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Kotflügel cleanen und bördeln Hallo, sagt mal da ich meine Kotflügel auswechseln möchte wegen rost und so weiter hab ich mir gedacht gleich die blinker wegzumachen und luftschlitze reinzuschweißen und natürlich bördeln. kann man bördeln auch machen ohne die dinger am auto zu haben? ist es überhaupt noch gestattet die blinker zu entfernen?hab da mal irgendwas gehört....kann man nicht sich irgendwie ne alte rechnung besorgen? wegen tüv habt ihr beispiele für luftschlitze, außer t4 und sprinter, sagen mir alle nicht wirklich zu. mfg ronny |
blinker nur bis 94 glaub isch, es sei den es sind blinker in den spiegeln. lg |
ne blinker in den spiegeln hab i net, wie bis 94 war es ohne seitenblinker erlaubt? mhmm is ja scheiße, meiner is ja erst baujahr 96 |
ich glaub ab bj 95 mußte seitenblinker haben bin mir aber net sicher bördeln mittem gerät natürlich nur am auto mit nem hammer würd ich sagen is das am einfachsten wenn der koti am auto is lass dir doch von nem cnc fräser nen chinazeichen oder wat reinsägen |
Also zu dem Theme börteln, am Fahrzeug, erst mit Heißluftföhn bissl warm machen, dann Tuch um Hammer wickeln, dann vorsichtig börteln, warm machen, damit der Lack flexibel wird und keine haarrisse bekommt, sonst fängts an zu Rosten. Tjoa, wegen Blinker, die wollte ich bei mir au wegmachen, jedoch ohne irgendwie zu Schweißen, hat nicht jemand mal hier geschrieben, dass es da fürn Passat GT so Blenden gibt, welche auch beim G3 passen? Wenn ja, wo bekommt man die her? Gruß Sommer:winke: |
hört sich so nach pfusch an mit den hammer, hab die jetztigen mit so einem bördelgerär gemacht, kostet allerdings wieder 50€ pro achse. |
seiten Blinker brauchst du nicht! sind bis heute keine Pflicht! |
Zitat:
Bist dir sicher? |
fleißaufgabe: ab zum tüv fragen und dann hier bericht erstatten... |
@ ronnystritzke Wenn eins pfusch ist dann mit nem bördelgerät. Das ist ehr für leute die keine ahnung haben. mit nem hammer gehts viel schöner. Hammer bedeutet ja nicht gleich immer rohe gewallt. @ all seitenblinker sind keine pflicht. bei keinem auto ob, golf, polo oder passat. Weg die teile und gut. Das ist 100000% sicher und auch legal die zu entfernen. |
kann dir nur zustimmen mit dem hammer. habe es bei mir mim bördelgerät versucht, wurde irgendwie eckig, habe es dann sauber mim gummihammer hin bekommen, gut, habe auch nicht so darauf geachtet dass der lack heile bleibt, wird eh lackiert |
ja bördelgerät ist ehr was für leute die keine zeit und kein bock haben. Machen meist die leute die fette felgen fahren wollen. Wo dann übelst die kante nach außen kommt. |
Wer das mit den Blinkern nicht glauben will kann sich einfach mal paar neu auf den Markt gekommene Modelle anschauen! Viele haben keine Seitenblinker und dürfen trotzdem auf der Straße fahren! Fahrtrichtungsanzeiger sind nur an der Vorderseite und der Rückseite des Wagens pflicht! |
aufgrund meiner Audi lichter mit integriertem "ahrtrichtungsanzeiger" ( steht wirklich so im brief bei mir *gg* )konnte ich alle anderen blinker wegnehmen. nun gut, die im kotflügel wären so oder so rausgeflogen, grins! Sonst hat tüv nix gesacht... |
Börteln kannste auch im ausgebauten Zustand! Kante warm machen, und dann mit Schonhammer bzw Gegenhalter umlegen! Klappt 1A! Börtelgerät ist beim Golf 3 nicht so zu empfehlen, da die Radläufe keine runde Kreisbahn darstellen (wie beim G1 oder G2)! Somit passt das Gerät nicht anständig! Seitenblinker meine ich auch zu wissen, das die nur bei älteren Autos fehlen dürfen! (G2 oder so) Neuere Autos wüßt ich jetzt grad keins auf Anhieb, die kein Ersatz in Form von Blinkerspiegeln haben! Aber neue Autos haben ja eh immer Sonderzulassungen! Viele neue Sportwagen z.B. deren Nr-Schild ab Werk aus vorne keine 20cm zum Boden hat! Gruß André |
