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-   -   Wie tief darf ich das Gewindefahrwerk einstellen für Tüv? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=113522)

flo024 05.04.2013 19:01

Wie tief darf ich das Gewindefahrwerk einstellen für Tüv?
 
Nabend Leute,

Morgen Früh gehts innen Wald Bäume fällen. Ich hoffe dass mir Morgen Mittag der Postbote mein Blaues Ta Technix liefert.

Wollte es dann evtl. auch schon einbauen. Nur wie Tief darf ich das einstellen, sodass der Tüv mir das Absegnet ?
Felgen sind Original 16 Zöller Jubi BBS


Gruss

Steven9291 05.04.2013 19:08

doofe Frage... so tief das es nicht schleift, ist doch logisch ;)

wieviel mm kann dir hier keiner genau sagen, das musst du selbst testen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Krog 05.04.2013 19:15

Wenn du es halt tief haben willst wüde ich die tiefstmögliche Einstellung laut Gutachten einstellen, dann Probefahren mit Volleinschlag in Kurven etc. und dann zum Tüv.

Der wird dir schon sagen ob das so geht oder nicht^^

flo024 05.04.2013 19:20

ok, Laut Gutachten...steht dort das Restgewinde drin sodass der Tüv das absegnet oder wie mess ich das ?

Habe das Gutachten im Netz gesucht und hab was gefunden. http://www.tatechnix.de/tatechnix/gx...3_TAGWVW03.pdf

aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?

Krog 05.04.2013 19:47

Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.
Also misst du von der Auflage der Federn bis zur Schraube unten. Kommt dann noch immer auf den Tüvprüfer an ob er von oberhalb oder unterhalb der Federnauflage misst oder ob er oben, unten oder mitte der Schraube misst.

Martin87 05.04.2013 19:56

Ich schraube immer so weit runter wie geht ohne das es schleift...also schön verschränken den Wagen...und dann ab zum TÜV...der sagts dir dann schon...keine Angst :)

flo024 05.04.2013 19:58

Wie is das denn nun, is das Blaue weicher wie das Rote? Habe nu das Blaue bestellt, aber die Meinungen teilen sich welches härter is. Ich jedenfalls wollte nicht zu hart

Martin87 05.04.2013 20:00

wenn dus bestellt hast. wirste doch sehen (merken) wies ist :)

.arwn00R 06.04.2013 08:36

Grundsätzlich: die billigen FW sind immer ziemlich hart.

Ritschy4711 06.04.2013 09:15

Zitat:

Zitat von flo024 (Beitrag 1579027)
aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?

Zitat:

Zitat von Krog (Beitrag 1579044)
Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1365232427.jpg

Grüße Ritschy

Ben_RGBG 06.04.2013 17:58

Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.

TheMikka123 07.04.2013 12:04

Wie auf dem Bild hier gezeigt habe ich es auch eingestellt und alles bestens beim TÜV.
Oberkante Federauflage bis Mitte Schraube.

flo024 12.06.2013 18:03

Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1371053021.JPG

Versteh nich was da im Gutachten steht... da Steht 120-160 mm. Ich hab das auf 120mm gestellt und die Karre is sau hart. Bitte helft mir, ich muss Morgen zum Eintragen !

Martin87 13.06.2013 01:36

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG (Beitrag 1579537)
Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.

Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol

[QUOTE=Flo024Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?[/QUOTE]

Handbremse gelöst? Stück gefahren?

rulez 13.06.2013 01:57

Zitat:

Zitat von Martin87 (Beitrag 1607847)
Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol

Hast ja kaum scheinwerfer mit linse :D

flo024 13.06.2013 05:57

Zitat:

Zitat von Martin87 (Beitrag 1607847)
Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol



Handbremse gelöst? Stück gefahren?

Ja war gelöst...das aufm Bild da is übrigens vorne :-D

golf-3-ms 13.06.2013 07:07

grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Peter[OG] 13.06.2013 07:38

Folgende Dinge müssen zusätzlich zum Gutachten eingehalten werden.

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Verstösse gegen das Gutachten bzw. die Auflagen der StVZO können bei einem Unfall schnell mal bis zu 5.000 € kosten (bei Personenschaden noch viel mehr) da man ohne Betriebserlaubniss bzw. Versicherungsschutz unterwegs ist.

Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.

Wer das freiwillig Riskiert ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe.

GT_Variant 13.06.2013 07:53

Zitat:

Zitat von golf-3-ms (Beitrag 1607870)
grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Das ist aber kein Gesetz? Nur eine Richtlinie, aber kein muss.

Meines Wissensstands.

osnabruecker 13.06.2013 11:23

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1607880)
Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.

Im Vergleich zu einem Unfall natürlich, das Zauberwort hier ist "ab" 250€. Ist bei mir schon lange her aber ich meine ich war da doch einiges drüber. Alleine das Abschleppen wurde dreimal fällig (vom Ort des Anhaltens zum Abschleppunternehmen, danach zur DEKRA und von der Dekra wieder zurück) und der Gutachter der sich den Wagen anguckt macht das ja auch nicht umsonst. Bin mir grade nichtmal mehr sicher ob der Endbetrag überhaupt noch dreistellig vorm Komma war. Ist schon zulange her.

flo024 13.06.2013 13:02

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG (Beitrag 1579537)
Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.

Wo ich eben war der wollt das nich wissen ;) Er meint das was im Gutachten steht ist sache.
So also bei mir ist nun alles Eingetragen. Der Tüvprüfer war wegen dem Gutachten mit der Einstellhöhe selber überrascht. Die haben das falsch geschrieben. Man nimmt die die Federauflage da unten sondern die die in der Mitte ist. Anders gehts ja garnich mit er

Gti95 13.06.2013 13:07

Zitat:

Zitat von flo024 (Beitrag 1607974)
Wo ich eben war der wollt das nich wissen ;) Er meint das was im Gutachten steht ist sache.
So also bei mir ist nun alles Eingetragen. Der Tüvprüfer war wegen dem Gutachten mit der Einstellhöhe selber überrascht. Die haben das falsch geschrieben. Man nimmt die die Federauflage da unten sondern die die in der Mitte ist. Anders gehts ja garnich mit er

Klasse das alles geklappt hat. :) :)
Bei welchem Tüv warst du denn und was hast du bezahlt wenn man fragen darf?
Muss nächste Woche auch mein Fahrwerk, Felgen eintragen.

flo024 13.06.2013 14:17

Klar darfst du. Ich war bei Tüv Nord. Und habe 136,85€ bezahlt.

Laut Gutachten könnt ich sogar noch 4cm runter :D aber dann unfahrbar mit der GTI Lippe dann. Ich habe nun vorne die 160mm und hinten 280mm

Gti95 13.06.2013 14:21

Tüv Nord in Gifhorn ?
Wie haben sie denn die Freigängigkeit der Räder geprüft?

Danke schonmal für die Antworten.
Mfg Julian

flo024 13.06.2013 14:36

Gerne kein Problem. Kannst mir auch Per PN schreiben dann spammen war hier nich alles voll.

Jou genau Tüv Nord in Gifhorn. Das Auto verschränkt. Ich musste Rückwärts auf eine Rampe fahren mit den linken Hinterrad und dann nach rechts voll einschlagen. Ja und dann isser noch aufm Hof da immer voll einschlag im Kreis gefahren.

Gti95 13.06.2013 14:38

Zitat:

Zitat von flo024 (Beitrag 1608006)
Gerne kein Problem. Kannst mir auch Per PN schreiben dann spammen war hier nich alles voll.

Jou genau Tüv Nord in Gifhorn. Das Auto verschränkt. Ich musste Rückwärts auf eine Rampe fahren mit den linken Hinterrad und dann nach rechts voll einschlagen. Ja und dann isser noch aufm Hof da immer voll einschlag im Kreis gefahren.

Gut alles klar, dann weiß ich bescheid.
Wenn noch was ist schreib ich dir per Pn.
Mfg Julian

flo024 13.06.2013 14:41

Kommst du auch hier ausser Gegend ?

