![]() |
H-Kennzeichen Evtl finde ich ja hier jemand der mir was sagen kann ... wie man das H-Kennzeichen bekommt ist klar ... Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Golf 1 wobei ich dann noch die Felgen und das Fahrwerk verändern wollen würde und mit denen 2 Sachen kommt auch meine Frage ... Kann das H-kennzeichen durch Neueintragungen erlöschen ? Sprich ich kaufe mir einen Golf 1 mit HKennzeichen und schraub auf diesen BBS Rs001 Felgen drauf , der TÜV trägt diese zwar ein sagt dann aber das H-Kennzeichen erlischt somit oder gilt einmal H-Kennzeichen immer HKZ danke schonmal :) |
Frag doch einfach beim Tüv. Im Internet sagt sowieso der eine so, der andere so... |
Das Fahrzeug wird aufgrund der Bestimmungen in der StVZO und der FZV von einem Sachverständigen geprüft. Wenn alles passt, bekommst du für den zustand zum Zeitpunkt der Abnahme eine Bestätigung (und genehmigung) für die h-zulassung. Veränderst du jetzt etwas verstößt du gegen diese Genehmigung ohne sie erneut prüfen zu lassen (gleiche Kriterien wie bei der ersten Abnahme) begehst du mehrere Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten. Wenn bei einer Untersuchung festgestellt wird, dass das Fahrzeug nicht mehr den Anforderungen für das begehrte Kennzeichen verfügt ist natürlich auch spätestens bei Bekanntwerden die Zulässigkeit hin. |
Bei Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen kann dieses natürlich gefährdet sein. Geräts du bei einer Beratung an einen guten Sachverständigen, so wird er dich gut beraten. Findest du dann auch noch einen (mit Arsch in der Hose), der ´s einträgt, freu dich - und das Highlight ist, das dann der Sachverständige noch unter "Bemerkungen" in der Abnahme reinschreibt: "Änderung entspricht Odtimerrichtlinie oder Entsprechendes. |
Was heißt Prüfer mit Arsch in der Hose, das H Kennzeichen bedeutet halt historisch korrektes Fahrzeug, also auch Fahrwerk und Felgen aus der Zeit. Klassische 80er jahre BBS Felgen und kurz nach dem Baujahr zu habendes Fahrwerk sind völlig problemlos eintragbar, da ebenfalls historisch. ;-) Die Oldtimerrichtlinie ist da ziemlich straff. Find ich auch ok, alles andere kann man ja machen und normal zulassen, dann gibt's halt keinen Steuerbonus. |
Und es unterscheidet sich beim H regelmäßig von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Lies in der Wikipedia den Artikel über Oldtimer und dort den Bereich Zulassung https://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer Sagen wir mal so: Im Bereich der Zulassungsstellen herrscht da auch ziemlich Willkür. Böse gesagt in manchen Bundesländern und Landkreisen ist es schwieriger wie in anderen. |
BJ + 10 Jahre Ersatzteile und Tuning Soll heißen Golf 2 Bj 85 mit Vr6 und H-zulassung in Hannover Kein Problem 2016 sogar mit BBS 7X16 mit 215-40-16 ( Jubi) Teile die es schon 1995 Verbaut wurden sind kein Problem. |
Danke darauf hab ich gewartet, dachte hier kommt garkeine richtige Antwort mehr... Beim Golf 1 würde ich erstmal schauen, da es nicht immer Sinn macht ein H-Kennzeichen zu machen. Mein Hallenkollege beispielsweise würde durch die H-Kennzeichenpauschale mehr Steuern bezahlen wie ohne. Und das wären mit H-Kennzeichen fast das doppelte |
Zitat:
Ich würde für meinen Kadett auch deutlich mehr Steuern zahlen. Dafür wäre er zwar dann das ganze Jahr angemeldet, würde über die Wintermonate aber sowieso nicht bewegt. Und Versicherung müsste man dann auch das ganze Jahr zahlen. Viele wollen einfach auch nur das H aufm Kennzeichen :D |
Stell ma vor du bist so nen Kennzeichenfetischist wie ich und brauchst nen H-US-Saisonkennzeichen xD Da sind die Zulassungsbuden Ratlos xD Dazu noch ne Eintragung eintippen und ich fliege xD |
Zitat:
EDIT: Hab seinen Mustang vergessen^^ EDIT die 2. :D: Überlesen, Saison und H gibts nicht. Mein Chef hat nur US und H^^ |
