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-   -   Standlicht als Tagfahrlicht (http://www.golf3.de/showthread.php?t=115892)

cosmopol_b 16.07.2013 20:32

Standlicht als Tagfahrlicht
 
Hallo zusammen,

ich möchte gerne die beiden Standlichter vorne am TFL-Pin betreiben.

Hintergrund: Ich beobachte mich zunehmend mit Standlicht fahrend, in Situationen wo keine Lichtpflicht besteht. Beispiel: Bei Dämmerung oder auf Alleen. Man darf in diesen Situationen einwandfrei mit Standlicht fahren (bitte nicht hier ausdiskutieren). Vorteil liegt für mich darin, dass man meinen Golf früher sieht. Was aber mit der Werksbeschaltung ungeschickt ist: Standlicht hinten (da sind Mmn die Reflektoren ausreichend) und Instumentenbeleuchtung leuchten und verschleißen dadurch mit. Auch ist der Stromverbrauch viel höher.

Meine erste Idee:
TFL (Pin 15 am Lichtschalter) an Pin 58 Lichtschalter hängen.
--> Problem: Kennzeichenbeleuchtung, Instrumentenbel. und Standlicht hinten würden mitleuchten.

Zweite Idee:
TFL Pin an die Standlichtklemmen im A1 der Zentralelektrik hängen.
--> Problem: Ich müsste, weil ich beide Klemmen (für Standlicht vorne links und Standlicht vorne rechts) am TFL Pin brauche, diese kurzschließen. Ich vermute das kann nicht gut sein.


Hat jemand eine dritte und bessere Idee, wie man das realisieren kann?


Gruß,
Daniela

Danjo 16.07.2013 20:47

Tut mir leid dein vorhaben so gut du es sicher meinst ist auch so nicht zulässig da auch vorgeschrieben ist wann welche leuchte in verbindung mit welcher betrieben werden darf.

trotz hinterfragung der legalität.

warum machst du es dir so umständlich das was du wirklich als verschleiss siehst ist doch wirklich käse.

den strom verbrauch mit knappem 6*5 watt sind zzgl vlt zu lass mich hochstapeln 30 watt für innen beleuchtung kann man vernachlässigen die lima läuft eh mit der strom wird so oder so produziert.

cosmopol_b 16.07.2013 21:04

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Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619272)
Ok, dann sage ich nicht mehr Quatsch sondern das deine Aussage absolut falsch ist. Besser ?

Was ist an dem Wort STANDlicht eigentlich so schwer zu verstehen ?


Ich find Dich ganz schön nörgelig, obwohl ich extra lieb drum gebeten habe das hier nicht zu diskutieren. Schau Dir halt den Anhang an.

Danjo 16.07.2013 21:31

gut wenn du es so möchtest schreibt der gesetzgeber auch standlicht als solches vor zu diesem gehört sowohl kennzeichen als auch heckbeleuchtung.

das schalten als reine scheinwerfer beleuchtung ist nicht zulässig.

der strom im auto
benzin-> motor-> lima (die immer läuft und auch immer ladestrom prodziert)->batterie -> stromabnehmer

aber lassen wir doch einfach den legalen faktor beiseite ;) achten eh kaum leute drauf.

mach ne relais schaltung

standlicht schliesst du über den tfl schalter direkt an via relais
schaltest du dann abblend licht an schaltet das relais den strom für normales "tfl"licht ab und standlicht zu. um das tfl zu trennen müsste dann irgendwie noch dioden dazwischen und dann sind wir am punkt an dem ich mich ausklinke.

McOneee 16.07.2013 21:48

Das Standlicht hat keine tfl-zulassung.
Also ist es nicht erlaubt.
Den Tüv kann das stören.

Ich würde mir die originalen Tfl für den Golf kaufen oder die Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)als Tfl nutzen.

Das fahren mit Standlicht ist erlaubt!
Ich habe mich persönlich erkundigt, da ich damals auch stuzig.war.

