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Betrogen worden!!! Hallo... Wir haben uns über mobile einen golf3 vr6 in weiss mit ventofront gekauft. Gott sei dank keine Anzahlung gemacht. Es war alles geklärt.wollten morgen früh von Oldenburg nach Echingen fahren. Ca. 750 km fährt um den Wagen abzuholen. Alles geklärt BahnTickets gekauft. 5 Tages Kennzeichen besorgt. Da schreibt er uns heute der Wagen wäre gestern von seinem Bruder zu Schrott gefahren worden. Wir nach Bildern gefragt. Hat er nicht schicken wollen. Wir mit Anwalt gedroht. Er hat gemeint wir können ihm nichts. Können wir doch hatten schriftlich das wir das Auto gekauft haben.naja bin sehr enttäuscht. Jetzt wollte ich wissen ob vllt jemand von euch den Typen kennt. Er hat sofort nen schwarzen 3er vr bei mobile eingestellt!!!! Danke für eure Hilfe. MfG Yvonne |
[QUOTE=Golferin1512;1568631]Er hat gemeint wir können ihm nichts. Können wir doch hatten schriftlich das wir das Auto gekauft haben./QUOTE] ihr hattet also schon einen kaufvertrag unterschrieben in dem alles geregelt war, also auch wann und wie die bezahlung erfolgt? |
Ihr koenntet zum anwalt gehen. Aber selbst wenn das ganze zu fall gebracht werdet muesstet ihr die kosten tragen da sowas fallen gelassen wird da privat etc... solche a.....loecher gibst leider ueberall....tut mir leid fuer euch |
[QUOTE=1H1.8;1568633] Zitat:
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der kauf ist leider erst abgeschlossen wenn bezahlt wurde und das auto übergeben wurde, da dies nicht geschehen ist habt ihr wohl leider pech gehabt. echt sau ärgerlich, aber eine kleine anzeige wegen betrugs schadet trotzdem nicht, ist nicht schlecht wenn der typ mal ein bisschen muffe kriegt :D |
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Eine fernmündliche oder fernschriftliche Absprache ist noch kein bindender Vertrag. Schon gar nicht zwischen zwei Privatleuten! Hierfür müsste ein eindeutiger Kaufvertrag in schriftlicher Form zustande gekommen sein, oder über eines der bekannten Verkaufsportale, welche ihre Bindung durch das Fernabsatzgesetz bzw. das BGB geltend machen. Da das nach meiner Auffassung nicht passiert ist, könnt ihr ihm wirklich nichts! Ein Betrug im Sinne des §263 StGB liegt demnach nicht vor, da noch keine Zahlung vorangegangen ist und kann somit auch nicht zur Anzeige gebracht werden! |
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Wollt nur fragen ob jemand diesen Typen vllt kennt!? Will ihm ein wenig Angst machen und eventuell vor ihm warnen!!! |
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Er ist aber trotzdem im Recht und muss gar nichts zahlen! Wenn er eben der Meinung ist, dass er den Golf nun doch behalten will, ist das sein gutes Recht als Besitzer. Schliesslich wärest du ja auch nicht in der Pflicht gewesen, den Wagen zu kaufen, wenn er bei einer Besichtigung vor Ort von den vorabgesendeten Fotos abgewichen wäre, da eben KEIN Vertrag zustande gekommen ist, welcher eben diese Pflichten bzw. Rechte mitsichbringt! Das weiss auch jeder halbwegs bewanderte Jurist! Kein Vertrag, Keine Austtausch Geld gegen Ware = keine Pflichten für den Anbieter. Zitat:
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Also bist du dir da wirklich so sicher? Es gibt ja auch den mündlichen Vertrag, er hat immerin eine Zusage gemacht, nehe ich mal an. Das mit dem Unfall ist wohl ne faule Ausrede. |
Vergiss es , das ist so ein Streit Fall wo nichts rauskommt, da Aussage gegen Aussage. auch wenn ich dich voll verstehe aber , es hat kein sinn sich nen Teuren Anwalt zu suchen , dann vlt. vor Gericht zu gehen. Das kostet zu viel Geld, Nerven und Zeit. Beis in den sauren Apfel und akzeptier so wie es ist, man kann eh nicht mehr machen aus drauß lernen. |
Bei einem mündlichen Vertrag ist bei einer Klage leider die Beweislast beim Kläger. In diesem Falle also beim eigentlichen Käufer, der den formlosen Vertragsabschluss zu eben jenen Konditionen nachweisen muss. Zeugen bringen in diesem Falle leider nichts und so wird ein derartiges Verfahren in fast allen Fällen aufgrund der mangelnden Beweisfähigkeit eingestellt. Einzige Möglichkeit wäre, wenn man bereits die Papiere zum Fahrzeug hätte und somit die direkte Verkaufsabsicht zum genannten Zeitpunkt nachweisen kann. Als Tip von mir für alle, die so ein Auto kaufen wollen, ohne es direkt vorher anzuschauen: Lasst euch eine Liste mit ALLEN!! Mängeln geben, die der Wagen bei Gefahrenübergang (sprich, der Käufer übernimmt das Fz) hat. Art des Schadens, Grösse und Position. Das lasst gegenzeichnen. Dazu den üblichen Kaufvertrag mit den Daten vom Käufer und Verkäufer (gibts bei mob!le.de und so). Diese zeichnet auch jeder gegen und gut ist! Besser mit Zeugen dazu noch! Das macht ihr am Besten per Postweg, schriftlich! Umständlich, aber wasserdicht! |
