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UsGolf 09.12.2006 07:24

Was Rechtliches...
 
Mal eure Meinung... Hab mir vor ca 2 Monaten meinen Us Golf Gti gekauft von einen Händler, Nu ist höchstwahrscheinlich das Differenzial kaputt -> Er lässt sich kuppeln und schalten wird aber kein Kraft mehr auf die Antriebe übertragen macht nur noch ein Schleifgeräusch:( Nu hab ich den Herrn mal endlich Telefonisch erwischt und ihm gesagt das er kaputt ist und er ihn repariert oder zurücknehmen soll. Das will er aber nicht er übernimmt keine Garantie so seine Aussage. Nach nicht mal 2 Monaten ist das ja wohl ein unding oder?? Bei Privat ist klar aber er ist Händler. Was würdet Ihr tun???

GTI Fahren 09.12.2006 07:34

laut gesetz muss er 1 jahr gewährleistung, gebrauchtwagengarantie geben,

gehe zu einen anwalt, der klährt das.
sonnst bekommst du nicht dein recht.

viele händler wollen sich aus solchen verträgen rauswinden in dem sie reinschreiben, nur auf motor und so, das aber nicht rechtens ist,

mfg

GP-Wu 09.12.2006 09:47

Du hast min. 1 Jahr Gewährleistung was aber auch keine Garantie ist. Gewährleistung zählt meines erachtens nicht für verschleißteile. Bei der Garantie muß man jedoch aufpassen auf was die gegeben wird, bei Staubsauger sieht man oft das man 3 Jahre Garantie bekommt... ganz klein nebendrann steht dann nur auf den Motor. Für was Garantiert wird ist nicht festgelegt da es eine reine Freiwillige sache des Händlers oder Produzenten ist.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muß der Händler nachweisen das der Deffekt nach dem Kauf entstanden ist. Was eigentlich ziemlich schwer ist.

Danach mußt du beweisen das der Defekt vor dem Kauf schon war.

Den ersten schritt den du machst ist ihn SCHRIFTLICH auf den Defekt hinweisen am besten per Einschreiben.

dies machst du 2 mal und dann gehst du zum Anwalt

cartman1 09.12.2006 10:27

Hallo.
Ich habe einen ähnlichen Fall mit inem Händler erlebt,mit dem Unterschied, das ich eine 3/4-DinA4 Seite volle Mängelliste habe, zudem der Wagen offensichtlich ein Unfallfahrzeug ist. Mir hat mein Anwalt gesagt, ich solle (in meinem Fall) zu einer unabhängigen Werkstatt und den Wagen checken lassen.
Desweiteren muss der Händler DIR erstmal beweisen, das der Schaden bei Verkauf noch nicht gewesen ist, was wohl ziemlich schwiereig sein wird, das heisst du hast 1/2 Jahr Gewährleistung, macht er das nicht, ist der Kaufvertrag anfechtbar. Ihr könnt euch auch einigen, das er dir beim Kaufvertrag finanziell entgegenkommt, macht er das nicht, ist der Kaufvertrag anfechtbar.
Ich würde den Wagen an deiner Stelle auch checken lassen. Sollte dabei dann etwas gefunden werden, was auf versteckte Mängel hindeutet, spricvh was beim Kaufvertrag nicht berücksichtigt wurde, also was er dir verschwiegen hat, ist der Kaufvertrag anfechtbar. In allen Fällen hast du 2 jahre ab Kaufdatum Zeit(über die Gewährleistung hinaus), um versteckte mängel anzuzeigen
Ich würde auf jeden Fall rechtzeigig mit einem Anwalt sprechen. In wiefern du dendnn einsetzt, muss man dann sehen, wie der Händler sich verhält.

s.d.w 09.12.2006 10:51

jo, Hast du rechtsschutz ? naja sagen wir mal so du gewinnst eh wegen dem 1 jahr,

also fahre nochmal zu deinem händler hin am besten mit gesetzestext und wenn er dann nichts macht dann fahre direkt zum anwalt.

es sei denn du hast ihn dann doch prívat gekauft, bzw. als unfall oder schlachtfahrzeug

us golf 3 09.12.2006 13:26

Hallo erst mal versuch dem guten mann mal mit dem rechtsanwalt zu drohen wenn du eine rechtsschutz versicherung hast . dann kann er dir bestimmt helfen ! weil manche teile von denn us modelen etwas anderst gebaut sind nd dann wird es richtig teuer mfg us golf 3

UsGolf 09.12.2006 18:52

Na werd mich mal kundig machen beim Anwalt halt... Kann ja nun wirklich nicht sein das er nicht mal 2 monate hält.