Danjo 16.07.2013 21:58

Zitat:

Zitat von McOneee (Beitrag 1619303)
Das fahren mit Standlicht ist erlaubt!
Ich habe mich persönlich erkundigt, da ich damals auch stuzig.war.

erlaubt nicht aber auch nicht verboten. es wird in jedem fall nicht mehr geahndet. das ist richtig. wohl hat der gesetzgeber eingesehen das es der verkehrssichheit kein abbruch tut.

ich denke eben auch das nur die alleinschaltung der beiden standlichter allein vorn das problem sein kann. das fahren mit standlicht hab ich mir prinzipiell auch schon angewöhnt und sobald ich rausfahre aus der stadt ist mir die scherheit mehr wert als das bissel mehr verschleiss und der zusätzliche stromverbrauch da hab ich immer abblendlicht an.

ich denke einfach das die aufgabe hier den nutzen bei weitem übersteigt und das einschalten das standlichtes in keinem fall mehr kaputtmacht, als ein wirres gefrickel am kabelbaum, mit verschiedensten schaltungen, die so nicht vorgesehen sind und evtl im gebrauch des kfz zu fehlfunktionen mit noch mehr schaden führen.

cosmopol_b 16.07.2013 22:22

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Entschuldigt bitte dass das hier gleich so hochkocht.
Ich weiß dass Standlicht kein TFL ist und habe vielleicht die Diskussionen (die ich vermeiden wollte) durch den schlechten Threadtitel provoziert.

Ich bin aber überzeugt, dass in der Dämmerung und bei wechselndem Licht/Schatten gerade hier in den Bergen der Golfi mit Standlicht besser erkennbar ist als ohne. Richtiges TFL ist sogar bei Tag besser sichtbar, das Standlicht nur dann wenn der Golf sonst schlecht sichtbar wäre.
Keine Ahnung wie man das besser erklären kann, ich hab unten nochmal ein Foto bei untergehender Sonne gemacht, wo soviel Licht war dass man ganz sicher noch kein Abblendlicht braucht und die meisten auch ohne fahren. Ist natürlich nicht aussagekräftig aber vielleicht versteht trotzdem jemand was ich meine. Ansonsten könnt ihr ja mal auf sowas achten, ich sehe dauernd Leute die in der Dämmerung mit Standlicht fahren.

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619295)
mach ne relais schaltung

standlicht schliesst du über den tfl schalter direkt an via relais
schaltest du dann abblend licht an schaltet das relais den strom für normales "tfl"licht ab und standlicht zu. um das tfl zu trennen müsste dann irgendwie noch dioden dazwischen und dann sind wir am punkt an dem ich mich ausklinke.

Danke Danjo!

Geht das nicht auch ohne Dioden, indem ich zwei Schließer-Relais über den TFL-Ausgang steuere und dann Zündungsplus auf die Lampen gebe?
Dann hätte ich sdoch analog zu einer H4-Booster Schaltung gemacht, also so, dass ich den Schalter nur noch zur Steuerung aber nicht als Arbeitskreis nutze. Und die Standlichter nicht kurzgeschlossen was laut StVO nicht sein darf. Was meint ihr?


Gruß,
daniela

Danjo 16.07.2013 22:28

also ich und elektrik sind wenns komplizierter wird echt keine guten freunde, ich musste schon beim zweiten mal lesen meines textes überlegen ob ich nicht stuss schreibe wenn du jetzt noch mehr relais zuschalten willst bin ich in jedemfall völligst überfragt geb ich ehrlich zu. theoritsch musst du ja nur dafür sorgen das der einzelne tfl-strang ein linker und ein rechter wird.

cosmopol_b 16.07.2013 22:45

Ihr scheint Euch ja echt für das Rechtliche zu interessieren und damit zu beschäftigen. Ich hol mal nen bissl aus:

Zitat:

Zitat von McOneee (Beitrag 1619303)
Das Standlicht hat keine tfl-zulassung.
Also ist es nicht erlaubt.
Den Tüv kann das stören.

