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-   -   JUBI Felgen nicht eingetragen? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=107063)

MarkusGOLF86 25.07.2012 22:07

JUBI Felgen nicht eingetragen?
 
Hi Freunde!

Ich habe einen original GTI JUBI 8V mit einem AGG Motor ..

Normalerweise sind ja die JUBI Felgen ein Bestandteil des Golfs..

Bei mir im Zulassungsschein sind die 16er aber nicht eingetragen.
Ist das normal?

Darf ich sie draufgeben ohne Eintragung? Weils ja vom Jubi sind.. ?

Danke für eure Hilfe.

lg markus

golpher90 25.07.2012 22:09

Originalteile müssen nicht eingetragen werden... Stehen deshalb auch nicht im Schein.

Was für Reifen stehen denn drin?

MarkusGOLF86 25.07.2012 22:17

ja aber die Polizei weiß das ja nicht bei der Kontrolle und ALLE Felgen müssen eingetragen werden.
Steht ja nirgenst wo das ich die Felgen oben haben DARF !

Am Zulassungsschein steht:

195/50 R15 6Jx15 + 6,5x15

185/55 R15 auf LM Felge Fabrikat Speedline 6,5 J x 15 ET43


lg markus

AAM 25.07.2012 22:33

ist beim golf iv jubi das gleiche....das sind ja dann 18er aber da stehen nur 16 zöller im schein :-lol-:



die polizei muss DIR beweisen das DU was falsch gemacht hast.
das können sie in dem fall nicht und du bist fein raus.

wenn sie dich zu unrecht zum tüv etc. schicken bekommen die einen aufs dach.

MarkusGOLF86 25.07.2012 22:38

naja draufankommen lassen möchte ichs nicht.

da muss ja was geben wo die eingetragen sind.. das gibts ja nicht:(

AAM 25.07.2012 22:44

hier mal die reifen:

Reifenfreigabe auf Doppel WOBber



so einen wisch bekommt man auch bei vw bzw. beim tüv.

MarkusGOLF86 25.07.2012 22:49

vielen dank und das reicht? steht ja nichts von BBS drauf..

AAM 25.07.2012 22:50

ich sag ja das da nur mal die reifen drin stehen.


ich würde es drauf ankommen lassen....du stehst gnaz sicher nicht in der beweispflicht.

MarkusGOLF86 25.07.2012 22:53

am besten ich fahr mal mit dem Gutachten zum TÜV und rede mit denen..
vl. könnens mir was schreiben oder so :)

der_sammler 25.07.2012 23:25

Genau das selbe was ich dir schon auf FB gesagt hab. :D


Mfg.
der_sammler

ViP 25.07.2012 23:42

Bei mir stehen die Eingetragen:

185/55 R15 81 M+S- 6,5JX15 H2
195/50 R15 82 - 6,5JX15 H2
205/50 R15 82 - 6,5JX15 H2

Ich habe mich beim Magistrat immer informiert.
Aber soweit ich weiß wenn du eine Änderung vornimmst die nicht
im Zulassungsschein eingetragen ist, musst du dies eintragen lassen
oder bei manchen dingen eben nur bescheid sagen.

Gug mal hier rein:
Preview

//EDIT: Hier habe ich noch etwas gefunden
http://www.legales-tuning.at/welcome.htm

MarkusGOLF86 25.07.2012 23:55

besten dank, nur der Unterschied ist dass die Jubifelgen schon am JUBI Serienmäßig sind bzw. waren...

MirKesBre 26.07.2012 01:41

Ein Kollege von mir hatte auch einen Original Jubi, da standen die Reifen (215/40/16) und die BBS Felgen (7x16 ET 43) sowohl im Fahrzeugbrief als auch in der Zulassung drin.

Dieser wurde dann leider kaputt gefahren, darauf hin hat er sich einen normalen Golf 3 GTI Edition geholt. Auf diesen hat er dann die Jubi Felgen montiert und wurde ca. 2-3 Monate später auch promt angehalten von der Polizei.

Er erzählte ihnen, dass es originale Felgen vom Golf 3 sind, die erwiderten jedoch, solange nichts davon in den Papieren steht, sind die Felgen nicht zulässig, fertig.

Ende vom Lied, er bekam eine Mängelkarte, eine Ordnungsgeld und hatte eine Woche Zeit, die Felgen eintragen zu lassen und das Auto und die Mängelkarte bei der Polizei vorzuführen.

