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Lichtaustrittskante Gruß an die Golf Gemeinde Und zwar steht bei mir folgendes Problem ins Haus. Ich habe vor mein Fahrzeug tiefer zu legen, am liebsten so 80/60. Mein Problem ist aber, nachdem ich mich mal mitn Zollstock ans Auto gestellt habe, habe ich gesehen, dass ich dann unter die gesetzlichen 50cm Lichtaustrittskante komme. Meine Frage ist nun. Spielt das wirklich so eine große Rolle.Denn ich denke mal, jeder 3. Golf kommt auch locker darunter. Also was tun? |
Bei Tüv/Polizei ist nunmal die Höhe vorgeschrieben . hälst du dich nicht dran kanns schnell unangenehm werden. bzw bekommst keine Eintragung/ keinen Tüv. evtl helfen andere Scheinwerfer |
Scheinwerfer hab ich mir schon welche rausgesucht,aber das macht keinen großen unterschied |
Naja, wenn du Linsenscheinwerfer nimmst, "gewinnst" du noch 1-2cm ! |
ja, weiß ich ja , ich möchte aber eigentlich keine Linsen, ich wollte oem style haben. gibts denn da keine andere möglichkeit? |
Geweindefahrwerk einbauen, so passend drehen das die 50 cm eingehalten werden! Zum TÜV fahren, eintragen lassen. Dann nach Hause und wieder runter mitm Bock...Fertig ;) Standard prozedere halt... |
Zitat:
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genau das is meine befürchtung, dass ich dann in ner kontrolle voll die arschkarte hab ich meine vom messen her komme ich jetzt auf 58cm ich möchte gerne ein 80/60 FW einbauen (bin kein Freund von Gewinde), würde also grad so passen mit den 50cm, aber was ist, wenn sich das FW dann nochmal setzt, was ja normal is und ich dann auf 48cm komme? |
Hab mal ne Frage. Ist die Lichtaustrittskante nun am unteren rand des Chromspiegels oder in etwa die mitte wo die Birne sitzt? Habe die Scheinwerfer verbaut: http://www.golf3.de/clear.gif |
unterkante vom spiegel nicht vom scheinwerfer |
Es gibt noch ein Toleranz katalog da steht drin +-50mm |
das wäre mir neu? Da hätte ich ja diesen Thread garnicht aufmachen brauchen :) |
Zitat:
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ja genau 5cm habs auch nicht geglaubt |
ich wollt nämlich schon sagen, 5cm is echt viel |
Zitat:
So bleibt es lediglich eine Vermutung ........ |
Nr. 15 zu §30 StVZO |
Vorschriften zu § 30 StVZO |
da steht es schwarz auf weiß |
Zitat:
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der katalog ist von 2004 |
gib bei google Vorschriften zu § 30 StVZO ein dort steht es |
Zitat:
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Habe denn aktuellen katalog gestern auf der Prüfstelle gesehen da steht noch das selbe drin.Der Prüfer hat es mir gezeigt da meine Lichtaustritskante bei 48cm ist ,er hat es dann so eingetragen weil es noch im Toleranzbereich lag. |
Ok... na wenn das so ist, dann isses natürlich cool |
Zitat:
Wo soll der genaue Text stehen, damit es nachweisbar ist? |
Ist zwar schon älter...aber hier: StVZO, B5. Fahrzeuge Paragraph 50, Absatz 3: Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Null Toleranz! Nix mit 50mm oder so...;) |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2) Als ich mit meinem 2er GTI, 2011 beim Eintragen vom Gewinde war, sagte er auch, auf keinen Fall tiefer als jetzt! Wobei der FAST aussieht wie Serie.... Lächerlich. Aber beim Golf 3 hatte ich Keine Probleme. Hatte 75/60 und immernoch Luft... Hat mich erstaunt das es so einen großen Unterschied zwischen G2 und G3 gibt. Naja evtl. hilft mir ne Rallyefront beim 2er, da darf ich dann nochmal 2-3cm runter. |
Das problem hatte ich beim zweier auch.. war etwa auf der selben höhe wie du und war dann bei 49cm. hab dann für den tüv 3 bar luftdruck auf die reifen gegeben, dann hats graaaade so gereicht. beim dreier bin ich etwa 90mm tiefer an der VA, da gabs kein problem. ;) da war ich noch leicht über den 50mm. |
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