heusi 15.10.2008 12:38

Zitat:

Zitat von xXRuDoLfXx
::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer::

Alter was bist du denn für eiin Chronischer Raser??
Mich Wunderts das du überhaupt noch Fahren Kannst...:rofl:
*scherz*

ohh mann....

Wurde noch nie Geblitz oder sowas in der art..xD....hatte nur mal ne Verwarung von 5€ wegen Falschparken...bzw hatte keine Parkscheibe bei und war nur 15 min weg..(ó.Ó)



jut wollte ich mal Loswerden..alos *btt*

tja wenn mann halt einen golf fährt der will ja auch mal aus gefahren werden oder? :)

Timmy sfb 15.10.2008 12:44

nur mal als Info meine Aufbauseminar hat mich 450eier gekostet,! War aber nicht wegen Rassen!

stitchkai 15.10.2008 13:08

Zitat:

Zitat von heusi
tja wenn mann halt einen golf fährt der will ja auch mal aus gefahren werden oder? :)


Alter wenn ich so was les könnt ich Kotzen. Wenn du dei Auto ausfahren willst dann geh auf die Autobahn und net auf die Landstrasse wo du durch deine Blödheit andrere Verkehrsteilnehmer gefährtest.

Und zum andren Thema sag die STVO folgendes:

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!



Und leute lernt lieber früher als später daraus. Ich hab leider erst später daraus gelernt und hatte 2 Jahre keinen Führerschein. Durch den Entzug hab ich auch meinen LKW-Schein verloren und dadurch auch meine Arbeit. Wer über 2 Jahre keinen Schein hat muss seine Prüfungen alle wiederholen und auch zu einer MPU. Was glaub ihr was das alles kostet? Ein Schweinegeld und ich hab aber daraus gelernt und halt mich ez an die STVO. Lasst euch das ma durch Köpfe gehn.
Und was bringts euch wenn ihr Rast andere gefährtet und dann nur 5 min ehr an ziel seid aber total genervt und gestresst seid???

Möchtegern VR6 15.10.2008 13:12

Denke auch das der Lappen vllt mal weg sollte. Gerade wenn man eine Strasse nicht kennt muss man doch in etwa einschätzen können wie schnell man tuckern darf. Der Unterschied zischen 60 und 100 ist nicht gerade klein. Es wird seinen Grund haben warum da 60 steht. Ein guter Fahrer sollte das von alleine einschätzen können. Plus Minus 15 Kmh macht den Kohl nicht fett und das sollte man schaffen. Aber wie man sich um 40 Mkh verschätzen kann , keine Ahnung. Also bei unbekannten Strassen vllt mal Hirn anschalten und Fuss vom Gas. Lieber zu langsam als zu schnell und gerade in der verlängerten.

Trotzdem viel glück !!!

heusi 15.10.2008 13:21

Zitat:

Zitat von stitchkai
Alter wenn ich so was les könnt ich Kotzen. Wenn du dei Auto ausfahren willst dann geh auf die Autobahn und net auf die Landstrasse wo du durch deine Blödheit andrere Verkehrsteilnehmer gefährtest.

Und zum andren Thema sag die STVO folgendes:

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!



Und leute lernt lieber früher als später daraus. Ich hab leider erst später daraus gelernt und hatte 2 Jahre keinen Führerschein. Durch den Entzug hab ich auch meinen LKW-Schein verloren und dadurch auch meine Arbeit. Wer über 2 Jahre keinen Schein hat muss seine Prüfungen alle wiederholen und auch zu einer MPU. Was glaub ihr was das alles kostet? Ein Schweinegeld und ich hab aber daraus gelernt und halt mich ez an die STVO. Lasst euch das ma durch Köpfe gehn.
Und was bringts euch wenn ihr Rast andere gefährtet und dann nur 5 min ehr an ziel seid aber total genervt und gestresst seid???

wer sagt denn das es auf der landstraße war? es war auf der bundesstraße die beiden male. und probezeit bin ich auch schon lange draußen.

