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-   -   Darf ich diese felgen+reifen fahren? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=101806)

Inferno 26.02.2012 20:42

Darf ich diese felgen+reifen fahren?
 
Mahlzeit!
Ich habe von einem Freund, Sommerreifen geschenkt bekommen.
195/50R15
Jetzt wollte ich wissen, darf ich die raufziehen und direkt fahren? Oder was brauch ich um Die fahren zu dürfen?
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1330285240.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1330285313.JPG

Sind glaube ich von BBS aber bin mir da nicht sicher :)
Schonmal danke für die hilfe:)

Der_Siggi 26.02.2012 20:44

sehen aus wie TSW felgen..

ja eig schon.

Redvr6 26.02.2012 20:49

Zitat:

Zitat von Inferno (Beitrag 1381025)
darf ich die raufziehen und direkt fahren? Oder was brauch ich um Die fahren zu dürfen?

Du kannst die montieren und direkt zum TÜV fahren und eintragen lassen! ABE nicht vergessen mitzunehemen!

MfG

Inferno 26.02.2012 20:51

Zitat:

Zitat von Redvr6 (Beitrag 1381033)
Du kannst die montieren und direkt zum TÜV fahren und eintragen lassen! ABE nicht vergessen mitzunehemen!

MfG

Hier nochmal ein besseres Foto.http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1330285813.JPG

Eintragen lassen? Was kostet das etwa?
Und woher bekomme ich eine ABE?
Geht das überhaubt beim 92Golf?
Sorry für die vielen fragen :)

benni.20 26.02.2012 20:53

Wenn es Orginal VW Felgen sind kannst die im Normalfall so Fahren.
Sind sie aber von einem Fremdhersteller brauchst du zu minderst ne ABE.
Die Zählt aber auch nur so lange dein Wagen noch Orginal Zustand hat.

Mfg

Inferno 26.02.2012 20:54

Zitat:

Zitat von benni.20 (Beitrag 1381036)
Wenn es Orginal VW Felgen sind kannst die im Normalfall so Fahren.
Sind sie aber von einem Fremdhersteller brauchst du zu minderst ne ABE.
Die Zählt aber auch nur so lange dein Wagen noch Orginal Zustand hat.

Mfg

Ja an meinem Golf ist ALLES original. :)

Redvr6 26.02.2012 21:00

Zitat:

Zitat von Inferno (Beitrag 1381035)
Eintragen lassen? Was kostet das etwa?
Und woher bekomme ich eine ABE?

Frage sind dazu da um dir zu Antworten und helfen. Eine Eintragung glaube ich ca. 50 Euro (ist schon lange her)! ABE bekommst du vom Felgenhersteller.

MfG

Der_Siggi 26.02.2012 21:02

wenn dein kumpel keine abe mehr hat.. musst versuchen den hersteller rauszubekommen und den dann ne mail schreiben ob sie dir ein teilegutachten für die felge schicken können.. die typ nummer müsste iwo hinten auf der felge stehen.

eintragen kostet so um sie 50 wenn ich mich recht erinner.

Inferno 26.02.2012 21:04

Zitat:

Zitat von Redvr6 (Beitrag 1381047)
Frage sind dazu da um dir zu Antworten und helfen. Eine Eintragung glaube ich ca. 50 Euro (ist schon lange her)! ABE bekommst du vom Felgenhersteller.

MfG

Wie erfahre ich was das für Felgen sind?
Da stehen nummern auf die Felge einmal
KBA43804
und
7JX15H2

benni.20 26.02.2012 21:06

Wie schon gesagt, solange am Golf alles orginal ist und du eine ABE hast
in der dein Golf mit der aufgezogenen Reifengrösse auch drin steht, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Sobald die Reifengrösse nicht stimmt must du zum TÜV:

Mfg

Der_Siggi 26.02.2012 21:09

bitte da ist die abe ;)

habe einfach die typennummer bei google eingegeben ^^

http://www.binder-autobedarf.at/guta...5/33508100.pdf

Drebe 26.02.2012 21:11

das könnte die passende ABE sein
http://www.binder-autobedarf.at/guta...5/33508100.pdf

oh da war wer schneller

Der_Siggi 26.02.2012 21:12

Zitat:

Zitat von Drebe (Beitrag 1381062)


xD

war schneller ;)

Redvr6 26.02.2012 21:13

Man bin ich Lahm!xD

wolfi71 26.02.2012 21:16

Muss man bei ABE überhaupt eintragen? Wenn die Bedingungen der ABE eingehalten sind ist das doch erledigt. Es muss lediglich die ABE mitgeführt werden.