Das fahren mit Standlicht ist erlaubt!
Ich habe mich persönlich erkundigt, da ich damals auch stuzig.war.

Mein Standlicht bleibt Standlicht, braucht also keine TFL-Zulassung. Es ist ja eben nicht wie beim US-Standlicht so, dass ich eine Leuchte zweckentfremde für etwas wofür sie nicht zugelassen ist. Dass ich das Standlicht wie eine TFL beschalte steht nicht im Widerspruch zur sonstigen Funktion des Standlichts oder widerspricht irgendwelchen Vorschriften.

Hier steht wie das Standlicht vorne beschaffen sein muss: Artikel 51 StVO

Da steht

- ich darf 2-4 Begrenzungsleuchten vorne haben
- müssen auch bei Abblend- und Fernlicht leuchten
- Einbauposition usw.

Irgendwo steht vielleicht auch dass man die Beleuchtung allgemein bei mehrspurigen KFZ nicht einseitig betreiben darf.

Jetzt stellt euch vor ich hätte das normale Standlicht vorne in doppelter Ausführung. Das eine wird normal als Standlicht benutzt, das andere hat nen Extraschalter. Dann gibt es nichts in der StVO das mir verbietet das anzuschalten wann ich lustig bin, solange ich das erste Standlicht als Standlicht benutze. Und ich das Abblendlicht und alle anderen benutze wie vorgeschrieben.

Mit einem einfachen Stromdieb an Klemme 58 zum TFL hätte man also die Standlicht-Funktion erweitert, aber nicht so wie sie vorher war verändert. Und deshalb ist das meiner Meinung nach auch mit nur einem einfachen Standlicht völlig legal.



Zitat:

Zitat von McOneee (Beitrag 1619303)
Ich würde mir die originalen Tfl für den Golf kaufen oder die Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)als Tfl nutzen.

Keine Ahnung ob das mit den NSW legal ist. Hab leider auch keine. Die TFL von Hella passen wegen der Klarglas-Optik nicht zum Rest. Halogen-TFL passend für den Golf würde ich sofort einbauen. Ich glaub HDD hatte sowas mal zeitweilig drin. Geht aber nur mit basteln an den Blenden im Stoßfänger.

Gruß,
daniela

cosmopol_b 16.07.2013 22:53

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619319)
§17 (2): Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...


§17 (2) bezieht sich auf §17 (1). Darin steht dass es dunkel ist. Wenns nicht dunkel ist gilt (2) also nicht. Danke für deine Beiträge zu diesem Elektrikthread... ::frage::

Mustang80 16.07.2013 23:04

Ich versteh das Problem gerade nicht. Wieso willst du 2 lächerliche Standlichter mit nem Relais schalten?!
Über die Leitungen gehen lächerliche 5Watt pro Lampe.

Hier habe ich dir mal die Schaltung aufgemalt. So ist es in Ordnung und mit einer Absicherung pro Seite, wie gefordert.

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1374008415.jpg

In die ursprüngliche Leitung musst du dann noch Dioden einbauen, die in Sperrichtung zum Standlicht verbaut sind, während der Lichtschalter auf 0 steht.

Und lass ma den Peter in Ruhe. Der macht vielleicht gerne im Internet de große Bubb, weil er daheim nix zu melden hat - wer weiß...

cosmopol_b 16.07.2013 23:20

Zitat:

Zitat von Mustang80 (Beitrag 1619334)
Ich versteh das Problem gerade nicht. Wieso willst du 2 lächerliche Standlichter mit nem Relais schalten?!
Über die Leitungen gehen lächerliche 5Watt pro Lampe.

Hier habe ich dir mal die Schaltung aufgemalt. So ist es in Ordnung und mit einer Absicherung pro Seite, wie gefordert.

