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-   -   Scheinwerfer Schwärzen was ist erlaubt? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=117367)

vwcult33 12.10.2013 11:12

Scheinwerfer Schwärzen was ist erlaubt?
 
Scheinwerfer Schwärzen, oder innen Beckleben oder Beledern, ist ja nichts mehr neues. Nur was ist erlaubt? Soweit ich gelesen habe alles solange der Reflektor nicht mit Lackiert wird. Z.b wie hier bei dem Link.

Zu sehn unter Modifications Lichter & Leuchten.

53i-Styling VW CORRADO

golpher90 12.10.2013 12:37

Gar nichts ist erlaubt, wer die Scheinwerfer öffnet und modifiziert, verliert die ABE und damit die Erlaubnis, diese Leuchten im Straßenverkehr zu fahren.

Man kann übrigens alle geriffelten Flächen des Reflektors lackieren, ohne dass das Lichtbild beeinflusst wird. Der Autor hat da also noch einiges vergessen.
Das heißt nicht, dass die Scheinwerfer noch benutzt werden dürfen.

Dr.Gramot 14.10.2013 16:25

Sicher bin ich mir da nicht...

StVZO - Straenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Ab §49a gehts ums Licht...

Ich hab jetzt nichts gefunden, was die Veränderungen angeht, aber im Falle eines Unfalles ist soetwas immer doof.

moorrunner 14.10.2013 18:00

..wenn man sich das mal genau durchlist stößt man in Richtung "§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" etwas.
Sinngemäß verstehe ich das so, das der Hersteller (z.B. der Scheinis) zur massenhaften Fertigung eine Bauartgenehmigung braucht und diese auch einhalten muss und mit dem "Zulassungszeichen" dies auch "bescheinigt".
Für mich würde das bedeuten, daß man ein solches zugelassens, abgenommenes Teil nicht verändern darf, da es dann ja nicht mehr der "Massenherstellung" entspricht.

golpher90 14.10.2013 19:41

Wie schon gesagt, ist illegal. Da gibt es nichts dran zu diskutieren, und ist auch nicht erst seit gestern bekannt.

Man verliert die ABE des Scheinwerfers und damit ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Kriegen sie dich bei einem Unfall dran, hat man ganz schlechte Karten.

Bullsrider 14.10.2013 21:05

Wie sieht es eigentlich mit einer Eintragung oder Einzelabnahme aus das sollte dann eigentlich funktionieren habe ich zumindest schon mal so gesehen waren allerdings Rüllis.

mfg Dustin

Peter[OG] 14.10.2013 21:30

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Hier z.B.:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

oder hier

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33

Sowas kostet allerdings schnell mal mehrere tausend €.
Eine Einzelabnahme nachträglich angepinselgter Beleuchtungen ist nichtmal das Papier Wert auf dem sie drauf steht.

Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz usw. erloschen, ganz einfach !

vwcult33 21.10.2013 17:52

Dann sind diese Scheinis alle nicht legal.

http://www10.pic-upload.de/30.07.12/252ngmjzhw.jpg

ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Also ohne Versicherungsschutz! Und Betriebserlaubnis erloschen. Also da könnte die bei Tuningtreffen einige Still legen wenn es danach geht.

Bullsrider 21.10.2013 18:10

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Das sieht ja bald so aus

raul 24.10.2013 11:59

Zitat:

Zitat von Bullsrider (Beitrag 1646154)
Das sieht ja bald so aus



also der ist auf keinen fall mehr zulässig und da wird auch kein tüver die augen zu drücken,denn da ist die reflektionsfläche vom fernlicht lackiert;)




ich hab mich auch mal mim tüv unterhalten wegen des lackierens an NICHT reflektor teilen im sw,er sagte das ne eintragung kein ding sei,da ja das leucht verhalten das selbe ist und auch wenn es zu nem unfall kommt kann nachgewiesen werden,das keinerlei beieinträchtigung,der leuchtwirkung vorhanden ist. Getönte gläser&rückleuchten sind allerdings total verboten.

Peter[OG] 24.10.2013 17:05

Das ist eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer.

Aber las dir das mal vom dem Tüv Prüfer schriftlich geben. Würde ich gerne mal sehen. Schließlich lernt man nie aus.

G3 Variant 29.10.2013 07:04

Wie bereits geschrieben wurde , ist es illegal und nicht erlaubt.

Ich verstehe auch nicht warum das so viele machen.

Es muss ja nicht gleich bei nem Crash raus kommen und man muss ja auch nicht vom schlimmsten ausgehen,
aber es kann ja zu nem Crash kommen und der andere sagt :
der hatte kein Licht an, ich habe den nicht gesehen oder was auch immer.

