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Kaschi86 09.08.2011 18:35

Golf 3 Blinker Legal?
 
Guten Abend,

ich habe mir kürzlich im Internet neue Blinker für meinen Golf 3 bestellt, ich habe extra darauf geachtet,dass sie ein E-Prüfzeichen haben, da ich der Meinung war, dass diese dann eintragungsfrei sind. Die Blinker haben ein integriertes Standlicht und Nebelscheinwerfer.
Nun sagte mir ein Freund, dass die eingebauten Blinker nicht erlaubt sind.
Schaut euch doch bitte mal die Fotos an, vielleicht weiß der ein oder andere etwas darüber.
Prüfzeichen ist E-4.
Vielen lieben Dank.
Lg
http://www.golf3.de/clear.gif

http://www.golf3.de/clear.gif

http://www.golf3.de/clear.gif

Golf3cab 09.08.2011 18:39

ohh schwer ist das Standlicht auch an wenn du das Licht aus hast ?

golf3-1982 09.08.2011 18:43

Zitat:

Zitat von Golf3cab (Beitrag 1257581)
ohh schwer ist das Standlicht auch an wenn du das Licht aus hast ?

das "standlicht" kann man als tagfahrlicht betrachten und ist somit egal, eher noch positiv, da die neuen autos gesetzlich tagfahrlicht haben müssen !

wenn die blinker hell genug sind würde ich sagen ok, ist auf den fotos schlecht zu sehen.... wenn nicht schon ohnehin vorhanden bau doch gelbe (orangene) blinkerlichter ein, fällt nicht sonderlich auf und du bist auf der sicheren seite.

AAM 09.08.2011 18:51

tagfahrlicht und standlicht sind rechtlich und funktionell etwas völlig verschiedenes !!!!!!

tagfahrlicht muss alleine leuchten, also kein abblendlicht oder standlicht zusätzlich!

tagfahrlicht hat spezielle prüfzeichen!

tagfahrlicht muss wie fernlicht ausgerichtet sein, das heißt es muss blenden.


die 4 im prüfzeichen sagt nur etwas über das land aus in dem es erstellt wurde.

standlicht darf nur weiß sein, in deinem bild hat es die gleiche farbe wie ein blinker.

-cHr1z- 09.08.2011 18:51

die dinger hab ich glaube auch ... von depo ...

das standlicht habe ich erst garnicht angeschlossen!
leuchtet das orange durchgehend?

Kaschi86 09.08.2011 19:19

Das Standlicht leuchtet durchgehend orange, die Leuchtmittel wechsel ich aber noch auf weiße um.
Wenn ich das Licht ausschalte ist das licht aus, also ein reines Standlicht.

-cHr1z- 09.08.2011 19:24

hmpf und welche farbe hat dann das blink licht?^^

soweit ich weiß ist bei uns nur weißes bzw "normales" standlicht erlaubt!

marko1983 09.08.2011 19:27

Das Problem bei dem Blinker ist nur die "Standlichtfuntkion", die musstest du sicherlich extra anschließen... denn das ist so nicht erlaubt !

WolleTD 09.08.2011 19:39

Wie es leuchtet kann das Licht von dem Blinker doch gar nicht beeinflussen... Da könntest du alles anschließen, auch ne Glühlampe... Wann sie leuchtet hängt davon ab, wie sie angeschlossen ist...

Insofern sehe ich an dem Blinker kein rechtliches Problem... Nur vielleicht an der Verkabelung Richtung Lichtschalter...

Kaschi86 09.08.2011 20:10

Die Blinker blinken orange ;)
Die orangenen Standlichter (die aber noch in weiß getauscht werden) sind ans normale Standlicht des Fahrzeugs angeschlossen, d.h. Licht an-> Standlicht auch an, Licht aus-> Standlicht aus!

marko1983 09.08.2011 20:19

Zitat:

Zitat von Kaschi86 (Beitrag 1257668)
Die Blinker blinken orange ;)
Die orangenen Standlichter (die aber noch in weiß getauscht werden) sind ans normale Standlicht des Fahrzeugs angeschlossen, d.h. Licht an-> Standlicht auch an, Licht aus-> Standlicht aus!

Das hast aber du selbst gemacht ? Also der Blinker wird aber kein E-Prüfzeichen für das Postionslicht haben, egal ob nun oranges oder weißes Licht... Denke mal diese Funtkion ist nur für "Showzwecke" gedacht, also nicht geprüft.

rob 09.08.2011 20:23

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1257590)
tagfahrlicht und standlicht sind rechtlich und funktionell etwas völlig verschiedenes !!!!!!

tagfahrlicht muss alleine leuchten, also kein abblendlicht oder standlicht zusätzlich!

tagfahrlicht hat spezielle prüfzeichen!

tagfahrlicht muss wie fernlicht ausgerichtet sein, das heißt es muss blenden.


die 4 im prüfzeichen sagt nur etwas über das land aus in dem es erstellt wurde.

standlicht darf nur weiß sein, in deinem bild hat es die gleiche farbe wie ein blinker.

Leute, ich weiß nicht, was hier noch weiter rumdiskutiert werden soll? AAM hat alles gesagt, so wie gehört. Die Frage sollte somit eigentlich beantwortet sein...

Patrick87 09.08.2011 20:45

also wenn das weiß leuchtet und entsprechend geprüft worde ist es kein problem. aber in diesem fall muss das standlicht im scheinwerfer deaktiviert werden, da nur ein paar zulässig ist.

weiterhin muss natürlich ein gelber/oranger blinker vorhanden sein. das konnte man nicht rauslesen, ob es sich um 2 leuchtmittel oder ein 2-fadiges handelt.

Carlos47 09.08.2011 21:21

orange ist verboten weiß ist legal. orange darfst du nur an den seiten alles was nach vorne leuchtet muss weiß sein.

Patrick87 09.08.2011 22:05

Zitat:

Zitat von Patrick87 (Beitrag 1257703)
gelber/oranger blinker vorhanden sein

blinker blinken auch nach vorn orange.....

G3GL90PS 09.08.2011 22:08

Zwischen Blinken und Leuchten liegt der Unterschied! ;)

Vorne:
Blinken --> Gelb
Leuchten --> Weiß

Tankdeckel 10.08.2011 00:21

Mal so nebenbei. Maximal dürfen 6! Leuchten als Standlicht vorhanden sein!

BMW zB hat 6, Volvo 4, Toyota 4, etc. pp.

.arwn00R 10.08.2011 01:25

Davon sind 4 Standartmäßig beim Golf 3 belegt: 2 Im Scheinwerfer und die Kennzeichenbeleuchtung.
Also kann man vorne noch 2 Standlichter/Positionslichter anschliessen wenn es einem danach gelüstet.
Diese im Blinker haben aber keine Zulassung, egal ob Du da jetzt weiße Leichenzügen reinsetzt, da die Zulassung Als Positionslicht fehlt

Golf-Deluxe 10.08.2011 01:31

Wo ist den bei den Leuchten dass Standlicht ?! In den Blinkerkammern oder wie?

.arwn00R 10.08.2011 01:47

Das ist beim Blinker eine 5w Funzel in Gelb, ich bin mir nicht einmal sicher, ob die austauschbar ist.


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