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Dr.Holleck 17.11.2016 15:18

PROBLEM Vollabnahme!
 
Moin,

mein Kumpel hat ein riesen Problem, wo ich der Meinung bin, dass Dr. Willkür am Werk ist. Er besitzt einen Golf 3 Cabrio VR6 Umbau. 2011 wurde ALLES eingetragen und per Gutachten versehen. Vor 2 Wochen fuhr er zum TÜV und dann ging das Theater los. Der extrem nette (Ironie...) Prüfer sagte ihm, er muss ne komplette Vollabnahme machen, da das Gutachten aus 2011 abgelaufen und somit ungültig sei. Damit war das Thema für ihn durch.

Ich behaupte, dass dies vollkommener Schwachsinn ist. Kennt jemand die Rechtslage? Er hat noch 2 Wochen Zeit, innerhalb der Nachuntersuchung den Wagen endlich durch den TÜV zu bekommen, ohne erneut neue Gebühren zahlen zu müssen.

Wäre über jeden Ratschlag dankbar.

keo 17.11.2016 15:21

Höre ich zum ersten mal!
Schon mit einem anderen Prüfer gesprochen?

Dr.Holleck 17.11.2016 15:22

Hole gleich den Ordner mit Unterlagen und Gutachten usw. ab und fahre morgen zum TÜV und frage erstmal an, ob er das alles reibungslos machen kann. Der Wagen muss nämlich aus 60KM Entfernung schnellstmöglich geholt werden.

Crs 17.11.2016 15:27

Und warum faehrst du nicht in 60km Entfernung zum TUEV?
Zumal wenn alles eingetragen wurde gibt es auch nichts zu beanstanden. Aber von was fuer einem Gutachten du redest versteh ich noch nicht?!
Wurden die Abnahmen nicht in den Fahrzeugschein eingetragen und er faehrt mit losen TUEV Berichten herum?

Dr.Holleck 17.11.2016 15:57

Der TÜV hat 2011 ein Gutachten über den Komplettumbau erstellt. Da ich viel mit Autos um die Ohren habe, war die Info über die Eintragung im Schein natürlich quatsch. Mit den Infos könnt ihr wohl mehr anfangen.

keo 17.11.2016 16:02

Wenn es im Schein drin steht dann läuft da gar nix ab.
Die Eintragungen sind für immer "haltbar"

Dr.Holleck 17.11.2016 16:08

Zitat:

Zitat von keo (Beitrag 1810855)
Wenn es im Schein drin steht dann läuft da gar nix ab.
Die Eintragungen sind für immer "haltbar"

Schau mal bitte auf meinen letzten Post, habe ans falsche Auto gedacht.

McMar 17.11.2016 16:55

Ich musste meinen vr umbau komplett im Schein eintragen lassen. Hatte einen Monat nach Abnahme zeit dazu gehabt und die Abnahme dann ungültig wird. Mit der Begründung dass es sonst Steuerhinterziehung etc. Wäre wegen dem größerem Hubraum...

mimi 17.11.2016 16:58

Wenn es vom TÜV oder ähnlichem abgenommen wurde, muss es Zeitnah bei der Zulassungsstelle in Papiere eingeschrieben werden. Zeitnah heißt aber nicht 5 Jahre später. Versuche bei dem damaligen Prüfungsbetrieb auf Kulanz einen erneuten Prüfungsbericht oder eine Abnahme zu bekommen. Als Problem könnte sich aber die letzte Abnahme vor 2 Wochen erweisen. Diese steht ja im Computer drin. Somit sind auch andere Prüfer drauf angewiesen

LuckyStriker 17.11.2016 17:00

Zumal, wenn du beim TÜV bist, kann dieser genauso eine neue Abnahme machen.

Dr.Holleck 17.11.2016 17:28

Zitat:

Zitat von LuckyStriker (Beitrag 1810861)
Zumal, wenn du beim TÜV bist, kann dieser genauso eine neue Abnahme machen.

Und was wird der Spaß kosten? Alle nötigen Unterlagen sind vorhanden, es fehlt nichts.

Crs 17.11.2016 17:29

Zitat:

Zitat von mimi (Beitrag 1810860)
Als Problem könnte sich aber die letzte Abnahme vor 2 Wochen erweisen. Diese steht ja im Computer drin. Somit sind auch andere Prüfer drauf angewiesen

Wenn er woanders hingeht weiss die andere Niederlassung aber nichts davon. Das steht nur im PC vom jeweiligen Pruefer drin

Zitat:

Zitat von Dr.Holleck (Beitrag 1810862)
Und was wird der Spaß kosten? Alle nötigen Unterlagen sind vorhanden, es fehlt nichts.