Dann nehmen die sich die Scheinwerfer vor und dann ist der A..ch ab.

Das ist Fahren ohne Zulassung und die Versichrung kann sich den Betrag zurückholen und Uhr seid den Rest eures Lebens pleite wenn es zu Personenschäden kommt.

Es wird ja jeder seine eigene Ansicht dazu haben, aber ich finde das einfach gefährlich und das sollte mit Führerscheinentzug betraft werden sowas .....

HEVW81 29.10.2013 23:44

Japp, Führerscheinentzug weil ich die Geriffelten flächen am Scheinwerfer schwarz pinsel...

Danjo 30.10.2013 00:18

Ich weiss jetzt nicht wie weit man neuere scheinwerfer zerlegen kann ich denke wenn man wirklich gezielt zerlegen und reparieren also teile im scheinwerfer selbst austauschen kann kann man das vlt als grauzone sehn ( wie bei der einfassung des xenons beim 5er)

beim dreier golf ist es jedenfalls eindeutig klar. auch wenn wir die eigentlichen reflektorflächen nicht berühren so verändern wir doch den reflektor und das ist nicht zulässig. ausserdem ist der er golf scheinwerfer def nicht zum zerlegen gedacht.

anderes z.bsp. beim e36 dort kann man den kompletten scheinwerfer sauber zerlegen ich glaub sogar bmw selbst bietet umrüstsätze z.bsp. AEs an.

G3 Variant 30.10.2013 06:53

Zitat:

Zitat von HEVW81 (Beitrag 1648557)
Japp, Führerscheinentzug weil ich die Geriffelten flächen am Scheinwerfer schwarz pinsel...

JA !

Das ist ja auch nicht fahrlässig, denn Du weisst es ja das es verboten ist.
Also Vorsatz.

Es ist eine bauliche Veränderung am Scheinwerfer, der dadurch seine Genehmigung für das Fahrzeug verliert.
Somit darf der Wagen im öffentlichen Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden.

Du färst also ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz.

Dafür sollte die Pappe gleich mal minimum 6 Monate eingezogen werden.

Golf-Shorty-Berlin 30.10.2013 11:15

Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.
Viel Mehr Sinn würde es beim folieren von Scheinwerfern machen.
Führerscheinentzug ist aus meiner Sicht völlig überzogen.

G3 Variant 30.10.2013 11:45

Zitat:

Zitat von Golf-Shorty-Berlin (Beitrag 1648635)
Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.

UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

JSM 30.10.2013 12:04

Sag mal G3 Variant, hast du beruflich einen juristischen Hintergrund?

Golf-Shorty-Berlin 30.10.2013 12:35

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

Ich habe bei einer Gerichtsverhandlung noch nie ein Richter lachen sehen und in der Woche habe ich zwei davon.
Anscheind hast du nur Theroretisches-Wissen, was auch ok ist. ;)
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Unterschiedliche Sachen hier in Deutschland.
Jeder ist für sich selber und seinem tuen verantwortlich. :winke:

Baxter89 30.10.2013 12:45

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.

Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1648650)
Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.

das glaub ich weniger, denn ich habe sie ja nicht selbst geschwärzt sondern original so erworben.

Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!

es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!

Danjo 30.10.2013 12:45

ich denke wenn der shorty die kelle schwingt schaut er dort vlt drüber weg. bei folie aufm scheinwerfer stimm ich sofort zu. dafür gibts def. zu wenig strafe.

ich denke man könnte wirklich glück haben . aber man kann auch pech haben und jemanden mit schlechter laune erwischen.

Peter[OG] 30.10.2013 12:46

Zitat:

Zitat von Golf-Shorty-Berlin (Beitrag 1648678)
Anscheind hast du nur Theroretisches-Wissen, was auch ok ist. ;)

Ich denke das sein theoretisches Wissen auch der gängigen Praxis entspricht bzw. so vor dem Gesetz gilt.

Zitat:

Zitat von Golf-Shorty-Berlin (Beitrag 1648678)
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Unterschiedliche Sachen hier in Deutschland.

Und du hast praktische Beispiele ?
Illegales Auto und Recht bekommen ?
Legales Auto und nicht Recht bekommen ?

Kannst aber auch gerne Anhand eines praktischen Beispieles die möglichen Konsequenzen hier schildern. Du schreibst ja so als würdest du es genau wissen.

Peter[OG] 30.10.2013 12:54

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1648680)
weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.

Den Nachweis zu erbringen dürfte nicht besonders schwerfallen.