Danke für die Antwort :) Ja das ist wohl die direkteste Lösung... Würdest Du dann wirklich komplett neue Kabel vom Armaturenbrett durch den Motorraum zu den Leuchten legen? Oder nur zur ZE oder zum Zentralstecker falls die da durchgehen?
Klingt vielleicht doof die Frage, aber ich habe bisher nur an der ZE gearbeitet (H4-Relaisschaltung) und noch nie ein Kabel neu verlegt.

Zitat:

Zitat von Mustang80 (Beitrag 1619334)
In die ursprüngliche Leitung musst du dann noch Dioden einbauen, die in Sperrichtung zum Standlicht verbaut sind, während der Lichtschalter auf 0 steht.

Weil sonst Strom vom TFL-Pin über die Lampen in der ursprünglichen Leitung zurück zur ZE bzw. zum Schalter fließt? Was ist daran genau das Problem? Müsste doch alles offen sein (bei Lichthupe bin ich mir da grad nicht sicher).


Gruß,
daniela

Mustang80 16.07.2013 23:25

Wieso neue Lampen bis zu den Lampen legen? Ist doch Schwachsinn. Schau an welchen Steckern die Leitungen zu den Standlichtern rauskommen und klemm dort die Leitungen von Pin 15 kommend, mit jeweils einer Sicherung ran.

Ich bin mir gerade nicht sicher, aber sofern Standlicht und Innen-/Rücklichter über einen Pin versorgt werden, musst du die Dioden einbauen. Ansonsten ist das bei besagter Stellung offen, wie du bereits geschrieben hast.

Entweder schaust du dort in den Schaltplänen nach oder probierst es einfach ;)

Danjo 16.07.2013 23:27

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619328)
Jetzt stellt euch vor ich hätte das normale Standlicht vorne in doppelter Ausführung. Das eine wird normal als Standlicht benutzt, das andere hat nen Extraschalter. Dann gibt es nichts in der StVO das mir verbietet das anzuschalten wann ich lustig bin, solange ich das erste Standlicht als Standlicht benutze. Und ich das Abblendlicht und alle anderen benutze wie vorgeschrieben.

Betreiben nichtzulässiger beleuchtungs einrichtung :D kost ein zehner verwarnung :D vom prinzip her das gleichewie US standlicht.

das problem ist einfach das sowohl peter als auch du recht haben. hier wurde wieder ausgenutzt was das deutsche rechtsystem hergibt. das fahren mit standlicht ist eigentlich laut dem komplizierten text der stvo nicht zulässig alles wird aufs penibelste geklärt. nur eben eins nicht und das ergibt die grauzone ich kanns dir nicht genau erklären hier hat jemand auf jedenfakll das gesetz auf die goldwaage gelegt und einen präzendenzfall geschaffen. weil sich das eben alles auf die dunkelheit bezieht.

nebelscheinwerfer umbauen zu tfl ist nat. auch nicht erlaubt.


die restliche schaltung geb ich einfach an mustang weiter :D

fitzner36 16.07.2013 23:28

von der Sache her ist es ganz einfach

eine Leitung legen von pin TFL Lichtschalter zur SW Leitung "Standlicht "da koppelst du die leitung vom pin TFL ein

dann Lötest du vor der Einkopplung in der SW Leitung eine Diode ein die verhindert dann das deine Rückleuchten mit leuchte bzw. Strom bekommen!

habe es jetzt mal kurz und Knackig erklärt hoffe es reicht so auch

Effekt:

Lichtschalter steht auf stufe 0 = Standlicht leucht
Lichtschalter steht auf stufe 1 = Standlicht leuchte + Rückleuchten und KZ Beleuchtung
Lichtschalter steht auf stufe 2 = Abblendlicht, Standlicht und Rühlis

Baxter89 16.07.2013 23:51

Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? In meinem Thread hab ichs erstmals richtig beschrieben denn 2 bezieht sich auf 1. Du hast nämlich vollkommen recht, seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten! wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN, kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion:schimpf: is au keine Grauzone oder so denn wenn man es genau liest ist der Text Aussagekräftig.

Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus. oder sind das Neblis? hmmm aber weiter oben stand ja das die nich dein ding sind^^

fitzner36 16.07.2013 23:55

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? In meinem Thread hab ichs erstmals richtig beschrieben denn 2 bezieht sich auf 1. Du hast nämlich vollkommen recht, seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten! wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN, kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion:schimpf:

Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus.

also beim dick markierten bin ich voll deiner Meinung,bei dem Rest nicht :fluestern:

Baxter89 16.07.2013 23:57

Zitat:

Zitat von fitzner36 (Beitrag 1619354)
also beim dick markierten bin ich voll deiner Meinung,bei dem Rest nicht

ich bin ehrlich, habs noch nie am golf gesehn xD nur einzeln bei ebay und fands gut xD

Danjo 17.07.2013 00:09

kevin wenn du genau liest isses genau so wie beschrieben ;)

die stvo regelt wann welches licht wie zu schlaten ist eigentlich bis ins kleinste detail.
sie haben aber eins vergessen. es bezieht sich eben alles aufs dunkle denn nur da besteht eben beleuchtungs pflicht. logisch das nachts das fahren mit standlicht nicht erlaubt weil nicht ausreichend ist.

denn wenn ich mal das urteil frei interpretiere steht da so viel wie
nachts -> beleuchtungspflicht -> fahren mit standlicht nicht erlaubt weil unzureichend
tags->keine bel. pflicht -> fahren mit standlicht eigentlich nicht verboten weil ja keine bel. pflicht besteht.

und laut deutschem recht muss es verboten sein isses das nicht isses auch erlaubt.
bei dem urteil wurde des amtsschimmels eigene sprache zum verhängnis.

müssen wir auch nicht mehr drüber streiten oder wir fragen shorty der musses wissen der hat die offizielle tuner ans bein pinkel erlaubnis :D

cosmopol_b 17.07.2013 00:14

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von Mustang80 (Beitrag 1619346)
Wieso neue Lampen bis zu den Lampen legen? Ist doch Schwachsinn. Schau an welchen Steckern die Leitungen zu den Standlichtern rauskommen und klemm dort die Leitungen von Pin 15 kommend, mit jeweils einer Sicherung ran.

Ich bin mir gerade nicht sicher, aber sofern Standlicht und Innen-/Rücklichter über einen Pin versorgt werden, musst du die Dioden einbauen. Ansonsten ist das bei besagter Stellung offen, wie du bereits geschrieben hast.

Entweder schaust du dort in den Schaltplänen nach oder probierst es einfach ;)

Hey cool, alles klar! Hab mich wirklich schon Kabelbäume mit Isolierband basteln sehen ;) Ich nehm mir morgen mal die Stromlaufpläne vor und schau mir das genauer an.

Zitat:

Zitat von fitzner36 (Beitrag 1619348)
von der Sache her ist es ganz einfach

eine Leitung legen von pin TFL Lichtschalter zur SW Leitung "Standlicht "da koppelst du die leitung vom pin TFL ein

dann Lötest du vor der Einkopplung in der SW Leitung eine Diode ein die verhindert dann das deine Rückleuchten mit leuchte bzw. Strom bekommen!

habe es jetzt mal kurz und Knackig erklärt hoffe es reicht so auch

Also wenn ichs richtig verstehe meint ihr beide das gleiche.
Ich habs mal in einem Plan vom User Zaydo von t4-wiki.de eingezeichnet. Stimmt das so plus eventuelle Sicherungen?


Gruß,
daniela

Baxter89 17.07.2013 00:17

Daniel !!!xD

Du hast fast Recht:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Das markierte kann auch heißen am Tage, ich bin nun am Tage der Meinung das es erfolrderlich ist, warum denn in Richtung verboten denken wenns doch nur gut sein kann.