Gti95 13.06.2013 14:47

Ja, aus Flechtorf. Knapp 10 km von Wolfsburg entfernt.

flo024 13.06.2013 15:17

Ja kenn ich :) Müssen uns ma treffen ;)

Ach ja, und noch was wenn du da zum Eintragen hinmöchtest. Kleiner Tipp: Er hat nen Verbandskasten genommen und den dann unterm Auto durchgeballert. Er meint, wenn er hängen bleibt isser zu tief. ;) Check das vorher mal ab.

Gruss
Flo

Bigsmilemk3 13.06.2013 15:38

Zitat:

Zitat von flo024 (Beitrag 1608024)
Er hat nen Verbandskasten genommen und den dann unterm Auto durchgeballert. Er meint, wenn er hängen bleibt isser zu tief

Dann komm ich also mit einer Zigarettenschachtel nicht weit?

flo024 13.06.2013 15:49

Zitat:

Zitat von Bigsmilemk3 (Beitrag 1608036)
Dann komm ich also mit einer Zigarettenschachtel nicht weit?

lol eher nich :-D

bierturbo 13.06.2013 17:49

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1607880)
Wer das freiwillig Riskiert ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe.

Wer das freiwillig einhält kann sich in meinen Augen das Sportfahwerk sparen und den federkomfort des originalen fw genießen ...

golf-3-ms 14.06.2013 07:39

Zitat:

Zitat von GT_Variant (Beitrag 1607883)
Das ist aber kein Gesetz? Nur eine Richtlinie, aber kein muss.

Meines Wissensstands.

grundsetztlich sind es richtlinen,bis jetzt sind wir hier in münster immer gut damit gefahren.
eingetragen wird e meisten radmitte bis kotflügelkannte
also passt da eigendlich immer

poisenchef86 14.06.2013 07:45

Nachem Tüv wird eh runter gedreht...von daher isses egal was der Prüfer einträgt ( mir ist bewusst das damit die BE erlischt, also brauchen die Moralapostel mir jetzt nicht rumschwaffeln )

Wenn alle die Autos nach Tüvigkeit bauen sehen alle gleich ^^

marko1983 14.06.2013 09:58

Zitat:

Zitat von golf-3-ms (Beitrag 1607870)
grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Dann brauche ich doch keine Gewindefahrwerk, dann kann ich gleich nen Geländewagen kaufen... :stupid:

Das sind Richtwerte die aber jeder Prüfer anders auslegt, Dekra ist da ganz ok, die tragen sowas auch tiefer ein ohne zu murren, Hauptsache es schleift nix etc.

Dr.Gramot 15.06.2013 01:02

Zitat:

Zitat von golf-3-ms (Beitrag 1607870)
grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Da kommst du mit einem TA-Gewinde niemals hin. Achse 4,5cm, Ölwanne 5,5cm bei tiefster Einstellung nach Gutachten! Höchste entsprechend 4cm mehr. :stupid:

Mit der HU des tieferen hätte ich 85mm haben müssen, meinte der Mensch bem Tüv... da komme ich quasi nicht hin.

renmas 15.06.2013 12:21

Zitat:

Zitat von poisenchef86 (Beitrag 1608257)
Nachem Tüv wird eh runter gedreht...von daher isses egal was der Prüfer einträgt

Wieso lass ich es da überhaupt erst eintragen ?!:-lol-: Kann ich mir das Geld doch sparen. Lass etwas eintragen was ich danach wieder verändere und somit nicht mehr erlaubt ist :-lol-:::frage::::frage::

marko1983 15.06.2013 12:33

Zitat:

Zitat von renmas (Beitrag 1608609)
Wieso lass ich es da überhaupt erst eintragen ?!:-lol-: Kann ich mir das Geld doch sparen. Lass etwas eintragen was ich danach wieder verändere und somit nicht mehr erlaubt ist :-lol-:::frage::::frage::

Wer will das denn so genau nachmessen ? Wenn du es 1cm runter drehst, merkt das kein Mensch... So genau kann man das eh nicht messen, wenn dann müsste das Auto 100%ig gerade stehen etc. prüft niemand so genau nach. Wenn alles eingetragen ist macht das wohl sehr wohl einen Unterschied, wenn du nix eingetragen hast, ist das wohl deutlich schlimmer und vor allem offensichtlicher...


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