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olligolf3 08.02.2008 17:02

Nummernschild zu tief :(((((
 
Hallo!

wurde grade von der grünen Prigade angehalten!
Mein Nummernschild war 12cm vom Boden entfernt. Da die aber keine Ahnung hatten, wie tief das nun sein darf, haben die erst ma meine Daten aufgeschrieben...ich hab jetzt erfahren das es mindestens 20cm von boden entfernt sein muss. Der Grüne meinte das er wenn es nich so in Ordnung is, nen Mängelbericht mir zuschickt...was kommt nu genau auf mich zu?!::heul:-:

gruß

Cruck 08.02.2008 17:04

musst es glaub innerhalb 2 wochen beheben . also höher setzen und beim tüv vor fahren so war des bei mir damals als ich den auspuff nicht eingetragen hatte,,

Kuck Kuck 08.02.2008 17:05

Du musst dein Wagen sicher nochmal Vorführen und da sollte es dann min. 20cm vom Boden entfernt sein.

Auf sowas springt die Polizei gleich, wenn die ein tiefergelegtes Auto sieht...

MfG

Golfer19 08.02.2008 17:06

ich gehe mal davon aus das er dir nen brief schreibt wo drinne steht das du dein nummernschild ordnungsgemäß anbringen musst (20 cm überm boden) und du den wagen innerhalb einer woche bei der rennleitung vorzeigen musst!
meist so bei mängelbescheiden...
mfg

olligolf3 08.02.2008 17:07

jaah..wusste eigentlich auch das es zu tief is aber fahr damit schon ne ewigkeit rum un bei uns haben die eigentlich keinen peil davon..meine reifen stehen auch im sommer 1cm raus...is aber eingetragen :D mein gott was solls...sind damit kosten verbunden? muss ich unbedingt zum tüv damit? weil da brauch man ja keinen sachverständigen für um zu sehne das das nummernschild höher is

BlackDevil 08.02.2008 17:07

echt? bei mir ist die rennleitung noch nie drauf gekommen, dass mein KZ zu tief hängt. ich finde, mein KZ hängt noch zu hoch :D

mehr als eine mängelkarte wird es sicherlich nicht geben!

Golfer19 08.02.2008 17:09

denke nicht das du zum TÜV musst! einfach nochmal den wagen mit höher angebrachtem nummernschild bei der polizei vorzeigen...
wenn die sich überhaupt nochma melden...

olly2608 08.02.2008 17:10

ja und wenn de schonmal dabei bist, denn mess das hintere auch gleich nach, denn das muss 30 cm übern boden sein!

mfg

olligolf3 08.02.2008 17:12

ja hinten kein problem!
hab die heckklappe geleant, aber die Kennzeichnungmulde is noch vorhanden...
dann danke für die Antworten...eins intressiert mich jetzt noch, ob da irgendwie ne Buse gezahlt werden muss

Golfer19 08.02.2008 22:41

soweit ich weiß, wenns nen mängelbescheid is, kanns sein!
aber punkte gibbet nicht!

Kuck Kuck 08.02.2008 23:50

Punkte auf keinen Fall, nur in Ausnahmefällen.
Geld ist immer nach der Schwere abhängig.
Wenn du es "wiederholst" dann auf jeden Fall.

MfG

Tommy86 09.02.2008 01:43

falls du überhaupt noch was hören solltest von der polizei dann nur ne simple mängelkarte. hast dann sieben tage zeit um den/die mängel zu beheben. musst dann zu irgendeiner polizei dienststelle und die sollten sich das dann angucken, tun es aber in der regel nie. es kommen keinerlei kosten auf dich zu (es sei denn wiederholungsfall)

gtiling 09.02.2008 02:02

Also meins is zu tief haben mich zum ersten mal nach 2 jahren aufgehalten und meinten ich solls beheben 30 cm muss es sein ( Hinten ) und meins is mhhh weiss neme hab ihm net zugehört glaub um die 7-10 cm irgendwie so, gut ok mach ich hab ich gesagt aber ich müsste schon pech haben das mich die gleichen nochmal aufhalten ( also nix bekommen mit vorfahren oder so also nur ne freundliche verwarnung ) naja ne neue heckstossstange finden was mir gefällt dann is das au behoben. Würd da keine panik schieben und wennd was bekommst setzt es höher fahr zu dennen und gut is so wars aufjedenfall bei mir bis jetzt musste nur zum Revier immer aber waren auch immer kleinigkeiten


MFG

golf.1994 09.02.2008 07:28

selbst 2o ist zu tief siehe richtlinie:

2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten

Golfer19 09.02.2008 10:13

falsch!!!
da ich mein auto vor circa einem monat erst tiefergelegt habe,sollten meine papiere vom fahrwerk auf dem neusten stand sein!
und da drinne stand: Nummernschild vorne mindestens 20cm vom boden!
mfg

golf.1994 09.02.2008 11:01

dann lass ich dich mal in dem glauben

Golfer19 09.02.2008 11:07

alles klar!

franzi89 09.02.2008 12:02

Zitat:

Zitat von Golfer19
denke nicht das du zum TÜV musst! einfach nochmal den wagen mit höher angebrachtem nummernschild bei der polizei vorzeigen...
wenn die sich überhaupt nochma melden...

ich denk schon das die sich nochmal melden werden und das ganze in ordnungsgemäßen zustand sehen wollen ;)

Golfer19 09.02.2008 13:37

Zitat:

Zitat von franzi89
ich denk schon das die sich nochmal melden werden und das ganze in ordnungsgemäßen zustand sehen wollen ;)

das is vll von polizei zu polizei anders...
aber es gibt mit sicheheit welche denen das nicht so anliegt...
naja.. egal

Kuck Kuck 09.02.2008 14:08

Ich kenn das auch so wie es Golfer19 oben geschreiben hat. Bei meiner Eintragung hat der Prüfer auch vorn gemsssen, antürlich nicht ob es nurn 23,5 cm oder 24,1 cm vom Boden entfernt ist oder nicht.

Es muss eben nur über der 20cm Marke sein.

Ich verweise auf §60 (2) StVZO....Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn ist zu achten (vorn 200mm / hinten 300mm Unterkante)

Zitat:

Zitat von StVZO genauer Wortlaut
[...]Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.[...]

Außerdem steht hier die Maximalhöhe nicht zur Debatte....aber nunja

Golfer19 09.02.2008 14:22

noch als anhang...
minimal höhe von 20 cm über boden gilt bei leergewicht!

olligolf3 14.02.2008 17:40

Der §60 StVZO, wurde in der aktuell gültigen Fassung der StVZO vom 24.05.2007 ersatzlos gestrichen. Nachzulesen in der StVZO, die man über bundesregierung.de erreicht. Ein Hinweis auf eine mögliche europäische Ersatz-Regelung ist nicht zu finden.

Dadurch entfielen auch die Regelungen über den Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden.

Grundsätzlich galt bisher: amtliche Kennzeichen sind mittig am Fahrzeug anzubringen. Einige wenige Fahrzeughersteller konnten sich per Sondergenehmigung bei besonderen Gründen von dieser Regel ausnehmen lassen. Prominentestes Beispiel hierfür ist z.B. der Mitsubishi Evo.

Auch die nun scheinbar nicht mehr gültige Regel mit dem Mindestabstand des Kennzeichens vom Boden wurde häufig per Sondergenehmigung umgangen. Siehe Peugeot, die für den 206 / 207 solche Sondergenehmigungen erhielten.


Hier ma was mehr oder weniger neues...nix 20cm vom boden entfernt...die STVO wurde vor einem jahr ersatzlos gestrichen!

Konsul 14.02.2008 18:17

Hi,
das ist so nicht ganz vollständig. Laut EU ist es nicht mehr vorgeschrieben, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten können trotzdem noch eigene Richlinien erlassen.
So hat das zum Beispiel Deutschland mit der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verodnung) wieder mal anders geregelt:
Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Auszug davon:
Zitat:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Bis dann, Michael

VR SECHS 14.02.2008 19:07

Ich mag dieses Thema.
Es gibt ne Mindesthöhe von 20cm.
Es ist vorgeschrieben wegen der Radarkästen und so.


http://www.golf3.de/clear.gif

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Es gibt aber ausnahmen

http://www.golf3.de/clear.gif

für jene die es Serienmäßig so angebracht haben.
(kennzeichen, Lampen und Blinker habe eine mindesthöhe)

Generell bekommst du eine durchschrift von dem Verwarngeld und einen Mängelschein.
Sollte du keinen "roten Schein" bekommen haben, kannst du es abstreiten, daß es so warst. ( keine Unterschrift von Dir)
Solltest du einen Mängelschein bekommen haben, dann hast du in der Regel 1-2Wochen Zeit bei leichten Verstößen es bei den Cops vorzustellen oder dein Auto bei ner Werkstatt vorzustellen und die änderung bestätígen zulassen.
Es mir aber schon mehrmal passiert, das ich "ausversehen natürlich" den Zettel verloren habe. Und es ist nix weiteres gekommen oder passiert.

olligolf3 15.02.2008 15:54

hab bisher noch nix von gehört ^^ also ich bin jetzt total verwirrt...gilt das gesetz jetzt noch oder nich?!......

Golfer19 15.02.2008 15:59

wie bereits gesagt! soclhe sachen vergessen die mesitens wieder... also muss net unbedingt sein das die sich bei dir melden, nur wiederum kennste auch die Beamtenpünktlichkeit!!!!
Auf Strafzettel warteste auch schon mal nen Monat bis 2!
mfg

Konsul 15.02.2008 16:19

Zitat:

Zitat von olligolf3
hab bisher noch nix von gehört ^^ also ich bin jetzt total verwirrt...gilt das gesetz jetzt noch oder nich?!......

Hi,
Das Gesetz ist gültig. ABER: Laut deutscher Zulassungsverordnung wieder ausgehebelt (siehe mein Beitrag oben).
Bis dann, Michael


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