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1648680)
Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!

Da wäre ich mir nicht so sicher, wozu haben wir sonst Gesetze ?

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1648680)
es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!

Und trotzdem einer baurtlichen Veränderung unterzogen worden sind welche in D nunmal nicht erlaubt ist.

Baxter89 30.10.2013 13:02

Es is ne grauzone, ich habe den scheinwerfer in seiner bauart und in seiner ausleuchtung sowie leuchtkraft und funktion etc. nicht verändert oder beeinträchtigt !

und es ist definitiv nicht verboten das glas am scheinwerfer vorn zu öffnen, sonst wär warscheinlich wie bei allen anderen sachen die nicht geöffnet werden sollen nen aufkleber oder ähnliches dran der dann reist.

Poldi 30.10.2013 13:32

Also Mädels,

irgendwie läuft das gerad aus´m Ruder, oder?
Hier werden Mutmaßungen und Fakten durcheinander geworfen...

Fakt:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers wird jeweils für das gesamte System
erteilt.

Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind
nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas XXX

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DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
[email protected] * Welcome to DEKRA - DEKRA
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DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. (FH) Werner von Hebel, Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann


Das ist erstmal die (strenge) Ausgangssituation. Wenn man Scheinwerfer verändert (egal in welchem Bezug) erlischt die BE für diesen Scheinwerfer. Das gilt natürlich auch beim Einsatz nicht legaler Leuchtmittel wie LED, HID Kits, 100W Glühlampen etc.pp. (Deshalb haben Glühlampen auch ein E-Zeichen) Wenn die BE für den Scheinwerfer erlischt, erlischt nicht der Versicherungsschutz, denn wir haben in Deutschland ein Versicherungspflicht-Gesetz ;) Die Versicherung kann sich allerdings auf die fehlende BE berufen und den entstandenen Schaden beim Versicherungsnehmer einfordern. Das bedeutet, dass man unter Umständen wegen so einem Scheinwerfer bis an sein Lebensende zahlt...auch wenn der Scheinwerfer nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht.

Das es die DoKa´s auch in schwarz gibt, erschwert es einem Prüfer nur, originale von selbst lackierten zu unterscheiden. Ob der Prüfer das nun merkt oder nicht, ist aber reine Glückssache.

Am Ende ist es wie bei so vielen Dingen im Leben: Jeder muss selbst wissen, was er tut! Nur soll sich niemand über die Konsequenzen beklagen, wenn er erwischt wird...ansonsten gilt: Wo kein Kläger - da auch kein Richter ;)

Baxter89 30.10.2013 13:39

Zitat:

Zitat von Poldi (Beitrag 1648696)
Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind
nicht zulässig.

Kann man sich wieder auslegen wie man will.

Ja wie gesagt, mir is das egal, is ne Kleinigkeit für mich, man kanns auch übertreiben, verstehen tuh ichs bei krassen umbauten aber bei solch einer kleinigkeit nich...Glückssache is dat nich damit durch Prüfung zu komme sondern einfach schon Standart.

Folieren is für mich auch was anderes, da versteh ichs aber beim schwärzen, ach kack drauf, da wird mich keiner wegen anpissen.

Ben_RGBG 30.10.2013 13:40

Interessante diskussion.

Ich weiß nicht, warum hier manche fast durchdrehen (G3 variant) weil jemand scheinwerfer schwärzt.. Natürlich ist es nicht erlaubt - im endeffekt bin ich mir aber sicher, dass man uns, wenn jemand das will, aus ziemlich jeder eingetragenen Veränderung einen Strick drehen kann. (Bspw. verändertes Fahrwerk / Radreifen kombi).

Von dem her halte ich es noch für ein geringeres risiko mit einem geschwärzten scheinwerfer rumzufahren, als bspw. mit schleifenden rädern, weil ich meine radläufe nicht ordentlich bearbeitet habe. das hier hart durchgegriffen wird, halte ich für richtig - hier liegt eine echte gefährdung vor. ein scheinwerfer, der geschwärzt wurde (ohne reflektorfläche!) leuchtet so gut wie ein originaler - risiko somit in meinen augen geringer. ;)

Poldi 30.10.2013 13:47

Ja, jetzt muss man differenzieren zwischen "hochgradig sicherheitsgefährdend" und "ist trotzdem verboten"...das Problem ist nur, viele Dinge sind in Deutschland nicht erlaubt und wenn man erwischt wird, heisst es ganz einfach "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Objektiv betrachtet gilt: Das Schwärzen der Scheinwerfer ist grundsätzlich nicht erlaubt!