Um die 200€ rum mit HU

Dr.Holleck 17.11.2016 17:35

Zitat:

Zitat von Crs (Beitrag 1810863)
Wenn er woanders hingeht weiss die andere Niederlassung aber nichts davon. Das steht nur im PC vom jeweiligen Pruefer drin



Um die 200€ rum mit HU

Super. Mit der Info kann ich mehr anfangen und hoffe, dass der Prüfer morgen das Go gibt. :)

xdevilx 18.11.2016 18:06

wäre aber reine Kulanz wenn er das so macht. den seit 2011 haben sich die Richtlinien was solche Eintragungen angeht mehrfachg eändert und verschärft

und Eintragungen sind nicht unendlich Haltbar, ist ein Fahrzeug mehr als 7 Jahre Stillgelegt verfällt alles, dann ist immer eine Vollabnahme fällig

ChrisCabrio 19.11.2016 13:32

Hey David.

Mit einem VR wird er mittleweile in NRW massiv probleme bekommen.

Auch die Kollegen in Hagen tragen das wohl eher nicht mehr ein. Die wollen nun eine Bescheinigung von VW, das die Leistung für das Auto passt. Die wiederum haben nur einige Tuner.

Die gehen vom größten Motor Original aus, und dann darf die Leistungssteigerung maximal 50% betragen. Damit bist du dann beim Vr6 leider drüber.

So mein Kenntnisstand aus den letzen 2 Jahren.

Kollege aus Bielefeld ist extra nach Hamburg gefahren

American-Psycho 19.11.2016 14:28

Ausprobieren...

Sonst hilft ETP in Hamburg sicher gerne weiter.

ChrisCabrio 20.11.2016 10:54

Zitat:

Zitat von American-Psycho (Beitrag 1810951)
Ausprobieren...

Sonst hilft ETP in Hamburg sicher gerne weiter.

Genau die meinte ich :D
Die haben das Gutachten wohl

so... "Festigkeitsgutachten" das fiel mir nicht ein

Rolw 21.11.2016 13:54

Also wenn der Umbau damals korrekt abgenommen wurde und nur nicht in den Papieren steht, ist die Frage ob nicht ein normaler Prüfer der Dekra,Küs oder Gtü helfen kann.
Wenn der Wagen sonst vollkommen ok ist und der Umbau nachwievor wie damals abgenommen, kann der ggf. ne Änderung der Fahrzeugpapiere §13(1) FZV ausschreiben.

Wenn das Amt willig ist, könnte auch nen Mangeleintrag in der Hu das nen positives Gutachten über die Änderung vorliegt und nachgetragen werden muss reichen.
Auch da mal fragen.

Das was schiefgelaufen ist wenn´s nicht im Schein steht ist klar, ob das Gutachten jetzt ungültig ist sehe ich wenn in ner Grauzone.
Zum Zeitpunkt der Abnahme war ja alles in den Richtlinien und der Golf darf auch so weiterfahren wenn´s im Schein stünde.

Hab das Problem mal mit jemandem gelöst der ne Gasanlage leider nicht hat nachtragen lassen, im Prinzip das gleiche.

Dr.Holleck 22.11.2016 18:17

Ich habe nun den vollständigen Ordner und werde euch später ein paar Bilder senden. Daran könnt ihr wohl besser urteilen, was nun los ist. Mein Prüfer meint, dass der Kollege nicht mehr alle Latten am Zaun hat und er absolut kein Problem sieht, alles einzutragen. Nur macht er es nicht, da wir uns an die Dekra, wo das Gutachen erstellt wurde wenden sollten. Macht seiner Meinung nach viel mehr Sinn, zumal die Daten bei denen im PC sind. Ich meld mich später mit allen Infos und Bildern.

Dr.Holleck 22.11.2016 21:42

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 5)
So, anbei mal ein paar Bilder. Das letzte handschriftliche Bild beschreibt die Aussage des letzten Prüfers u.a.

...

ChrisCabrio 23.11.2016 09:30

Nun, da steht ja auch gleich drin: Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente.

Also leider sehe ich das auch so, das man das Gutachten hätte umgehend in den FZS übernehmen müssen.

Convertible 23.11.2016 14:45

Solange es nicht auf der Eintragung steht das es unmittelbar einzutragen ist sollte das so völlig reichen.

