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Unfall, wie gehe ich nun am besten vor? Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 5) Hoffe das ist der richtige Bereich für meinen Thread und sry das es bisschen länger wird. Also erstmal zum Vorgang, wie alles geschah... Ich fuhr eine Straße entlang und auf einmal hatte ich auch schon den Radfahrer auf meiner Frontscheibe... Ich versuchte noch zu bremsen, als er quasi schon drin war... Da man Ihn nicht sah. Hatte natürlich erst nen Schock gehabt, aber bin ausgestiegen und er lag vor meinem Auto noch. habe ihm hoch geholfen... Das übliche gefragt etc. er wollte sich nicht setzen usw. und Ihm ginge es gut... Hatte auch nur ne kleine mini Macke am Finger. Zum Glück ist Ihm nichts passiert, da er mir ecke Stoßstange/Kotflügel auf die Motorhaube und Scheibe flog... hätte er eig. schwer verletzt sein müssen oder schlimmer tot sein können. Zum Glück ist er mit der Schulter in die Scheibe zuerst geflogen... Ob er noch mit dem Kopf an die Scheibe kam, weiß ich nicht mehr, denke aber schon wie es aussah am Auto. Polizei angerufen etc. Das er nach Alkohol roch, war denen egal. Meinte es auch zu denen... Haben den Unfall nun aufgenommen etc. Die meinten zu mir, dass seine Versicherung sich bei mir melden müsste, aber ich vorhab schon meiner Bescheid geben könne. Radfahrer hat die Unfallschuld da er mit hoher Geschwindigkeit aus einer kleinen Str. kam und mir die Vorfahrt nahm. War nichtmal ein abgesenkter Bordstein und er fuhr ohne zuschauen über die Straße. Was muss ich nun tun? Versicherung anrufen? Gutachter anrufen? Kaputt ist: Frontscheibe, Kotflügel , Scheinwerferglas und Schürze kleinen Riss an der Verschraubung mittig und Kratzer. Motorhaube hat Kratzer und ich weiß nicht, ob der BöseBlick verbogen ist, da darunter der kaputte Scheinwerfer ist. Grill hat ebenfalls Kratzer Mehr weiß ich zur Zeit nicht, da es relativ dunkel war. Polizei machte keine Fotos. Hatte grade nochmal an der Tanke nachgefragt die sich dort befindet, ob jemand was sah... Leider nicht...Haben es nur knallen gehört. Mir kam der Radfahrer allerdings paar Meter woanders wieder entgegen, wollte wohl ne Currywurst noch essen... Aber er fuhr auch schon wieder... Wollte mich auf nen Bier einladen... Was ich abgelehnt habe...Er meinte dann er muss mal schauen wegen Versicherung Hausrat oder Haftpflich... =/... Meinte auch nur ob er noch eine KFZ Versicherung hätte... Ja zwei, da er zwei Autos hätte bei zwei verschiedenden Versicherungen... ...Und er fuhr ja auch schon wieder... und da er mich auf nen Bier einladen wollte, denke ich mal trinkt er sich noch einen...Fahrrad war eig. ok... vll ne 8 hinten im Rad... Anbei Fotos vom Schaden. edit: Auf dem letztem Foto sieht man den Unfallort im hellen... Er kam rechts raus geschossen und wollte über die Str fahren. Wo das Motorrad stand, stand meine ich ein Auto. Es war dunkel man sah nichts, das da einer kommen würde, bzw. man konnte Ihn net sehen bei der Geschwindigkeit von Ihm. Und einen Einblick hat man ja auch nicht wirklich in der Str rechts. Tankstelle befindet sich links und ist zwar beleuchtet, aber trotzdem sieht man da ja nichts. |
in der Regel sollte seine Haftpflichtversicherung für denn schaden auf kommen Falls vorhanden. das solltest du ab klären ;) an auf jedenfall gutachter deiner wahl aufsuchen !!! Die gegnerische Versicherung würde zwar ihren eigen lieber schicken wollen das bedeutet aber meisten ein kleines Minus in deiner Kasse. (du hast Gutachterwahl als geschädigter) . |