Das Fahrwerk was verbaut war, war eingetragen, er musste auch mehrere TÜVs abklappern, bis ihm einer die Felgen eingetragen hat, da das Auto recht tief war und einige es so nicht eintragen wollten, obwohl Felgen und das selbe Fahrwerk vorher beim Jubi eingetragen waren.

Gruß

MirKesBre 26.07.2012 01:49

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1463696)
ist beim golf iv jubi das gleiche....das sind ja dann 18er aber da stehen nur 16 zöller im schein

die polizei muss DIR beweisen das DU was falsch gemacht hast.
das können sie in dem fall nicht und du bist fein raus.

wenn sie dich zu unrecht zum tüv etc. schicken bekommen die einen aufs dach.

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1463714)
ich würde es drauf ankommen lassen....du stehst gnaz sicher nicht in der beweispflicht.

Das wär ja noch schöner????

Bitte kein gefährliches Halbwissen posten.

Wenn die Polizei Mängel oder fehlende Eintragungen finden, liegt die Beweispflicht beim Halter.

Das wär ja noch schöner, dann bau ich mir morgen ein Gaywindefahrwerk ein dass das Auto beim Fahren Funken schlägt.

Wenn mich dann die Polizei anhält sag ich laut deiner Logig "Neee, alles original, beweisen Sie mir doch das Gegenteil".

Unfassbar.

Dann bekommst die Karre an Ort und Stelle stillgelegt wenn die Herren in Grün es denn so wollen.

Ich weiß ja nicht wo du herkommst bzw. wie die Polizei das bei euch handhabt. Aber bei uns kann man da keine Faxen machen, das geht sonst schnell mal in die Hose.


UND:


Sondereditionen haben wenn sie größere Felgen haben, diese auch eingetragen, sonst gäbs bei jeder Kontrolle Probleme und Diskussionen.

Beim R32 von nem Kollegen stehen die ori 18 Zöller auch drin, da steht nicht wie bei den anderen 4er Golf nur 16 Zoll usw. drin.

AAM 26.07.2012 02:34

Zitat:

Zitat von MirKesBre (Beitrag 1463788)
Das wär ja noch schöner????

Bitte kein gefährliches Halbwissen posten.

Wenn die Polizei Mängel oder fehlende Eintragungen finden, liegt die Beweispflicht beim Halter.


was für mängel wenn der jubi schon mit den felgen aus dem werk gerollt ist ?
wo soll da bitte ein mangel vorhanden sein ?




Zitat:

Zitat von MirKesBre (Beitrag 1463788)

Das wär ja noch schöner, dann bau ich mir morgen ein Gaywindefahrwerk ein dass das Auto beim Fahren Funken schlägt.

Wenn mich dann die Polizei anhält sag ich laut deiner Logig "Neee, alles original, beweisen Sie mir doch das Gegenteil".

Unfassbar


in dem fall können sie dir auch das gegenteil beweisen......
oder kennst du ein gewindefahrwerk das original verbaut war bzw. ne vw nummer hat?
ich nicht......



Zitat:

Zitat von MirKesBre (Beitrag 1463788)


Sondereditionen haben wenn sie größere Felgen haben, diese auch eingetragen, sonst gäbs bei jeder Kontrolle Probleme und Diskussionen.

Beim R32 von nem Kollegen stehen die ori 18 Zöller auch drin, da steht nicht wie bei den anderen 4er Golf nur 16 Zoll usw. drin.


in dem fahrzeugschein von einem 4er jubi der hier auf dem tisch liegt steht nix von 18zöllern.

im alten fahrzeugschein den der erstbesitzer damals bekommen hat stehen sie drin.
also sind sie auf den golf eingetragen und zugelassen.
aber es sind auch nur die reifen erwähnt, von den bbs felgen ist nix zu finden.



soll da jetzt der kleine mann seinen kopf hin halten wenn die brüsseler bürokraten meinen nur noch eine größe reinschreiben zu müssen ?



nach deiner logik müssten auch die billigsten vw stahlfelgen mit nummer etc. im schein stehen, oder ?

MarkusGOLF86 26.07.2012 03:04

ok jetzt bin ich echt überfordert *gg*

einerseits können sie mir nicht das gegenteil beweisen, andererseits können sie mich f.... !