Und ich glaube auch nicht das du mal gerne mal etwas schneller fährst als es die STVO zulässt oder? und ich fahre auch nur schnell wenn ich niemand anderen gefährden würde ich habe die straße meist gut im überblick wenn ich rase.

cyanide 15.10.2008 13:32

Achja..Punkte kommen dann auch hinzu. ganz vergessen.

stitchkai 15.10.2008 13:40

Zitat:

Zitat von heusi
wer sagt denn das es auf der landstraße war? es war auf der bundesstraße die beiden male. und probezeit bin ich auch schon lange draußen.

Und ich glaube auch nicht das du mal gerne mal etwas schneller fährst als es die STVO zulässt oder? und ich fahre auch nur schnell wenn ich niemand anderen gefährden würde ich habe die straße meist gut im überblick wenn ich rase.


Bundesstrasse is auch auf 100KMH begrenzt und von dir in der Probezeit hab ich net geredet. Ich bin früher auch gerasst aber ich hab aus meinen Scheiss gelernt und fahr nicht mehr als max 115 bis 120 wenn 100 erlaubt is. Auch wenn du meist du hast die Stasse gut im Überblick kann immer was unvorhergesehenes pasieren oder was glaubst warum die strassen nur auf 100 begrentzt sind?? Vernunft zeigt sich dadurch das man vernünftig und angepasst fährt und nich das mann meint mann überblickt die strasse ma eben und dann drückt man das gas durch. Und sag mir ez nich "Ey ich kann Auto fahren und hab mein Auto im Griff". Selbst mei Dad mit 45 Jahren Unfallfreier Fahrerfahrung erlebt im Strassenverkehr situationen mit dehnen er nich rechnen kann und er net weis wie er am besten Reagieren sollte. Und das als Berufskraftfahrer.
Ich will ez net sagen das du überhaupt nich fahren kannst aber es geschehen Dinge im Strassenverkehr die man nich kontrollieren oder hervorsehn kann und dann mit einer überhöhten Geschwindichkeit zu fahren ist unverantwortlich.

heusi 15.10.2008 13:45

Zitat:

Zitat von stitchkai
Bundesstrasse is auch auf 100KMH begrenzt und von dir in der Probezeit hab ich net geredet. Ich bin früher auch gerasst aber ich hab aus meinen Scheiss gelernt und fahr nicht mehr als max 115 bis 120 wenn 100 erlaubt is. Auch wenn du meist du hast die Stasse gut im Überblick kann immer was unvorhergesehenes pasieren oder was glaubst warum die strassen nur auf 100 begrentzt sind?? Vernunft zeigt sich dadurch das man vernünftig und angepasst fährt und nich das mann meint mann überblickt die strasse ma eben und dann drückt man das gas durch. Und sag mir ez nich "Ey ich kann Auto fahren und hab mein Auto im Griff". Selbst mei Dad mit 45 Jahren Unfallfreier Fahrerfahrung erlebt im Strassenverkehr situationen mit dehnen er nich rechnen kann und er net weis wie er am besten Reagieren sollte. Und das als Berufskraftfahrer.
Ich will ez net sagen das du überhaupt nich fahren kannst aber es geschehen Dinge im Strassenverkehr die man nich kontrollieren oder hervorsehn kann und dann mit einer überhöhten Geschwindichkeit zu fahren ist unverantwortlich.

jeder macht seine eigenen erfahrungen. ich akzeptiere auch deine meinung.

aber iens noch. wo fährst du auf der bundesstraße wo nur auf 100km/h begrenzt ist? bei uns ist meist 100, 120 und ab und zu unbegrenzt

stitchkai 15.10.2008 13:48

Bei uns in Mittelfranken sind die "normalen" Bundesstrassen auf 100 begrentzt das andre sind bei und Schnell- oder Kraftfahrstrassen die dann bis 120 gehn. Alles andre is Autobahn