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Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Und Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Selbst ein Handschlag gilt schon als Kaufvertrag.Wobei diese Art von geschäftemacherei nicht mehr so oft angewendet wird. Das einzige was immer in Schriftform gemacht werden muss ist eine Kündigung Gruss Sven |
Also was tankdeckels aussage angeht hat er leider recht...da kein vertrag zu stande gekommen ist...muendlicher vertrag wird bei sowas nie bestehen koennen da es nicht aussagekraeftig genug ist du kannst versuchen dir die kosten zurueck erstatten zu lassen mach ihm ein wenig angst das du connections hast und versuch ihn damit an der leine zu halten aber ich denke wenn man den typen einschaetzt wird ihn das nach so einer sache nicht intefessieren bei mobile kannst du das melden die koennten ihn sperren |
Hallo! Zitat:
Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass man bei Bedarf beweisen können muss, dass er zustande gekommen ist. Wenn man das kann, hat man Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs gegen Bezahlung des vereinbarten Preises. Falls dem Verkäufer die Herausgabe im vereinbarten Zustand nicht mehr möglich iist, hat man Anspruch auf Ersatz aller Kosten, die man bisher in dieser Angelegenheit hatte. Ein Schriftform ist im deutschen Recht nur bei wenigen Vertragsarten zwingend vorgeschrieben, z.b. bei Ausbildungsverträgen. Freundliche Grüße Teletubby |
[Klugscheißermodus an] Soviel sei mal zu sagen, ein Kaufvertrag liegt dann vor, wenn Angebot und Annahme vorliegen und inhaltlich übereinstimmen. Dies geht auch telefonisch, per Mail, per SMS (sog. Fernabsatzvertrag). Rechtlich wird vorausgesetzt, dass von beiden Seiten Handlungswille vorliegt, sog. Willenserklärungen. Dies war hier der Fall: Angebot: Auto wurde inseriert, also erste Bedingung erfüllt. Annahme: Kaufinteresse bestand, Abholtermin wurde vereinbart, Zahlungsmodalitäten waren geklärt, zweite Bedingung ebenfalls erfüllt. Kurz um: Es kam für beide Seiten ein VERBINDLICHER KAUFVERTRAG zustande. Wenn du dies vor Gericht durch Schriftverkehr beweisen kannst (MAILS, SMS), ist der Verkäufer bei Nichterfüllen seinerseits SCHADENSERSATZPFLICHTIG. Also können die Kosten für Bahnticket, Kurzzeitkennzeichen, sogar eine Aufwandsenschädigung geltend gemacht werden. [Klugscheißermodus aus] TANTE EDIT: Die einzige Schwierigkeit, die hier vorliegt, ist wie Teletubby auch schon sagte, das ganze nachzuweisen. Mündlich geschlossene Verträge sind vor Gericht immer schwer nachweisbar. Wenn deine Familie, Freund, Vater, Mutter.......das ganze bestätigt, kann der/die Richter/in auch sagen, dass es klar ist, dass Angehörige für dich positiv aussagen. |
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Es kam ein Kaufvertrag zustande und der Verkäufer erklärte ja nun, dass er nicht mehr verkaufen will. Zuerst allerdings wollte er durch das angeblich zu Schrott gefahrene Auto aus dem Kaufvertrag aussteigen. Also der Verkäufer muss dem Käufer seinen Schaden ersetzen. Das sind die unmittelbaren Aufwendungen und ggf wenn weitere Kosten zum Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeugs entstehen auch diese. Klar sind mündlich geschlossene Verträge schwer nachzuweisen.Hier aber hat er das Auto angeboten und es kam zumindest eine ernsthafte Absichtserklärung dahingehend zustande, dass der Käufer mit Fug und Recht darauf vertrauen konnte, das Fahrzeug zu erworben zu haben. Ihr vergesst immer, dass die Mails vorhanden waren und dass es nunmehr eine Nahcricht gibt, die besagt, dass das Auto von seinem Bruder etc zu Schrott gefahren wurde. Erst als dann Bilder angefordert wurden, erklärte er nicht mehr verkaufen zu wollen. Man könnte auf einen Betrugsversuch raus. Ihr könntet auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen aber zumindest auf euren Schaden, das sind die Kosten udn auch der Aufwand der euch entsteht ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Ich sehe hier bei einem Gerichtsverfahren gute Chancen für euch. |
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Ich danke euch für die vielen hilfreichen antworten. Mal sehen was dabei raus kommt! Werde nochmal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen! |