Ja OK kann man fast Grauzone nennen aber für mich eindeutig, doch ich diskutier gern xD

Danjo 17.07.2013 00:24

so wars danke :D scheiss deutsche gesetze hätten wir das geklärt.
weils eben so unschlüssig ist. daher denke ich sind die cops angewiesen es einfach nicht mehr zu ahnden.

aber mal ganz einfach zurück zum thema.

ne zweite standlicht birne wäre eigentlich die wirklich einfachste und beste lösung.
;)

Baxter89 17.07.2013 00:27

Jo, also ich find die TFL Dinger immer echtes ATU Pimping da unten diese leisten, passt nich so zum Golf, denn lieber einfach nur n dezentes altes gelbes Standlicht^^

cosmopol_b 17.07.2013 01:01

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? [...], kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion:schimpf: is au keine Grauzone oder so denn wenn man es genau liest ist der Text Aussagekräftig.

Das es so sein muss ergibt sich ja indirekt aus dem Gerichtsurteil von 2008. Außerdem ist es beim Abblendlicht ja im Grunde genauso. Wenn ich es nicht anmachen muss (Tageslicht), kann ich es (vorne/hinten getrennt) anmachen wie ich will. Natürlich sollte man jetzt nicht das Licht zum Bass der Musik blinken lassen oder Nightrider mit 4 Standlichtern vorne spielen. Meine Idee irritiert aber niemanden, sondern sorgt im schlimmsten Fall mit 10 Watt Einsatz für bissl mehr Sicherheit als ganz ohne richtiges TFL.

Du hast jedenfalls Recht, die Diskussion nervt. Aber das liegt vor allem daran wie unverständlich die StVO geschrieben ist. ;)

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus. oder sind das Neblis? hmmm aber weiter oben stand ja das die nich dein ding sind^^

"Originale" (von Hella oder was?) TFL für die Plastegitter, also nicht beides getrennt, find ich nicht mehr zum kaufen, nur noch für den Golf 4. Mit "nich mein Ding" meine ich die die an die Position der NSW kommen und eher zu den G4-Scheinwerfern passen weil Klarglas. Was man für den Golfi bräuchte wär entweder die skandinavische Schaltung oder gescheite Halogen-TFL. Ersteres ist imho bei VW nicht mehr lieferbar, und Halogen-TFL für den Golf 3 hab ich mit Zulassung keine gefunden. Und mein Gefühl sagt mir, dass es schwierig wär was zu basteln was nicht zu modern oder verkorkst aussieht.

Deswegen wäre für mich bescheidene Seele so eine Schaltung in Verbindung mit einem *hust etwas helleren Standlicht eine gute Lösung.


Gruß,
daniela

fitzner36 17.07.2013 07:54

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619367)
Hey cool, alles klar! Hab mich wirklich schon Kabelbäume mit Isolierband basteln sehen ;) Ich nehm mir morgen mal die Stromlaufpläne vor und schau mir das genauer an.



Also wenn ichs richtig verstehe meint ihr beide das gleiche.
Ich habs mal in einem Plan vom User Zaydo von t4-wiki.de eingezeichnet. Stimmt das so plus eventuelle Sicherungen?


Gruß,
daniela

genau so dann passt es ;)

Mustang80 17.07.2013 17:04

@ Daniela:

Wenn dein Plan korrekt ist, dann stimmt das so, wie du das eingezeichnet hast und du brauchst die Dioden, da die Standlichter mit den Rückleuchten intern in der ZE zusammen geschlossen sind.

Und die extra Sicherungen nicht vergessen. Die fehlen in deiner Einzeichnung ;)

Peter[OG] 17.07.2013 17:18

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
...seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten!

Welches Gesetz ?

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1619353)
wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN

Würde mich über eine PN sehr freuen.