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger. (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,". 3. an Anhängern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, 4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind, an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen, 5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich. (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5. folgenden Arten von Anhängern: a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; d) Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b). (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen. Heißt für mich: Seitenblinker sind keine Pflicht!!! Weil die Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten beim Golf nicht mehr als 6m auseinander liegen! Rein theoretisch dürftest du wenn ich das richtig verstehe sogar deine Frontblinker rausmachen, müstest dafür aber die Seitenblinker lassen! (4.1) |
jo hab ich auch so verstanden, alles klar dank dir erstmal.dann werde ich die wohl zu machen. was ist mit vorschlägen für luftschlitze, außer dem chinesischen zeichen, t4 und sprinter. hat jmd noch andere dinger |
Hallo... habe meine Seitenblinker auch weggemacht und nie Probleme mit TÜV oder den Grünen gehabt. Ein Golf 2 hat auch keine Seitenblinker und die vorderen sieht man ja auch nicht von der Seite...würde sie einfach zu machen! Luftschlitze habe ich mir ähnlich wie die Sprintervents gemacht-kannst Dir ja mal die Bilder im Showroom ansehen "Mein GT-Special". MfG Marry-O |
hab mal mit meinem vater gesprochen wegen dem blinker zumachen und den luftschlitzen einschweißen und da wir kein co2 schweißgerät haben meinte er es geht auch mit dünnem büchsenblech zuzulöten. keine ahnung habt ihr davon schonmal was gehört. er ist gelernter karosseriebauer aber nicht mehr darin tätig. weiß nicht ob das funktioniert. hat schonmal jmd erfahrung damit gemacht? |
in manchen Lakierereien, machen die das mit GFK Matten, die werden dann von hinten auf das Blinkerkoch geklebt, da sollte man sehr großzügig mit dem Matten umgehen also ned sparsam sein. Hab ich gehört. Das soll aber ned so gut sein. Ich persönlich schweiße meine auch zu |
wie ist das eigentlich? Ich habe mir gedacht ich schneide ein belech auf die größe der Seitenblinkeraussparung an, und hefte ich das dann nur an oder ziehe ich eine ganze Naht ringsherrum? |
Hallo Hab nur 6 Punkte gesetzt und dann Zinn drauf !! Ist immer bisser wegen Rost !! |
gut, und sieht noch gut aus? nach den Zinn was hast du dann gemacht geschliffen und dann Feinspachtel? |
mit den blinkern stimmt so nicht ganz. mein tüvprüfer meinte das der seitenblinker bis auf so und so viel grad sichtbar sein muss. dieses wird mit original front blinkern nicht erfüllt. abhilfe schaffen da aber alle blinker die um die ecke gehen (audi 80 blinker, alte porscheblinker...) lg |
Zu der GFK Variante: würde ich persönlich nicht machen da es immerhin 2 Verschiedene Materialien sind (Blech - GFK) deren Wärme ausdehnung unterschiedlich sind und es daher passieren kann das sich risse bilden! Das einfachst ist wirklich ein Blech anzufertigen das mit paar Punkten zu fixieren und dann das ganze zu verzinnen! Das sollte zumindes wenn der Kotflügel ausgebaut ist für niemanden ein großes Problem werden das bekommt (fast) jeder hin! @ Ansgar396: der Gesetztes Text den ich auf der Seite 2 gepostet hat ist doch nun wirklich aussagekräftigt genug! Und ansonsten hätten hunderte bis tausende Tuningfreunde keinen TÜV!!! Fazit: Seitenblinker dürfen entfernt werden!!! |
zu dem Verzinnen, wie halten die Unterschiedlichen metalle aneinander? Brauche ich da Flussmittel (colofonium) oder sowas? |
Ja solltest dir Besorgen !! Nach dem Zinnen leicht Spachteln und viel viel Schleifen damit es schön eben ist !! dann ab zum Lackierer !! |
