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PROBLEM Vollabnahme! Moin, mein Kumpel hat ein riesen Problem, wo ich der Meinung bin, dass Dr. Willkür am Werk ist. Er besitzt einen Golf 3 Cabrio VR6 Umbau. 2011 wurde ALLES eingetragen und per Gutachten versehen. Vor 2 Wochen fuhr er zum TÜV und dann ging das Theater los. Der extrem nette (Ironie...) Prüfer sagte ihm, er muss ne komplette Vollabnahme machen, da das Gutachten aus 2011 abgelaufen und somit ungültig sei. Damit war das Thema für ihn durch. Ich behaupte, dass dies vollkommener Schwachsinn ist. Kennt jemand die Rechtslage? Er hat noch 2 Wochen Zeit, innerhalb der Nachuntersuchung den Wagen endlich durch den TÜV zu bekommen, ohne erneut neue Gebühren zahlen zu müssen. Wäre über jeden Ratschlag dankbar. |
Höre ich zum ersten mal! Schon mit einem anderen Prüfer gesprochen? |
Hole gleich den Ordner mit Unterlagen und Gutachten usw. ab und fahre morgen zum TÜV und frage erstmal an, ob er das alles reibungslos machen kann. Der Wagen muss nämlich aus 60KM Entfernung schnellstmöglich geholt werden. |
Und warum faehrst du nicht in 60km Entfernung zum TUEV? Zumal wenn alles eingetragen wurde gibt es auch nichts zu beanstanden. Aber von was fuer einem Gutachten du redest versteh ich noch nicht?! Wurden die Abnahmen nicht in den Fahrzeugschein eingetragen und er faehrt mit losen TUEV Berichten herum? |
Der TÜV hat 2011 ein Gutachten über den Komplettumbau erstellt. Da ich viel mit Autos um die Ohren habe, war die Info über die Eintragung im Schein natürlich quatsch. Mit den Infos könnt ihr wohl mehr anfangen. |
Wenn es im Schein drin steht dann läuft da gar nix ab. Die Eintragungen sind für immer "haltbar" |
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Ich musste meinen vr umbau komplett im Schein eintragen lassen. Hatte einen Monat nach Abnahme zeit dazu gehabt und die Abnahme dann ungültig wird. Mit der Begründung dass es sonst Steuerhinterziehung etc. Wäre wegen dem größerem Hubraum... |
Wenn es vom TÜV oder ähnlichem abgenommen wurde, muss es Zeitnah bei der Zulassungsstelle in Papiere eingeschrieben werden. Zeitnah heißt aber nicht 5 Jahre später. Versuche bei dem damaligen Prüfungsbetrieb auf Kulanz einen erneuten Prüfungsbericht oder eine Abnahme zu bekommen. Als Problem könnte sich aber die letzte Abnahme vor 2 Wochen erweisen. Diese steht ja im Computer drin. Somit sind auch andere Prüfer drauf angewiesen |
Zumal, wenn du beim TÜV bist, kann dieser genauso eine neue Abnahme machen. |
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wäre aber reine Kulanz wenn er das so macht. den seit 2011 haben sich die Richtlinien was solche Eintragungen angeht mehrfachg eändert und verschärft und Eintragungen sind nicht unendlich Haltbar, ist ein Fahrzeug mehr als 7 Jahre Stillgelegt verfällt alles, dann ist immer eine Vollabnahme fällig |
Hey David. Mit einem VR wird er mittleweile in NRW massiv probleme bekommen. Auch die Kollegen in Hagen tragen das wohl eher nicht mehr ein. Die wollen nun eine Bescheinigung von VW, das die Leistung für das Auto passt. Die wiederum haben nur einige Tuner. Die gehen vom größten Motor Original aus, und dann darf die Leistungssteigerung maximal 50% betragen. Damit bist du dann beim Vr6 leider drüber. So mein Kenntnisstand aus den letzen 2 Jahren. Kollege aus Bielefeld ist extra nach Hamburg gefahren |
Ausprobieren... Sonst hilft ETP in Hamburg sicher gerne weiter. |
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Die haben das Gutachten wohl so... "Festigkeitsgutachten" das fiel mir nicht ein |
Also wenn der Umbau damals korrekt abgenommen wurde und nur nicht in den Papieren steht, ist die Frage ob nicht ein normaler Prüfer der Dekra,Küs oder Gtü helfen kann. Wenn der Wagen sonst vollkommen ok ist und der Umbau nachwievor wie damals abgenommen, kann der ggf. ne Änderung der Fahrzeugpapiere §13(1) FZV ausschreiben. Wenn das Amt willig ist, könnte auch nen Mangeleintrag in der Hu das nen positives Gutachten über die Änderung vorliegt und nachgetragen werden muss reichen. Auch da mal fragen. Das was schiefgelaufen ist wenn´s nicht im Schein steht ist klar, ob das Gutachten jetzt ungültig ist sehe ich wenn in ner Grauzone. Zum Zeitpunkt der Abnahme war ja alles in den Richtlinien und der Golf darf auch so weiterfahren wenn´s im Schein stünde. Hab das Problem mal mit jemandem gelöst der ne Gasanlage leider nicht hat nachtragen lassen, im Prinzip das gleiche. |