Oje, bei uns in der Stadt sind die Radfahrer auch so drauf. Denken sie müssen den Verkehr nicht beachten, die Autos sind ja groß und stark, die müssen auf uns aufpassen. :abgelehnt: Melde dich auf jedenfall bei deiner Versicherung! |
Versicherung wollt ich eh morgen sofort anrufen und denen das schonmal mitteilen. Also einen Gutachter beauftragen? Wer zahlt den Gutachter? Ich, Versicherung des Gegners etc.? |
Dein gutes Recht ist es einen Anwalt dir zu zulegen, weil die Versicherungen machen immer blöd rum. Der Anwalt und der Gutachter werden vom Gegner bezahlt! |
Er war ja nur schuld oder? |
den gutachter muss auch seine versicherung bzw er zahlen wen er keine hat... ich hatte auch 2 gutachter fälle und bin in beiden mit der dekra recht gut gefahren... |
Er hat Schuld. Dieses räumte er auch ein. Polizei hat ebenfalls bestätigt das er Schuld ist. Wirklich einen Anwalt gleich nehmen? Ist das nicht schon soviel des guten? |
Also wenn ich mir dein Auto so ansehe?? Du kannst dich ja mal bei einem beraten lassen. Aber du hast das Recht dir einen zu nehmen. :) |
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ist es das beste was du machen kannst um nicht auf deinen Kosten sitzen zu bleiben. |
Ja, aber wenn er vielleicht noch arbeitslos ist, bleib ich doch auf den kosten vom Anwalt sitzen? Oder habe jahrelang ne Ratenabzahlung? Ich werd mich morgen erstmal bei der Versicherung erkundigen und mal bei einem Gutachtern anrufen und dann mal sehen. Danke euch schonmal. |
im schlimmsten Fall bekommst du einen Titel der besagt das du 30 Jahre lang das recht hast dein geld zu bekommen wenn er mal wieder Flüssigig ist ;) |
hoffentlich passiert sowas net ;) |
du kannst auch noch in deiner versicherung schauen ob die schäde die von anderen verursacht wurden abdecken und sich des geld dann beim verursacher holen... für ne privatperson is des mit dem titel immer ne langwirige sache aber ne versicherung die ihr geld will is da ein bischen hartnäckiger und hat ganz andere möglichkeiten! |
Wenn du einen Vollkasko hast, dann kannst du das denen auf den Hals drücken und die kümmern sich um den Ersatz vom Schädiger. Wenn der keine private Haftpflichtversicherung hat, bleibst du auf allen Kosten sitzen. Du kannst dann zwar einen Titel erwirken gegen den und der gilt 30 Jahre, aber du musst natürlich auch alle 2-3 Jahre versuchen zu vollstrecken, was auch ins Geld geht. Sei andererseits froh, dass dem nicht mehr passiert ist, egal was du für einen Schaden hast. Auf dem Fahrrad ist Alkohol erst relevant, wenn er mehr wie 1,6 %o hat. Sei froh, dass du keinen hattest. Übrigens dürfte das bei deinem Golf auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rauslaufen. |
denke ich auch mal das der golf totalschaden hat! hast keinen rechtschutz? dann fallen dir zumin. keine kosten für den anwalt an! also da hättest auch etwas schmerzensgeld rausholen können für dich! aber ich weiß man redet leichter als es ist! ich hab das auch noch nie geschafft mir geld zu erschleichen! falls du keinen rechtschutz hast würde ich sagen wird es zeit den ich zahle 24 euro im monat und da sind alle in meinen haushalt lebenden personen dabei und ich könnte wegen jeder kleinigkeit zum anwalt gehen und habe da auch noch freie wahl! ich bin froh das ich den habe den so kam ich schon zu viel geld was ich sonst nie gesehen hätte |
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Der golf ist definiv Schrott. Alleine die Scheibe kostet ne Menge inkl |