Subjektiv betrachtet: muss jeder selbst wissen, ob er das (oder andere nicht erlaubte Dinge) macht...;)

Baxter89 30.10.2013 13:51

Hat denn von euch überhaupt schonma jemand son Streitfall gehabt?

schön ich habe beim Unfall die Scheinwerfer selber geschwärzt und es ist die BE eventuell erloschen, wurde geprüft und steht fest.

Natürlich wird dann aber auch geprüft ob es durch diese selbstgemachte Veränderung überhaupt zu dem Unfall kam!

Etwas ähnliches hatte ich mit nicht eingetragenem Fahrwerk und Felgen und habe aus na Teilschuld ne komplette Unschuld ausgehandelt und mein geld bekommen

Es wurde gesagt ich bekomme eine Teilschuld da ich mein Fahrzeug verändert habe aber es nicht abgenommen wurde. Mein dekra prüfer hat es nachträglich eingetragen so wie es war und bescheinigt das der Unfall nicht durch diese Veränderung enstanden wäre und es genauso bei originalem Fahrwerk und Felgen passiert wäre!

DaTheo 30.10.2013 13:52

Zitat:

Zitat von Poldi (Beitrag 1648696)
Die Versicherung kann sich allerdings auf die fehlende BE berufen und den entstandenen Schaden beim Versicherungsnehmer einfordern. Das bedeutet, dass man unter Umständen wegen so einem Scheinwerfer bis an sein Lebensende zahlt...auch wenn der Scheinwerfer nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht.

die zeiten, dass eine versicherung sich das gesamte geld wiederholen kann, sind lange vorbei

maximale regress summe sind 5000€
bei sehr schweren fällen, ist es versicherungen schon gelungen vor gericht 2x5000€ zu bekommen

GolfIII GTI 22.11.2013 01:40

Bis "fahrlässig" mag es sein, daß man nur bis 5000€ in Regress genommen wird.
Aber bei der Änderung solch eines bauartgenehmigten Bauteil ist es schon "Vorsatz" und da greifen strafrechtliche Maßnahmen! Und wird eine Straftat in Verbindung mit einem Fahrzeug nachgewiesen, so ist auch der Führerschein weg!
Danach kommt dann die zivilrechtliche Seite: Schadensersatz und Co!
Und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Bullsrider 23.11.2013 10:58

Ich sehe das genauso wie Baxter 89 sollange die Scheinwerfer Leuchten und eingestellt sind ist das alles kein problem und einen Führerscheinendzug für sowas finde ich auch total dämlich. Genau wie bei so vielen anderen sachen wie die ganzen Eintragungen beim Tüv.

mfg Dustin

G3 Variant 23.11.2013 11:05

Zitat:

Zitat von Bullsrider (Beitrag 1654656)
Ich zb fahre auch ohne Kat rum

Zahlst aber nicht die Steuern, oder ?

Wow toller Typ.


Man sieht es doch immer und immer wieder,
es sollte für wesentlich mehr Delikte die Pappe entzogen werden.

Bullsrider 23.11.2013 15:34

Ich zahle ganz normale Steuern

Peter[OG] 23.11.2013 16:15

Dämlich sind die Leute die ganz Bewusst ein Auto ohne Betriebserlaubniss bzw. ohne Versicherungsschutz im Strassenverkehr bewegen.

Genau so dämlich ist es wegen einem fehlenden Kat eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu riskieren und das auch noch in einem öffentlichen Forum zu schreiben.

Die Vollpfosten sollte es alle mal so richtig erwischen !!!

Bei so viel Blödheit kenne ich kein Mitleid !!!

Poldi 26.11.2013 09:45

Ohne KAT zu fahren ist Steuerhinterziehung! Da man nicht den Regelsatz zahlt sondern für ein Auto mit KAT, ist das Betrug - auf sowas steht das Finanzamt ;)

G3 Variant 26.11.2013 10:41

Zitat:

Zitat von Poldi (Beitrag 1655312)
Ohne KAT zu fahren ist Steuerhinterziehung! Da man nicht den Regelsatz zahlt sondern für ein Auto mit KAT, ist das Betrug - auf sowas steht das Finanzamt ;)

Genau darum hatte ich ja gefragt :
Zitat:

Zitat von G3 Variant (Beitrag 1654659)
Zahlst aber nicht die Steuern, oder ?

Die tolle Antwort:
Zitat:

Zitat von Bullsrider (Beitrag 1654710)
Ich zahle ganz normale Steuern

Das schlimme für mich ist, das es nicht verstanden wird.
Wie kann man so ....sein ?


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