Der_Siggi 26.02.2012 21:19

Zitat:

Zitat von wolfi71 (Beitrag 1381067)
Muss man bei ABE überhaupt eintragen? Wenn die Bedingungen der ABE eingehalten sind ist das doch erledigt. Es muss lediglich die ABE mitgeführt werden.

ich bin mir nicht sicher.. wenn das fahrwerk verändert wurde auf alle fälle.. aber bei original zustand (wie es bei ihm ist) könnte die abe auch reichen. da bin ich mir aber nicht sicher..

Redvr6 26.02.2012 21:19

@ Wolfi:Richtig. Trotz allem ohne die bekommt man die Felgen beim TÜV nicht eingetragen, denn der TÜV bezieht sich auf die ABE!

MfG

Inferno 26.02.2012 21:29

Zitat:

Zitat von benni.20 (Beitrag 1381057)
Wie schon gesagt, solange am Golf alles orginal ist und du eine ABE hast
in der dein Golf mit der aufgezogenen Reifengrösse auch drin steht, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Sobald die Reifengrösse nicht stimmt must du zum TÜV:

Mfg

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1330288128.JPG
Das steht in mein fahrzeugbrief. Ich werde bei den ganzen abkürzungen nicht schlau:) Heißt das dass die eingetragen sind?
Brauch ich dann noch eine ABE?

Redvr6 26.02.2012 21:38

Wie gesagt, ABE brauchst du für die ALUFELGEN und die Eintragung die du hast in deinem Fzg. Schein, ist die Zulassung der Reifen (Reifenbreite und Größe).

MfG

Inferno 26.02.2012 21:48

Okay hab es verstanden danke :)

Ich habe zwei Fahrzeugbriefe. Der erste wo die reifengröße drin steht "ist entwertet und zurückgegeben" steht unten.....
Und in mein neuen stehen nurnoch kleinere Größen drin....
Das heißt ich muss es erneut eintragen lassen oder?...

wolfi71 27.02.2012 11:31

In den neuen Papieren stehen oftmals nicht alle zugelassenen Größen drin. Das ist unkritisch, weil zugelassen ist das trotzdem, auch wenn mancher Polizist das etwas blöd kommt. heb den alten auf, das reicht als Beweis, wenn je mal was kommen sollte. Die etwas helleren Polizisten wissen, dass in den Fz-Papieren nicht mehr alles steht.

Wenn du noch eine Bedienungsanleitung hast, da stehen die Größen auch drin. Das müsste für die Polizisten eigentlich auch reichen. Obwohl mancher will vor gericht einfahren mit seiner Anzeige.

Tobi_GT 27.02.2012 11:47

muhaha, hab die selbe Felgen =P

DJ Cross 27.02.2012 12:05

Zitat:

Zitat von Inferno (Beitrag 1381077)

Da steht doch 195/50/R15 -> also reifenbreite/reifenwandhöhe/felgendurchmesser
Somit darfst du auch nicht größeres/breiteres fahren(bzw kleiner geht? - wenn ich falsch informiert bin verbessert mich gerne)

Schau mal auf den Reifen/Felge... da muss ja die Breite, Wandhöhe & Durchmesser auch draufstehen :) (Zumindest ist das bei meinen VW Felgen der Fall :D)
Wenn die Größe mit der in deinem Fahrzeugschein übereinstimmt, musst die sie ja nicht eintragen lassen.
Die ABE (Betriebserlaubnis) würde ich zumindest trotzdem immer mitführen, und wenn sie hinten im Kofferraum liegt, in einem Ordner ;)

Inferno 27.02.2012 12:13

Zitat:

Zitat von DJ Cross (Beitrag 1381331)
Da steht doch 195/50/R15 -> also reifenbreite/reifenwandhöhe/felgendurchmesser
Somit darfst du auch nicht größeres/breiteres fahren(bzw kleiner geht? - wenn ich falsch informiert bin verbessert mich gerne)

Schau mal auf den Reifen/Felge... da muss ja die Breite, Wandhöhe & Durchmesser auch draufstehen :) (Zumindest ist das bei meinen VW Felgen der Fall :D)
Wenn die Größe mit der in deinem Fahrzeugschein übereinstimmt, musst die sie ja nicht eintragen lassen.
Die ABE (Betriebserlaubnis) würde ich zumindest trotzdem immer mitführen, und wenn sie hinten im Kofferraum liegt, in einem Ordner ;)

Ja das sind schon 195/50r15 Das Ding ist nur das der fahrzeugschein den ich da fotografiert habe nicht mehr der aktuelle Fahrzeug Brief Teil 2 ist. Und in den neuen fahrzeugbrief Teil 2 steht keine großen mehr drinnen. Und in mein kleinen fahrzeugbrief den man immer mithat steht nur 175/75r13 drin. Aber ich Kopier mit das einfach also fzgs 2 (alt)und zieh die Felgen auf :)