Ich kenn das auch mit den 1,6 Promille als Grenze fürs Radfahren. Und ich glaube auch, dass der Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden hat. Mit dem Anwalt wäre ich erstmal vorsichtig. Der Radfahrer muss - im Gegensatz zum Kfz Halter - keine Haftpflicht haben und wenn du da gleich volles Geschütz auffährst, könnte es echt sein, dass du gar nichts bekommst, weil der Kerl arm wie eine Kirchenmaus ist. Und immer sofort zum Anwalt rennen, wenn sowas ist, ist eigentlich auch nicht der richtige Weg.. Dann aber wundern, wenn die Versicherung ab nächstem Jahr wieder ordentlich angehoben wird - das ist mal ne Einstellung. Ich würde erstmal versuchen, mich mit der gegenerischen Versicherung zu einigen. Wenn das nicht klappt, kann man immer noch zum Rechtsberater gehen und den das machen lassen. |
So er klärt das mit seiner Versicherung. Die hat er anscheinend wohl schon informiert und Montag werde ich mich bei denen melden. Meine Versicherung meinte auch, dass es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein wird, wie es sich anhört. Naja, Anwalt wollte ich nun nicht einschalten. Denke mal werde am Montag bei einem Gutachter nochmal anrufen, bevor jemand von seiner Versicherung ankommt. Hoffe bloss, dass man mit dem Geld was ich bekomme werde es wieder vernünftig richten kann. Achja, habe Teilkasko. |
Ich würde das mit dem Anwalt auch erst lassen, sollte es notwendig sein, kann man das immer noch machen. Es ist alles gegeben dads Du diesen noch später einschalten kannst. Ich möchte aber nicht neben Dir gesessen haben, das hatte ich zum Glück noch nie mit einem Radfahrer. Ich glaube ich hätt mir in die Buxe gemacht. Das wichtigste ist das der ohne große Schäden davon gekommen ist, dann bleibt zu hoffen das Du keine nassen damit machst und der eine Versicherung hat die auch zahlt. Ich bin der Meinung gegen diese Zweiradhooligans sollte wesentlich härter vorgegangen werden. |
Wenn ich mir den Unfallort ansehe, bis zu sicher dass dort nicht rechts vor links gilt? Ich sehe keine Anzeichen, dass es eine Einfahrt oder eine, dieser gleichgestellte, verkehrsberuhigte Zone wäre. Ein durchlaufender Randstein ist kein sicheres Zeichen für eine Einfahrt. Die Straße ist gesperrt, das ist klar, aber das besagt nicht viel. Und dann bist du nämlich schuld. Aufpassen |
Ein Totalschaden ist das nur falls man den Wagen mit neuen Originalteilen bei VW richten lässt, und davon wird der Gutachter ausgehen. Mit gebrauchten Originalteilen kann man den Schaden doch recht günstig reparieren, das teuerste wird die Lackierung sein. |
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ich hab erst vorkurzem ne neue Frontscheibe rein machen lassen da waren 2 kleine Steine unterm Wischer welche mir mal 2 lange Kratzer quer über die Scheibe zogen aber meine Versicherung hat den Schaden bezahlt die Scheibe kostete mit Einbau um die 600€ schon heftig wie teuer das ist |
Meine Scheibe (mit Blaukeil) hat 145 € gekostet. Klebesatz, Scheibenreiniger, Distanzstücke, Klein- u. Hilfsmaterial nochmal ~50 €. Inkl. Arbeitszeit und MwSt waren das dann insgesamt ~400 €. Zum Glück habe ich TK ohne SB. |
Habe auch TK ohne SB |
Habe TK mit 150SB, die komplette Rechung die an die Versicherung gegangen war 540€ und n paar Cents. - 150€ musste die Versicherung also 390€ übernehmen. |
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LG Hagen - Urteil vom 14.11.07 |
jaja, immer schön nen Gutachter rufen ;) Bei den meisten Schäden reicht auch ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.. ..und dann jammern wenn die Versicherungsbeiträge steigen ;) |