Edit: Wieso wurden eigentlich meine Beiträge gelöscht ?

cosmopol_b 17.07.2013 18:00

Das mit den Dioden kann man sich sparen. Ich hab nochmal nachgelesen, und die Begrenzungsleuchten dürfen nicht nur vorne betrieben werden:

Zitat:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1.
Parkleuchten,
2.
Fahrtrichtungsanzeiger,
3.
die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4.
Arbeitsscheinwerfer an
a)
land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b)
land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5.
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Das heißt man muss die 2x5W Schlussleuchten mitbetreiben und die Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls. Das sollte sich automatisch an Klemme 58l und 58r ergeben, da angeblich am rechten Standlicht sowieso die Kennzeichenbeleuchtung hängt.

Ob sich das kleine Projekt lohnt... weiß ich nicht. Da eigentlich nur die Innenbeleuchtung gespart wird, rechtfertigt die Ersparnis wohl kaum den Aufwand. Auch hat man hinterher immernoch kein TFL. Die Charakteristik ist zwar schonmal näher dran als ein NSW, aber die Leuchtstärke haut nicht hin. Zur Orientierung: 100W Glühlampe hat 110cd. Die H5W Lampe hat auch nicht mehr. TFL fängt aber erst bei 400cd an und geht bis 1200cd auf der Hauptachse.

Trotzdem, gerade weil es ums gesehen werden geht, besser als nichts.
Und wir wissen jetzt jedenfalls wie es geht! ;)

Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf.

Dankeschön an alle fürs mitmachen! :danke: Ok, außer Peter :P


Gruß,
daniela

wolfi71 17.07.2013 19:29

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1619266)
den strom verbrauch mit knappem 6*5 watt sind zzgl vlt zu lass mich hochstapeln 30 watt für innen beleuchtung kann man vernachlässigen die lima läuft eh mit der strom wird so oder so produziert.

Das ist aber ein ganz schmales Brett. je mehr Strom verbraucht wird, desto mehr Leistung muss über den Motor in die Lima gesteckt werden. Das kann man ganz leicht feststellen, wenn man sich mal die Mühe macht und die Werte aus der Einspritzanlage ausliest. Da sieht man wie die Einspritzzeiten größer werden, wnen Verbraucher zugeschaltet werden. Man kann schon die Bremslichter erkennen.

Und jetzt mal zum Thema: Abseits der rechtlichen Situation: Wenn du in die Leitung zu den vorderen Lampen jeweils eine Diode einsetzt und dann über zwei Entkoppelungsdioden die Klemme TFL einspeist, dann ist alles klar. Die Dioden in der 58R/58L-Leitung sperren den Strom zu den Rücklichtern und die beiden Dioden in den Leitungen zu den vorderen Lampen entkoppeln das bei Parklicht. Also die Anodenseiten zeigen zu den Lampen und die Kathoden zu den Schaltern. An der Anodenseite sind die je Lampe (links/rechts vorn) und auf der Kathodenseite zum TFL zusammengeschaltet.

HDD 17.07.2013 21:05

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619558)
Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf.

Schau mal in meinen SR, meine TFL fallen auch nicht auf wenn die aus sind.

HDD 17.07.2013 22:22

Zitat:

Zitat von cosmopol_b (Beitrag 1619328)
Halogen-TFL passend für den Golf würde ich sofort einbauen. Ich glaub HDD hatte sowas mal zeitweilig drin. Geht aber nur mit basteln an den Blenden im Stoßfänger.

Ich hatte die Gitter ausgeschnitten und mit einer selbsgebauten Halterung die Leuchten weiter nach innen gelegt gehabt.http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1297445055.JPG

fitzner36 17.07.2013 22:53

toll sieht das ganze aber nicht aus !

dann lieber Standlicht auf TFL legen

cosmopol_b 17.07.2013 23:11

Für weitere TFL-Ideen habe ich mir erlaubt einen neuen Thread zu eröffnen.

Baxter89 17.07.2013 23:32

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1619544]Welches Gesetz ?

Siehe ein oder zwei seiten weiter vorn.