-Dom- 27.02.2012 12:15

Zitat:

Zitat von benni.20 (Beitrag 1381057)
Wie schon gesagt, solange am Golf alles orginal ist und du eine ABE hast
in der dein Golf mit der aufgezogenen Reifengrösse auch drin steht, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Sobald die Reifengrösse nicht stimmt must du zum TÜV:

Mfg

das ist so nicht richtig meines Wissens,andere Felgen von VW sind immer nur auf den jeweilig verbauten Fahrzeugen zugelassen/geprüft.
zB die Fire and Ice Felgen nur für den 2 Golf,oder die BBS vom 6N nur für den 6n.

das Felgen Programm was es für den Golf 3 gab kann man jedoch mit der Serienbereifung alle fahren
http://www.golf3.de/lexikon/original...reifen-18.html

Inferno 20.03.2012 18:25

So muss das thema nochmal ausgraben.
In dem Gutachten steht drin das ich die Reifen nur mit Zentrierringe fahren darf von 60,1mm auf 58,1mm
Wo bekomme ich sowas her? abgesehen von Ebay??
Und wo bekomme ich dann noch die Passenden Kegelbundschrauben her?

-Dom- 20.03.2012 19:29

Zitat:

Zitat von Inferno (Beitrag 1395920)
So muss das thema nochmal ausgraben.
In dem Gutachten steht drin das ich die Reifen nur mit Zentrierringe fahren darf von 60,1mm auf 58,1mm
Wo bekomme ich sowas her? abgesehen von Ebay??
Und wo bekomme ich dann noch die Passenden Kegelbundschrauben her?

Von 60,1mm auf 57,1mm...
findest du außer in der bucht bei jedem guten Reifenspezi in deiner nähe...

Hi-Indianer 20.03.2012 19:57

Ich möchte mich auch mit einklinken:

Habe AEZ-Felgen in der Größe 7Jx15, ET 35, LK 100/4 auf die 195/50R15-Reifen drauf sind

ABE ist vorhanden, in der heisst es:

-Auflagen zu Reifen:
11A: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.

51G: Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist.

Auflagen zu Felgen:
11B: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthällt.

11G: Das Fahrwerk, sowie die Bremsen- und Lenkungsaggregate müssen, sofern dies durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder Fahrwerksänderungen vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


Soooo...Meiner Meinung nach hebt Auflage 11B der Felgen Auflage 11A der Reifen auf. Auflage 11G fällt auch weg, da bei mir alles noch original ist ^^
Ich habe aber keine alten Fahrzeugbrief bzw. alten Fahrzeugschein in dem andere Reifengrößen genannt werden. In meinem Fahrzeugschein steht nur 175/70R13... nix nachgetragen oder so...

Darf ich mit dieser Rad/Reifenkombination nun fahren oder nicht?

Vielen Dank

-Dom- 20.03.2012 20:15

Hast du eine ABE oder ein Gutachten?

Hi-Indianer 20.03.2012 21:41

ja ABE ist vorhanden

marko1983 20.03.2012 22:13

195/50 R15 kannst du auf jedem Golf 3 fahren, das steht alles im Datensatz vom Golf 3. 185/60 R14 ist auch dabei...

Amazing 20.03.2012 22:31

11B hebt 11A garnicht aus... maximal das G...

11A besagt, das auf jeden Fall, die Änderung bzw Nutzung des Sonderrades geprüft und eingetragen werden muss.

11B besagt, wenn ein Reifen genutzt wird, der NICHT in den Papieren steht ( neue Zulassung ist generell Mist für sowas ) der jedoch in der ABE zu Felge steht, was besagt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren? = NEIN
Felge mit Reifen X als Kombinationseintragung in die Papiere!!!

Ansonsten gilt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren = JA
Nur das Sonderrad ( Felge ) gemäß ABE in die Papiere eintragen!!!

Klar soweit? :D

Inferno 20.03.2012 22:49

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1396125)
11B hebt 11A garnicht aus... maximal das G...

11A besagt, das auf jeden Fall, die Änderung bzw Nutzung des Sonderrades geprüft und eingetragen werden muss.

11B besagt, wenn ein Reifen genutzt wird, der NICHT in den Papieren steht ( neue Zulassung ist generell Mist für sowas ) der jedoch in der ABE zu Felge steht, was besagt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren? = NEIN
Felge mit Reifen X als Kombinationseintragung in die Papiere!!!

Ansonsten gilt:

Felge mit Reifen X = JA
Reifen X in den Papieren = JA
Nur das Sonderrad ( Felge ) gemäß ABE in die Papiere eintragen!!!