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Hallo, Schade um das Auto. Aber ich würde an deiner Stelle ein Anwalt einschalten, da das Recht auf deiner Seite ist ,braust du den vorerst nicht Zahlen. Das Sage ich weil sich die Versicherung Quer stellen würde,und auf zeit spielt , Zeit die du nicht hast. Solange du nicht Klagst ,kostet dir der Anwalt nichts. Ohne Anwalt kann das Jahre dauern,egal ob du Unschuldich bist und das Recht auf deiner Seite hast , als Privatperson kannst du da nichts machen, aber ein Anwalt schon. Ps: Ich spreche aus Erfahrung , ich hatte auch ein Unfall wo ich Unschuldich Wahr, Mein Wargen wahr ein Seat Ibiza 6K und hat laut Gutachten ein schaden von 7000€ also Totalschaden Karosse verzogen und so,egal der Unfall war am 07.07.2012 , und ich habe bis Heute keine Cent von der Versicherung ,im gegenteil , ich habe bis jetzt alles zahlen müssen ( Abschleppkosten,Gutachten, Straßenreinigung usw) Und ich habe von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet, und so langsam lenkt die Versicherung ein,aber auch nur weil der Anwalt mir Gericht gedroht hat. Wie du siehst, ohne Anwalt geht es nicht. Mit Anwalt dauert es schon lange ,wer weiß wie lange es dauern würde ohne??? Mfg caoskasper |
beileid.Mein Kampf hat damals 2 JAhre gedauert |
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Das bedeutet, dass der Fahrradfahrer ein Drittel seines Schadens ersetzt bekommen kann, aber kein Schmerzensgeld, denn das setzt ein Verschulden voraus, was hier nicht vorliegt. Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung - Straßenbahn - Anhänger - Lkw - überhöte Geschwindigkeit Und hier noch mal, ein Satz aus dem Urteil des Reichsgerichts vom 17.3.1879 auf das sich der BGH und ide unteren Gerichte in ständiger Rechtsprechung in dieser Sache stützen , damals gab es noch keine Autos. "Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport grosser Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismässig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den ausserdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräfte (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefässe und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismässig gewaltige (je nach Umständen nur in bezweckter Weise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist." Darauf stützt sich die ganze Betriebsgefahr. Und bitte beachten: Es ist ein Satz. |
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Von Schuld deinerseits redet ja auch niemand. Es gibt eine Haftung aufgrund der Gefährung durch den Betrieb des Fahrzeugs. Das Liedchen kann ich dir deshalb so gut singen, weil ich das auch mal hatte. Mir fuhr einer hinten drauf, als ich abbiegen wollte. Der hatte das schlicht verschlafen und hatte die ganzen 2-300m Abstand, die er vorher hatte, nichts bemerkt. Da war ich dann mit 25% wegen der Betriebsgefahr dabei. |
locker weg,erstmal hoffen das der Knilch versichert ist und das der Golf gerichtet werden kann. |
Also der Gutachter war gestern bei mir. Er schätzt den Schaden vorhab um die 3000€. Den genauen Wert bekomme ich noch per Post mitgeteilt. Er hat auch paar umbauten sich notiert. Da diese wohl den Wert des Fahrzeuges steigern. Z.B: Komplette Edelstahl Auspuff-Anlage, Motorhaube (Böser Blick, Lufthutze), Heckklappe Teil-clean, SPortfahrwerk, Distanzscheiben, Stoßstange vorne, hinten, Scheinwerfer... Bin mal gespannt. |
jo,ist nen wirtschaftlicher |
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