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Welche VW Teile muss ich abnehmen lassen? Sooooo, Da ich bei der Suche nix passendes gefunden habe frage ich hier mal nach. Welche Originalen VW Teile muss ich abnehmen lassen\ eintragen wenn ich sie dranbaue obwohl mein Modell damit nicht ausgestattet wurde? Spontan fallen mir da folgende Teile ein, bei denen ich mir nicht sicher bin: - die breite VR6 Lippe (immer wieder Streitthema mit einem bekannten TÜVler) - der Vorderachsstabi der soweit ich weiß ab den 90PS Modellen verbaut ist (korrigiert mich wenn ich was falsches schreibe) - die Doppelkammerscheinwerfer - Dachkantenspoiler Außerdem würd mich interessieren ob ich mir ohne weiteres ne größere Bremsanlage einbauen kann. Ich hab da an die vom VR6 gedacht, fahre selber einen 1,4er und will nen größeren Motor. Jetzt hab ich hier irgendwo mal was von "überbremsen" gehört und das das deshalb nicht zulässig sei. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! |
- hm die lippe eigentlich nicht. - Das Stabi auch nicht. Ich musste es wegen neuer Felgen einbauen und der Tüv-Man hat nichts davon verlangt und hab von vw auch nichts dazu bekommen. - doppelkammerscheinwerfer normal auch nicht da die nen e-zeichen drauf haben. - beim dem dachspoiler weis ich es jetz nicht |
ich bin der meinung garnichts mit der eintragung wechsel mal dein tüvprüfer mfg |
Jo danke erstmal. Wegen der Lippe: Ich kenne einen TÜVler der bei sowas Stress macht. Aber ich vertrau dem auch nicht wirklich und fahr auch nicht zu dem. Der macht auch manchmal ärger mit Felgen die schon eingetragen sind. |
Ich sage auch, dass nichts eingetragen werden muss. Ein Umbau auf eine größere Bremsanlage allerdings schon. Im Übrigen muss du auch nicht zwingend die VR-Bremsanlage nehmen, die G60-Bremsanlage mit 4-Loch ist auch eine Variante. gruß Ronnsn PS: Alle Teile die werksmäßig verbaut wurden muss du auf jeden Fall nicht abnehmen lassen. ;) |
Das ist allerdings eine Variante die mir noch besser gefällt. Da könnte ich meine Felgen behalten. Wie krieg ich die denn abgenommen? Brauch ich da diese Unbedenklichkeitsbescheinigung? Und wo krieg ich sowas überhaupt her? |
von was für felgen denn? mfg |
@ Ronnsn: naja der Stabi war ja bei mir nicht Werksmäßig drin. Und ich hab auch gehört das nicht alles was ein "E" Prüfzeichen hat Eintragungsfrei ist. @ GTI Fahrer: Für die Felgen brauch ich nichts, ich habe wegen der Bremsanlage gefragt |
Wie ist das wenn ich mir die Sportsitze z.B. aus nem VR6 einbauen will? mein Fahrzeug hat keine Airbags. Das die Sitze beim Dreitürer klappbar sein müssen weiß ich. |
Musst du auch NICHT eintragen, Airbag hin oder her. gruß Ronnsn |
Ok großes DANKESCHÖN an alle die mir geholfen haben! |
Dazu habe ich auch ne Frage muß man die Jubi Felgen in 6,5x16 eintragen lassen? |
vr lippe?? daka spoiler? .. was??? was hast du denn fürn tüver?.. da es sich um original teile handelt und auch eine TN vorhanden ist, muss da nix eingetragen werden! son blödsinn!.... die Jubi felgen müssen nachgetragen werden!.. es gibt dahingegen aber KEINERLEI probleme, da auch für die felgen ein gutachten seitens VW vorhanden ist!.. und da diese original teile sind ( ausrüster ), unterliegen sie auch keiner auflage! <<< BEI ORIGINAL FW ! PS: bei werksseitiger montage der felgen, sind diese dann auch im schein vermerkt, als nachtrag!... also bei dir auch eintragen lassen!.. |