Das habe ich auch noch vor mir: Golf 1 mit 70PS Habe den komplett Orginal.Fahrwerk wurde geändert,H&R Federn verbaut. Es fehlen aber noch so miniarbeiten. Zierleiste Kotpflügel muss ich mir noch eine anfertigen.(Habe da noch ein paar längere aber defekte liegen. Da die Reifen zu alt sind (95er)habe ich gute Reifen auf 13Zoll ziehen lassen. sind so Passatfelgen. Habe mir zwar ATS Cup Felgen gekauft sind aber komplett schwarz lackiert aber top. Hatte schon mal bei gutachtern nachgefragt gehabt. schwarz geht nicht muss orginal sein(von der Farbe her) Verstehe ich nicht denn die sind wie neu und sehen besser aus als Orginal. Mal sehen ich habe noch 2 Prüfer mit den ich das besprechen muss. Das ist auch noch so ein grund das H-noch nicht gemacht zu haben. Wenn dann möchte ich auch alles sofort eingetragen bekommen. Oder wenns nicht anders geht eine ABE/kein Gutachten besorgen für die Felgen.Dann brauche ich die nicht eintragen und die können mich mal. Noch mal zum H-Kennzeichen: Bei uns gibt es nur noch Umweltzonen.Da ist nicht mit ohne Kat fahren. entweder H-Kennzeichen oder gar nicht. Steuermäßig geht halt nicht anders 190€ + versicherung.würde ich trotzdem im kauf nehmen. Ist immer noch billiger als 380€ zu zahlen. GRuss Frank |
Gibts denn für den Golf keine möglichkeit den auf EUro 1 zu bekommen? Mit euro 1 sollte es meines wissens nach die grüne plakette geben und somit freie fahrt. Am rande erwähnt: eine umweltzone würde mich nie dran hindern, das auto zu fahren, das ich will. Und wenns n TDI mit roter plakette is oder n alter diesel ohne, wäre mir das auch egal. :D |
Klar geht dat, sogar euro2 |
Aber nicht bei den alten.Kommt auf den Motor an. und schon gar nicht auf Euro 2 Cabrio vieleicht.Habe ich schon alles hinter mir.Der 70PS lässt sich nicht umrüsten sonst hätte ich es vor 10Jahren getan Gruss Frank |
Zitat:
|
Es gibt Nachrüstkatalysatoren für Vergaserfahrzeuge.... Hab selber schon mal einen in einen alten Scirocco eingebaut, damit er auf ne grüne Plakette kam :D |
Das wäre dann ein U-Kat. Die bringen aber never Euro 2. Das klappt nur mit einem G-Kat und Lambdaregelung, was bei einem Vergasermotor aber ja konstruktionsbedingt gar nicht geht. Also: Is net |
Doch, in den Nachrüstlösungen ist ein G-Kat mit Lambdasondensteuerung enthalten... |
Kommste dann auf Euro 1. Fehlt noch ein Euro :D |
Tatsache Ich habe im anderen Forum das hier gefunden: KAT-Center, 04 21 / 89 47 72 , Ing.-Büro und Werkstatt für Abgasreinigung in Stuhr-Seckenhausen Geht aber nur G-Kat für knappe 600€ :stupid: Steuermäßig ist der mir zu teuer 226€ Würde den eh nur das ganze Jahr anmelden.Da nehme ich lieber die 190€ Steuern. Sind zwar nur 36€ aber der Kat kommt dazu und einbau und eintrag usw. Für das Geld kann ich den golf weiter aufarbeiten. Zb Kleine Lackarbeiten usw.Neue Reifen oder Felgen.... Und wer weiss wie lange es noch G-Kat noch zu fahren ist,bis der Staat wieder meint nein ,werden ausgegrenzt..... Gruss Frank |
mir gings ja nicht um h-kennzeichen oder nachrüsten wegen steuern - ich habe nur gefragt, weil ich angezweifelt habe, dass man den nicht auf EURO 1 bringen kann um in umweltzonen reinzufahren. :D |
Schade das es so teuer ist das umrüsten. Mal sehen.:danke: Gruss Frank |
für Oldtimer gibt es meines Wissens nach eine Ausnahmegenemigung für die Umweltzonen, aber da muss das Auto ja auch erst mal 30 Jahre alt werden. |
Genau, 30 müssen die sein.Also alle Golf 1 bis auf die cabrios die Jünger sind. und da es schon die ersten Golf 2 Jetta,Passat und co sind nun auch schon in den alter ;) Für meinen alten Golf 1 den ich mal hatte habe ich 132€ Versicherung und 190€ Steuern bezahlt.also finde ich für ein ganzes Jahr ok.DA lohnt sich für mich kein umrüsten. Und was geil ist,Golf 2 16v ist auch Oldtimer Also Karren die richtig teuer waren im Unterhalt. Leider ist der Steuersatz egal ob minikäfer oder V8 gleich.Das finde ich aber auch nicht ganz ok. Kleine Autos gleichgestellt mit den dicken brummern.Das finde ich an der Sache nicht so ok. Gruss Frank |