GP-Wu 09.12.2006 19:23

auf jeden fall immer SCHRIFTLICH an mahnen

du mußt ihn aufjedenfall zwei versuche geben die mängel zu beseitigen....

dan hat er die wahl einen ersatz an zu bieten ob in form von geld oder ein gleichwertiges auto...

dann kann er den kaufvertrag rückgängigmachen

malte 09.12.2006 19:38

Also GP-Wu ist nix hinzuzufügen.... ...genauso funktioniert es. Alles andere führt zu Hinhaltetaktik um die ersten 6Monate verstreichen zu lassen!!!
Wenn Geldverdienen sooo einfach wäre, warum gehe ich dann noch knüppeln???

Tschö
Malte

GT87 10.12.2006 00:01

...stimmt....verkäufer versuchen immer den problemen irgendwie aus dem weg zu gehen. ich würd auch erst was schwarz auf weisses zu dem herren hinschicken, per einschreiben oder so. und dann mal sehen...lass aber nicht zu viel zeit verstreichen.

gruss dirk

GP-Wu 10.12.2006 08:32

nach 2 wochen kannst du die nächste mahnung schreiben

alles-klar 10.12.2006 10:59

Mach es wie es GP-WU sagt das ist das richtige du musst immer erst schriftlich und dann kannst du vor gericht wenn es nicht anders geht.

UsGolf 10.12.2006 16:27

Danke erstmal für eure antworten!!! Werd dann Morgen mal die erste Mahnung per einschreiben an den Herrn verschicken.

UsGolf 11.12.2006 11:24

So hab vorhin das einschreiben losgeschickt. Hier mal der Text bin mal gespannt ob er reagiert...

Mahnung


Sehr geehrter Prinzi Autohandel



Wie schon ich Ihnen schon Telefonisch mitteilte ist mein von Ihnen erstandenes Fahrzeug vom Typ Golf III Mexico mit der Idntnr.: "bla bla" am 01.12.2006 kaputt gegangen. Ich habe daraufhin das Fahrzeug am 04.12.2006 Stillgelegt. Das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden – verdacht Ausgleichgetriebe (Laut Werkstatt). Ich habe das Fahrzeug am 3.10.2006 bei Ihnen erstanden und am 10.10.2006 angemeldet und ab diesen Zeitpunkt benutzt. Der Schaden ist also nach nicht einmal 2 Monaten aufgetreten. Der Schaden wurde Definitiv nicht von meiner Person verursacht und muss also schon vorher bestanden haben. Wie ich mich rechtlich erkundigt habe, haben sie als Händler mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu leisten. Also vordere ich sie auf den Schaden auf Ihre Kosten zu beheben oder das Fahrzeug zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufbetrages. Setzen sie sich deshalb Schriftlich oder Telefonisch mit mir in Verbindung welche der beiden Option sie erfüllen.





Mit freundlichen Grüßen

serenity 11.12.2006 11:37

hättest vorher mal durch die word rechtschreibprüfung laufen lassen sollen.

zum inhalt. laut adac (grad mal angerufen) zählt das getriebe in die gewährleistung und er muss instandsetzen/zurücknehmen.

UsGolf 11.12.2006 14:58

Word hat Garnichts falsch Angezeigt... Aber man versaut sich eh das Geschreibe wenn man nur noch im I-net rum tippt... Hat ja den netten Herrn ja schon am Telefon der meinte auf sowas und nach so langer Zeit gibt er keine Garantie... Dieses A.......

marcel.d 11.12.2006 15:40

Ab zum Anwalt damit und fertig

Al_GolfO 11.12.2006 15:44

@USGolf Das ist doch schonmal nicht schlecht.. Hättest noch ne direkte Fristsetzung mit reinnehmen können/müssen.

UsGolf 11.12.2006 17:48

Mensch mit der Frist hast Du Recht... Na wenn er sich nicht meldet kommt die Frist in die 2 Mahnung...

GP-Wu 11.12.2006 18:03

Hast du per einschreiben geschickt....

was noch besser ist, selber hinbringen und per unetrschrift bestätigen lassen :)

ich glaub die frist ist mindestens 10 tage zum reagieren.

du Hättest auch so schreiben können.

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto das ich bei ihnen erworben habe hat ein deffekt. Wie Sie wissen stehen mir Gesetzlich Mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies Ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislast umkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es Offensichtlich das die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden Waren.

Ich Mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....



Man sollte vermeiden die Deffekte nicht so genau zu beschreiben.... bevor man kein amtliches annerkantes gutachten besitzt, wenn du es schon hast, eine kopie mitschicken

ellen 11.12.2006 22:19

also, am besten frist setzen von 2 wochen und per einschreiben mit rückschein schicken. wenn er nicht reagiert, das ganze nochmal. wenn er immer nochnicht reagiert, trittst du vom kaufvertrag zurück und gehst zum anwalt. da geht es dann weiter. die rechtsschutzversicherung ist übrigens eine lohnende investition. ich zahle mich tot an anwaltsgebühren :-(

ich wünsche dir, dass der händler einlenkt!