Wenns einfach irgendwo stehen würde wäre die sache ja schon längst gegessen..

find ich auch scheiße von VW, extra ich sag jetzt mal "spezialfelgen" herzustellen ohne Eintragungen im Typenschein zu machen weil ja eig. alle Felgen eingetragen werden müssen!
Zumindest sollte die Reifendimension angegeben sein..

Beim S3 die oriiginalen felgen stehen ja sicher auch nicht drinnen weils ab Werk so geliefert wurden... da der Jubi aber ein Sondermodell ist hätten sie sich schon was anderes einfallen müssen !!!

lg markus

Martin87 26.07.2012 06:30

Ich weis zumindest, dass in den "neuen" Papieren wo das ja nicht mehr Fahrzeugschein heißt, nur noch eine (die kleinste?) Reifengröße drin steht (obwohl mehrere zulässig sind), so war es bei mir und den letzten Autos welche ich hatte. Ich habe dann als ich das Auto zugelassen habe die nette Frau hinter dem Schalter gefragt welche Reifen den original freigegeben sind (und eigentlich in den Papieren stehen müssten) und sie hat es mir dann aufgeschrieben. So wusste ich immer bei welchen Größen ich mir keine Gedanken machen muss obwohl sie nicht in den Papieren stehen...
Hat auch bei einer Polizeikontrolle so geklappt, als ich Reifen gefahren bin deren Größe nicht in den Papieren stand, welche aber zulässig waren (siehe oben...)...sah die Polizei nach Überprüfung ihrerseits dann auch so...

McMar 26.07.2012 07:09

meine Jubi´s sind mit VW Teilenummer eingetragen....

aam 90 26.07.2012 07:25

Also meine Jubis ( BBS RS 722 7j x 16" ) sind auch nicht direkt eingetragen. Bei der Eintragung von der Tieferlegung hat der Tüver mir die Reifendimension mit Eingetragen (215/40 R16) welche als größte geprüfte Größe in verbindung mit dem FW zählt. Für die Felgen hab ich ein Freigabedatenblatt von meinem VW Teilehändler bekommen, da ich wegen den Felgen schon öfters probleme hatte. Aber selbst dieser wisch wird von ein paar Polizisten ignoriert.

Golf3Freak2k8 26.07.2012 08:06

Ich musste mir meine jubi Felgen auch eintragen lassen seitdem keine Probs mehr

Quick-Nick 26.07.2012 08:27

Moin,

als der letzte 3er Jubi vom Band lief, gab es noch die "alten" Fahrzeugpapiere! Dort waren zu 100% die Jubifelgen im Schein und Brief eingetragen.
Dann wurde das Fahrzeug irgendwann auf die "neuen" Papiere umgestellt (ZB1/ZB2) und dabei wurde nicht darauf geachtet, das alle Reifen und Felgen in die neuen Papiere übernommen wurden.
Das wurde leider nicht automatisch gemacht, sondern nur wenn man was gesagt hat.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!

Gruß
Nick......

TimurS54 26.07.2012 08:29

Bei sowas ist wichtig entweder die Reifenfreigabe mitzuführen auf Originafelge und diese Größe dann auch zu fahren oder wenn man eine Zubehör Felge fährt mit im Fahrzeugschein eingetragener Bereifung, gibt es für die Felgen meist ein ABE, das man mitführen muss.

Bei dir wäre es dann die 1. Option.

McOneee 26.07.2012 08:34

ich würd mir da nicht so einen stress machen sondern einfach drauf ziehen und fahren.
Der Tüv trägt sie dir bestimmt ein um Geld zuverdienen :D

Schließlich isses ja ein Original Golf 3 Teil.

Beachte mal den Absatz auf der Rückseite des Fahrzeugscheins:

"Andere als die Angegebene Bereifung können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

Du hast ja eine Freigabe für die Reifengröße und auch für die Jubi Felgen. Da es ein Original Golf 3 Bauteil ist.

Martin87 26.07.2012 08:39

Zitat:

Zitat von Quick-Nick (Beitrag 1463816)
Moin,

als der letzte 3er Jubi vom Band lief, gab es noch die "alten" Fahrzeugpapiere! Dort waren zu 100% die Jubifelgen im Schein und Brief eingetragen.
Dann wurde das Fahrzeug irgendwann auf die "neuen" Papiere umgestellt (ZB1/ZB2) und dabei wurde nicht darauf geachtet, das alle Reifen und Felgen in die neuen Papiere übernommen wurden.
Das wurde leider nicht automatisch gemacht, sondern nur wenn man was gesagt hat.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!