Ich habe nun den vollständigen Ordner und werde euch später ein paar Bilder senden. Daran könnt ihr wohl besser urteilen, was nun los ist. Mein Prüfer meint, dass der Kollege nicht mehr alle Latten am Zaun hat und er absolut kein Problem sieht, alles einzutragen. Nur macht er es nicht, da wir uns an die Dekra, wo das Gutachen erstellt wurde wenden sollten. Macht seiner Meinung nach viel mehr Sinn, zumal die Daten bei denen im PC sind. Ich meld mich später mit allen Infos und Bildern. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 5) So, anbei mal ein paar Bilder. Das letzte handschriftliche Bild beschreibt die Aussage des letzten Prüfers u.a. ... |
Nun, da steht ja auch gleich drin: Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente. Also leider sehe ich das auch so, das man das Gutachten hätte umgehend in den FZS übernehmen müssen. |
Solange es nicht auf der Eintragung steht das es unmittelbar einzutragen ist sollte das so völlig reichen. Ansonsten ist es beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle einzutragen also eigentlich kein Thema. Da ist mal wieder ein Prüfer mehr als kleinlich. |
Eine Vollabnahme machst du dann, wenn du nen Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis hinstellst.... und da kannst du immer davon ausgehen, dass du auf die Zulassungsstelle musst um die neue Papiere ausstellen zu lassen. 21er heißt immer: Papiere korrigieren lassen. In der Rechtsprechung heißt es "unverzüglich".... und das ist per Gesetz mit MAXIMAL 14 Tagen festgelegt...... Wünsche dir viel Erfolg bei der Sache, aber ich glaube ja fast, dass du hier nochmals nen 21er machen darfst. Ich wette, dass auf einem der Blätter der Satz "Eine Berichtungung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich." steht |
Ganz oben steht auch :"Nur Gültig zum Ausfüllen der Zulassungsdokumente Teil 1 und Teil 2 durch die Verwaltungsbehörde" Das Gutachten ist nur für das Straßenverkehrsamt gedacht um deine Papiere zu korrigieren und nicht zum vorzeigen bei einer Kontrolle etc. Für welchen Hubraum bezahlst du denn Steuern? |
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Also es ist wohl wirklich so, das §21 Gutachten nur 18 Monate gültig sind, jedenfalls steht das hinten so aufm Dekra Papier meiner Eintragungen. Das Motor oder andere Änderungen die wirklich das Fahrzeug ändern gleich in die Papiere müssen ist klar. Hat ja auch direkte Auswirkungen auf Steuer,Versicherung oder Führerschein wenns bei Moped oder LKW ist. Muss dann wohl doch neu erstellt werden. Nur paar Räder oder Fahrwerksfedern muss entweder garnicht nachgetragen werden, oder bei nächste Gelegenheit. |
Also ich hab hier noch ne Eintragung von Fahrwerk und Felgen liegen und steht unten ganz klar drunter das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich ist. Kenne das nur so das wenn es nicht drunter steht es beim nächsten Aufsuchen der Zulassungsstelle zu erledigen ist. |
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Als kleinlich wuerde ich den Pruefer nicht bezeichnen. In dem Fall kann man froh sein wenn er das nicht der Zulassungsbehoerde meldet wegen Steuerhinterziehung. Dann heisst es 5 Jahre nachzahlen ggf. noch eine Strafe und Bearbeitungsgebuehr. Sowas kann im schlimmsten Fall naemlich auch passieren. Also lieber alles neu machen lassen und damit zur Zulassung. |
war das Auto denn abgemeldet? Oder wieso ist das bei den 2jährlichen TÜV Besuchen nicht aufgefallen? |
Daraus, dass es bei der HU nicht auffiel, kann man keine Ansprüche ableiten. |
Das hat auch niemand angedeutet. Mich würde trotzdem interessieren, wieso das bei den vorherigen 2 TÜV besuchen nicht aufgefallen ist |
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