Hm, man kann die Situation so oder so sehen und bewerten. Fehlverhalten ost aber auch bei beiden Parteien zu finden. Damit mir sowas nicht passiert, mache ich weder als Käufer noch als Verkäufer via sms oder mail ne Zusage. Ich schreibe immer, schauen Sie sich den Artikel bitte erst vor Ort an, dann sehen wir weiter. Es ist natürlich so, das Du ja auch hättest sagen können , ne das und das hab ich auf dem Bild aber nicht gesehen, oder dieser und jener Rostpickel war nicht zu erkennen, ich nehme den Wagen nicht. So oder so muss man aber sagen das Du / Ihr ganz schön naiv seid, zu schreiben : Zitat:
Die können doch schon 5 Jahre alt sein. Zitat:
Ich denke aber auch, das Ihr Anspruch auf die angefallenden Kosten habt, denn Ihr habt ja eMails und SMS und da ist es ja zu einer Einigung gekommen, daher hätte der VK Euch früh genug absagen müssen. So oder so gilt wie immer : Augen auf beim Autokauf |
Natuerlich ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Mir ist bereits das gleiche passiert. Muendliche und schriftliche Zusage ueber Mail war vorhanden, der Kaeufer ist aber trotzdem im letzten Moment abgesprungen. Mein Bruder hat Jura studiert, der hat ihm Beine gemacht. Ein Kaufvertrag ist bereits abgeschlossen, wenn der Kaeufer in einer SMS schreibt "Ich nimms." Von daher kommst du mit einem Anwalt sehr weit. Vor allem sind dir jede Menge Kosten entstanden. Eine Rechtsschutzversicherung macht hier Sinn. |
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Besser gesagt glaube ich das nicht denn es kann ja so garnicht sein. Wenn man kurz drüber nachdenkt, kann und darf man ja dann garnichts verkaufen, woher willst Du denn wissen das nicht ein anderer vorher besagte SMS geschrieben hat ? Nur weil mir einer schreibt " ich nehms " egal ob per eMail oder SMS gehört ihm der Artikel mit Sicherheit nicht. Sendet der VK eine Bestätigung ok, gehört Dir oder wie auch immer, könnte das wohl stimmen. Nur weil mir ein Intreressent ne sms schickt in der steht er nimmt besagten Artikel kann dieser Ihm garnicht gehören. Evtl. ist er ja bereits verkauft. Person A stellt ein KFZ bei Mobile rein. Person B interessiert sich dafür. Person B kommt zur Besichtigung und die Parteien sind sich einig und unterschreiben gerade den Kaufvertrag. Da ruft Person C an und sagt : ich nehms. Na LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL Da wird sich Person B aber bestimmt freuen. |
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Ich bin auf jedenfall vorsichtiger geworden, wenn ich etwas gebraucht kaufe. |
Sowohl als Käufer wie auch Verkäufer muss man immer vorsichtig sein, egal in welchem Bereich. Ach das man NIEMALS einen angemeldeten PKW verkauft usw. Wie sagte Oma immer : Augen auf beim Eierlauf ..... |
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Ich hatte mein Auto auch zugelassen am Karfreitag geholt und dann am Ostersamstag umgemeldet. Man geht als Verkäufer mit dem SFR kein Risiko ein, weil der Käufer ja Datum und Uhrzeit der Übernahme bescheinigt. |
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Ich habe auch mal ein angemeldetes Auto übernommen und war froh da ich mir lauferei und Kosten ersparen konnte. Ich bin aber ein gebranntes Kind. Es ist schon einige Jahre her, da hatte meine Mutter Ihren E30 verkauft. 6 Monate später hatte meiner Mutter Post bekommen, das der Wagen irgednwo an der plonischen Grenze auf deutschem Boden neben einem Acker steht. Und der Wagen innerhalb einer Frist von uns dort entfernt werden müsste. Na was meinste was Muttern für Augen gemacht hatte. Es gibt sicherlich noch faire Käufer, aber leider ist es nicht immer so. Wenn man die Uhrzeit im Kaufvertrag fest hält ist das sicherlich gut, falls es danach zu einem Crash kommen sollte. Sind es aber linke Vögel und die Karre wird nicht ab-umgemeldet oder wie in dem Fall wird der Hobel abgemeldet gefunden, wenden die sich IMMER an den letzten Halter. Muttern war dann doch gut aus der Sache gekommen, aber seid dem Tag gehen bei uns nur abgemeldete Fahrezuge in eine andere Hand. |
wenn man ein fahrzeug angemeldet übergibt sollte man den kaufvertrag bei der zulassungsstelle hinterlegen lassen. somit ist der neue besitzer des fahrzeugs, auch wenn es nicht zugelassen wird, bekannt |
Ich bin euch echt dankbar für die vielen hilfreichen antworten! Ich denke das mir das eine lehre war und ich sowas nicht wieder machen werde. Werde mir nur noch Autos aus dem Umkreis raus suchen, damit ich dann auch hinfahren kann um sie mir dann anschauen zu können!!! Vielen Dank an alle !!! |
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