Bbs rs 772 Hallo, will mir die BBS RS 772 Jubi felgen holen. hatte vorher ICW Felgen drauf wie Tomason TN1 mit den Reifen 205/40ZR17 drauf, mit den Reifen hätte ich eine Tachoangleichung machen müssen die sehr teueer ist (300-500€) Wenn ich die Jubi Felgen mit 215/40 R16 hole muss ich das dann auch noch machen weiß das jemand der die Felgen bei sich eingetragen hat ? Gruss |
Tachoangleichung bei 205/40R17? Die ist bei dieser Reifengröße nicht notwendig. |
Zitat:
Nur der vollständigkeit halber....;) |
Zitat:
2 tlg. 16" Jubi BBS RS771 6,5J 16 ET42 LK 5/100 poliert bei eBay.de: Felgen (endet 03.01.11 14:43:29 MEZ) |
was mir ein fällt vr6 bzw gti achse .. alles was technisch ein unterschied macht auch zb. bremse .. dachkantenspoiler lippe ect .. alles quatsch ... |
Würde garnichts von den teilen eintragen lassen. Fahr zu nen Tuner der auch TÜV macht da kommt auf jeden fall durch den TÜV. |
Zitat:
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Bei den Reifendimensionen muss man keine Tachoangleichung machen... |
Weil ich musste eine machen für meine alten aber war mir zu teuer |
Hat das dein Tüver gesagt oder steht es im Gutachten? Fahr mal nen anderen Tüv an. |
Der Prüfer hat gesagt du musst mit bei der Felgengrösse eine Bescheinigung haben das das Tacho noch innerhalb der 3% Toleranz ist ansonsten angleichen lassen |
Aber nicht bei den Jubi-Felgen, also die Golf 3 Jubi Felgen ! mfg marko |
Zitat:
@Marci: Besorg dir mal ein Gutachten von Rädern, welche die gleiche Reifengrösse haben bzw jemanden, der die auch aufm Golf fährt. Kopie vom FzSchein reicht aus. Ausserdem kann er dir ja die Abweichung ausrechnen ;) Achja, selbige Abweichung von der Golf 3 13 Zoll Felge wäre 1% ! also wenn du laut Tacho 99kmh fährst, sind es wirklich 100. Also innerhalb der Toleranz! |
Es ist so warum soll er eine GTI Lippe, Scheinwerfer und nen Golf 3 Heckspoiler eintragen lassen. wen sie serienmässig dran sind. |
Ich werde es einfach Probieren. |
Zitat:
Ein Tacho darf nie zu wenig anzeigen ! Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen. |
Zitat:
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Sorry aber das ist kompletter Unsinn! Die Vorschriften erlauben eine Toleranz von plus 1,5 bis minus 2,5 Prozent. Teilweise sind auch minus 4% erlaubt (je nach Rad und Reifen) |
Zitat:
mfg marko |
Meiner zeigt 1.5% zu wenig an und das hat man beim TüV auch festgestellt. Da hab ich mir sagen lassen, das es innerhalb der Toleranz liegt. |
Zitat:
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf plus/minus 4% beschränkt. Also nix mit minus 2,5 oder gar 4 % bei der angezeigten Geschwindigkeit auf dem Tacho ! |
Ah. Also darf ich also doch 4% weniger angezeigt bekommen oder wie? |
Zitat:
Stimmt?s?: Stimmt's? | Wissen | ZEIT ONLINE Also in der StVZO §57 steht: (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Anhang (§72) wird nun auf die EWG-Richtlinie 75/443/EWG (mit Stand vom 25.07.1997 geändert durch 97/39/EG vom 24.06.1997) verwiesen. Und in eben dieser Richtlinie findet sich die Formel, die die Toleranz angibt. 0 *kleiner gleich* V1 - V2 *kleiner gleich* V2/10 + 4km/h d.h. bei gefahrenen 100km/h dürfen zwischen 100 und 114 km/h angezeigt werden mfg marko |
Nein. Der Tachowert darf niemals geringer sein als die tatsächliche Geschwindigkeit. Habe ich doch schon geschrieben. |
Zitat:
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War auch nicht an dich gerichtet. ;) |
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| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:11 Uhr. |
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