Zitat:
Daher finde ich es gut, dass hier pauschalisiert wird und es mit der Bürokratie nicht übertrieben wird. In 5 Jahren bekommen die ersten Golf 3 auch ihr H :) Die werden bis dahin sicherlich auch gänzlich aus dem täglichen Straßenbild verschwunden sein. |
Glaube ich eher nicht. Den die meisten golf 3 sind mit Euro 2 und D3 günstiger als die H-Zulassung. Glaube nicht das viele das machen würden,da der steuersatz zu hoch ist mit 190€ In dieser hinsicht würde ich wenn mein golf 1 Euro 2 hätte würde ich auch auf das H-verzichten aber geht leider nicht in meinen Fall. Aber ich bin trotzdem mal gespannt auf das was kommt :P gruss Frank |
Wenn dann 2023 noch Golf 3 nicht völlig durchgerostet vorhanden sind, was sehr wenige sind. ;-) Wenn dann kleine Benziner die von Omi kaum bewegt wurden, aber Kat haben und damit schon in die Umweltzone dürfen, lohnt sich also nicht. Tuning und optisch guter Zustand sind fürs H Kennzeichen ja auch noch relevant. Wenn werden es Diesel sein, die dann wieder in die Stadt dürfen. ;-) |
Zitat:
Bei mir sind es noch 7 Jahre :D Und das schöne ist, der VR ist mit H-Zulassung günstiger ;) |
Man darf in fünf Jahren mit einigen Golf3 die Umweltzonen nicht mehr befahren. Die wollen nämlich teilweise Euro4 vorschreiben. Ist zwar völlig sinnlos, weil gerade die alten Einspritzer keine Partikel ausstoßen. |
War das Thema nicht mal H- Zulassung?( Kennzeichen) |
Genau: H-Kennzeichen. Hier habe ich Infos aus dem Netz zusammengefasst: Es muss aber noch gesagt sein, Es gibt einmal das Oldtimervollgutachten und einmal ein Wertgutachten Wer nur das Oltimergutachten macht und kein Wertgutachten bekommt man den Oldi nur Haftpflichtversichert. Mit dem Wertgutachten kann man Teil und Vollkasko versichern. (Das Wertgutachten ist bei allen Versicherungen vorgesehen wenn man Teil oder Vollkasko versichern will.) Nur mal zur info Und nun zum Text: Die H-Nummer für Kult-Karossen Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Status am Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H". Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit 46 Euro pro Jahr. Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer? Ihr Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein. Das Erstzulassungsdatum bisher nie zugelassener Fahrzeuge kann, bei Vorliegen entsprechender Nachweise, bezüglich der Oldtimer-Richtlinie mit dem Produktionsdatum gleichgestellt werden. Ihr Fahrzeug muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet werden. Maßgeblich ist die zum 1. November 2011 aktualisierte „Richtlinie für die Bgutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und ditigale Infrastruktur. Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"? Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bekommt, muss der Sachverständige sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der § 23 StVZO: Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum "normalen alten" Fahrzeug vorausgesetzt (gebrauchter Zustand möglich, normale Spuren der Jahre (Patina), ohne technische Mängel, keine Unfallrestschäden oder unsachgemäße Instandsetzung, kein Fehlen wesentlicher Teile). Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen. Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl Jedoch müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein. Im Zweifelsfall wenden Sie sich im Vorfeld an Ihren TÜV NORD Sachverständigen. Die Farbgebung Ihres Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc. Welche Umbauten werden anerkannt? Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte bereits vor der Prüfung mit einem TÜV NORD Sachverständigen. Gruss Frank |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:55 Uhr. |
Powered by vBulletin®