UsGolf 12.12.2006 10:50

Per Einschreiben hab ich es Hingeschickt... Müsste heute ankommen denk ich.

GP-Wu 12.12.2006 12:59

Zitat:

Zitat von ellen
also, am besten frist setzen von 2 wochen und per einschreiben mit rückschein schicken. wenn er nicht reagiert, das ganze nochmal. wenn er immer nochnicht reagiert, trittst du vom kaufvertrag zurück und gehst zum anwalt. da geht es dann weiter. die rechtsschutzversicherung ist übrigens eine lohnende investition. ich zahle mich tot an anwaltsgebühren :-(

ich wünsche dir, dass der händler einlenkt!


der händler hat das recht 2 mal nachzubessern.... ist gesetzlich festgelegt

Chris_86 12.12.2006 13:50

Zitat:

Zitat von GP-Wu
Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto das ich bei ihnen erworben habe hat ein deffekt. Wie Sie wissen stehen mir Gesetzlich Mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies Ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislast umkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es Offensichtlich das die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden Waren.

Ich Mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*

GP-Wu 12.12.2006 17:29

Zitat:

Zitat von Chris_86
*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*

*Ausländermodusan*
Ich bin jetzt seit acht jahren in Deutschland, in meiner muttersprache schreibt man alles klein bis auf namen..... und Ich, die rechtschreibfehler kriegst du geschenkt.... will mal sehen wie du in einer kurzen zeit eine sprache die mit der rechtschreibung so schwer ist wie die deutsche ist lernst
*Ausländermodusaus*

rennsemmel 12.12.2006 19:33

unter mahnung schreibt man doch nicht " Mit freundlichen Grüßen"
sondern "
Hochachtungsvoll"




oder liege ich falsch

GP-Wu 13.12.2006 06:20

das ist ja zu geschleimt du willst ja höflich ausdrücken das du total angepisst bist...

da ist die beste formulierung mit noch freundlichen grüßen find ich zumindest :D

serenity 13.12.2006 06:34

jungx hallo ? ist das ein retorik wettbewerb? habt ihr in deutsch alle eine 1 ?
bombt den thread mal nicht mit euren vorschlägen voll, die könnt ihr euch auch per pm zuschicken. der händler ist wahrscheinlich selber analphabet und merkt die fehler eh nicht. :D

Chris_86 13.12.2006 07:45

Zitat:

Zitat von GP-Wu
*Ausländermodusan*
Ich bin jetzt seit acht jahren in Deutschland, in meiner muttersprache schreibt man alles klein bis auf namen..... und Ich, die rechtschreibfehler kriegst du geschenkt.... will mal sehen wie du in einer kurzen zeit eine sprache die mit der rechtschreibung so schwer ist wie die deutsche ist lernst
*Ausländermodusaus*

Ok, so gesehen war es echt gut. Groß- und Kleinschreibung und auch Komma-Setzung sind wirklich nicht einfach, die wenigsten Deutschen können das perfekt.

ich seh ja ein, dass das nicht sein muss, wollt mich mal wieder wichtig machen :D

marcel.d 13.12.2006 09:02

Zitat:

Zitat von Chris_86
*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen, steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu. Wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*

Ich will ja jetzt nicht noch mehr klugscheissen, aber in der deiner Verbesserung sind nochmal 6 Rechtschreibfehler :D Selbst in deinen Verbesserungsvorschlägen...

Nicht falsch verstehen ;) als angehender Lehrer schau ich da natürlich nochmal drüber.

serenity 13.12.2006 09:57

Zitat:

Zitat von serenity
jungx hallo ? ist das ein retorik wettbewerb? habt ihr in deutsch alle eine 1 ?
bombt den thread mal nicht mit euren vorschlägen voll, die könnt ihr euch auch per pm zuschicken. der händler ist wahrscheinlich selber analphabet und merkt die fehler eh nicht. :D


red ich polnisch ?? scheinbar ja. schreibt euch doch pm's. uns interessiert das nicht. :winke:

ellen 13.12.2006 15:43

Zitat:

Zitat von GP-Wu
der händler hat das recht 2 mal nachzubessern.... ist gesetzlich festgelegt

ja, hat er. wenn er das aber nicht will (was er nicht will), kann man vom kaufvertrag zurücktreten. gilt auch dann, wenn man aus gutem grund den reparaturfähigkeiten des händlers nicht trauen kann.

UsGolf 22.12.2006 14:29

Ich könnt kot... :schimpf: Mein Einschreiben ist heut zurückgekommen . Er hat es nicht abgeholt. Wat mach ich nu??? Schreib ich ihn jetzt die 2 Mahnung und gut ist sein Problem wenn er seine post nicht abholt.


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