Zitat:

Zitat von Peter[OG
;1619544]Würde mich über eine PN sehr freuen.

Siehe ebenfalls ein oder zwei Seiten vorn

Das mit den TFLs da unten in den Abdeckungen sieht ja komisch aus^^

Peter[OG] 18.07.2013 08:53

:rofl:

Das ist weder ein Gesetz noch ein Urteil.

Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächerliche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.

Das "eigentliche Gesetz" ist die StVO, und diese ist in dem Punkt sehr schwammig formuliert. Wer aber glaubt das dieser Beschluss ein Freifahrtschein ist soll das gerne tun, und sich im Fall der Fälle selber davon überzeugen das auch anderst sein kann.

Edit: Mal gespannt ob der Beitrag auch wieder gelöscht wird. Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.

cosmopol_b 18.07.2013 10:15

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619798)
Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächeriche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.

Aber das zeigt doch dass die Rechtsauffassung von nem Richter (Standlicht ok) da eher dem Gesetz entspricht als die Intuition eines Polizisten (Standlicht nicht ok).
Wenn Du jetzt meinst Du weißt es besser als der Richter müsstest Du das schon nen bissl begründen. Es kursieren auch Anfragen ans Verkehrsministerium mit dem gleichen Ergebnis im Netz, aber das kannst du selber googeln.
Du hast Recht wenn Du sagst nen Urteil/Beschluss ist kein Freifahrtschein, aber ist das in der Praxis wichtig? Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle.


Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1619798)
Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.

Puh, wo soll ich da anfangen? Du merkst ja ich bin echt gern bereit mit dir darüber zu diskutieren. Obwohl
- ich extra lieb drum gebeten hab das nicht hier im Thread zu machen
- Du immer auf deiner Meinung beharrst ("Das ist Quatsch!") anstatt mal die Karten auf den Tisch zu legen und einfach zu schreiben was du weißt
- Du schon x-mal gesagt hast "ich bin raus" um dann doch wieder anzufangen.


Du hast von Anfang an das Thema und meine Bitte dabei zu bleiben ignoriert. Deswegen wurden, auf meinen Vorschlag hin, deine Beiträge wegen Offtopic gelöscht. Meine Antworten-Beiträge übrigens auch. Wenn Du einfach nen neuen Thread aufgemacht hättest, wären unsere Beiträge (und die schöne Zeit) net umsonst gewesen, hätte sicher auch andere interessiert. So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread.


Gruß,
daniela

JAGolf3 18.07.2013 10:39

Also ich habe keine tfl drin sondern ganz normale frontblinker in die allerdings eine standlichtfassung mit eingebaut wurde (vom hersteller).. Natürlich mit E Prüfzeichen...
So sieht es mit eingeschaltenem Standlicht aus ( benutze ich Tagsüber und wetter- bzw dämmerungsbedingt natürlich das Abblendlicht)
http://www.golf3.de/images/imported/2013/07/478.jpg und niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)

PS: Das Foto wurde bei Dunkelheit auf meinem Stellplatz gemacht (ich fahre so im dunkeln NICHT herum)

Gruß

p1xx0r 18.07.2013 10:42

Zitat:

Zitat von JAGolf3 (Beitrag 1619824)
niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)

Bist du damit übern Tüv gekommen?
Wenn du den Lichtschalter im Auto nach ganz rechts dreht. Leuchten die Standlichter in Kombination mit Abblendlicht oder gehen die aus?

JAGolf3 18.07.2013 10:44

Ja bin so drüber gekommen die leuchten mit dem Abblendlicht

p1xx0r 18.07.2013 10:47

Komisch die Kombination ist verboten. Bei mir hatte mal einer vom Tüv gemeckert und gemeint, dass die abblenden müssen ( dunkler).

Wikipedia:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Muss diesen Monat tüven und bin am überlegen die vorher raus zu machen. Oder du sagst mir wo du warst :D


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