Gruß
Nick......


scheint aber auch von amt zu amt anders zu sein..bei uns tragen sie eben nicht mehr alle Größen ein die im alten schein/brief standen...auch wenn man es sagt nicht... :(

coolfire 26.07.2012 08:40

Endlich jemand der zwischen altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbestätigung Teil II unterscheidet. Im alten Schein stehen alle zugelassenen Reifengrößen drinnen. In der neuen Zulassungsbestätigung nur noch eine. Was jedoch nichts daran ändert dass die Rad-/Reifenkombination trotzdem immer noch für das Fahrzeug zugelassen sind.

Zitat:

Zitat von Quick-Nick (Beitrag 1463816)
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!

Hier würde ich es wagen zu wiedersprechen. Spätestens in der BE des Autos bzw. im COC-Papier müssten diese Felgen dann auftauchen. Es ist jedoch NICHT die Pflicht des Fahrers selbige Papiere mitzuführen oder auch nur zu beweisen dass serienmäßige Teile auch zugelassen sind. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (welche vor rund 20 Jahren vom KBA und nicht vom LRA erteilt wurde) verändert sich ja in keinster Weise, nur weil in der Zulassungsbestätigung nicht mehr alle Reifengrößen aufgeführt sind. In meiner ZulBest. stehen auch nur 255/40 ZR 17 drinnen, obwohl das Auto serienmäßig und ab Werk mit 265/35 ZR 18 ausgeliefert wurde.

Sobald natürlich andere Reifendimensionen auf dieser Felge gefahren werden sollen, müssen diese natürlich eingetragen werden.

patz223 26.07.2012 08:57

Bei mir steht das auch net im Schein..

Mir hat der TÜV nur auf den Bericht geschrieben "ABE/Gutachten für die Felgen stets mitführen"

Das hat er mir dann auch vom KBA besorgt.

Gruß

coolfire 26.07.2012 10:18

Ich meine, wer wirklich Bammel hat dass er Streit mit der Polizei bekommt, der kann ja mal zum TÜV oder zu VW fahren und sich die Betriebserlaubnis kopieren lassen. Dann hat man ja was in der Hand, falls ein Polizist der Meinung ist wir hätten immer noch 1997. Auf die Idee serienmäßige Teile eintragen zu lassen und auchdafür zu bezahlen käme ich sicher nicht.

Martin87 26.07.2012 10:40

Ja wie ich vor einer Seite schon erwähnt habe, kommt der ganze Stress in der Sache nur durch die Umstellung der Fahrzeugpapiere...bin mir sicher, dass die entsprechenden Größen damals (im alten Schein) bei den Jubis drin standen...schließlich waren die Felgen/Reifen ja aber Werk drauf...eigentlich keine Frage...Schuld ist die Bürokratie!

Quick-Nick 26.07.2012 10:58

Der TÜV kann Dir auch ein Datenblatt ausdrucken, wo alle Reifen und Felgen die es serienmäßig auf dem Jubi gab drin stehen.
Habe ich auch mal bei einer Hauptuntersuchung für ein Fahrzeug vom Prüfer bekommen. Hatte mich damals nichts gekostet und ich habe mir den Wisch ins Handschuhfach gelegt. Bei einer Kontrolle hat man dann keine Diskussionen.

Gruß
Nick.....

MarkusGOLF86 26.07.2012 11:22

danke Leute für eure Kommentare..

@QUickNick: hast du die zufällig noch? Könntest du mir die irgendwie zukommen lassen?

Am besten ist es echt wenn ich direkt zu VW fahre um Stress zu vermeiden.

Das mit den Tausch der Fahrzeugpapieren GERADE wenn es um Felgen geht ( wo eh alle so pingelig) sind, hätte auch viel besser durchdacht werden müssen um Probleme zu vermeiden.... :(

aber jetzt ist mir wenigstens klar warum da ichts mehr drinnen steht..