Klar soweit? :D

Danke für eure hilfe.
Ja das ich die Reifen fahren darf hab ich schon gesehen :) Auch im Handbuch vom Golf steht das drin.

Jetzt brauch ich laut gutachten halt nurnoch:
Ø60.1 Ø58.1 Zentrierringe.

Atu hat sowas nicht. Könnte Euromaster sowas haben?
Ja und halt Kegelkopf schrauben.

Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz

Kegelbundschraube M12x1,5x24 schwarz 1 Stück - A.T.U

Die Sollten doch gehen oder?

Amazing 20.03.2012 22:52

58,1? Wo soll diese Zentrierung denn sein?... Golf hat doch 57,1 ?!?!.. Vielleicht liegt es daran, das du nix passendes findest ;)!

Steht im Gutachten nicht drin, welche Radbolzen zu verwenden sind?...

Inferno 20.03.2012 22:56

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1396139)
58,1? Wo soll diese Zentrierung denn sein?... Golf hat doch 57,1 ?!?!.. Vielleicht liegt es daran, das du nix passendes findest ;)!

Steht im Gutachten nicht drin, welche Radbolzen zu verwenden sind?...

Wie? Passt das nicht?
Hier steht im Gutachten das dafür n Zentrierring vorgesehen ist.
http://www.binder-autobedarf.at/guta...5/33508100.pdf

Ne Rad bolzen beschreibung hab ich noch nicht gefunden?

Ich hab die dritte von oben
F7A

Amazing 20.03.2012 23:04

Sicher, das es nicht die W3 ist?.. die letzten 3 Felgentypen stimmen nämlich mit der Angabe der Zentrierung.

In der Anlage ( gemäß ABE liegt diese bei ) zu Volkswagen kann unter Umständen eingegrenzt werden, das nur die W3, W4 und W4F1 getestet und zulässig sind.

PS: in der passenden Anlage zum Fahrzeughersteller wird denn auch beschrieben sein, welche Zentrierringe ( sogar meist nach Farbe ) und welche Radbolzen verwendet werden müssen / dürfen. Weitere Auflagen je nach Fahrzeugtyp können vorhanden.

Ich kann aber hier auch nur spekulieren, da ich eben nicht das ganze Gutachten mit Anlage einsehen kann!

Inferno 20.03.2012 23:12

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1396148)
Sicher, das es nicht die W3 ist?.. die letzten 3 Felgentypen stimmen nämlich mit der Angabe der Zentrierung.

In der Anlage ( gemäß ABE liegt diese bei ) zu Volkswagen kann unter Umständen eingegrenzt werden, das nur die W3, W4 und W4F1 getestet und zulässig sind.

PS: in der passenden Anlage zum Fahrzeughersteller wird denn auch beschrieben sein, welche Zentrierringe ( sogar meist nach Farbe ) und welche Radbolzen verwendet werden müssen / dürfen. Weitere Auflagen je nach Fahrzeugtyp können vorhanden.

Ich kann aber hier auch nur spekulieren, da ich eben nicht das ganze Gutachten mit Anlage einsehen kann!

http://www.binder-autobedarf.at/guta...2_00059125.PDF
Hier ist die anlage.
Und hier die innere Felge.

http://www.golf3.de/direktupload/i/t...1332281513.jpg

http://www.golf3.de/direktupload/i/t...1332281548.jpg
Danke für eure Hilfe :D


http://www.ersatzfelgen.de/index.php...60-1-57-1.html
Könnt das die sein?

Amazing 21.03.2012 08:46

Da siehst du es, gemäß Anlage 3 zu VW ist nur die Rede von der Felgenvariante W3.

Und diese Felge hast du doch?.. 100EF7 ET25, das ist die W3.

;) ;)... Die Kennung ist ja der anderen gleich, da wird wohl kein Unterschied gemacht, ausser in der Verwendung der Zentrierringe!...

Die von dir geposteten Ringe sind übrigens die richtigen.

Inferno 21.03.2012 09:59

Zitat:

Zitat von Amazing (Beitrag 1396208)
Da siehst du es, gemäß Anlage 3 zu VW ist nur die Rede von der Felgenvariante W3.

Und diese Felge hast du doch?.. 100EF7 ET25, das ist die W3.

;) ;)... Die Kennung ist ja der anderen gleich, da wird wohl kein Unterschied gemacht, ausser in der Verwendung der Zentrierringe!...

Die von dir geposteten Ringe sind übrigens die richtigen.

Super die bestell ich dann. Sind das auch die richtigen Schrauben von ATU?

Amazing 21.03.2012 10:41

Steht im Gutachten, du musst in der Tabelle nach S01 gucken:

M12x1,5 60° Kegel Schaftlänge 26mm, also M12x1,5x26

Du hast bei ATU M12x1,5x24 rausgesucht ;)!


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