GolfRacer04 15.10.2008 14:01

Oh man ihr fahrt doch fast alle wie die Henker. Ich versteh das nicht mit 20 drüber is ja noch ok aber soviel. Das geht gar nicht. Kann mich eingien hier nur anschließen und hoffe das der Lappen wegkommt damit hier mal einige übere ihre Fahrweise nachdenken. Das Schlimme ist nur das denen meistens nichts passiert sondern nur die Unschuldigen die am Strassenrand stehen und von solchen Leuten umgefahren werden. Wenn mnan mal richtig gas geben will fährt man auf die Autobahn oder gleich auf die Rennstrecke aber veranstaltet nicht solche Raserei auf der Landstrasse.
Sorry da habe ich kein Mitleid.

Zum eigentlichen Thema ich du bekommst auf jeden Fall 3 Punkte und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Könnte mir auch vorstellen dass es mehr werden da deine Probezeit verlängert wurde.

MFG GolfRacer04

nepomuk 15.10.2008 14:06

Zitat:

Zitat von GolfRacer04
Oh man ihr fahrt doch fast alle wie die Henker. Ich versteh das nicht mit 20 drüber is ja noch ok aber soviel. Das geht gar nicht. Kann mich eingien hier nur anschließen und hoffe das der Lappen wegkommt damit hier mal einige übere ihre Fahrweise nachdenken. Das Schlimme ist nur das denen meistens nichts passiert sondern nur die Unschuldigen die am Strassenrand stehen und von solchen Leuten umgefahren werden. Wenn mnan mal richtig gas geben will fährt man auf die Autobahn oder gleich auf die Rennstrecke aber veranstaltet nicht solche Raserei auf der Landstrasse.
Sorry da habe ich kein Mitleid.


MFG GolfRacer04

danke, du sprichst mir aus der seele

Amazing 15.10.2008 14:23

Der Beitrag von GolfRacer04 ist äusserst aussagekräftig, und trift meine meinung darüber sehr deutlich! Auch ich habe kein mitgefühl, allein schon aus der tatsache heraus, das du eine unbekannte strecke so befahren musst!

naja, mitleid hin oder her, ich denke dir wurde hier schon etwas geholfen! du kannst dir somit ausmalen, was auf dich zukommt!
Wenn deine aussage stimmt, das das schild nur bedingt einzusehen war/ist, mach umgehend ein foto davon, vielleicht hilft es dir, deine strafrechtlichen maßnahmen zu verringern!!!

Über weitere diskussionen spreche ich mich nicht aus und appeliere an die restlichen user, ihre beiträge auf seine Frage hin, zu konkretisieren! Kritiken an die fahrweise, wie gerecht was ist, und andere wilde diskussionen, möchte ich hier nicht mehr sehen, sonst ist das thema zu und ich verteile verwarnungen!!

wolfi71 15.10.2008 14:33

Zitat:

Zitat von heusi
jeder macht seine eigenen erfahrungen. ich akzeptiere auch deine meinung.

aber iens noch. wo fährst du auf der bundesstraße wo nur auf 100km/h begrenzt ist? bei uns ist meist 100, 120 und ab und zu unbegrenzt

Es kann Ausnahmen von der 100er Pflicht auf bestimmten Strassen geben. Das ist dnan aber durch Schilder eindeutig geregelt. Ich meine die B45 im unteren Neckartal ist an manchen Stellen so ein Fall, da bin ich aber seit Jahren nicht mehr mit dem Auto gefahren.

Ansonsten ist klar geregelt: Auf Straßen auf denen mehrere Fahrstreifen je fahrtrichtung vorhanden sind und die Richtungsfahrbahnen durch technische Maßnahmen getrennt sind, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Sonst ist generell 100 gültig.