AAM 26.07.2012 11:44

Zitat:

Zitat von coolfire (Beitrag 1463851)
Auf die Idee serienmäßige Teile eintragen zu lassen und auchdafür zu bezahlen käme ich sicher nicht.

ich auch nicht.

ich lass es drauf ankommen....wenn mir mal jemand die karre deswegen stilllegt gehts zum vorgesetzten.

wenn ein jubi die jubifelgen und die passenden reifen hat können die überhaupt nix machen.

marc_92 26.07.2012 12:25

bei mir hat der tüv damals auch wegen den orginalen gt felgen von bbs gemeckert, weil im fahrzeugschein auch nur die winterfelgen des vorbesitzers drin waren ::frage::

bin dann mit meinem schein (das ist doch der kleine, oder?) zum vw-händler, und der hat mir ne liste rausgelassen auf der die serienaustattung meines golfs stand. und siehe da: bbs kreuzspeiche 6x15 auf 195er reifen.

ist jetzt nicht dasselbe wie bei dir, aber dürfte aufs selbe herauslaufen.
(sorry wenn das bereits erwähnt wurde, wollte mir nicht alle seiten durchlesen)

wolfi71 26.07.2012 12:46

Leute, wenn die Polizei ein serienmäßiges Auto stilllegt, dnan haften die dafür. Das macht der Polizist nur ein einziges Mal. Danach steht der nämlich vor seinem Chef stramm und darf einen Bericht schreiben.

Man lässt das Auto in so einem Fall eh nicht sicherstellen, sondern beschlagnahmen. Dann muss er nämlich innerhalb von 48 Stunden einen Beschluss des Richters erwirken. Und dort kannst du angehört werden. Wenn du dann den Zettel auf den Tisch legst ode rdein Anwalt, dann hat der Polizist ein Problem, weil der Richter die Beschlagnahme ablehnt oder anordnet, dass ein SV zu überprüfenm hat, ob das was auf dem Auto ist mit den Daten übereinstimmt. Wenn dem dnan so ist, dann hat die Staatskasse die Kosten und darf dir noch einen Nutzungsausfall zahlen. Dann kotzen die ab, weil das bei denen wieder Begründungen erfordert.

Manchmal muss man den Herren auch eine vor den Latz geben.

Sehr viele Polizisten wissten aber um das Thema und halten sich dabei mit Maßnahmen zurück.

Alles was von VW serienmäßig vom Band gerollt ist, ist eingetragen. Dass in der Umstellung der Papiere manche Daten verloren gehen ist halt so und wurde in kauf genommen. Deswegen ist das trotzdem noch legal und das selbst wenn der alte Fz-Brief nicht mehr vorhanden sein sollte. Deswegen wird es ja nicht illegal.

Wenn die das für illegal halten, dann müssen die das beweisen. Der belibte Trick ist nämlich zu vermuten, dass dein Auto illegale Sachen hat und dich zu einem Gutachten auffordern. Natürlich auf deine Kosten klar. Braucht man nicht drauf eingehen. Ich muss nicht beweisen, dass mein Auto legal ist, die müssen beweisen, dass es illegal ist.

Notfalls muss man denen mal wieder zeigen wo der Hammer hängt.

Besonders gut kommt das übrigens, wenn es irgendwo in der Republik ist, wo man normal nicht ist. Zuhause ist man ab und zu ein paar Schikanen ausgesetzt, bis man bei deren Chef dann mal auf den Tisch haut.

Rolw 26.07.2012 14:48

Beim 2L vom Fragesteller ist 16" 215/45 mit in der Betriebserlaubnis, hab mal bei Dekra nachgefragt wo ich grad da war und der Mann war grad so freundlich.Somit Serienteil und egal ob im neuen Fzgschein.

Das heißt aber nicht das jeder Golf 3 automatisch damit fahren darf, muß man jeweils nach der Motorisierung nachschlagen.

Bei allen Nichtserienteilen ist die Beweislast aber beim Halter, ABE´s/EG Zulassung mußte dabeihaben, je nach Auflagen auch eintragen.

Wieso sollte nen Polizist beweisen müssen das nen Zubehörteil erlaubt ist, Unterlagen bekommt man ja extra dazu.

wolfi71 28.07.2012 14:23

Zitat:

Zitat von Rolw (Beitrag 1463991)
Wieso sollte nen Polizist beweisen müssen das nen Zubehörteil erlaubt ist, Unterlagen bekommt man ja extra dazu.

Muss er gar nicht, er muss im Zweifelsfall beweisen, dass es nicht erlaubt ist.


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