Ansonsten ist es beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle einzutragen also eigentlich kein Thema. Da ist mal wieder ein Prüfer mehr als kleinlich.

forchi 23.11.2016 15:00

Eine Vollabnahme machst du dann, wenn du nen Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis hinstellst.... und da kannst du immer davon ausgehen, dass du auf die Zulassungsstelle musst um die neue Papiere ausstellen zu lassen. 21er heißt immer: Papiere korrigieren lassen. In der Rechtsprechung heißt es "unverzüglich".... und das ist per Gesetz mit MAXIMAL 14 Tagen festgelegt......

Wünsche dir viel Erfolg bei der Sache, aber ich glaube ja fast, dass du hier nochmals nen 21er machen darfst.

Ich wette, dass auf einem der Blätter der Satz "Eine Berichtungung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich." steht

McMar 23.11.2016 17:07

Ganz oben steht auch :"Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente Teil 1 und Teil 2 durch die Verwaltungsbehörde"

Das Gutachten ist nur für das Straßenverkehrsamt gedacht um deine Papiere zu korrigieren und nicht zum vorzeigen bei einer Kontrolle etc.
Für welchen Hubraum bezahlst du denn Steuern?

osnabruecker 24.11.2016 13:04

Zitat:

Zitat von Convertible (Beitrag 1811199)
Solange es nicht auf der Eintragung steht das es unmittelbar einzutragen ist sollte das so völlig reichen.

Ansonsten ist es beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle einzutragen also eigentlich kein Thema. Da ist mal wieder ein Prüfer mehr als kleinlich.

Ich kenn das andersrum. Bei meiner Fahrwerksabnahme stand auf dem Prüfbericht drauf das eine Änderung der Papiere beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle ausreicht.

Rolw 24.11.2016 13:23

Also es ist wohl wirklich so, das §21 Gutachten nur 18 Monate gültig sind, jedenfalls steht das hinten so aufm Dekra Papier meiner Eintragungen.

Das Motor oder andere Änderungen die wirklich das Fahrzeug ändern gleich in die Papiere müssen ist klar.
Hat ja auch direkte Auswirkungen auf Steuer,Versicherung oder Führerschein wenns bei Moped oder LKW ist.

Muss dann wohl doch neu erstellt werden.

Nur paar Räder oder Fahrwerksfedern muss entweder garnicht nachgetragen werden, oder bei nächste Gelegenheit.

Convertible 24.11.2016 13:53

Also ich hab hier noch ne Eintragung von Fahrwerk und Felgen liegen und steht unten ganz klar drunter das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist.

Kenne das nur so das wenn es nicht drunter steht es beim nächsten Aufsuchen der Zulassungsstelle zu erledigen ist.

Crs 24.11.2016 13:58

Zitat:

Zitat von Rolw (Beitrag 1811231)
Also es ist wohl wirklich so, das §21 Gutachten nur 18 Monate gültig sind, jedenfalls steht das hinten so aufm Dekra Papier meiner Eintragungen.

Das Motor oder andere Änderungen die wirklich das Fahrzeug ändern gleich in die Papiere müssen ist klar.
Hat ja auch direkte Auswirkungen auf Steuer,Versicherung oder Führerschein wenns bei Moped oder LKW ist.

Muss dann wohl doch neu erstellt werden.

Nur paar Räder oder Fahrwerksfedern muss entweder garnicht nachgetragen werden, oder bei nächste Gelegenheit.

Oder einfacher gesagt: Alles was den Staat betrifft (In dem Fall Steuern) muss umgehend gemacht werden.

Als kleinlich wuerde ich den Pruefer nicht bezeichnen. In dem Fall kann man froh sein wenn er das nicht der Zulassungsbehoerde meldet wegen Steuerhinterziehung. Dann heisst es 5 Jahre nachzahlen ggf. noch eine Strafe und Bearbeitungsgebuehr.
Sowas kann im schlimmsten Fall naemlich auch passieren. Also lieber alles neu machen lassen und damit zur Zulassung.

yawns 24.11.2016 14:24

war das Auto denn abgemeldet? Oder wieso ist das bei den 2jährlichen TÜV Besuchen nicht aufgefallen?

wolfi71 24.11.2016 19:44

Daraus, dass es bei der HU nicht auffiel, kann man keine Ansprüche ableiten.

yawns 24.11.2016 20:58

Das hat auch niemand angedeutet. Mich würde trotzdem interessieren, wieso das bei den vorherigen 2 TÜV besuchen nicht aufgefallen ist


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