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Golf 3 Blinker Legal? Guten Abend, ich habe mir kürzlich im Internet neue Blinker für meinen Golf 3 bestellt, ich habe extra darauf geachtet,dass sie ein E-Prüfzeichen haben, da ich der Meinung war, dass diese dann eintragungsfrei sind. Die Blinker haben ein integriertes Standlicht und Nebelscheinwerfer. Nun sagte mir ein Freund, dass die eingebauten Blinker nicht erlaubt sind. Schaut euch doch bitte mal die Fotos an, vielleicht weiß der ein oder andere etwas darüber. Prüfzeichen ist E-4. Vielen lieben Dank. Lg http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif |
ohh schwer ist das Standlicht auch an wenn du das Licht aus hast ? |
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wenn die blinker hell genug sind würde ich sagen ok, ist auf den fotos schlecht zu sehen.... wenn nicht schon ohnehin vorhanden bau doch gelbe (orangene) blinkerlichter ein, fällt nicht sonderlich auf und du bist auf der sicheren seite. |
tagfahrlicht und standlicht sind rechtlich und funktionell etwas völlig verschiedenes !!!!!! tagfahrlicht muss alleine leuchten, also kein abblendlicht oder standlicht zusätzlich! tagfahrlicht hat spezielle prüfzeichen! tagfahrlicht muss wie fernlicht ausgerichtet sein, das heißt es muss blenden. die 4 im prüfzeichen sagt nur etwas über das land aus in dem es erstellt wurde. standlicht darf nur weiß sein, in deinem bild hat es die gleiche farbe wie ein blinker. |
die dinger hab ich glaube auch ... von depo ... das standlicht habe ich erst garnicht angeschlossen! leuchtet das orange durchgehend? |
Das Standlicht leuchtet durchgehend orange, die Leuchtmittel wechsel ich aber noch auf weiße um. Wenn ich das Licht ausschalte ist das licht aus, also ein reines Standlicht. |
hmpf und welche farbe hat dann das blink licht?^^ soweit ich weiß ist bei uns nur weißes bzw "normales" standlicht erlaubt! |
Das Problem bei dem Blinker ist nur die "Standlichtfuntkion", die musstest du sicherlich extra anschließen... denn das ist so nicht erlaubt ! |
Wie es leuchtet kann das Licht von dem Blinker doch gar nicht beeinflussen... Da könntest du alles anschließen, auch ne Glühlampe... Wann sie leuchtet hängt davon ab, wie sie angeschlossen ist... Insofern sehe ich an dem Blinker kein rechtliches Problem... Nur vielleicht an der Verkabelung Richtung Lichtschalter... |
Die Blinker blinken orange ;) Die orangenen Standlichter (die aber noch in weiß getauscht werden) sind ans normale Standlicht des Fahrzeugs angeschlossen, d.h. Licht an-> Standlicht auch an, Licht aus-> Standlicht aus! |
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also wenn das weiß leuchtet und entsprechend geprüft worde ist es kein problem. aber in diesem fall muss das standlicht im scheinwerfer deaktiviert werden, da nur ein paar zulässig ist. weiterhin muss natürlich ein gelber/oranger blinker vorhanden sein. das konnte man nicht rauslesen, ob es sich um 2 leuchtmittel oder ein 2-fadiges handelt. |
orange ist verboten weiß ist legal. orange darfst du nur an den seiten alles was nach vorne leuchtet muss weiß sein. |
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Zwischen Blinken und Leuchten liegt der Unterschied! ;) Vorne: Blinken --> Gelb Leuchten --> Weiß |
Mal so nebenbei. Maximal dürfen 6! Leuchten als Standlicht vorhanden sein! BMW zB hat 6, Volvo 4, Toyota 4, etc. pp. |
Davon sind 4 Standartmäßig beim Golf 3 belegt: 2 Im Scheinwerfer und die Kennzeichenbeleuchtung. Also kann man vorne noch 2 Standlichter/Positionslichter anschliessen wenn es einem danach gelüstet. Diese im Blinker haben aber keine Zulassung, egal ob Du da jetzt weiße Leichenzügen reinsetzt, da die Zulassung Als Positionslicht fehlt |
Wo ist den bei den Leuchten dass Standlicht ?! In den Blinkerkammern oder wie? |
Das ist beim Blinker eine 5w Funzel in Gelb, ich bin mir nicht einmal sicher, ob die austauschbar ist. |
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