Übrigens denke ich um ein Fahrverbot wird er kaum herumkommen. Deshalb schon mal mein Rat mit den Schuhsohlen um dem Fahrplan. Übrigens ist Schwarzfahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat und führt regelmäßig zum Einzug des Autos als Tatwerkzeug. Und ohne Fahrerlaubnis fährt man auch, wenn der Führerschein nach dem Entzug einen Tag früher zurückkommt und man fährt vor dem in der Anordnung des Entzugs genannten Termin. Es ist nicht entscheidend, dass die Pappe schon einen Tag vorher zurückgegeben wird.

Wolfgang

Jürgen1 15.10.2008 15:50

Na ja; ich will ichts beschönigen wenn man sich nicht an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten hält und somit sowas provoziert; jedoch kann ich aus eigener Erfahrung sagen, wie schnell so etwas passieren kann. Nun, ich habe mit Probezeiten etc. nicht viel Ahnung und deshalb weiß ich auch nicht , was man aufgrund dessen erwarten kann. Jedoch kann ich nur soviel dazu sagen, dass mir etwas ähnliches passiert ist vor einiger Zeit; nämlich auf einer Strecke die ich fast täglich fahre und weiß, dass die Geschwindigkeit an einem Punkt einer Schnellstraße von 100 auf 70 km/h reduziert wurde und dort Starenkästen stehen. An einem abend auf dem nach Hauseweg war ich total in Gedanken und vergaß runter zu schalten und wurde geblitzt. Wie ich meinte mit 120; da war ich eigentlich ganz sicher. Ich hatte gelesen, dass mich das ganze 3 Punkte, ca. 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot kosten würde. Nach einem halben Jahr bekam ich dann ein Schreiben der Stadt und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich nur knapp 100 km/h gefahren war und somit mit ner Geldstrafe von 98 Euro, 3 Punkten und keinem Führerscheinentzug zu rechnen hätte.
Mir fiel ein Stein vom Herzen; jedoch soll es nur sagen, wie schnell sowas passieren kann. Gruß J.

wolfi71 15.10.2008 20:26

Nach einem halben Jahr? da lief aber vorher schon was hin und her. Denn sonst wäre das längst verjährt gewesen.

Ich wurde seit längerer Zeit nicht mehr geblitzt, aber mein Auto am ersten tag als ich es hatte schon (mit meinem Bruder). Bei mir ist es ca 3 Jahre her, ich hatte nach der Kreuzung beschleunigt und das 70er Schild übersehen, das dann für weitere 200m galt. so ca 30m vor dem Ende der Begrenzung stand der Knipser (Samstag morgens um halb elf). Ich hatte glaube ich so um die 80-85 drauf, so wenig deshalb, weil die Kupplung gesponnen hatte und ich langsam beschleunigen musste, wobei der Diesel eh nicht so schnell ging (immerhin aber mit meinem jetzigen Benziner vergleichbar ist, trotz deutlich weniger Leistung).

Es kann einen also schon mal erwischen, aber das sind dann die kleinen Dinge (36 statt 30, 56 statt 50, 80-85 statt 70). Die großen Dinger, das ist schon mehr oder weniger Vorsatz.

Wolfgang

GolfRacer04 15.10.2008 20:29

Das hoffe ich auch dass da vorher schon was kam denn nach 3 Monaten ist die ganze Sache eigentlich verjährt und man kann es einfach abstreiten und ist die Strafe los.

MFG GolfRacer04

Jürgen1 15.10.2008 20:35

Zitat:

Zitat von wolfi71
Nach einem halben Jahr? da lief aber vorher schon was hin und her. Denn sonst wäre das längst verjährt gewesen.

Wolfgang


nein, da lief nix hin und her und da war vorher auch nichts. Verjähren wird bei den städtischen Geldeintreibern bestimmt auch nix....; die melden sich schon rechtzeitig..!!