Ja du brauchst Zinnpaste, die bekommst bei jedem Zubehör Händler! Schau mal hier is ne sehr gut gemachte Einleitung: http://www.limited-golf.de/tips/verzinnen/vorwverz.htm |
danke euch...so mach ich`s |
Servus! Hab mir gerade mal alles durchgelesen hier... Also Fakt ist... alle G3 jünger als Bj.95 müssen Seitenblinker haben. Ob im Spiegel oder Kotflügel ist egal, jedoch müssen welche da sein. Bei einem recht lockeren Tüv Prüfer wirst du da keine Probleme bekommen, aber legal ist das nicht. Das weiß ich daher, da meiner in 3 Wochen zum lackieren geht und ich die auch weg machen wollte... und ich einfach mal beim Tüv war und gefragt hab. Und den Gesetzestext kann der wohl besser entziffern wie wir denk ich. |
@ backes Zitat:
Ich weiß ja nicht was dein TÜV Prüfer dir erzählen will aber meinst du wirklich das tausende Fahrzeuge illegal durch den TÜV kommen? |
An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, ... so jetzt erklär mir mal das. Lass mich ja gern eines besseren belehren ;-) Also da weiß ich nicht so 100% was da gemeint ist. |
naja also dann brauch ich mir ja keine sorgen machen, meiner is baujahr 10/1996 und dann geht das ja glatt.;) muss bloß ma jmd finden der sowas preiswert und in meiner umgebeung macht. |
Das bedeutet in etwa soviel: Stell dein Auto ins dunkle und mach die Warnblinke an! dann schaust du wie weit der Blinker ausleuchtet und nimmst jeweils den zum Fahrzeug zeigenden Rand´, den makierst du vorn und hinten und das darf dann nich länger als 6 m sein! was beim Golf nicht der Fall ist! Ich war vorhin beim TÜVer und der hat mir versichert das es kein Problem ist!!! |
@Trabigti: Tolle Ausführung der STVZO, aber falsche Schlussfolgerung!! Der Golf 3 ist nach VD-TÜV zertifiziert worden. Für diese Fahrzeuge sind Seitenblinker nicht vorgeschrieben, solange der seitliche Abstrahlwinkel des FRAZ noch den vorgeschriebenen Werten entspricht (ich hab da was von 89° im Gedächtnis). Ab 1996 sind Fahrzeuge nach ECE-Richtlinie zertifiziert worden, und die hat eine Seitenblinkerpflicht zur Folge (unabhängig vom Abstrahlwinkel). Fahrzeuge die 1996 bereits im Markt waren (so wie zB. der Golf 3) mussten nicht nach ECE nachzertifiziert werden, sondern behielten trotz alter Zertifizierung ihre Betriebserlaubnis. -> Heisst konkret: Beim Golf 3 darf der Seitenblinker bis Bauzeitraumende gecleant werden. Beim Golf 4 (zertifiziert nach ECE) darf der Seitenblinker nicht gecleant werden. Alle trotzdem eingetragenen Änderungen ohne Schaffung von Ersatz (zB. Spiegelblinker) führen zu einem Verlust der Betriebserlaubnis. |
Das hört sich meiner Meinung nach richtig an. Allerdings hatte ich auch gesagt bekommen das es an meinem 97er Modell eher nicht geht... allerdings meinte er könnte es auch so sein wie oben beschrieben von spaetbremser. Na also... alle G3 dürfen damit die Seitenblinker entfernen ;-) Viel diskutiert und am Ende ist doch alles super :-) |
jo alles klärchen dann is juti, wie ist das wenn ich das jetzt alles machen lasse, kann ich dann später so in nem jahr oder so erst lackieren oder setzt da rost an mit der zeit durhc die schweißarbeiten? |
Na endlich is das geklärt! ;-) Viel Luft um nichts!!! (Trotzdem traurig das es einem nicht einmal die TÜVer richtig erklären können) |
NICHT ZU SCHNELL MEINE FRREUNDE!!!! Ihr vergesst des Abstrahlwinkel des vorderen Blinkers!!!! Es muss gemäß Rili BMV/StV 7 blablabla in Ergänzung des §54 Abs1 der STVZO ein seitlicher Abstrahlwinkel von mindestens 80° zu Längsrichtung des Fahrzeug gegeben sein. NUR dann darf der Seitenblinker entfallen! Hat das mal jemand gemessen? |
Dieses ganze Paragrafenreiter wird mir langsam zu viel! Ich red jetzt nur für mein Auto! Ich habe bei meinem Golf die Seitenblinker entfernt und habe das ohne das geringst Problem eingetragen bekommen genauso wie viele andere Bekannte von mir! |
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