GolfRacer04 15.10.2008 21:46

Leider liegst du da falsch. Bei solchen Dingen gilt immer nach einem viertel Jahr ist die Sache verjährt. Das kannst du auf den Tag genau sagen. Alles was später kommt und der Poststempel nicht mehr im Rahmen ist gilt als verjährt und man kann dir nichts mehr unterstellen. Gutes Beispiel ist dafür dass du dir sonst über Jahre merken müsstest wer wann mit deinem Auto gefahren ist damit dieser für die Strafe gerade steht und dass kann keiner von dir verlangen.

Hier mal der §:

Zitat:

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
(1) 1Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
MFG GolfRacer04

eckard 15.10.2008 21:56

diese ganzen belehrungen von wegen schlechter fahrer guter fahrer....
sowas wollte ich persöhnlich hier nicht hören....
es sind einige dabei die mir echt geholfen haben (danke an diese).
aber der rest...naja....
ich habe mich nochmal an einen bekannten gewendet der mir dann folgendes schrieb:

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn Du das Aufbauseminar bereits gemacht hast gibt das folgendes:
Zitat:
2. Verstoß in der Probezeit

Man bekommt die Strafe laut Bußgeldkatalog und außerdem die Empfehlung freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (keine MPU) teilzunehmen. Durch die Teilnahme könnte man zwei Punkte abbauen.
Nach Erhalt der Empfehlung hat man noch zwei Monate Schonfrist. Nach dieser Frist führt der nächste A-Verstoß (bzw. 2 B-Verstöße) während der restlichen Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Eine weitere Probezeitverlängerung gib es nicht, das Maximum ist 4 Jahre.

nur für die ganz ganz guten fahrer unter uns...die die noch niemals im leben irgendwelche fehler im straßenverkehr gemacht haben oder viiieeelllll zu alt sind irgendetwas blödes zutun.....

ob auf das ganze dann noch ein fahrverbot folgt werde ich dann sehen

hatte mich auch verschrieben was das thema angeht.....es wahren 40 km/h zuviel....also ca 100 in ner 60iger zohne

Jürgen1 15.10.2008 22:05

Zitat:

Zitat von GolfRacer04
Leider liegst du da falsch. Bei solchen Dingen gilt immer nach einem viertel Jahr ist die Sache verjährt. Das kannst du auf den Tag genau sagen. Alles was später kommt und der Poststempel nicht mehr im Rahmen ist gilt als verjährt und man kann dir nichts mehr unterstellen. Gutes Beispiel ist dafür dass du dir sonst über Jahre merken müsstest wer wann mit deinem Auto gefahren ist damit dieser für die Strafe gerade steht und dass kann keiner von dir verlangen.

Hier mal der §:



MFG GolfRacer04


Dank Dir für diesen Hinweis; jedoch konnte ich nichts gegen ein sehr deutliches Foto von mir tun; auf dem ich zu sehen war mit Ort, Datum und Zeit...

wolfi71 15.10.2008 23:13

Hallo Jürgen,

wenn die gemeindeverwaltung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem verstoß die verfolgung begonnen hat, dann ist das ganze verjährt. Das heißt dnan nicht mehr oder weniger, als dass die gar nichts mehr machen können. Du musst dich nur auf die Verjährung berufen. Dann können die nichts mehr tun. Sinn und Zweck ist es, dass die Verfolgungsbehörden innerhalb zumiutbarer Zeit auch arbeiten.

Mit dem dran erinnern ist es auch so eine Sache. Ich meine das Verwaltungsgericht Ansbach hatte mal die meinung vertreten, dass ein fahrtenbuch nicht mehr verhängt werden kann, wenn die Frist bis zum ersten Brief mehr als sechs Wochen beträgt. Diese Haltung wurde dnan vom Bundesveraltungsgericht letztlich bestätigt. Eine Bußgeldbehörde wurde darin richtig abgewatscht.

Wolfgang

vwgolfer84 15.10.2008 23:30

Also in der Probezeit so zu heizen ist echt schon übel.
Und dann auch noch in einer gegend wo man sich nicht auskennt ist noch dümmer.
aber ich weiss wovon ich spreche,
habe jetzt 6jahre mein lappen und musste ihn letzten monat auch angeben.
war ausserhalb der probezeit auf der autobahn wo 100km/h war 163km/h gefahren.
nach toleranz abzug waren es noch 47km/h zu schnell.
bei mir wurden dann 100euro bussgeld 23euro bearbeitungsgebühren ein monat fahrverbot und 3 punkte angerechnet.
war echt scheisse aber hab draus gelernt.
Aber du in der probezeit, ach du scheisse.
ich glaub du darfst bald laufen. ;) und dann auch wieder :bier: trinken ;)

marcel.d 16.10.2008 00:04

Es gibt übrigens auch ein Fahrverbot, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 kmh geblitzt wird. Da denkt man oft nicht dran.

christa2287 16.10.2008 01:19

Also, wenn das Verkehrsschild so wie du sagtest hinter einem Busch stand oder von einem Baum verdeckt wurde und du die Strecke nicht kanntest, bzw. die Straße nicht gerade vor deiner Haustüre vorbeiführt, würde ich dir raten, sobald der Brief kommt nicht gleich deine Schuldigkeit zuzugeben. Denn sollte das Verkehrsschild durch Objekte verdeckt worden sein, die nicht zuliesen, dass du es sehen konntest, kann das dazu führen, dass du nur eine Teilschuld bekommst. kann also sein, dass du nur geld zahlen musst.Also nicht gleich die Schuld eingestehen.

Wenn du den Beamten beweisen kannst, dass das Schild nicht gleich deutlich erkennbar war, kann das schon dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.Denn die STraßenmeisterei muss sich um den Zustand der deutschen Straßen kümmern. und soweit ich weis ist die straßenmeisterei staatlich.

naja, vielleicht kannste ja nochwas machen, bei meinem vater hats geholfen, der wurde mit 120km/h in ner 70er Zone geblitzt und das schild war bei dieser geschwindigkeit, aus der vorgegebenen entfernung noch nicht sichtbar. war auf ner bundesstraße wo von 120km/h auf 70 runtergeregelt wurde. Ende der Geschichte war, dass das Verfahren eingestellt wurde.

naja, ich hoffe dass du da noch gut rauskommst. kann passieren, man sollte aber trotzdem drauß lernen, gruß

marcel.d 16.10.2008 07:11

Auf Bundesstraßen sind aber maximal 100 kmh erlaubt oder war das so eine wie eine Autobahn ausgebaute Bundesstraße.

Ich würde dem TE übrigens noch raten schleunigst Fotos von dem verdeckten Schild zu machen, bevor die Stadt es sichtbar macht.

Amazing 16.10.2008 08:01

Die verjährungsfrist wurde schon vor ewigkeiten auf 6 monate gesetzt! Wundert mich, das das hier noch bekannt ist!

GolfRacer04 16.10.2008 09:48

@Amzing

Bist du dir da sicher und kannst du das belegen. Ich glaube nämlich das dies nur immer gefordert wurde und die Politiker dies einführen wollten, jedoch nicht durchgebracht haben. Wäre schön wenn du dazu mal eine sichere Quelle hättest wo man dass nachlesen kann. Dann würde ich meinen Fehler gern zugeben.

MFG GolfRacer04

Weesel 16.10.2008 09:53

nach meinem wissensstand nicht! habe das gerade auch nochmal durchgelesen, ausser bei alkohol verstößen, gilt erst mal nach wie vor die 3 monatige verjährungsfrist!
diese wird jedoch unterbrochen wenn z.b. ein anhörungsbogen o.ä verschickt wird.. erst wenn einem der bußgeldbescheid zugegangen ist, oder klage erhoben wurde setzt die 6 monatsfrist ein...

das gesamte thema ist jedoch arg komplex und die fristen verändern sich von fall zu fall, insofern würde ich mich nicht zu früh freuen ;)

greetz weesel


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:39 Uhr.

Powered by vBulletin®